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Datenschutz & Sicherheit

Google: EU fordert Öffnung von Android für KI-Konkurrenz binnen sechs Monaten


Die EU-Kommission hat Google eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um etwaige technische Hürden für KI-Assistenten der Mitbewerber auf Android abzubauen. Überdies müsse Google auch zentrale Suchdaten für andere Suchmaschinenanbieter zugänglich machen. Beide Plattformen des Konzerns gelten seit 2023 unter dem Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper und müssen für Mitbewerber geöffnet werden.

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Die EU-Aufsichtsbehörden werden prüfen, ob Google die EU-Vorgaben einhalte und konkurrierende KI-Software in Android fair behandle. Bei den am Dienstag angekündigten zwei Verfahren handelt es sich noch nicht um formelle Ermittlungsverfahren, sondern um sogenannte „Präzisierungsverfahren“. Mit diesen soll der „Regulierungsdialog der Kommission mit Google zu bestimmten Aspekten der Einhaltung zweier Verpflichtungen aus dem DMA formalisiert“ werden.

Die Kommission möchte die beiden Verfahren innerhalb von sechs Monaten abschließen. Allerdings wird die Kommission in spätestens drei Monaten Google vorläufige Beurteilungen und einen ersten Entwurf der Maßnahmen vorlegen, die Google für eine „wirksame Einhaltung des DMA ergreifen muss“. Zudem sollen auch Dritte dazu Stellung nehmen können, weshalb nicht vertrauliche Zusammenfassungen der vorläufigen Beurteilungen und die vorgesehenen Maßnahmen veröffentlicht werden.

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„Wir wollen das Potenzial und die Vorteile dieses tiefgreifenden Technologiewandels maximieren, indem wir dafür sorgen, dass der Wettbewerb offen und fair ist und nicht nur wenige große Unternehmen profitieren. Mit dem heute eingeleiteten Verfahren wollen wir Google helfen, indem wir genauer erläutern, wie es seinen Verpflichtungen zur Interoperabilität und zur Weitergabe von Online-Suchdaten gemäß dem Digital Markets Act nachkommen sollte“, erklärte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel in einer Stellungnahme.

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Gegenüber Bloomberg bezog Clare Kelly, Senior Competition Counsel bei Google, Stellung zu den Präzisierungsverfahren: Sie sagte, das US-Unternehmen sei besorgt, dass weitere Vorschriften, „die oft eher von Beschwerden der Wettbewerber als vom Interesse der Verbraucher getrieben sind, die Privatsphäre, Sicherheit und Innovation der Nutzer beeinträchtigen werden“.

Die Öffnung von Android für KI-Assistenten und die Weitergabe der zentralen Suchdaten an Dritte sind nur einige von weiteren Punkten, bei denen sich Google im Clinch mit der EU im Rahmen des DMA sieht. So wird dem Unternehmen auch vorgeworfen, seine eigenen Dienste in der Suche zu begünstigen und App-Entwickler daran zu hindern, Verbraucher zu Angeboten außerhalb seines Play Stores zu leiten. Zudem geht die EU-Kommission dem Verdacht nach, dass Google bestimmte Nachrichteninhalte in den Suchergebnissen benachteiligen könnte.

Im Rahmen des neuen Verfahrens könnte die EU später beschließen, eine formelle Untersuchung einzuleiten, wenn Google sich nicht an die Vorschriften des DMA hält. Es könnte den Weg für mögliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes ebnen – jedoch verhängen die Brüsseler Regulierungsbehörden selten die Höchststrafen. So die EU-Kommission verhängte im April 2025 eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro gegen Apple wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA). Zur Veranschaulichung: Apple machte 2024 etwa einen Jahresumsatz von 391 Milliarden US-Dollar – 10 Prozent davon wären 39 Milliarden Dollar.

Sowohl Google als auch Apple sind mit dem DMA unzufrieden: Google sagte im September 2025, der DMA richte Schaden bei europäischen Nutzern und kleinen Unternehmen an, während der DMA aus Apples Sicht abgeschafft gehört. Eine Analyse des Dachverbands der europäischen Verbraucherorganisationen, Beuc, zeigte auf, dass Verbraucher mit dem Digital Markets Act eine größere Auswahl genießen würden.


(afl)



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Datenschutz & Sicherheit

AWS European Sovereign Cloud erhält erste Compliance-Zertifizierungen


Die seit Januar 2026 verfügbare AWS European Sovereign Cloud hat einen ersten Compliance-Meilenstein erreicht. Amazon Web Services (AWS) hat für die von regulären AWS-Regionen physisch und logisch getrennte Cloud-Plattform SOC-2- und C5-Type-1-Testat sowie sieben ISO-Zertifizierungen erlangt. Die Nachweise decken insgesamt 69 Services ab.

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Wie AWS in einem Beitrag im AWS-Security-Blog erläutert, umfasst der SOC-2-Type-1-Bericht die Kriterien Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Die Prüfer haben die Kontrollen zudem auf das hauseigene Sovereign Reference Framework (ESC-SRF) abgebildet, das Governance, Betrieb, Datenresidenz und Isolation abdeckt. Der C5-Type-1-Bericht attestiert die Konformität mit dem Cloud Computing Compliance Controls Catalogue des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – geprüft wurden Basis- und Zusatzkriterien.

Neben den Attestierungsberichten hat AWS für die European Sovereign Cloud gleichzeitig sieben ISO-Zertifizierungen erlangt: ISO 27001:2022 (Informationssicherheit), ISO 27017:2015 (Cloud-Sicherheit), ISO 27018:2019 (Datenschutz in der Cloud), ISO 27701:2019 (Privacy-Management), ISO 22301:2019 (Business Continuity), ISO 20000-1:2018 (IT-Service-Management) sowie ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement). Sämtliche Berichte und Zertifikate stehen Kunden über AWS Artifact zur Verfügung.

Die Zertifizierungen sind vor allem für Behörden und regulierte Branchen in Europa relevant, die Cloud-Dienste unter strikten Auflagen zu Datenresidenz und Sicherheit nutzen müssen. Der C5-Katalog des BSI gilt in Deutschland als maßgeblicher Standard für die Bewertung von Cloud-Anbietern.

Die European Sovereign Cloud ist als eigene Partition (aws-eusc) mit der Region eusc-de-east-1 in Brandenburg aufgesetzt. Sie verfügt über separate IAM-Konten, eigene Abrechnungssysteme in Euro und ein dediziertes Security Operations Center, das ausschließlich mit EU-Residenten besetzt ist. Es gibt keinen regionsübergreifenden Datenverkehr zu anderen AWS-Partitionen; auch Metadaten verbleiben innerhalb der EU-Infrastruktur.

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Ob die vollständige Abkopplung der Sovereign Cloud in der Praxis den Anforderungen des BSI standhält, ist allerdings noch nicht unabhängig geprüft. Bei den jetzt vorgelegten Zertifizierungen handelt es sich um Type-1-Berichte, die das Design und die Implementierung der Kontrollen zu einem bestimmten Zeitpunkt bewerten. Die aufwendigeren Type-2-Audits, bei denen die operative Wirksamkeit über einen längeren Zeitraum nachgewiesen wird, stehen noch aus.

AWS bezeichnete die Zertifizierungen als Beleg dafür, dass sich die Firma um das Vertrauen der Kunden bemühe. Das Unternehmen hat angekündigt, das Compliance-Portfolio für die European Sovereign Cloud kontinuierlich auszubauen.


(fo)



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Datenschutz & Sicherheit

Größte Übernahme in Googles Geschichte – 32 Milliarden US-Dollar für Wiz


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google hat die Übernahme von Wiz für 32 Milliarden US-Dollar (Fast 28 Milliarden Euro) abgeschlossen. Es ist der größte Kauf in der Konzerngeschichte. Den Vollzug des Erwerbs der US-israelischen Cloud-Sicherheitsfirma gab der Konzern diese Woche bekannt.

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Die Alphabet-Tocherfirma Google erklärt die Übernahme als eine „Investition von Google Cloud zur Verbesserung der Cloud-Sicherheit“. Die Produkte von Wiz würden auch weiterhin funktionieren und auch für alle wichtigen Coud-Plattformen, etwa Microsoft Azure oder Amazon Web Services verfügbar bleiben, erläutert der Konzern zudem.

Bereits vor einem Jahr hat Google die Übernahme von Wiz angekündigt. Die Unternehmen hatten sich im März des vergangenen Jahres geeinigt und eine Übernahmevereinbarung unterzeichnet. Google hatte Wiz zuvor 30 Milliarden US-Dollar geboten.

Es ist nicht der erste Versuch des Konzerns, Wiz zu übernehmen. Schon 2024 haben die Unternehmen über einen möglichen Kauf verhandelt. Wiz hatte das Angebot über 23 Milliarden US-Dollar damals abgelehnt. 2022 hat Google zudem die IT-Sicherheitsfirma Mandiant für 5,4 Milliarden US-Dollar erworben.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

„Operation Lightning“: Schlag gegen Proxy-Botnet aus über 369.000 Geräten


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Europol berichtet von einem Schlag gegen den bösartigen Proxy-Dienst „SocksEscort“, den internationale Strafermittler am Mittwoch dieser Woche den kriminellen Drahtziehern und der Infrastruktur versetzt haben. Das Botnet bestand demnach aus mehr als 369.000 Drohnen aus kompromittierten Routern und IoT-Geräten, die in 163 Ländern standen.

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Die europäische Polizeibehörde erklärt weiter, dass „SocksEscort“ Kunden in den vergangenen Jahren mehr als 35.000 Proxies angeboten hat. Am Mittwoch haben die Strafverfolger insgesamt 34 Domains vom Netz genommen, außerdem 23 Server aus sieben Ländern. Die USA haben zudem Kryptowährungen im Wert von 3,5 Millionen US-Dollar eingefroren. Die infizierten Modems des Botnets haben die Beamten aus dem „SocksEscort“-Dienst ausgeklinkt. Nun wollen die Strafverfolgungsbehörden die betroffenen Länder informieren und so den Weg für weitere Ermittlungen ebnen.

Im Juni 2025 haben die Ermittlungen begonnen, schreibt Europol. Dort wurde das Botnet aus infizierten Geräten entdeckt. In großer Masse sind das Heimrouter, die für diverse kriminelle Aktivitäten missbraucht wurden, etwa zur Verteilung von Ransomware, für Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) oder sogar für die Verbreitung von sexuellen Kindesmissbrauchsmaterialien (Child Sexual Abuse Material, CSAM). Die Heimrouter wurden durch eine Schwachstelle einer bestimmten Marke infiziert. Welche genau, sagt Europol jedoch nicht.

Kunden dieses kriminellen Angebots zahlten für die Nutzung und den Missbrauch der unterwanderten Geräte. Sie haben damit ihre eigene IP-Adresse verschleiert, während sie diverse kriminelle Aktivitäten ausgeführt haben. Die Webseite zu „SocksEscort“ bot bezahlte Proxy-Dienste an, mit denen Kunden Zugang zu den kompromittierten IP-Adressen zum Verschleiern ihrer eigenen erlangen. Die Router-Besitzer haben keine Kenntnis, dass nach einer Infektion ihre IP-Adressen für kriminelle Zwecke missbraucht wurden. Zur Zahlung mussten die Täter eine Plattform nutzen, die anonyme Käufe mittels Kryptowährungen ermöglicht. Europol schätzt, dass die Zahlungsplattform mehr als 5 Millionen Euro von den Proxy-Dienst-Kunden erhalten hat.

Internationale Strafverfolger aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Ungarn, Österreich und den Vereinigten Staaten zusammen mit Eurojust und Europol waren an der „Operation Lightning“ beteiligt. Es ist bei weitem nicht die erste Aktion mit internationaler Kooperation der Strafverfolgungsbehörden gegen Botnets und die Hinterleute. Auch in der „Operation Endgame“ aus dem Jahr 2024 oder „Operation Endgame 2.0“ aus 2025 gingen sie gegen die Cyberkriminellen und gegen Malware-Autoren sowie Botnetze vor. Residential-Proxy-Netze sind zunehmend Ziel von Maßnahmen gegen Online-Kriminalität. Google hat etwa Ende Januar dem IPIDEA-Residential-Proxy-Netz einen empfindlichen Schlag versetzt und Millionen Geräte dort herausgezogen.


(dmk)



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