Künstliche Intelligenz
Breitband-Mindestversorgung: Bundesnetzagentur startet Prüf-Tool für Bürger
Ein Internetanschluss für die digitale Teilhabe ist in Deutschland längst kein bloßes Privileg mehr, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Doch Theorie und Praxis klaffen beim Breitbandausbau oft noch auseinander. Um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen, hat die Bundesnetzagentur am Freitag ein neues digitales Werkzeug zur Marktüberwachung veröffentlicht. Mit der Anwendung soll sich in weniger als einer Minute feststellen lassen, ob an der eigenen Wohnadresse die gesetzlich definierte Mindestversorgung potenziell verfügbar ist oder ob ein Anspruch auf staatliches Eingreifen besteht.
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Das jetzt freigeschaltete Online-Tool basiert auf dem „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“, das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert und „technologieneutral“ ausgestaltet ist. Es soll sicherstellen, dass jeder Haushalt Zugang zu einem Mindestmaß an Sprachkommunikation und einem funktionierenden Internetzugang hat. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bestimmte Leitungstechnik besteht nicht.
Die Messlatte für dieses Minimum beim sogenannten Recht auf schnelles Internet hat der Gesetzgeber erst kürzlich nach oben korrigiert. Ein Internetanschluss muss aktuell mindestens eine Download-Rate von 15 Megabyte pro Sekunde (Mbit/s) und eine Upload-Rate von 5 Mbit/s leisten. Auch die Latenz, also die Verzögerungszeit bei der Datenübertragung, ist mit einem Grenzwert von 150 Millisekunden fest definiert.
Präzise Analyse auf 100-Meter-Gitterzellen
Nutzer können ihre genaue Adresse eingeben und erhalten das Ergebnis auf einer Karte, die Deutschland in Gitterzellen von 100 mal 100 Metern unterteilt. Die farbliche Kennzeichnung folgt einem einfachen Ampelsystem. Eine grüne Markierung signalisiert, dass nach den Daten der Bundesnetzagentur alle Haushalte in dieser Zelle potenziell versorgt sind.
Erscheint die Zelle dagegen rot, deutet dies auf eine mögliche Unterversorgung hin. Dabei berücksichtigt der Algorithmus sowohl leitungsgebundene Technologien wie DSL, Kabel oder Glasfaser als auch die mobile Versorgung über das Funknetz. Eine wichtige Einschränkung gibt es aber in der derzeitigen Testphase: Eine mögliche Versorgung via Satellit bildet die Karte bislang nicht ab.
Die Bundesnetzagentur betont, dass es sich um eine Testversion handelt. Sie setzt auf das Feedback von Nutzern, um die Datengrundlage zu validieren und die Anwendung kontinuierlich zu verbessern. Wer bei der Abfrage feststellt, dass sein Standort rot markiert ist oder die tatsächliche Leistung massiv von den theoretischen Werten abweicht, wird über das Tool direkt zu einem Kontaktformular geleitet. Dieses hat die Regulierungsbehörde bereits Ende 2024 überarbeitet, um Hürden zu entfernen.
Weitere Schritte
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Wichtig für die rechtliche Einordnung ist der Hinweis, dass die bloße Anzeige in der Karte noch keine automatische Verpflichtung für die Provider oder eine sofortige Rechtsgrundlage für Entschädigungen darstellt. Vielmehr dient die Anwendung als erste Orientierungshilfe und Beweissicherung für die Verbraucher. Bestätigt sich der Verdacht einer Unterversorgung im anschließenden Verfahren, kann die Bundesnetzagentur die Anbieter verpflichten, innerhalb klar definierter Fristen eine angemessene Versorgung herzustellen.
Profitiert haben noch nicht viele Bürger von dem 2021 geschaffenen Anspruch. Erst im März 2024 schritt der Regulierer erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland mit Internet auf Basis der Verordnung zu versorgen. Mittlerweile hat er einige weitere solche Verpflichtungen ausgesprochen. Das Tool soll nun zu einem zentralen Instrument der Marktüberwachung werden. Es könnte den Druck auf die Netzbetreiber erhöhen, auch die letzten „weißen Flecken“ in der deutschen Breitbandlandschaft zu schließen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Autonome Unterwasserdrohne mit Brennstoffzelle bleibt über 2000 km unter Wasser
Das auf Autonomous Underwater Vehicles (AUV) spezialisierte kanadische Unternehmen Cellula Robotics hat mit seinem autonomen Unterwasserfahrzeug Envoy eine Strecke von insgesamt 2023 km vollständig abgetaucht zurückgelegt. Das AUV wurde dabei von einer Wasserstoff-Brennstoffzelle befeuert, die Strom für den elektrischen Antrieb produziert.
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Insgesamt 385 Stunden dauerte die Mission der rund 8,5 m langen und 2,7 t schweren Envoy-Unterwasserdrohne, die bei einem Durchmesser von etwa einem Meter eine Wasserverdrängung von 3,7 t aufweist. Die Tauchtiefe des AUV beträgt bis zu 6000 m, die operative Tauchtiefe liegt bei etwa 2000 m.
Ausgerüstet ist die Drohne mit einem elektrischen Antrieb, der den Strom aus Lithium-Ionen-Batterien bezieht. Die werden während der Fahrt von einem Wasserstoff-Brennstoffzellensystem von Infinity Fuel Cell and Hydrogen aufgeladen. Das Unternehmen produziert Brennstoffzellen- und Elektrolysesysteme für die Luft- und Raumfahrt sowie für Unterwasseranwendungen und den Verteidigungsbereich.
Einsatzdauer von mehr als zwei Wochen
Das Brennstoffzellen-System ist mit seinen Tanks für Wasserstoff und Sauerstoff dafür ausgelegt, etwa 370 Stunden (15,4 Tage) lang Strom zu liefern. Bei der Testfahrt hielt das System jedoch mit 385 Stunden etwas länger durch. Die maximale Reichweite von 2000 km übertraf Envoy mit 2023 km geringfügig. Bei der Stromproduktion scheidet die Brennstoffzelle Wasser ab, das in Ballasttanks zum Austarieren des AUV genutzt wird.
Die hohe Tauchtiefe und Reichweite sowie die Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum von über zwei Wochen zu operieren, prädestinieren das Unterwasserfahrzeug für den Einsatz bei Langzeitmissionen. Cellula sieht etwa eine Einsatzmöglichkeit in wissenschaftlichen Missionen, aber auch beim Militär zur Aufklärung und für die Wirtschaft zur Überwachung und Inspektion von Unterwasserpipelines und Seekabeln.
Um über eine längere Zeit an einem Ort unter Wasser ausharren zu können, ist ein spezieller Anker von Solus-LR eingebaut. Der Anker wird über eine Winde auf den Meeresgrund abgelassen. Er besteht aus einer Art Saugglocke, die von einer Umrandung umgeben ist, die beim Absaugen des Wassers in der Glocke dann im Meeresboden verankert wird. Envoy schaltet in einen Stromsparmodus, bei dem nur noch etwaige Sensoren zur Überwachung und minimale Steuerungssysteme aktiv sind. Das AUV soll dabei nur eine geringe Geräuschsignatur aufweisen, sodass es bei militärischen Einsätzen nicht so einfach geortet werden kann. Soll die Fahrt weitergehen, wird Wasser in die Saugglocke gepumpt und damit die Verankerung gelöst.
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Auf der mehr als zwei Wochen dauernden Testfahrt führte Envoy etwa 4000 Drehungen und Manöver durch. Dadurch sei der Energieverbrauch erhöht gewesen, sodass die Fahrt praxisnahe Ergebnisse liefert, heißt es von Cellula Robotics.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt
IT und Technik durchziehen den Alltag, dennoch sind sie für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Schnell vermischen sich anekdotische persönliche Erfahrungen mit Erzählungen anderer, mit veralteten Tipps aus dem Internet und immer mehr mit halluzinierten Ratschlägen von ChatGPT & Co. – so entstehen schließlich teils haarsträubende Technik-Mythen.
c’t untersucht gängige Behauptungen aus fünf Themenbereichen: KI-Systeme, Energie, Forschung, Hardware und Security. Die folgenden zwölf Mythen drehen sich um Energiesparen, Akkubehandlung und Solarspeicher.
Unter anderem klären wir die Frage, ob man ungenutzte Ladegeräte noch aus der Steckdose ziehen sollte, ob Schnellladen den Akkus schadet und ob man sie wirklich nicht ganz vollladen sollte. Wie gefährlich sind Solarakkus fürs Balkonkraftwerk? Und lohnen sie sich überhaupt? Außerdem prüfen wir Mythen zu smarten Thermostaten und zur LED-Beleuchtung. Haben wir einen wichtigen Mythos vergessen? Schreiben Sie uns gern eine Mail an mythen@ct.de.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt“.
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Künstliche Intelligenz
Australien: Meta, Google und TikTok sollen Medien an Umsätzen beteiligen
Australiens Regierung will große soziale Netze dazu verpflichten, 2,25 Prozent ihres Umsatzes in dem Land an Medienorganisationen zu bezahlen, deren Inhalte dort geteilt werden. Das hat Premierminister Anthony Albanese bekannt gegeben und erklärt, dass Meta, Google und TikTok als betroffene Konzerne die Abgabe verringern können, wenn sie selbst Abkommen mit Medien abschließen. Der Regierungschef hat dabei explizit nicht das Wort Steuer benutzt, offenbar um möglicher Kritik aus den USA zuvorzukommen. Auf eine diesbezügliche Nachfrage bei der Pressekonferenz versicherte Albanese: „Wir sind ein souveräner Staat, und meine Regierung wird Entscheidungen im nationalen Interesse Australiens treffen.“
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Schutz des Journalismus
„Die Menschen beziehen ihre Nachrichten zunehmend direkt über Facebook, TikTok und Google“, begründete Kommunikationsministerin Anika Wells den Plan der Regierung: „Und wir halten es für nur fair, dass große digitale Plattformen einen Beitrag zu der mühevollen journalistischen Arbeit leisten, die ihre Feeds bereichert und ihre Einnahmen steigert.“ Der 2021 eingeführte „News Media Bargaining Code““, mit dem Internetkonzerne an der Finanzierung von Journalismus beteiligt werden sollten, funktioniere nicht mehr. Deshalb müsse man das nun reparieren. Auch jetzt wolle man dafür sorgen, dass die Plattformen sich direkt mit Medien einigen. Tun sie das nicht, müssten sie eben mehr bezahlen. Ziel seien mehr Journalistinnen und Journalisten, nicht weniger.
Australiens Regierungen versuchen schon seit Jahren, die großen IT-Konzerne an der Finanzierung des Journalismus im Land zu beteiligen. Dafür wurde 2021 ein Gesetz beschlossen, das finanzielle Vereinbarungen zwischen den sozialen Netzen und Medienkonzernen vorgeschrieben hat. Die Zahlungen konnten aber teilweise umgangen werden, wenn die Plattformen journalistische Inhalte in ihren Diensten gezielt filterten. Trotzdem hat sich Meta 2024 aus dem System zurückgezogen, weil die Nachfrage nach nachrichtlichen Inhalten bei seinen Nutzern viel zu gering sei. Auch deshalb war die neue „News Bargaining Incentive“ Ende 2024 als Nachfolge vorgestellt worden, bevor es darum erst einmal ruhig geworden war. Das lag wohl auch an der Kritik der US-Regierung unter Donald Trump an ähnlichen Regelungen in anderen Staaten. Davon will sich die australische Regierung nun aber nicht stoppen lassen.
(mho)
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