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Künstliche Intelligenz

Fühlt sich einfach gut an: Pop!_OS ausprobiert | c’t 3003


Im c’t 3003-Team ist seit einiger Zeit CachyOS das Linux der Wahl für aktuelle Rechner – bis jetzt. Denn Pop!_OS fühlt sich oft noch schneller an und bringt mit der vorinstallierten Desktop-Umgebung Cosmic schicke Optik und frische Ideen wie einen flexiblen Tiling-Window-Manager auf den Bildschirm. c’t 3003 hat ausprobiert, ob Pop!_OS das Zeug zum neuen Lieblings-Linux hat.

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(Hinweis: Dieses Transkript ist für Menschen gedacht, die das Video oben nicht schauen können oder wollen. Der Text gibt nicht alle Informationen der Bildspur wieder.)

Guck mal hier, das bin ich auf meiner ewig währenden Mission, das perfekte Betriebssystem für mich zu finden, und uuuh, ich glaube, wir haben einen ganz heißen Kandidaten am Start. Diese Linux-Distribution läuft out of the box wirklich ultra schnell, also wirklich, snappier geht’s fast gar nicht, und ist vor allem auf Gaming ausgelegt, was auch butterweich läuft. Außerdem sieht das Teil auch noch total schick aus, und ich musste wirklich so gut wie kein einziges Mal die Kommandozeile benutzen, wenn ich das nicht unbedingt wollte.

Das Ding nennt sich Pop!_OS und ist aktuell ein ganz heißes Teil auf dem Distro-Markt, und die Frage ist: Ist es das? Ist es das perfekte Betriebssystem oder müssen wir die Blase poppen lassen? In diesem Video klären wir genau diese Frage und schauen uns mal an, wie sich der Cosmic Desktop von Pop!_OS so anfühlt. Ja, so heißt die auch unabhängig von Pop!_OS gerade ziemlich gehypte Desktop-Umgebung, und ich kann jetzt schon mal sagen: In Cosmic sind Ideen verbaut, die ich so noch auf keinem anderen Desktop gesehen habe. Bleibt dran.

Liebe Hackerinnen, liebe Internet-Surfer, herzlich willkommen hier bei …

Also, ein neues Betriebssystem hat den Chat betreten. Naja, neu im Sinne von: Ich will was Neues ausprobieren und hab vielleicht auch mein CachyOS neulich ein bisschen kaputtgespielt. Hoppla. Also Pop!_OS gibt’s schon seit ’ner Weile, aber ich finde, man hört in letzter Zeit immer öfter, dass Leute das ausprobieren. Zum Beispiel auch Linus von den gleichnamigen Tech Tips. Das Ding wird vom US-amerikanischen Computerhersteller System76 entwickelt, die verkaufen Laptops und Desktop-Rechner, die, wer hätt’s gedacht, standardmäßig mit Pop!_OS oder Ubuntu ausgeliefert werden. Ja, aber auch wenn das von einem kommerziellen Entwickler kommt, ist Pop!_OS komplett Open Source und kostenlos.

Und Pop!_OS ist ein Ubuntu-Derivat und vor allem auf Gaming ausgelegt. Beim Download kann man jeweils eine Version für AMD-, Nvidia- oder Intel-GPUs runterladen, da sind dann jeweils die passenden Treiber schon vorinstalliert. Also in meinem Fall die ISO für Nvidia-Karten runterladen, auf einen USB-Stick packen und installieren. Falls ihr die Installation von Linux im Detail sehen wollt, hab ich euch einen Link in die Beschreibung gepackt, wo wir das schon mal erklärt hatten.

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Beim ersten Start von Pop!_OS ist mir direkt erst mal aufgefallen, wie schnell das läuft und wie schick das Ganze auch noch dabei aussieht. Die Optik beziehungsweise die Bedienung ist eh für mich das größte Highlight an Pop!_OS, aber da komm ich später noch zu. Ja, also das Ding ist wirklich schnell und alles fühlt sich wirklich super snappy an. Bisher hatte ich ja immer CachyOS laufen, und das ist auch schon super schwupsig, aber wenn ich jetzt wählen müsste, dann würd ich sagen, dass sich Pop!_OS noch mal einen kleinen Schnuff knackiger anfühlt. Alleine hier die Fenster im Tiling-Modus rumzuschieben oder die Workspaces zu wechseln, fühlt sich super schnell an. Aber das ist vielleicht auch diese Euphorie, wenn man ein neues Betriebssystem ausprobiert. Also CachyOS ist auch schon sehr schnell. Und zu Gaming kommen wir gleich auch noch, das läuft nämlich auch butterweich.

Also alle normalen Programme, die ich installiert hatte, starten hier wirklich auf der Stelle. Und auch die Installation von Software geht super schnell, denn bei Pop!_OS ist der Cosmic Store vorinstalliert. Das ist ein grafischer App-Store mit Suchfunktionen, Kategorien, Bildern, Beschreibung und so weiter. Also alles, was man so braucht. Wenn ich hier etwas installiere, dauert das nur wenige Sekunden, und das Programm ist sofort ready. Hier beispielsweise Discord. Ich klicke da drauf, der installiert das in ungefähr zwei Sekunden, und ich kann es sofort starten. Schon nice.

Der Cosmic Store ist in Rust geschrieben und läuft mit wenig Speicherfußabdruck. Zum Vergleich: Die andere populäre App-Verwaltung KDE Discover hat schon deutlich mehr Funktionen, ist aber definitiv schwerfälliger. Cosmic kann aber auch wie Discover zwischen Flatpak und Systempaketen umschalten. Ganz kurz noch mal der Unterschied: Flatpaks bringen alle Abhängigkeiten selbst mit und laufen abgeschottet in einer Sandbox. Können also euer System nicht zerschießen. Systempakete sind tiefer ins Linux-System integriert, teilen sich Bibliotheken mit anderen Programmen, verbrauchen dadurch auch weniger Speicherplatz, aber können halt im schlimmsten Fall Probleme verursachen.

Apropos Systempakete. Pop!_OS basiert auf Ubuntu, und hier ist standardmäßig der Paketmanager apt installiert. Den musste ich aber für meine Programme kein einziges Mal mit der Kommandozeile benutzen. Alles, was ich installieren wollte, habe ich im Store als Flatpak gefunden. Und während Ubuntu weiterhin das viel kritisierte Snap-Paketsystem verwendet, ist bei Pop!_OS Snap nicht mal vorinstalliert. Auch ein komplettes System-Update geht über den Cosmic Store einfach unter Aktualisierungen, und da kann man alles updaten. Also das ist so ähnlich wie bei Linux Mint, da läuft ja auch fast alles über die grafische Oberfläche. Bei CachyOS, was ja auf Arch basiert, braucht man schon irgendwie häufiger mal die Kommandozeile.

Ach doch, eine Kleinigkeit habe ich dann doch per Kommandozeile installiert, und zwar Neofetch. Das ist diese Systemanzeige mit passender ASCII-Art vom Distro-Logo, die man beim Öffnen vom Terminal bekommt. Die ist standardmäßig bei Pop!_OS nicht vorinstalliert, und im Store habe ich das auch nicht gefunden. Witzigerweise wird das Pop!_OS-Logo mit 7 und 6 angezeigt, passend zum Entwickler System76. Also das hat nichts mit dem 6/7-Meme zu tun. Wirklich gar nichts. Und ja, ich weiß, Neofetch ist mittlerweile eigentlich veraltet und von Fastfetch abgelöst. Fastfetch hat bei mir aber so komische Farben beim Logo angezeigt, das hat mich genervt, und ich hatte keinen Bock, da groß rumzufummeln, deswegen habe ich jetzt einfach Neofetch verwendet. Naja, ist auch eh alles komplett unnötig, sonst lief wirklich alles einfach über den Store.

Ja, und der Store ist Teil vom Cosmic Desktop, dem Desktop Environment von Pop!_OS. Noch mal als Reminder: Ein Desktop Environment beziehungsweise eine Desktop-Umgebung ist eine Sammlung an Programmen, die die komplette Benutzeroberfläche vom Betriebssystem bilden. Also so was wie Fenstermanagement, Startmenü und so weiter. Und das ist auch das, was den kompletten Look and Feel bei der Bedienung am Ende ausmacht.

Ja, ich muss sagen, dass mir das bei Pop!_OS richtig, richtig gut gefällt. Aber ganz kurz vorher: Warum heißt das Teil eigentlich Pop!_OS? Laut System76-CEO Carl Richell steht das Pop! für die knalligen Farben, und der Unterstrich kommt vom System76-Logo, wo hier unter der 6 auch so ein Strich ist. Naja gut, der Unterstrich ist aber vielleicht auch einfach wichtig, damit die Leute das Ding nicht immer Popos aussprechen. So zumindest unsere Theorie. Das Pop zieht sich auch durch andere Produkte von System76, wie beispielsweise deren USB-Flash-Tool Popsicle.

Anyways, jetzt einmal zum Look and Feel von Pop!_OS, beziehungsweise vom Cosmic Desktop. Der Cosmic Desktop ist ein eigens von System76 entwickeltes Desktop-Environment, was hier und da Ähnlichkeiten mit Gnome hat. Und ich finde, das fühlt sich richtig frisch an. Hier zum Beispiel der Login-Screen, den finde ich richtig schick, oder? Ansonsten hat man hier oben so eine Menüleiste und hier unten ein Dock. Hier beim Dock gibt’s aber eine Kleinigkeit, die mich stört. Wenn man ein Fenster groß macht, dann ziehen sich die Kanten des Docks hier so automatisch bis an die Ränder, und smooth sieht das irgendwie nicht aus. In den Einstellungen kann man das Ding aber mit diesem Schalter hier auch dauerhaft bis an den Rand ziehen. Das wirkt dann mit den Fenstern alles irgendwie deutlich stimmiger. Besonders wenn ich so Systemfenster hier groß mache, dann geht das hier so nahtlos über. Das finde ich schon ganz schick.

Die Menüleiste hier oben sieht so ähnlich aus wie bei Gnome. Also mit der Uhrzeit in der Mitte und diesen Widgets hier rechts. Hier links sind aber noch zwei Shortcuts, einmal für Applications und einmal für Workspaces. Im Applications-Menü sind Apps aufgelistet, und out of the box sind wirklich nur ganz wenige Programme vorinstalliert. Was ich persönlich ja richtig nice finde, so ist alles nämlich richtig schön clean, wenn man das Ding frisch installiert. Es gibt ja auch andere Betriebssysteme, die nach einer frischen Installation schon vollgestopft sind mit Bloatware. Hust, Windows, hust. Was auch noch ganz nice ist: Man kann sich hier unten im App-Fenster Ordner anlegen und so Software so ein bisschen sortieren. Das ist ganz nett.

Hier neben den Applications kann man die Workspaces öffnen. Da kann man dann Fenster reinziehen, die Spaces hin- und herwechseln und rumschieben und so weiter. Das funktioniert alles wirklich sehr intuitiv und super snappy. Aber dieses Snappiness kommt auch daher, dass es wirklich so gut wie gar keine Animationen gibt. Dadurch fühlt sich zwar alles super schnell an, aber auch etwas weniger smooth beziehungsweise sogar auch so ein bisschen ruckelig, wie ich finde. Also es gibt ja einige, die stellen eh immer alle Animationen bei ihren Desktops aus, weil die das so lieber mögen. Also das ist Geschmackssache, aber ich persönlich bin schon Fan davon, wenn Dinge animiert sind. Zumindest ein bisschen.

An anderen Stellen gibt es dann schon Animationen, beispielsweise wenn man hier zwischen den Workspaces hin und her wechselt. Ganz praktisch: Wenn man hier unten auf eine App klickt, die in einem anderen Workspace geöffnet ist, dann switcht er automatisch zu dem richtigen Space. Und das sieht auch alles smooth und nice aus. Und es sind auch weitere Desktop-Animationen laut Roadmap von System76 auf jeden Fall in Planung. Ansonsten funktioniert das Hin- und Herwechseln zwischen Workspaces wirklich super, und wenn man Apps beendet und die Spaces dann leer sind, schließen die sich auch automatisch. Also funktioniert alles sehr gut.

Wenn man die Super-Taste drückt, also Windows oder Option, dann öffnet sich hier so ein Launcher für Apps. Also Super drücken, beispielsweise Firefox eingeben und starten. Das ist so ähnlich wie bei Gnome oder Spotlight von macOS oder so. Und genau wie bei Spotlight hat der auch ein paar kleine Zusatzfunktionen. Beispielsweise kann man da direkt eine Rechnung eintippen, und man bekommt direkt hier in der Suche dann das Ergebnis ausgespuckt. Wenn man „Find“ vor eine Suchanfrage eintippt, dann sucht der Launcher direkt nach allen Dateien und nicht nur nach den Apps. Und wenn man direkt Google davor schreibt, dann öffnet sich ein Tab im Browser mit der Google-Suche. Schon alles ganz praktisch.

Und die eine Sache, die ich wirklich ganz besonders cool finde am Cosmic Desktop, ist diese Schaltfläche hier oben. Da kann man nämlich spontan zwischen Tiling und schwebenden Windows hin- und herwechseln. Falls ihr nicht wisst, was das ist: Schwebendes Window Management ist das, was man von Windows und macOS kennt. Also wenn sich die Fenster so ganz normal überlappen können. Tiling Windows ordnen sich automatisch auf dem Desktop fest an. Also man kann die verschieben, größer und kleiner ziehen und so weiter. Aber die hängen halt immer im Vordergrund an irgendeiner Stelle im Bild.

Also wenn ich jetzt hier oben draufklicke und auf Tiling wechsle, dann ordnen sich alle Fenster auf dem Bild an. Also man kann hier alles fröhlich hin- und herschieben, und ja, ihr seht, man braucht auf jeden Fall einen kleinen Moment Übung damit. Aber dann funktioniert das erstaunlich intuitiv. Also ich finde das jetzt nicht unbedingt weniger fummelig, als mit dieser Fenster-Snap-Funktion bei Windows rumzuhantieren. Wenn man sich richtig doll hacker-mäßig cool fühlen will, könnte man sich dann auch noch die ganzen Hotkeys aneignen und komplett nur noch mit der Tastatur arbeiten. Dafür bin ich aber leider zu schlecht und auch zu faul.

Aber ein Hotkey ist echt ziemlich praktisch, und zwar Super-Taste + G. Damit kann man nämlich ein einzelnes Fenster aus dem Tiling-Windows-Desktop befreien, wenn man das mal braucht. Also es gibt Tiling und schwebendes Window Management, und man kann da halt zwischendrin hin- und herwechseln. Das Coole ist, man kann das nicht nur allgemein für den ganzen Desktop hin- und herswitchen, sondern das unabhängig für den Bildschirm und die Workspaces jeweils einzeln einstellen. Das heißt, ich kann hier auf meinem linken Bildschirm Spotify, Notion und Signal irgendwie fest im Bild hängen haben, während auf meinem Hauptbildschirm alles weiter schwebt. Die Idee, dass man das einfach die ganze Zeit hin- und herswitchen kann, finde ich wirklich richtig super und habe ich bisher auch noch bei keinem anderen Desktop-Environment in der Form gesehen. Falls es das woanders gibt, dann schreibt es mal gerne in die Kommentare, ich wusste es nicht.

Und unabhängig von dem Tiling-Windows-Management: Man kann auch wie bei Windows die Sachen hier so an die Seiten snappen. Also das geht auch und funktioniert auch gut. Falls man noch ein bisschen am Desktop rumbasteln will, gibt es auch noch ein paar Anpassungsmöglichkeiten in den Einstellungen. Da kann man dann beispielsweise die Farben vom Desktop frei wählen, Light- oder Dark-Mode auswählen, den Stil von Schaltflächen jeweils runder oder eckiger einstellen und so was wie die Randgröße vom Fenster-Highlight anpassen. Das ist schon okay, aber richtig doll viel kann man jetzt in den Systemeinstellungen nicht anpassen.

Obwohl das hier ja ein ganz eigenes Desktop-Environment ist, gab es im Store trotzdem etwas, das sich Tweaks nennt, wie Gnome Tweaks. Ich habe das mal runtergeladen, da kann man dann auch noch Sachen einstellen wie die Farben oder Dinge am Dock und so weiter. Ob man das benutzen sollte, weiß ich nicht. Fand es trotzdem lustig, dass es das gibt. Also ja, das ist halt Linux, und im Zweifel kann man alles irgendwie verändern, wenn man das will. Dazu hatten wir auch schon mal ein eigenes Video gemacht, gerne mal auschecken.

Okay, okay, alles schön und gut, aber was ist mit Gaming? Läuft das genauso nice wie bei CachyOS? Ganz simpel: Ja, läuft es. Ähnlich wie bei CachyOS sind passende GPU-Treiber direkt vorinstalliert, also da muss man nicht selbst runterladen. Steam kann man easy über den Cosmic Store installieren, und alle Spiele, die ich ausprobiert hatte, liefen bei mir ähnlich gut wie auf meinem Windows 11. Also so was wie ARC Raiders, Cyberpunk 2077, Path of Exile 2 und auch Nicht-Steam-Spiele wie World of Warcraft. Für Letzteres muss man dann den Battle.net-Launcher bei Steam als Nicht-Steam-Spiel einbinden, und dann läuft das auch über Proton. Ist ein bisschen fummelig, aber das ist ein allgemeines Linux-Gaming-Problem und hat jetzt nichts mit Pop!_OS zu tun.

Also vielleicht habt ihr gemerkt, ich bin wirklich großer Fan von Pop!_OS und werde das auf jeden Fall in nächster Zeit als mein Hauptbetriebssystem verwenden. Dadurch, dass man fast nie mit der Kommandozeile rumhantieren muss, eignet sich das Teil auch wirklich super als Einsteiger-Linux. Gaming funktioniert einwandfrei, und die Bedienung macht mir sehr viel Spaß. Schreibt gerne mal in die Kommentare, was aktuell euer Lieblings-Linux ist und wie ihr Pop!_OS so findet, falls ihr es schon ausprobiert habt. Bis zum nächsten Mal, tschüss!

c’t 3003 ist der YouTube-Channel von c’t. Die Videos auf c’t 3003 sind eigenständige Inhalte und unabhängig von den Artikeln im c’t Magazin. Die Redakteure Jan-Keno Janssen, Lukas Rumpler, Sahin Erengil und Pascal Schewe veröffentlichen jede Woche ein Video.


(sahe)



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Medizinregistergesetz: Viele offene Fragen bei Forschungskennziffer und Co.


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mehrere Gesetzgebungsvorhaben sollen die Art und Weise, wie medizinische Daten gesammelt, genutzt und verknüpft werden, grundlegend verändern: unter anderem das Forschungsdatengesetz aus dem Bundesforschungsministerium sowie das Gesetz für Daten und Digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und das Medizinregistergesetz (MRG) aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ziel ist eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung, die Versorgung und die Politik. Eine Forschungskennziffer soll dafür sorgen, dass Daten aus verschiedenen Quellen verknüpfbar gemacht werden. Kürzlich gab es dazu auch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss.

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„In Deutschland haben wir mehr als in anderen Ländern verteilte Datenbestände. Nicht nur aus Krankenhäusern und Praxen, sondern auch Daten aus Rehakliniken bei den Rentenversicherungsträgern oder von der Unfallversicherung. Mangels durchgängiger standardisierter medizinischer Dokumentation, gerade im ambulanten Bereich, erhalten wir bestimmte Informationen eben zum Beispiel nur aus den Daten der Krankenkassen. Wer forschen will, kämpft gegen eine strukturelle Zersplitterung, die historisch gewachsen und politisch kaum aufzubrechen ist“, so Sebastian C. Semler, Arzt und seit 2004 Geschäftsführer der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. (TMF).

Daher ist eine seit Jahren diskutierte Lösung eine eindeutige Kennziffer, die Datensätze verschiedener Herkunft einem gemeinsamen Fall zuordnet. Nicht um den Menschen dahinter zu identifizieren, sondern um zu wissen, dass dieser Datensatz aus dem Krankenhaus und jener aus der Rehaklinik zur selben Person gehören, betont Semler: „Es ist gar nicht wichtig, dass ich den Bürger dahinter erkenne. Es ist wichtig, dass ich weiß: Der Datensatz von Bürger X beim Niedergelassenen gehört zum gleichen Bürger wie der entsprechende Datensatz im Krankenhaus oder eben in der Rehaklinik. Dabei ist im Kern völlig unerheblich, ob das jetzt der Bürger Müller, Meier oder Schulze ist – es ist dabei entscheidend, dass ich die richtigen Daten zusammenführe.“

Mittels Record-Linkage werden Datensätze über Kombinationen von Wohnort, Alter, Geschlecht und ähnlichen Merkmalen verknüpft, was bis zu einem gewissen Grad gut funktioniert. Auf Basis anonymisierter Daten lassen sich durchaus Daten zusammenführen. Laut Semler sei Record-Linkage mit manuellen Prüfungen sehr aufwendig und skaliere nicht. Massendaten ließen sich in dieser Form nicht analysieren. Mit 30 Patienten ginge das noch, aber bei 300.000 Datensätzen nicht.

Nur relativ wenige Identifikatoren sind Semler zufolge in der Fläche verfügbar und geeignet. Dazu gehören die Krankenversichertennummer (KVNR), die Steuer-ID und die Sozialversicherungsnummer. Zwar sei die KVNR in vielen Bereichen des Gesundheitswesens geeignet, aber nicht überall. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt in ihrer Stellungnahme den Einsatz der KVNR. Anders sieht es jedoch der IT-Sicherheitsrechtler Prof. Dennis-Kenji Kipker, der die Einführung einer Forschungskennziffer grundsätzlich begrüßenswert findet: Das greife aus seiner Sicht allerdings zu kurz, „solange sie nicht wirklich sektorübergreifend angelegt ist und Datenverknüpfungen etwa für Präventions- oder Pandemieforschung ermöglicht“. Zukünftig wird es immer relevanter, wie sich die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung entwickelt, ob Reha-Maßnahmen und Präventionsmaßnahmen wirken. „Dann sind Sie ganz schnell bei Datenbeständen, die Sie dringend brauchen, die aber keine KVNR halten“, so Semler.

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Wie eine Forschungskennziffer technisch umgesetzt werden könnte, ist nicht trivial zu beantworten. Im Medizinregistergesetz (§ 20 Abs. 1 MRG) dürfen qualifizierte Register „den unveränderbaren Teil der Krankenversicherungsnummer nach § 290 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Erzeugung eines Pseudonyms für die Verknüpfung mit anderen Datenquellen verarbeiten“. Das GeDIG regelt in § 3 GDNG die Forschungskennziffer ebenfalls auf Basis der KVNR. Das Forschungsdatengesetz des BMFTR hingegen setzt auf die Steuer-ID.

Alle datenführenden Stellen erhalten einen Algorithmus, der aus einem vorhandenen „Primäridentifikator“, etwa der KV-Nummer, ein Pseudonym generiert. Semler beschreibt das Modell als technisch grundsätzlich gangbar – mit Schwächen vor allem bei Skalierbarkeit und Updatefähigkeit. „Es ist durchaus denkbar, das so zu machen, wie es im GeDIG steht: Dass ich einen Identifikator habe, aus dem heraus ich eine solche ID generiere.“ Dann werde die ID an alle datenhaltenden Stellen verteilt. Dabei sei jedoch problematisch, dass das Verfahren überholt werden könne und dann nicht mehr sicher sei und dann in Abstimmung aller datenhaltenden Stellen ein neues Verfahren eingeführt werden müsse.

Bei einer weiteren Möglichkeit empfange eine Einrichtung auf Anfrage verschiedene Identifikatoren, generiere daraus ein anlassbezogenes Pseudonym und gebe dieses an den Forscher heraus, ohne dauerhaft personenbezogene Daten zu speichern: „Vielleicht muss ich gar nicht alle IDs irgendwo einführen“, erklärt Semler, „sondern ich schaffe eine Zentralstelle, die zum Bürger gehörige Identifikatoren zusammenführen kann, selbst auf Anfrage ein Pseudonym generiert und herausgibt, und die vor jeder Datenanfrage eine solche ID an den Forscher herausgibt, mit der er eben unterschiedliche Datenbestände abfragen kann. Wie auch immer man es macht: wichtig ist, einmal ein durchgängiges Fachkonzept zu entwickeln – gemeinsam mit Datennutzenden, die Daten zu Auswertungszwecken verknüpfen wollen, und mit Datenhaltenden, die die entsprechenden IDs in ihren Datenbeständen einführen müssen.“

Die Koordinierungsgruppe Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI), ein breites Bündnis wissenschaftlicher Organisationen unter Koordination von TMF, Medizininformatik-Initiative, dem Netzwerk Universitätsmedizin und weiteren, hat dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme zum GeDIG unmissverständlich Stellung bezogen: „Zu vermeiden wäre ein Zustand, in dem unterschiedliche Gesetze die Einführung unterschiedlicher Unique Identifier (hier KVNR, dort Steuer-ID, sowie digitale Identität der gematik und EU-ID für die Versorgung) und mehrere Pseudonymisierungsverfahren erfordern, was allen Akteuren unnötige Doppelaufwände abverlangen würde.“ Erfahrungen aus der Verwaltungsdigitalisierung würden bereits zeigen, dass „die Einführung einer Forschungskennziffer in Datenbestände für die datenhaltenden Stellen ohnehin mit einem erheblichen Aufwand verbunden […]“. Dieser müsse in „Zeit- und Ressourcenplänen der Umsetzung berücksichtigt werden“.

Die GFDI benennt weitere konkrete Grenzen der KVNR: So sei die Verpflichtung, die KVNR aufzunehmen, für manche Register schlicht nicht sinnvoll. Ein Obduktionsregister etwa hat keinen Bezug zu lebenden Versicherten. Ein Lebendspenderegister hält die KVNR des Empfängers, nicht des Spenders. Und schließlich widerspreche sich die Pflicht zur KVNR-Aufnahme mit der im Gesetz vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeit gegen eben diese Verarbeitung. Außerdem fehle der Bezug zu einem Unique Identifier, der nach der KVNR kommt – also eine langfristig tragfähige Lösung, die auch über den GKV-Bereich hinaus funktioniert.

Ebenso kritisiert die GFDI, dass die bisherigen Regelungen zur Datenverknüpfung – basierend auf der KVNR und dem staatlichen Pseudonymisierungs- und Vertrauensstellenverfahren beim RKI – „für die Bedarfe der medizinischen Forschung in toto […] viel zu kurz“ greifen. Was es stattdessen brauche, sei ein einheitlicher Identifikator, „der es möglich macht, Datenverknüpfungen über unterschiedliche Datenbestände und über unterschiedliche Geltungsbereiche gesetzlicher Grundlagen (FDG, GDNG, SGB) und deren staatlich-behördlicher Instanzen (FDZ, RKI, DZM etc.) und Verfahren hinweg für die medizinische Forschung datenschutzkonform herbeizuführen.

Thilo Weichert, ehemaliger Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins und heute Co-Vorsitzender von Digitalcourage, stellt in seiner Stellungnahme fest, dass das MRG nicht mit dem Forschungsdatengesetz des BMFTR abgestimmt sei, das ebenfalls die Nutzung von Medizinregistern regeln solle. „Diese Diskrepanz führt zwangsläufig zu Rechtsunsicherheit“, schreibt er. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Gesetzentwurf Weichert zufolge vollständig ignoriere, dass es sich bei Medizinregistern weitgehend um Datenvermittlungsdienste im Sinne des europäischen Data Governance Acts (DGA) handele. Der DGA mache verbindliche Vorgaben zur Transparenz, Unabhängigkeit und zum Schutz der Betroffenen, die der Entwurf schlicht nicht berücksichtigt würden.

Kritikern zufolge ist die Forschungskennziffer zwar aus Forschungssicht notwendig, aber bei falscher Umsetzung hochproblematisch. Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass Daten nicht mit Klarnamen, sondern pseudonymisiert zusammengeführt werden – auf Basis des unveränderlichen Teils der Krankenversicherungsnummer. „Pseudonymisierung bedeutet nicht Anonymisierung. Auch pseudonymisierte Gesundheitsdaten sind de facto personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, weil sie grundsätzlich wieder einer Person zugeordnet werden können – insbesondere wenn große Datensätze miteinander verknüpft werden,“ kritisiert Stella Merendino von den Linken.

„Das Gesundheitsministerium plant, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz umfassend zu überarbeiten und dabei eine Forschungskennziffer einzuführen, mit der Gesundheitsdaten aus verschiedenen Datenquellen für Sekundärzwecke und damit auch für die wissenschaftliche medizinische Forschung zusammengeführt werden können“, sagt Weichert. Dabei werde, um möglichst viele Daten zu nutzen, „allen Gesundheitsdateninhabern erlaubt, die dort vorhandenen Patientendaten mit dieser Forschungskennziffer zu verbinden. Zweck der Kennziffer ist die Pseudonymisierung im Rahmen der Sekundärnutzung, also das Ersetzen der Klarnamen der Patienten durch diese Kennziffer“.

Merendino kritisiert: „Auch wenn Name und Adresse entfernt werden, können Daten über diese Nummer oder daraus erzeugte Kennzeichen langfristig immer wieder derselben Person zugeordnet werden – besonders bei raren Krankheitsbildern. Wenn aus dieser oder daraus abgeleiteten Identifikatoren stabile Forschungspseudonyme erzeugt werden, entsteht eben kein wirklich flüchtiger Datensatz, sondern eine dauerhaft verknüpfbare Datenbiografie.“

Das Zusammenführen der Daten werde so gelingen, so Weichert, „der Schutz der Daten aber nicht: Die Forschungskennziffer wird bei vielen Gesundheitseinrichtungen verfügbar sein. Alle diese Einrichtungen können so fremde über die Datenzusammenführung erlangte Daten den Betroffenen namentlich zuordnen. Bei der Ziffer handelt es sich um eine ‚nationale Kennziffer‘ gemäß Art. 87 DSGVO. Eine solche Ziffer ist nur zulässig, wenn sie ‚unter Wahrung geeigneter Rechte und Freiheiten der betroffenen Person‘ verwendet wird“, erklärt Weichert. Allerdings enthalte der Entwurf diese Garantien nicht.

Weichert benennt in seiner Stellungnahme zum MRG (PDF) das Re-Identifikationsrisiko explizit als „gewaltig“. Explizite Kritik äußert er auch an der vorgesehenen Speicherdauer von 100 Jahren, die mit Forschungsinteressen begründet werden: „Derartige Forschungsinteressen können aber nicht in Bezug auf sämtliche in Medizinregistern gespeicherten Daten für diese lange Zeit für angemessen angesehen werden. Angesichts der ungenügenden Schutzvorkehrungen hinsichtlich der zumeist mit Klarnamen arbeitenden Register wird mit der Speicherdauer ein lebenslanges unverhältnismäßiges Risiko für die Betroffenen begründet“.

„Damit entsteht faktisch die technische Grundlage für jahrzehntelang nachvollziehbare Gesundheitsdatenbiografien. Während weiter empfohlen wird, Daten möglichst nur begrenzt und zweckgebunden vorzuhalten, öffnet der Gesetzentwurf die Datenverarbeitung sehr breit auch für Training, Validierung und Testung von KI-Systemen“, gibt Merendino zu bedenken. „Geschichte und internationale Beispiele zeigen leider, dass einmal geschaffene Dateninfrastrukturen fast immer ausgeweitet werden,“ mahnt Merendino. Als konkretes Beispiel verweist sie auf Großbritannien. Dort erhielt Palantir 2023 den Zuschlag für die sogenannte „Federated Data Platform“ des NHS – ein riesiges Projekt zur Zusammenführung von Gesundheits- und Verwaltungsdaten. Es folgte massive Kritik, nachdem bekannt wurde, dass externe Vertragspartner teilweise Zugriff auf identifizierbare Patientendaten erhalten hatten. Laut Guardian prüft NHS England inzwischen, ob Ausstiegsmöglichkeiten aus dem 330-Millionen-Pfund-Vertrag genutzt werden können.

Merendino betont auf Anfrage ausdrücklich: Es geht ihr nicht darum, Forschung pauschal abzulehnen. Ihr Palantir-Vergleich beziehe sich „auf die grundsätzliche Infrastruktur-Logik großer verknüpfbarer Datenräume. Demokratische und datenschutzpolitische Fragen werden nicht beantwortet: Wer kontrolliert diese Systeme? Welche privaten Akteure erhalten künftig Zugriff? Wie wird verhindert, dass aus Forschungsinfrastrukturen später Steuerungs- oder Bewertungsinstrumente werden?“

Auch Weichert kritisiert in seiner Stellungnahme an den Bundestag, die erlaubten Zwecke gingen weit über Forschung hinaus und erstreckten sich, selbst mit identifizierenden Daten, auf operative Zwecke wie Qualitätssicherung, Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse und Entwicklung von KI-Systemen. „Eine derartig weitgehende Verarbeitungsbefugnis ist unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig“, schreibt er. Besonders problematisch: Der Einsatz von KI sei sogar bei identifizierenden Daten ausdrücklich erlaubt – ohne verpflichtende Pseudonymisierung.

Es fehle an der nötigen Transparenz für die Betroffenen. „Während jeder Forschende die Patientendaten für sein Projekt erhalten kann, wird den Betroffenen die Auskunft über ihre Daten verweigert; selbst ein Überblick, bei wem die Daten landen, wird ihnen vorenthalten“, kritisiert Weichert gegenüber heise online. Das Risiko für Datenmissbrauch sei hoch, weshalb eine „umfassende Kontrolle“ und „wirksam vollziehbarer Sanktionsregelungen“ notwendig seien. Doch werde die Datenschutzkontrolle nicht verbessert, „sondern nur konzentriert. Und jede Strafverfolgung wird von einem Strafantrag abhängig gemacht. Da Betroffene von sie betreffenden Datenmissbräuchen keine Kenntnis erlangen werden, können sie auch keinen Strafantrag stellen“.

„Weitere Vorkehrungen, wie sie der europäische Gesundheitsdatenraum vorsieht, fehlen. Der Entwurf muss umfassend nachgebessert werden. Anderenfalls sind Verstöße gegen das Grundrecht auf Datenschutz und das Patientengeheimnis vorprogrammiert“, schlussfolgert Weichert.

Auf Anfrage sagt das BMG, die Forschungskennziffer stelle „ein einheitliches Konzept für eine sektorspezifische Kennziffer im Gesundheitsbereich dar, deren Einführung im MRG vorbereitet und im GeDIG-E vollendet werden soll.“ Die KVNR biete sich an, weil sie bei Gesundheitsdateninhabern weit verbreitet sei. „Auch die Rentenversicherung und die Unfallversicherung verfügen bereits über KVNR,“ heißt es von einer BMG-Sprecherin. Die Konzeptionierung sei zudem gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der GFDI in einer Workshop-Reihe zur EHDS-Durchführung erfolgt, an der auch das BMFTR beteiligt gewesen sei. Zudem betont das BMG, die Forschungskennziffer sei für die Durchführung des EHDS „zwingend erforderlich“, da „nur so nachgehalten werden kann, wer bestimmten Datennutzungszwecken widersprochen hat.“

„Die technische Ausgestaltung der Forschungskennziffer obliegt dabei der koordinierenden Zugangsstelle für Gesundheitsdaten. Diese Aufgabe soll gemäß GeDIG-Entwurf von der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim BfArM (dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) übernommen werden“. Das technische Verfahren werde im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesdatenschutzbeauftragten festgelegt. „Damit ist eine spätere Anpassung des Algorithmus an den Stand der Technik möglich“, so das BMG auf Anfrage.

Uneinigkeit herrscht auch bei den Widerspruchsregelungen. Das GeDIG differenziert den Widerspruch nach Nutzungszwecken, beim Medizinregistergesetz ist etwa ein Widerspruch gegen die Datenerhebung und die Verarbeitung der KVNR möglich. Die GFDI empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum GeDIG ausdrücklich, „zu prüfen, ob die gestufte Widerspruchsmöglichkeit wirklich erforderlich ist, zumal sie der EHDS nicht verbindlich vorsieht. Eine Widerspruchsmöglichkeit zu einzelnen Nutzungszwecken verkomplizieren das Widerspruchsverfahren für alle Beteiligten erheblich und werden einer notwendigen Automatisierung von Datennutzungsanfragen empfindlich im Wege stehen. Den Betroffenenrechten ist mit der Möglichkeit, grundsätzlich der Nutzung zu widersprechen, Genüge getan.“

Semler spricht sich für ein grundsätzliches Widerspruchsrecht aus. Wer nicht möchte, dass seine Daten für Forschung genutzt werden, soll das klar erklären können: „Wenn ich als Bürger grundsätzlich sagen kann, ich habe keine Lust, dass meine Daten für Forschung genutzt werden, dann ist meiner Autonomie als Bürger Genüge getan.“

Merendino zufolge müsse das Widerspruchsrecht nicht nur formal existieren, sondern technisch vollständig und maschinell umgesetzt werden. Ein erklärter Widerspruch muss zuverlässig umgesetzt werden, was aktuell nicht der Fall ist. Das Widerspruchsrecht ist in seiner jetzigen Form weder praktisch handhabbar noch datenschutzrechtlich belastbar. Aktuell gibt es immer mal wieder Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Widerspruchsrechts.

Weichert kritisiert, dass Betroffene mangels individueller Information gar nicht in der Lage sind, informierte Widersprüche zu erklären. Wer nicht weiß, wer seine Daten wie nutzt, kann nicht sinnvoll widersprechen. Die Widerspruchsmöglichkeit ist beispielsweise gegen die Nutzung des unveränderbaren Teils der KVNR formal vorhanden, praktisch aber entwertet. Es fehle unter anderem eine individuelle Information über das Widerspruchsrecht, die „lediglich öffentlich und allgemein“ vorgesehen ist. Da sich die Widerspruchsmöglichkeit auf die Abwehr einer „eher abstrakten Gefahr eines Datenmissbrauchs in äußerst komplexen Verarbeitungszusammenhängen“ beziehe, sei es für Betroffene kaum möglich, insofern eine rationale Entscheidung zu treffen.

Was ebenfalls fehle, sei eine tragfähige Finanzierung. Der Gesetzentwurf schaffe erhebliche neue Anforderungen an Qualitätsentwicklung, Dokumentation, Interoperabilität und regulatorische Anpassung. Bei den Vorhaben mangelt es jedoch – wie so oft – an der Finanzierung, wie zahlreiche Verbände in ihren Stellungnahmen bemängeln. Dr. Anne Regierer, Sprecherin der TMF-Arbeitsgruppe Register, sagt dazu: „Nach heutigem Stand würde kaum ein Register eine Qualifizierung nach dem vorgesehenen Verfahren anstreben, weil der Aufwand hoch, der konkrete Nutzen gering und die Risiken schwer einzuschätzen sind.“

Das BMG sieht das anders: Das MRG schaffe „erhebliche Erleichterungen für die Betreiber qualifizierter Medizinregister“ – etwa durch erleichterte Datenverarbeitung per Opt-out und durch Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Registern. „Schon jetzt finanzieren sich Medizinregister u.a. durch nutzungsabhängige Bereitstellung ihrer Daten. Inwieweit sich für Medizinregister darüber hinaus andere Finanzierungsmodelle anbieten, geht mit der Frage einher, in welcher Form und durch welche Akteure qualifizierte Medizinregister zukünftig genutzt werden,“ so eine Sprecherin. Weitere Finanzierungsmodelle seien eine nachgelagerte Frage: „Das Medizinregistergesetz geht mit seinen Lösungen also nur einen ersten Schritt, an den sich weitere Fragestellungen anschließen.“

Weicherts Minimalforderungen für einen solchen Rahmen sind klar, es braucht ausreichende Schutzvorkehrungen: Die Information der Betroffenen muss konkret im Einzelfall erfolgen, nicht nur allgemein. In seiner Stellungnahme an den Bundestag fordert er zahlreiche weitere Regelungen. Dazu zählen beispielsweise eine zweckgebundene differenzierte Speicherfrist, keine pauschalen Freigaben und ein Beschlagnahmeverbot. Zudem müsse das Zentrum für Medizinregister unabhängig genug sein, um tatsächliche Kontrollfunktionen wahrzunehmen.

Zwar begrüßt Weichert eine Ordnung der unübersichtlichen Registerlandschaft, jedoch verstoße der Entwurf „in vieler Hinsicht gegen die DSGVO sowie, grundsätzlicher, gegen das europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Datenschutz“.

Auch Merendino geht es nicht darum, die Forschung pauschal abzulehnen. „Gute Forschung kann Versorgung verbessern. Aber je zentraler, dauerhafter und verknüpfbarer Gesundheitsdaten organisiert werden, desto höher müssen Datenschutz, demokratische Kontrolle und Transparenz sein.“ Nun ist es Aufgabe der Politik, sich um die Regelungen zum Datenschutz, Konzepte und die Finanzierung zu kümmern. „Das schönste Gesetz nutzt nichts, wenn es hinterher keine Anbindung findet,“ so Semler.


(mack)



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Künstliche Intelligenz

Googles Home Speaker mit Gemini: Marktstart steht offenbar bevor


Ein gutes dreiviertel Jahr nach Ankündigung des Home Speakers, der laut Google für den neuen KI-Assistenten Gemini entworfen wurde, soll er nun tatsächlich in den Handel kommen. Ursprünglich nannte Google als Starttermin „im Frühjahr“ – das endet am 21. Juni. Gemini for Home musste wohl vorher noch runder laufen.

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Anish Kattukaran, Googles Chief Product Officer (CPO) Google Home, hat auf Reddit einen Beitrag veröffentlicht, in dem er sich bei der Google-Home-Community für das reichhaltige Feedback bedankt, das Google von den 3,5 Millionen Early-Access-Nutzern erhielt: „Das Feedback der Early-Access-Nutzer hat dazu beigetragen, dass fast alle zwei Wochen regelmäßige Updates veröffentlicht wurden, über 2.500 Fehler behoben wurden, das System auf 20 Länder in 10 Sprachen ausgeweitet wurde und das gesamte System deutlich reaktionsschneller und besser in der Lage ist, komplexe Anfragen zu bearbeiten“, schreibt er unter anderem.

Ganz am Ende seines Beitrags als P.S. schreibt er noch: „Und alle, die geduldig auf einen bestimmten Lautsprecher gewartet haben … behaltet nächste Woche euren Posteingang ganz genau im Auge. :)“

Damit bestätigt Kattukaran recht deutlich, dass Google nächste Woche zumindest ein Lebenszeichen des neuen Home-Speakers verkünden dürfte. Unklar ist jedoch, ob er dann auch direkt in den Verkauf geht. Denn Best Buy hatte in Kanada vor ein paar Wochen den 25. Juni als Termin für den Marktstart angedeutet.

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Mit dem neuen Home Speaker bringt Google nicht nur ein neues Produkt auf den Markt, sondern hebt den Einstiegspreis seiner Smart-Speaker an. Zwar wird er mit um die 99 Euro genauso viel kosten wie der 2020 eingeführte Nest Audio, der bereits vor wenigen Tagen aus dem Programm genommen wurde. Im gleichen Zuge hat Google nämlich auch die 60 Euro teure Sounddose Nest Mini gestrichen.

Beide Produkte sind im Google Store zwar noch gelistet, jedoch sind sie als „Nicht auf Lager“ markiert. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die beiden Speaker wieder in den Store zurückkehren – den Mini-Speaker hatte Google 2019 eingeführt und ist damit noch älter als der Nest Audio.

Google hat bereits bestätigt, dass der neue Lautsprecher neben der Integration von Gemini und Gemini Live auch 360-Grad-Sound bieten wird. Ferner sollen Nutzerinnen und Nutzer zwei Lautsprecher für Stereoklang miteinander koppeln können. Zudem könne der Lautsprecher ins Heimkino-Setup eingebunden werden. Ein Leuchtring soll anzeigen, wenn Gemini aktiv ist. Laut Google wird er in den vier verschiedenen Farben „Jade“, „Berry“, „Hazel“ und „Porcelain“ angeboten, dabei ist jedoch ungewiss, ob es alle Farbvarianten in Deutschland geben wird.

Beim Google Home Speaker wird es derweil nicht bleiben. Google hatte zum einen bereits einen Nachfolger des Smart-Displays im Oktober 2025 angedeutet. Zum anderen dürften im Laufe der nächsten Monate einige Fremdanbieter mit Smart-Speakern für Gemini for Home um die Ecke kommen. Denn dafür hatte Google Referenzhardware angekündigt, die andere Hersteller verwenden dürfen, um Gemini-Lautsprecher im eigenen Design zu bauen.

Es wäre nicht das erste Mal: In der Vergangenheit hat Google mit den Audiomarken Bose, Sony und JBL bei Smart-Speakern zusammengearbeitet. Wer dieses Mal dabei sein wird, ist noch unklar. Allerdings haben die Hersteller offenbar weniger Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Hardware, dafür sollen immerhin viele Gemini-for-Home-Funktionen unterstützt werden.


(afl)



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Künstliche Intelligenz

Tools für Umfragen auf deutschen und EU-Servern im Test


Sie haben es geschafft – Ihr Vortrag ist beendet. Was hat den Nerv des Publikums getroffen? Wo gehen die Meinungen auseinander? Gibt es ergänzende Aspekte? Abfragen mit Onlineformularen liefern wertvolle Rückmeldungen. Alle Besucher können sich beteiligen – jede Antwort zählt.

Viele der dazu genutzten Umfragedienste wie Google Forms, SurveyMonkey, Microsoft Forms oder Mentimeter verarbeiten und speichern alle Daten jedoch auf US-Servern und somit erhalten amerikanische Behörden Zugriff – und einige Firmen nutzen sie auch zum Trainieren ihrer KI.

  • Umfragen und Abstimmungen sind mit online arbeitenden Diensten wie MS Forms oder Mentimeter schnell durchgeführt, diese speichern aber alles auf US-Servern.
  • Wir haben sechs Alternativen getestet, die die Daten auf deutschen oder zumindest in der EU stehenden Servern verarbeiten.
  • Alle Tools unterstützen eine große Auswahl an Fragetypen und Abstimmungsformen, teils spezialisiert, zum Beispiel auf den Unterrichtseinsatz.

Wir haben sechs Alternativen getestet, deren Serverstandorte sich in Deutschland oder zumindest innerhalb der EU befinden. Alle versprechen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. easyfeedback, edkimo, LimeSurvey, LamaPoll, SoSci Survey und Wooclap setzen verschiedene Schwerpunkte. Sie enthalten eine Palette von Antwortformaten: Dazu gehören Multiple-Choice-Fragen, freie Textfelder, Rankings, Skalen, komplexe Antwortmatrizen sowie das eine oder andere Spezialwerkzeug.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tools für Umfragen auf deutschen und EU-Servern im Test“.
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