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Künstliche Intelligenz

KI-Update Deep-Dive: KI im Recruiting zwischen Effizienz und Risiko


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Künstliche Intelligenz kann Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften unterstützen. Wenn KI Bewerbungen vorsortiert, können Personalabteilungen viel Geld und Zeit sparen. Aber wer Recruiting-Prozesse automatisieren möchte, muss hohe rechtliche Hürden überwinden. Meine Kollegin Stella-Sophie Wojtczak von t3n sprach mit der Wirtschaftsprofessorin Claudia Bünte, über die Chancen, Herausforderungen und Stolperfallen, auf die man beim Einsatz von KI im Recruiting achten muss. Es geht um die Gefahr von Diskriminierung, rechtliche Risiken und den AI Act der Europäischen Union.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

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Laut Bünte kann KI in allen vier Phasen der „Kandidatenreise“ unterstützen. „Das ist einmal das Thema Sourcing, dann das Thema Screening, also ein Unternehmen guckt, ob die Bewerbung zu dem passt, was sie haben wollen, dann das Interview, und natürlich im besten Fall Hiring“, erläutert die Professorin. Bei allen diesen Aufgaben könne KI helfen, Routineaufgaben zu übernehmen. Das reicht von der Erstellung der Stellenanzeige mit Unterstützung eines Chatbots bis zur professionellen Analyse des gesamten Recruiting-Prozesses, um Schwachstellen zu identifizieren.

Besonders im Bereich des Screenings, also der Vorauswahl von Bewerbungen, kann KI ihre Stärken ausspielen. Sogenannte „Application Tracking Tools“ (ATS) können aus hunderten Bewerbungen die vielversprechendsten herausfiltern. „Da würde eine künstliche Intelligenz mir aus den 400 Bewerbungen vielleicht die 10 raussuchen, bei denen es sich lohnt, dass ich sie mir noch mal angucke“, sagt Bünte. Dies biete gerade bei größeren Unternehmen einen erheblichen Effizienzvorteil. Allerdings warnt sie auch vor den Gefahren, „weil dann eine KI unter Umständen entscheidet, welche 390 ich mir nicht mehr angucke.“

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von KI-gestützten Chatbots auf der Unternehmensseite, die rund um die Uhr Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern beantworten und so die Kommunikation verbessern. Wichtig ist ein deutlicher Hinweis, dass dort nicht ein Mensch, sondern eine KI antwortet. Dabei sollte das Unternehmen immer wieder überprüfen, ob der Chatbot so reagiert, dass es zur eigenen Marke passt, „Stichwort Employer Branding“, betont Bünte. Auch bei Videointerviews kann KI zum Einsatz kommen, um anhand von Sprache, Mimik und Antworten eine erste Einschätzung der Bewerberinnen und Bewerber vorzunehmen.

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Ein zentrales Problem beim Einsatz von KI im Recruiting ist die Gefahr der Diskriminierung. Bünte verweist auf eine Studie von 2019, die zeigte, wie KI-Systeme Frauen systematisch benachteiligten. Die KI wurde mit historischen Daten trainiert und leitete daraus ab, dass die Bestnote in einem Arbeitszeugnis bei einer Frau weniger wert sei als bei einem Mann. Um einen solchen Bias zu verhindern, sei es entscheidend, dass die für die KI verantwortlichen Teams im Unternehmen divers aufgestellt sind und die Ergebnisse der KI fortlaufend kontrollieren. „Wenn da, und ich übertreibe jetzt, wieder nur Männer sitzen, dann kann es sein, dass die kein dafür Gespür haben, weil das eine Gruppe ist, die eher am wenigsten in diesem ganzen Prozess diskriminiert wird.“

Zudem müssen Unternehmen den EU-AI-Act beachten. Dieses Gesetz stuft viele KI-Anwendungen im Personalwesen als „hohes Risiko“ ein. Dies zieht strenge Dokumentations- und Transparenzpflichten nach sich. „Im HR-Bereich geht es ja darum, dass man mit einer Entscheidung für oder gegen eine Kandidatin oder einen Kandidaten auch deren Leben massiv beeinflusst. Und deshalb ist es besonders wichtig, dass man nicht einfach ein Tool kauft, das eine Blackbox ist, und dann gar nicht merkt, dass man systematisch irgendeine Bewerbergruppe diskriminiert.“ Denn bei Verstößen gegen den AI Act drohen massive Strafen, die in die Millionen gehen können, warnt die Professorin.

Die Landschaft der KI-Tools im HR-Bereich ist groß und reicht von günstigen Spezialanwendungen für einzelne Aufgaben bis zu teuren Komplettsystemen. Bünte rät Unternehmen, sich nicht auf ein einziges Tool festzulegen und lange Vertragslaufzeiten zu meiden, da sich die Technologie schnell weiterentwickelt.

Für die Auswahl eines passenden Tools hat die Expertin einen praktischen Tipp: Man sollte es für etwa 45 Minuten testen. „Wenn ich nach 45 Minuten nicht den Eindruck habe, wow, das ist das Beste seit geschnitten Brot, das erleichtert mir das Leben, ich kann auch sofort damit umgehen. Wenn es das nicht schafft, dann ist es kein Tool für mich“, so Bünte. Grundsätzlich rät sie Personalverantwortlichen, sich beim der Auswahl und dem Einsatz des Tools intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.

Der größte Fehler laut Bünte wäre jedoch, wenn ein Unternehmen aufgrund der rechtlichen Hürden entscheidet, lieber komplett die Finger von der KI-Unterstützung zu lassen: „Wir sind alle in einem War of Talents im Moment. Es gibt nicht genug gute Kandidatinnen und Kandidaten. Und wer jetzt ein Werkzeug nicht nutzt, das einem helfen kann, effektiver und effizienter Kandidaten und Kandidatinnen anzuziehen und zu betreuen, lässt sehr viel Potenzial liegen.“

Mehr von Stella-Sophie Wojtczak zum Thema Arbeitswelt hört Ihr jeden Freitag im Podcast „t3n Arbeit in Progress“.


(igr)



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Autonome Unterwasserdrohne mit Brennstoffzelle bleibt über 2000 km unter Wasser


Das auf Autonomous Underwater Vehicles (AUV) spezialisierte kanadische Unternehmen Cellula Robotics hat mit seinem autonomen Unterwasserfahrzeug Envoy eine Strecke von insgesamt 2023 km vollständig abgetaucht zurückgelegt. Das AUV wurde dabei von einer Wasserstoff-Brennstoffzelle befeuert, die Strom für den elektrischen Antrieb produziert.

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Insgesamt 385 Stunden dauerte die Mission der rund 8,5 m langen und 2,7 t schweren Envoy-Unterwasserdrohne, die bei einem Durchmesser von etwa einem Meter eine Wasserverdrängung von 3,7 t aufweist. Die Tauchtiefe des AUV beträgt bis zu 6000 m, die operative Tauchtiefe liegt bei etwa 2000 m.

Ausgerüstet ist die Drohne mit einem elektrischen Antrieb, der den Strom aus Lithium-Ionen-Batterien bezieht. Die werden während der Fahrt von einem Wasserstoff-Brennstoffzellensystem von Infinity Fuel Cell and Hydrogen aufgeladen. Das Unternehmen produziert Brennstoffzellen- und Elektrolysesysteme für die Luft- und Raumfahrt sowie für Unterwasseranwendungen und den Verteidigungsbereich.

Das Brennstoffzellen-System ist mit seinen Tanks für Wasserstoff und Sauerstoff dafür ausgelegt, etwa 370 Stunden (15,4 Tage) lang Strom zu liefern. Bei der Testfahrt hielt das System jedoch mit 385 Stunden etwas länger durch. Die maximale Reichweite von 2000 km übertraf Envoy mit 2023 km geringfügig. Bei der Stromproduktion scheidet die Brennstoffzelle Wasser ab, das in Ballasttanks zum Austarieren des AUV genutzt wird.

Die hohe Tauchtiefe und Reichweite sowie die Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum von über zwei Wochen zu operieren, prädestinieren das Unterwasserfahrzeug für den Einsatz bei Langzeitmissionen. Cellula sieht etwa eine Einsatzmöglichkeit in wissenschaftlichen Missionen, aber auch beim Militär zur Aufklärung und für die Wirtschaft zur Überwachung und Inspektion von Unterwasserpipelines und Seekabeln.

Um über eine längere Zeit an einem Ort unter Wasser ausharren zu können, ist ein spezieller Anker von Solus-LR eingebaut. Der Anker wird über eine Winde auf den Meeresgrund abgelassen. Er besteht aus einer Art Saugglocke, die von einer Umrandung umgeben ist, die beim Absaugen des Wassers in der Glocke dann im Meeresboden verankert wird. Envoy schaltet in einen Stromsparmodus, bei dem nur noch etwaige Sensoren zur Überwachung und minimale Steuerungssysteme aktiv sind. Das AUV soll dabei nur eine geringe Geräuschsignatur aufweisen, sodass es bei militärischen Einsätzen nicht so einfach geortet werden kann. Soll die Fahrt weitergehen, wird Wasser in die Saugglocke gepumpt und damit die Verankerung gelöst.

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Auf der mehr als zwei Wochen dauernden Testfahrt führte Envoy etwa 4000 Drehungen und Manöver durch. Dadurch sei der Energieverbrauch erhöht gewesen, sodass die Fahrt praxisnahe Ergebnisse liefert, heißt es von Cellula Robotics.


(olb)



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Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt


IT und Technik durchziehen den Alltag, dennoch sind sie für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Schnell vermischen sich anekdotische persönliche Erfahrungen mit Erzählungen anderer, mit veralteten Tipps aus dem Internet und immer mehr mit halluzinierten Ratschlägen von ChatGPT & Co. – so entstehen schließlich teils haarsträubende Technik-Mythen.

c’t untersucht gängige Behauptungen aus fünf Themenbereichen: KI-Systeme, Energie, Forschung, Hardware und Security. Die folgenden zwölf Mythen drehen sich um Energiesparen, Akkubehandlung und Solarspeicher.

Unter anderem klären wir die Frage, ob man ungenutzte Ladegeräte noch aus der Steckdose ziehen sollte, ob Schnellladen den Akkus schadet und ob man sie wirklich nicht ganz vollladen sollte. Wie gefährlich sind Solarakkus fürs Balkonkraftwerk? Und lohnen sie sich überhaupt? Außerdem prüfen wir Mythen zu smarten Thermostaten und zur LED-Beleuchtung. Haben wir einen wichtigen Mythos vergessen? Schreiben Sie uns gern eine Mail an mythen@ct.de.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt“.
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Australien: Meta, Google und TikTok sollen Medien an Umsätzen beteiligen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Australiens Regierung will große soziale Netze dazu verpflichten, 2,25 Prozent ihres Umsatzes in dem Land an Medienorganisationen zu bezahlen, deren Inhalte dort geteilt werden. Das hat Premierminister Anthony Albanese bekannt gegeben und erklärt, dass Meta, Google und TikTok als betroffene Konzerne die Abgabe verringern können, wenn sie selbst Abkommen mit Medien abschließen. Der Regierungschef hat dabei explizit nicht das Wort Steuer benutzt, offenbar um möglicher Kritik aus den USA zuvorzukommen. Auf eine diesbezügliche Nachfrage bei der Pressekonferenz versicherte Albanese: „Wir sind ein souveräner Staat, und meine Regierung wird Entscheidungen im nationalen Interesse Australiens treffen.“

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„Die Menschen beziehen ihre Nachrichten zunehmend direkt über Facebook, TikTok und Google“, begründete Kommunikationsministerin Anika Wells den Plan der Regierung: „Und wir halten es für nur fair, dass große digitale Plattformen einen Beitrag zu der mühevollen journalistischen Arbeit leisten, die ihre Feeds bereichert und ihre Einnahmen steigert.“ Der 2021 eingeführte „News Media Bargaining Code““, mit dem Internetkonzerne an der Finanzierung von Journalismus beteiligt werden sollten, funktioniere nicht mehr. Deshalb müsse man das nun reparieren. Auch jetzt wolle man dafür sorgen, dass die Plattformen sich direkt mit Medien einigen. Tun sie das nicht, müssten sie eben mehr bezahlen. Ziel seien mehr Journalistinnen und Journalisten, nicht weniger.

Australiens Regierungen versuchen schon seit Jahren, die großen IT-Konzerne an der Finanzierung des Journalismus im Land zu beteiligen. Dafür wurde 2021 ein Gesetz beschlossen, das finanzielle Vereinbarungen zwischen den sozialen Netzen und Medienkonzernen vorgeschrieben hat. Die Zahlungen konnten aber teilweise umgangen werden, wenn die Plattformen journalistische Inhalte in ihren Diensten gezielt filterten. Trotzdem hat sich Meta 2024 aus dem System zurückgezogen, weil die Nachfrage nach nachrichtlichen Inhalten bei seinen Nutzern viel zu gering sei. Auch deshalb war die neue „News Bargaining Incentive“ Ende 2024 als Nachfolge vorgestellt worden, bevor es darum erst einmal ruhig geworden war. Das lag wohl auch an der Kritik der US-Regierung unter Donald Trump an ähnlichen Regelungen in anderen Staaten. Davon will sich die australische Regierung nun aber nicht stoppen lassen.


(mho)



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