Künstliche Intelligenz
So schädlich? Erster Kinder-Prozess gegen Facebook und YouTube läuft in LA an
Wie viel Schuld tragen die Betreiber Sozialer Netze am Leid von Kindern und deren Umfeld? Bauen sie absichtlich Funktionen ein, die Kinder süchtig machen? Welche Verantwortung tragen sie für die Auswahl der Kindern vorgesetzten Inhalte? Solche Fragen sollen Gerichte und Geschworene in den USA entscheiden. Über tausend Klagen sind anhängig, meist von Kindern, deren (hinterbliebenen) Eltern oder Schulverwaltungen. Zudem führt die Mehrheit der US-Staaten Klage. Beklagt sind regelmäßig Alphabet/Google/YouTube, Bytedance/TikTok, Meta Platforms/Facebook/Instagram und Snapchat-Betreiber Snap. In Kalifornien tritt jetzt ein erster Prozess in die Gerichtssaalphase ein.
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Alphabet samt Google und YouTube sowie Facebook müssen sich den Vorwürfen einer als K.G.M. bezeichneten 19-Jährigen stellen. Snap und TikTok haben sich durch Vergleiche aus der Affäre gezogen. Wie viel sie dafür zahlen und ob sie Änderungen versprochen haben, ist streng geheim. Schließlich wollen sie nicht, dass sich das herumspricht, denn es sind ja noch über tausend weitere Klagen anhängig.
Durch ihre Vergleiche haben sich Snapchat und TikTok einen Vorteil verschafft: Sie können zuschauen, wie sich YouTube und Facebook vor Gericht schlagen, und beobachten, was bei den Geschworenen gut ankommt und was nicht. Gleichzeitig können sie auf Äußerungen verzichten, die ihnen sonst in einem späteren Verfahren vorgehalten werden könnten.
Testfall KGM
Erkenntnisgewinn ist ganz offiziell der Zweck dieses ersten Prozesses. Weil so viele Klagen anhängig sind, werden sie gebündelt. Bei Bundesgerichten nennt sich das MDL (Multi-District Litigation), bei kalifornischen Gerichten JCCP (Judicial Council Coordination Proceedings). Ausgewählt wurde dort der Superior Court des County Los Angeles, der zahlreiche Klagen in einer Akte zusammenfasst: Im Gerichtsenglisch heißt sie Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al v Tiktok et al (Az. 22STCV 2135, JCCP5255). „et al“ ist eine lateinische Abkürzung und steht auf beiden Seiten für „und andere“.
Dass alle Klagen irgendwann im Gerichtssaal verhandelt werden, ist ausgeschlossen. Bis dahin wären viele der Kinder in Pension. Das Gericht in LA hat aus den vielen tragischen Fällen drei unterschiedliche für echte Verhandlungen vor Geschworenen ausgewählt: KGM, RKC und Moore. An diesen Urteilen sollen sich später die Vergleichsverhandlungen der vielen anderen Klagen orientieren. Für die beklagten Datenkonzerne steht in den drei Prozessen also viel auf dem Spiel. Die Auswahl der Geschworenen in Los Angeles hat am Dienstag begonnen und wird mindestens bis Donnerstag dauern.
KGM gibt an, seit dem Alter von sechs Jahren YouTube zu nutzen, seit dem Alter von elf Jahren Instagram. Sie wirft den Betreibern vor, ihr schwere psychologische Schäden zugefügt zu haben, insbesondere durch Merkmale wie endlose Webseiten (infinite scroll) und automatisch ablaufende Videos (autoplay). Die Folgen seien Angstzustände, Depressionen, Selbstschädigungen und Suizidalität.
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Plattformen sollen sich bessern
Nicht nur fordert sie für sich und ihre Familie Schadenersatz und Strafschadenersatz, der die Sozialen Netze zu Änderungen drängen soll, sondern auch prominente Warnungen auf den Plattformen selbst. Diese sollen die Eltern der Kinder ansprechen. KGMs Mutter hat ausgesagt, dass sie bei entsprechender Warnung die Nutzung durch ihre Tochter eingeschränkt hätte. Die Beklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Tatsächlich würden sie besonderes Augenmerk auf Kinderschutz legen und zahlreiche Maßnahmen ergreifen.
Die Datenkonzerne haben vergeblich versucht, KGMs Klage im Keim zu ersticken. Die Mutter habe die Nutzungsbedingungen gar nicht gelesen, lautete ein Vorbringen; sie hätte die verlangten Warnhinweise also gar nicht wahrgenommen. Natürlich fordert KGM nicht mehr Kleingedrucktes, sondern prominente Einblendungen, die nicht zu übersehen sind. Bytedance meinte (vor dem Vergleich), KGM sei schon vor dem Einstieg in TikTok psychisch geschädigt gewesen.
Ein anderes Argument war, dass für den Leidensweg des Mädchens nicht die Sozialen Netze, sondern schikanierende Mitschüler (Bullies) und Schwierigkeiten in der Familie verantwortlich seien. Und juristisch seien die Klagen ohnehin unzulässig: Tatsächlich verleiht US-Bundesrecht in Section 230 Immunität für Inhalte, die Webseitenbetreiber nicht selbst bereitstellen, sondern die von Dritten gepostet werden (mit Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun). Die erhobenen Vorwürfe stünden allesamt in engem, untrennbarem Zusammenhang mit solchen Inhalten. Nur in bestimmten Fällen haften Betreiber für die Auswahl der Drittinhalte, die sie ihren Nutzern vorsetzen.
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Schwierige Beweisführung
Die Richterin hat jedoch alle Anträge auf schnelle Verfahrenseinstellung abgelehnt: KGM habe genügend Beweise vorgelegt, um zu zeigen, dass die Schädigung durch die Gestaltung der Plattformen eingetreten ist, unabhängig von deren konkreten Inhalten.
Darauf werden sich die Anwälte der jungen Frau wohl konzentrieren. Besonders herausfordernd ist, dass sie nicht bloß die Geschworenen davon überzeugen müssen, dass es wirklich die Funktionen Facebooks und YouTubes waren, die die Mandantin geschädigt haben. Und, wenn möglich, dass die Konzerne von der Schädlichkeit wussten. Die Beweisführung muss zudem darlegen, welche Plattform in welchem Umfang zu welcher Schädigung beigetragen hat.
Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Staat als Ankerkunde: Strategien für KI-Souveränität
Fünfmal tagte das Gremium, am Ende stehen 20 Handlungsempfehlungen, wie Deutschland bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz aufholen – und vielleicht in einzelnen Bereichen sogar überholen könne. Die Flughöhe der einzelnen Vorschläge unterscheidet sich dabei jedoch stark. Der Wunsch nach gezielter Förderung deutscher und europäischer Lösungen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen dürfte in der deutschen Politik noch Konsens finden. Schon bei den Details geht es allerdings schnell strittig zu.
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So ruft die Kommission unter anderem dazu auf, dass öffentliche Stellen „als Ankerkunden für europäische KI-Infrastruktur, die europäische Standards erfüllt, zur Verfügung stehen“. Genau das aber ist derzeit ein Politikum sondergleichen: Der Staat als Ankerkunde, der gezielt europäische oder deutsche Unternehmen bevorzugt, ist das rechtlich zulässig? „Wer den Stack nicht kontrolliert, kontrolliert am Ende auch seine Wertschöpfung nicht“, sagt Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Der Staat müsse daher als Ankerkunde zur Verfügung stehen, um so Souveränität herstellen zu können. „Wir haben schon sehr, sehr viel auf den Weg gebracht“, sagt der Minister, den Friedrich Merz vor einem Jahr als Überraschungscoup ins Amt geholt hat. Auf der Habenseite sieht Wildberger unter anderem eine Ausschreibung für eine souveräne, sichere Verwaltungscloud. Gegen genau deren Vergabe aber hat ein Konsortium rund um Google gerade erst eine Vergabebeschwerde eingelegt, ein Vorgang, der bei der Kommission Wettbewerb und KI aber keine Rolle gespielt haben soll.
Vom Techspielzeug zur Machtstruktur
Wie wichtig KI auch von der Politik als Faktor gesehen wird, illustriert eine Aussage der Bundeswirtschaftsministerin heute Mittag. „Was gestern noch ein Spielzeug der Techszene war, ist heute eine Machtstruktur der Weltpolitik“, sagt Katherina Reiche, ebenfalls CDU. „Wir erleben keinen normalen Technologiesprung“, sagt Reiche. 2026 seien sechs neue sogenannte Unicorns entstanden und auch ansonsten sei man auf einem guten Weg. Es gehe dabei darum, nicht in fremden Sphären zu bleiben, sondern selbst Fähigkeiten zu entwickeln. Das betrifft etwa eine Empfehlung der Kommission: 10 Prozent des Sondervermögens für die Bundeswehr sollten für Rechenzentren, KI und innovative Technologien eingesetzt werden, da sei sie sich mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) einig, sagt Reiche.
Für die Gründerzeit soll Rolf Schumann stehen, Co-CEO bei Schwarz Digits. Bei großen Sprachmodellen sei das Spiel bereits verloren, sagt Schumann, aber bei der nächsten Welle könne Deutschland eine wesentliche Rolle spielen. „Das ist der Treibstoff der KI“, sagt Schumann. Wer die Gesetzmäßigkeiten etwa der Physik verstanden habe, sei in der Lage, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Und genau da lägen die Möglichkeiten: „Wenn ihr Wissen und ihre IP sicher ausgetauscht werden kann, wird hier eine Power ausgehen, das kann man sich gar nicht vorstellen.“ Es gehe um eine KI Made in Germany. Er sieht auch Vorgaben als einen Faktor: „Regulatorik wird zum Verkaufsschlager, wenn man sie richtig einsetzt.“
Der Manager und der Minister
Zwischen dem Manager Schumann und dem Ex-Manager Wildberger, die sich derzeit fast täglich begegnen, passt da offenbar wenig. Letzteren beschäftigt vor allem die Skalierungsfähigkeit, wie aus Patenten und Start-ups Weltmarktführer werden könnten. KI sei ein Hebel, vorn mitzuspielen, meint Wildberger. Deshalb müsse man technologieführend werden. „KI wird das Betriebssystem der Wirtschaft, Gesellschaft und der öffentlichen Hand. Und dann sollten wir schauen, dass es unser Betriebssystem ist“, sagt Schumann. Deutschland habe auch alles Notwendige. Es seien keine Traumschlösser, über die gesprochen werde, sondern Rechenzentren, Modelle und Entwicklungen, die real seien, sagt Schumann. Der Minister nickt zustimmend.
Zukunftskapitalfonds nach Singapur-Vorbild
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Tatsächlich geht es bei heute vorgestellten Schlussfolgerungen der Kommission „Wettbewerb und KI“ zwar zum einen um faire Rahmenbedingungen, etwa regulatorische. Hier sind sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der europäische Gesetzgeber stark gefragt, wenn es darum geht, wie europäische Anbieter anders behandelt werden dürfen, etwa wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht. Aber auch andere Faktoren, wie ein unabhängig geleiteter Staatsfonds nach dem Vorbild Singapurs für „Deutsches Zukunftskapital“, gehört zu den für gut befundenen Ideen. KI in Gesundheits- und Pflegeanwendungen sollte als Modellbereich besonders bevorzugt werden.
Die Mitglieder der Kommission hätten mit Absicht nicht „die KI-Revolution noch mal durchdiskutiert“, betont der Wettbewerbsrechtler Rupprecht Podszun, einer der Co-Vorsitzenden der Kommission. „Wir haben versucht, Prioritäten zu setzen, die jetzt angegangen werden müssen.“ Ob das auch tatsächlich stattfindet oder verantwortbar ist, das müssen jetzt wiederum die Bundesregierung und die Parlamente entscheiden.
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Künstliche Intelligenz
App Store: Apple führt Monatsabos mit Jahresbindung ein
Apple hat eine neue Abrechnungsoption für automatisch verlängerbare Abonnements im App Store eingeführt. Entwickler können ihren Nutzern künftig monatliche Zahlungen mit einer verbindlichen Laufzeit von zwölf Monaten anbieten – quasi eine Ratenzahlung für Jahresabos zu einem vergünstigten Monatspreis. Und das Herunterbrechen in Monatsraten dürfte Jahresabos insgesamt attraktiver erscheinen lassen. Entwickler erhalten indessen mehr Planungssicherheit, wenn sich Nutzer für ein Jahr binden.
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Wie Apple in seinen Developer News mitteilt, lässt sich die neue Option ab sofort in App Store Connect konfigurieren und in Xcode testen. Live geschaltet wird sie mit den kommenden Betriebssystemversionen iOS 26.5, iPadOS 26.5, macOS Tahoe 26.5, tvOS 26.5 und visionOS 26.5, die Apple für Mai 2026 angekündigt hat. Auffällig: Die USA und Singapur sind von der neuen Abo-Variante ausgenommen. Apple nennt keine Gründe für den Ausschluss – denkbar sind regulatorische Besonderheiten oder marktspezifische Erwägungen. Für Entwickler, die Abonnements anbieten, hat Apple zuletzt auch den Analytics-Bereich in App Store Connect massiv ausgebaut: Mit über 100 neuen Metriken für In-App-Käufe und Abonnements lassen sich etwa Kohorten-Analysen und Conversion-Daten auswerten.
Konfiguration in App Store Connect
Technisch müssen Entwickler in App Store Connect eine Subscription Group anlegen und darin ein Abo-Produkt mit der Laufzeit „1 year“ erstellen. Außerhalb der USA und Singapurs aktiviert das System dann automatisch die Option zur monatlichen Abrechnung mit Jahresbindung. Entwickler können Preise pro Land festlegen, die Verfügbarkeit steuern und über sogenannte Levels Upgrades sowie Downgrades zwischen verschiedenen Abo-Stufen ermöglichen. Apple verweist auf die ausführliche Dokumentation zu Abonnements sowie die StoreKit-APIs zur Integration in Apps.
Bestehende Jahresabonnements bleiben von der Neuerung unberührt. Die neue Option ergänzt das bisherige Angebot – Entwickler behalten die volle Kontrolle darüber, welche Abo-Varianten sie anbieten möchten.
Transparenz für Nutzer, Vorteile für Entwickler
Für Abonnenten verspricht Apple Transparenz: In den Kontoeinstellungen sollen abgeschlossene und verbleibende Zahlungen einsehbar sein. Vor einer Verlängerung nach Ablauf der zwölf Monate verschickt Apple E-Mails und Push-Benachrichtigungen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich – das Abo verlängert sich dann nach den zwölf Monaten nicht weiter. Hinsichtlich europäischer Verbraucherrechte dürfte die Konstruktion mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie vereinbar sein: Die Kündigung bleibt unkompliziert und das 14-tägige Widerrufsrecht gilt weiterhin.
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Für Entwickler – gerade auf preissensiblen Märkten wie Deutschland – senkt das Modell die Einstiegshürde: Statt einer großen Einmalzahlung für ein Jahresabo sehen Nutzer überschaubare Monatsbeträge. Das kann die Conversion-Rate erhöhen und die Abwanderung reduzieren. Parallel dazu weitet Apple im App Store auch die Werbemöglichkeiten aus: Ab 2026 erscheinen mehr Anzeigen in den Suchergebnissen, was Entwicklern zusätzliche Wege bietet, ihre Apps bekannt zu machen. Bei den Erlösen gilt Apples übliches Modell: 70 Prozent im ersten Jahr, danach 85 Prozent – Teilnehmer am Small Business Program erhalten von Beginn an 85 Prozent.
Vergleich mit Google Play
Google bietet im Play Store mit Zahlungsplänen ein ähnliches Konzept an, bei dem Nutzer rabattierte Monatsraten zahlen. Eine exakte Entsprechung zur 12-monatigen Bindung mit monatlicher Abrechnung gibt es dort allerdings nicht.
(mki)
Künstliche Intelligenz
AirPods mit Android-Geräten nutzen: LibrePods-App landet im Play Store
Die Android-App LibrePods ist im Play Store gelandet. Bei dieser handelt es sich um eine Anwendung, mit der sich die meisten AirPods-Pro- und Max-Funktionen auch auf Android-Geräten nutzen lassen. Jedoch gibt es derzeit noch gewisse Einschränkungen.
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Ab Android 16 QPR3 ohne Root
Die Open-Source-App LibrePods für Android des Entwicklers Kavish Devar war bis vor wenigen Tagen nur über Github verfügbar und erforderte Rootrechte, um die Funktionsweise bestimmter Bluetooth-Komponenten anzupassen. Das hat sich mit dem neuesten Release und dank der Arbeit Googles am fehlerhaften Android-Bluetooth-Stack – „oder weil Apple sich nicht an die Bluetooth-Standards hält“, wie der Entwickler auf Reddit schreibt – offenbar geändert. Die App steht nun im Play Store zum Download bereit, sie erfordert jedoch mindestens die Android-Version 16 QPR3, die Anfang März 2026 von Google veröffentlicht wurde.
Das bedeutet, dass zunächst zum einen nur Googles Pixel-Geräte ab der 6. Generation die App unterstützen. Allerdings haben dem Entwickler zufolge auch schon OnePlus und Oppo ihre Android-Aufsätze OxygenOS 16 und ColorOS 16 so weit angepasst. Weitere Geräte erhalten seinen Aussagen zufolge erst mit Android 17 Unterstützung ohne Root.
AirPods Pro 2 mit vollem Support
Laut Devar bietet die App vollen Support der Funktionen der AirPods Pro 2 und 3, wobei bei der neuen Generation die Herzfrequenzmessung nicht unterstützt wird. Auch die AirPods Max würden unterstützt. Alle anderen AirPods-Modelle böten immerhin die Grundfunktionen wie Batteriestatus und Ohrerkennung.

Einige der LibrePods-Funktionen erfordern den einmaligen Kauf. Die Grundfunktionen sind kostenfrei nutzbar.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Zu den unterstützten Funktionen gehören etwa die Geräuschunterdrückungsmodi, adaptive Transparenz, Akkuanzeige, Gesprächserkennung, Kopfbewegungen und vieles mehr, wobei Kopfbewegungen und weitere Features kostenpflichtig sind – die Freischaltung der Funktionen kostet einmalig 5 Euro.
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Weiter sagt der Entwickler, die Genauigkeit des Akkustands sei besser als bei anderen Ohrstöpseln. Schließlich sind auch die Gesten – also was beim langen Druck auf die AirPods-Stängel passiert – konfigurierbar, wobei die Aktivierung von Sprachassistenten Teil der Premiumfunktion ist.
Für Nutzerinnen und Nutzer, die in Googles und Apples Ökosystem zu Hause sind und AirPods besitzen, klingt die App durchaus praktisch. Für Linux gibt es sie ebenfalls.
(afl)
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