Künstliche Intelligenz
Operation Souveränität: Bundestag plant Befreiungsschlag von Microsoft & Co.
Das Herz der deutschen Demokratie will aus der angespannten Weltlage konsequente Schlüsse für die eigene IT-Infrastruktur ziehen. Der Bundestag arbeitet laut Table.Media unter Hochdruck an einem weitreichenden Umbau seiner digitalen Architektur. Das Ziel ist demnach ehrgeizig und politisch brisant: Das Parlament will sich aus der technologischen Umklammerung von US-Konzernen wie Microsoft lösen, um in Krisenzeiten resilienter und vor allem unabhängig von Drittstaaten zu agieren.
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Unter der Leitung von Bundestags-Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) hat dem Bericht zufolge eine spezialisierte Kommission die Aufgabe übernommen, das gesamte digitale Ökosystem des Bundestags auf den Prüfstand zu stellen. Das reiche von der Bürosoftware bis zur Cloud-Infrastruktur.Die vollständige Digitalstrategie soll im Mai vorgestellt werden.
Die Motivation hinter diesem Vorhaben ist keine reine Abneigung gegen Silicon-Valley-Produkte, sondern eine Frage der viel beschworenen staatlichen digitalen Souveränität. Lindholz hob gegenüber Table.Media hervor, dass ein eigenständiges digitales Umfeld die Kontrolle über parlamentarische Prozesse und sensible Daten sichern soll. Es gehe darum, das Parlament gegen Cyberangriffe zu wappnen. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass die Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten nicht vom Gutdünken oder den Exportrichtlinien von US-Tech-Giganten abhängt. Anna Lührmann von den Grünen bringt es auf den Punkt: Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags dürfe nicht komplett an der Infrastruktur einiger weniger Großunternehmen hängen.
Delos als Brückenlösung?
Derzeit sieht die Realität in den Berliner Büros noch weitgehend nach Monokultur aus. Für über 10.000 Arbeitsplätze im Parlament und den Wahlkreisen ist Microsoft 365 der Standard. Zwar gibt es mit der Open-Source-Alternative Phoenix-Suite bereits ein zweites Standbein, doch der Weg zu einem vollwertigen Ersatz ist steinig. Vor allem der Bekanntheitsgrad und die tiefe Verzahnung der Microsoft-Dienste auch mit Fachverfahren stellen eine enorme Hürde für den Umstieg dar.
Eine europäische „All-in-One-Lösung“, die es mit dem Komfort der etablierten Platzhirsche aufnehmen kann, würde größeren Umstellungsbedarf mit sich bringen. In Teilen des Parlaments geht daher die Sorge vor einer fragmentierten IT-Landschaft um, in der verschiedene Insellösungen die Effizienz eher bremsen als fördern.
Um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden, strebt die Kommission kontrollierte Übergänge an. Im Gespräch ist etwa die in Deutschland betriebene Cloud-Plattform der SAP-Tochter Delos, in die Microsoft-Dienste direkt integriert werden können. Einen solchen Ansatz nehmen Abgeordnete als Brücke wahr, um kurzfristig mehr Souveränität zu gewinnen und einen „harten Schnitt“ zu vermeiden. Gegner solcher Cloud-Systeme, bei denen US-Konzerne im Boot bleiben, sprechen dagegen von „Souveränitäts-Washing“. Langfristig richten sich die Blicke daher auf rein europäische Lösungen wie Stackit, eine Cloud-Plattform der Schwarz-Gruppe.
Grüne drängen auf freie Software
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Ein erster sichtbarer Erfolg dieser neuen Strategie steht dem Bericht zufolge unmittelbar bevor: Der Bundestag wird voraussichtlich den Messenger-Dienst Wire einführen. Die europäische Software ist derzeit das einzige vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Verschlusssachen zertifizierte Chat-Instrument. Damit würde das Parlament ein Signal setzen. Je mehr staatliche Institutionen auf europäische Software setzen, desto schneller entwickeln sich diese Alternativen weiter und werden wettbewerbsfähig. Dass dieser Weg auch international Schule macht, zeigt ein Blick nach Frankreich, wo Visio Microsoft Teams und Zoom in den Behörden ersetzen soll.
Ungewöhnlicherweise herrscht beim Thema Resilienz eine seltene Einigkeit unter den Fraktionen im Bundestag. Dennoch gibt es im Detail Reibungspunkte: Die Grünen fordern eine noch konsequentere Ausrichtung auf eine robuste Open-Source-Infrastruktur. Dass die Kommission trotzdem prinzipiell handlungsfähig ist, bewies sie bei kleineren Themen wie der digitalen Anwesenheitserfassung. Statt komplizierter App-Lösungen einigte sich das Gremium pragmatisch auf die Nutzung der bereits vorhandenen Hausausweise an den Erfassungssäulen.
(mma)
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Chipfertigung und Forschung: Samsung will 74 Milliarden US-Dollar investieren
Samsung stockt sein Investitionskapital für das Jahr 2026 auf: 110 Billionen Won will der Konzern in seine Halbleiterfertigung sowie Forschung und Entwicklung investieren. Das entspricht umgerechnet knapp 74 Milliarden US-Dollar oder 64 Milliarden Euro.
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Die Investitionssumme ist so massiv, dass sie eine Börsenmitteilung erfordert. Darin schreibt Samsung, dass die Ausgaben die eigene Position während des KI-Booms zementieren sollen. Samsung sei das einzige Unternehmen, das Speicher und Logikchips wie Prozessoren oder KI-Beschleuniger herstelle und gleichzeitig Packaging-Anlagen betreibe, betont die Mitteilung. In Packaging-Anlagen gelangen die Chips auf ihre Träger, mit denen sie überhaupt erst einsetzbar sind.
110 Billionen Won sind mehr, als Samsung konzernweit in einem Quartal an Umsatz generiert. Im vierten Quartal 2025 waren das knapp 94 Billionen Won, nach aktueller Umrechnung knapp 55 Milliarden Euro.
Kaum kurzfristiger Nutzen
Bis sich die Investitionen bemerkbar machen, dürften allerdings Jahre vergehen. So lange dauert der Bau eines Halbleiterwerks, und Chips werden Jahre im Voraus entworfen. Kurzfristig will Samsung zusätzlich Geld in Übernahmen stecken. Im Fokus stehen Übernahmekandidaten in den Bereichen Robotik, medizinische Technik, Automotive und HVAC (Heizung, Lüftung, Klimatechnik).
Was in der Theorie gut klingt, muss sich in der Praxis allerdings erst einmal beweisen. Das Konkurrenzdenken zwischen Samsungs Sparten ist groß. Zuletzt kursierten etwa Berichte, dass Samsungs Speichertochter der Smartphone-Schwester kein DRAM und NAND-Flash zusichern will.
Samsungs Aktie ging an der südkoreanischen Börse zeitweise hoch, ist inzwischen aber wieder auf das Vortagesniveau abgesackt. Der gesamte Tech-Sektor ist derzeit an den Börsen weltweit rot.
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(mma)
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Vergeltung Irans gegen Golfstaaten – Sorge vor Energiekrieg
Nach iranischen Angriffen auf Flüssiggasanlagen in Katar und der Androhung von Vergeltung durch US-Präsident Donald Trump wächst die Sorge vor einem folgenreichen Energiekrieg. Das US-Militär werde das bedeutende Gasfeld „South Pars“ massiv attackieren, sollte der Iran weiter Katars Gasindustrie angreifen, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. Der Preis für europäisches Erdgas stieg daraufhin in der Spitze um mehr als 30 Prozent.
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Israel hatte „South Pars“, das vom Iran und Katar ausgebeutet wird, bereits am Mittwoch angegriffen – laut Trump ohne sein Wissen und seine Genehmigung. US-Medienberichte legten aber nahe, dass der US-Präsident sehr wohl eingeweiht war. Trump habe den Angriff demnach ausdrücklich gebilligt, um den Druck auf den Iran zu erhöhen, die für den Ölmarkt bedeutende Straße von Hormus freizugeben.
Hegseth möchte sich nicht auf Kriegsdauer festlegen
Trump schrieb, Israel habe das Gasfeld „aus Wut über die Ereignisse im Nahen Osten“ angegriffen. In Versalien äußerte er, es werde keine weiteren israelischen Angriffe auf dieses „äußerst wichtige und wertvolle“ Gasfeld geben – es sei denn, „der Iran beschließt unklugerweise, einen völlig Unschuldigen anzugreifen, in diesem Fall Katar“.
Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende machten die USA derweil nicht. „Wir möchten dafür keinen festen Zeitrahmen festlegen“, sagte Verteidigungsminister Pete Hegseth auf die Frage nach der Kriegsdauer. Die USA liegen ihm zufolge im Plan. Trump hatte zu Kriegsbeginn eine Dauer von vier Wochen oder weniger in Aussicht gestellt.
Schwer beschädigte Anlage in Katar
Die für den Weltmarkt bedeutenden Flüssiggasanlagen im katarischen Industriegebiet Ras Laffan wurden durch die iranischen Angriffe schwer beschädigt, wie der Betreiber Qatar Energy auf der Plattform X mitteilte. Das katarische Innenministerium erklärte wenig später, die Brände seien unter Kontrolle gebracht worden. Es gebe keine Verletzten.
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Der Gaskonzern Shell bestätigte am Donnerstag Schäden an der Gasaufbereitungsanlage „Pearl“ – den Angaben zufolge die größte weltweit. Shell betreibt die Anlage zusammen mit Qatar Energy, dem staatlichen Konzern des Landes. Katar gehört zu den größten Gasproduzenten der Welt und spielt eine Schlüsselrolle bei der globalen Versorgung mit Flüssiggas, das vor allem in Ras Laffan verschifft wird.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte bei einer Tagung des Wirtschaftsrates der CDU in Berlin, ebenso große Sorgen wie die Nichtpassierbarkeit der Straße von Hormus bereiteten ihr Angriffe auf Ölverarbeitungsanlagen und auf Gasfelder in der Region. „Das kann tatsächlich zu Einbrüchen führen“, sagte Reiche. Die Kriegsparteien seien aufgefordert, davon abzusehen, massiv Anlagen zu zerstören, deren Wiederhochfahren oder Reparatur nicht nur wenige Wochen dauern würde, sondern Monate.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten schlossen die Behörden nach einem Raketenangriff eine Öl- und Gasanlage im Emirat Abu Dhabi. Herabstürzende Trümmerteile infolge eines Abwehreinsatzes der Luftabwehr hätten zu „Vorfällen“ geführt, teilte die Regierung in Abu Dhabi mit, ohne weitere Details zu Schäden zu nennen. Betroffen ist demnach die Gasanlage Habschan und ein Ölfeld namens Bab. Auch der Ölpreis stieg im frühen Handel daraufhin weiter an.
Katar: Iran überschreitet „alle roten Linien“
Mit seinen gezielten Angriffen auf zivile Objekte und lebenswichtige Einrichtungen in Ländern der Region habe der Iran „alle roten Linien überschritten“, erklärte das katarische Außenministerium in Doha. Auch Saudi-Arabien forderte den Iran zur Einstellung der Angriffe auf die benachbarten Golfstaaten auf. Über der saudischen Ölraffinerie Samref stürzte nach offiziellen Angaben eine Drohne ab.
Irans Präsident Massud Peseschkian hatte zuvor auf der Plattform X vor einer Eskalation gewarnt. Die „aggressiven Handlungen“ würden Israel, den USA sowie deren Verbündeten keinen Vorteil bringen, sondern die Lage verschärfen. Sie könnten „unkontrollierbare Folgen“ haben, die sich weltweit auswirkten. Parlamentspräsident, Mohammed Bagher Ghalibaf, schrieb, es habe eine neue Eskalationsstufe begonnen. Das Prinzip „Auge um Auge“ gelte.
Frust und Unsicherheit bei den Menschen im Iran
In der iranischen Bevölkerung verstärkten sich derweil Verunsicherung und Frust. Am Freitag beginnt das persische Neujahrsfest Norus. Doch die Basare und Einkaufspassagen sind leer, viele Familien harren in ihren Wohnungen aus. „Meine Frau und ich wissen nicht, was wir machen sollen“, sagt Dschawad, ein 72 Jahre alter Rentner. „Wie lange soll das noch so weitergehen? Keiner hat eine Antwort!“ Aussagen von Menschen im Iran gelangen derzeit seltener nach außen.
Der frühere Bankangestellte sagte, er befürworte eigentlich militärische Gewalt für einen Machtwechsel. „Auch nach drei Wochen Krieg ist das Regime noch da, Land und Volk aber sind am Ende“, sagt er. „Wenn sie nun auch die Polizeiwachen und Öl- und Gasfelder angreifen, kommt es zu einem wahren Chaos. Keine Sicherheit mehr, noch mehr Kriminalität und irgendwann auch kein Strom.“
Die 18 Jahre alte Sana sagte, sie habe gehofft, dass es schnell zu einem Sturz der Regierung komme. Gut drei Wochen nach Kriegsbeginn bestimmten jedoch Sorgen und Hoffnungslosigkeit ihren Alltag. „Dieses Land wird vollständig zerstört“, sagte sie. „Ich habe keine Hoffnung mehr in dieses Land.“
(mho)
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EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf. Vielmehr muss jede derartige Maßnahme im Einzelfall durch eine unbedingte Erforderlichkeit gerechtfertigt und klar begründet werden.
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Auslöser des Verfahrens in der Rechtssache C-371/24 (Comdribus) war ein Vorfall im Jahr 2020 in Paris. Ein Mann, dessen Namen der EuGH mit HW abkürzt, wurde als Organisator einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen. Während des Polizeigewahrsams verweigerte er die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Lichtbildern.
HW wurde später von dem ursprünglichen Tatvorwurf des Aufruhrs freigesprochen. Trotzdem verurteilte ihn ein französisches Strafgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen seiner Weigerung, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. HW wehrte sich gegen diesen Schuldspruch mit dem Argument, die französische Regelung sei unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafverfolgung und Justiz.
Besonders sensible Daten
Das Pariser Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es wollte klären lassen, ob nationale Behörden tatsächlich von jeder verdächtigen Person ohne spezifische Rechtfertigung biometrische Daten verlangen dürfen.
Die jetzige Antwort aus Luxemburg legt Wert auf die Privatsphäre der Bürger: Da biometrische Daten zu den besonders sensiblen Kategorien gehören, genießen sie der Entscheidung zufolge einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung ist demnach nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig ist und durch geeignete Garantien für die Grundrechte der Betroffenen flankiert wird.
Der EuGH unterstreicht in seinem Beschluss, dass das bloße Vorhandensein eines plausiblen Tatverdachts allein nicht ausreiche, um tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre wie die Erfassung biometrischer Merkmale zu rechtfertigen. Jede Entscheidung für eine solche Maßnahme müsse zumindest eine summarische Begründung enthalten. Diese soll es der betroffenen Person ermöglichen, die Notwendigkeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.
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Einschlägige nationale Vorschriften müssen klar gefasst sein. Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn sie eine automatische und unterschiedslose Erhebung nach sich ziehen, ohne dass die Strafverfolger die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall prüfen.
Strafe für Nein-Sager?
Der EuGH entschied zudem, dass eine strafrechtliche Sanktion für die Weigerung, sich biometrisch erfassen zu lassen, nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Und zwar nur, wenn die zugrunde liegende Forderung der Polizei selbst rechtmäßig war.
Das heißt: Erfüllt die Datenerhebung nicht das Kriterium der unbedingten Erforderlichkeit, darf auch die Verweigerung nicht bestraft werden. Zudem muss jede Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der in der EU-Grundrechtecharta verankert ist.
Das Urteil konkretisiert die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie. Es dürfte weitreichende Folgen für die polizeiliche Praxis in vielen Mitgliedstaaten haben, in denen die erkennungsdienstliche Behandlung bisher oft als Standardprozedur bei jeder Festnahme galt.
Behörden müssen nun ihre internen Bestimmungen anpassen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Erhebung biometrischer Daten kein Automatismus ist. Vorzuweisen ist ein begründeter Ausnahmefall, der den spezifischen Zwecken der Ermittlung dient. Bürger werden damit gegenüber staatlichen Übergriffen im digitalen und biometrischen Zeitalter besser geschützt.
(wpl)
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