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Google-Kartellstreit: US-Regierung legt Berufung ein


Der Kartellstreit um Googles Suchmaschinenmonopol geht in die nächste Runde: Das US-Justizministerium kündigte an, das Schlussurteil des Gerichts anzufechten, das die Maßnahmen gegen Google definiert. Worauf der Rechtsbehelf genau abzielen wird, ist zwar noch unklar, doch der Schritt signalisiert, dass die US-Regierung die bisherigen Auflagen für unzureichend hält.

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Das Gericht hatte im August 2024 geurteilt, dass Google in der Tat ein illegales Suchmaschinenmonopol innehabe. Ein Jahr darauf entschied sich Richter Amit Mehta jedoch gegen härtere Maßnahmen wie den Zwangsverkauf von Chrome oder Android. Auch die zweistelligen Milliardenzahlungen an Apple, um als voreingestellte Suchmaschine auf neuen Geräten präsent zu sein, durften fortbestehen. Kritiker bezeichneten das Urteil nicht ausreichend und riefen nach strengeren Gesetzen.

Anstelle einer Aufspaltung entschied sich das Gericht für eine kontrollierte Marktöffnung: Google muss seine Suchdaten künftig für Rivalen zugänglich machen. Zudem untersagte das Urteil künftige Exklusivverträge für eigene Such- oder KI-Werkzeuge, mit denen der Konzern bisher versucht hatte, konkurrierende Angebote vom Markt fernzuhalten. Das abschließende Urteil wurde im Dezember erlassen.

Im Januar legte Google Berufung ein und bat den Richter, die Anordnung zur Datenfreigabe an Wettbewerber auszusetzen, während das Berufungsverfahren läuft. Auf diese Berufung folgt nun eine eigene Berufung der Kläger, die sich gegen die vom Gericht erlassenen Maßnahmen richtet. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz, wobei jetzt sämtliche Aspekte des Urteils, von der Monopol-Feststellung bis zu den Abhilfemaßnahmen, auf dem Prüfstand stehen. Sollte keine der Parteien das Urteil der nächsten Instanz akzeptieren, könnte der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof landen.

Das Kartellrechtsverfahren geht noch auf die erste Trump-Administration zurück und dauert bereits mehr als fünf Jahre an. Das Verfahren gilt als wegweisend für die künftige Regulierung der gesamten Techbranche. Es könnte weitreichende Folgen dafür haben, wie digitale Märkte weltweit funktionieren.


(tobe)



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Telekom-Rechenzentrum soll deutsche KI-Leistung um die Hälfte steigern


Telekom-CEO Tim Höttges hat den Startschuss für das seit Mitte 2025 umgebaute KI-Rechenzentrum im Münchner Tucherpark gegeben. Es soll vor allem deutschen und europäischen Kunden einen souveränen Betrieb ihrer jeweiligen KI-Modelle ermöglichen. Zudem stellt es ausreichend Rechenleistung auch zum Training großer Sprachmodelle bereit, konkret etwa für das europäische souveräne LLM Soofi.

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Die Telekom-Sparte T-Systems baut den ersten Baustein ihrer „Industrial AI Cloud“ zusammen mit dem Partner Polarise, der die Hardware installiert und betreibt. Im Endausbau sollen in vier unterirdischen Räumen insgesamt rund 10.000 KI-Beschleuniger rechnen. Es kommt eine Mischung aus Nvidia DGX B200 SuperPod und Servern mit jeweils mehreren RTX 6000 Pro Blackwell Server zum Einsatz.

Nach Angaben der Telekom stellt das neue Rechenzentrum im Endausbau mit 0,5 Exaflops Rechenleistung für KI-Algorithmen rund 50 Prozent der gesamten KI-Performance bereit, die man derzeit in Deutschland insgesamt buchen könnte.

Der Aufbau des Rechenzentrums ist technisch interessant, weil dazu ein bereits vorhandenes, älteres Rechenzentrum umgebaut wurde (Retrofit). Es erstreckt sich über mehr als fünf unterirdische Stockwerke unmittelbar neben dem Eisbach, der für die Surferwelle bekannt ist. Dessen Wasser wird auch zur Kühlung genutzt.


Wehr im Eisbach in München

Wehr im Eisbach in München

Dieses Wehr staut den Eisbach, um das Kühlwasser für das unterirdische Rechenzentrum Tucherpark zu entnehmen. Das Rechenzentrum befindet sich unter dem rechten Ufer des Eisbachs.

(Bild: Christof Windeck / heise medien)

Erste KI-Server sind bereits an Kunden vermietet, aber die vier Räume auf zwei Etagen sind längst noch nicht alle fertig ausgebaut.

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Mit schätzungsweise rund 15 bis 20 Megawatt (MW) gesamter Versorgungs- und Kühlleistung gehört das RZ Tucherpark zu den kleineren derzeit geplanten KI-Rechenzentren in Deutschland. Allerdings stellt es schon jetzt sehr hohe Performance bereit. Nach eigenen Angaben investiert die Telekom zusammen mit ihren Partnern rund 1 Milliarde Euro in das Projekt.

Zu den Rednern bei der Eröffnungsveranstaltung in München gehörten außer Telekom-CEO Tim Höttges auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und der deutsche Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil.


(ciw)



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Funktion übernommen: Camo-Entwickler verklagt Apple wegen „Sherlocking“


Das britische Unternehmen Reincubate, Hersteller der bekannten Webcam-App Camo, mit der man unter anderem iPhones als Kamera für den Mac verwenden kann, hat Klage gegen Apple eingereicht. Der Grund: Reincubate sieht sich durch die Apple-Funktion Integrationskamera (englischer Begriff: Continuity Camera) übertölpelt – über das sogenannte Sherlocking, bei dem Apple Funktionen von Softwareherstellern in sein System übernimmt. Das beim United States District Court für die District of New Jersey eingereichte Verfahren, über das unter anderem der Softwarepatentexperte Florian Mueller berichtet, dreht sich um zwei Punkte: Erstens sieht Reincubate eine Patentverletzung durch Apple, zweitens eine Verletzung des Wettbewerbsrechts.

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Reincubate bestätigte die Klage in einem Blogeintrag. Genaue Details zu den Hintergründen, die eine „erstaunliche Geschichte“ darstellten, so Reincubate-CEO Aidan Fitzpatrick, wollte das Unternehmen allerdings nicht geben. Erwähnt werden allerdings dennoch einige Seitenhiebe gegen den Konzern. So ist zu lesen, wie Fitzpatrick 2022 an der Apple-Entwicklerkonferenz WWDC teilnahm, nur um dort die Features von Camo im Rahmen der Integrationskamera zu sehen. Gezeigt worden sei die Funktion von einem Team, das ihm selbst per Privatnachricht mitgeteilt habe, dass sie „Camo jeden Tag auf der Arbeit“ nutzten.

Es sei faszinierend gewesen, Apples „Playbook“ nach der Vorstellung der Funktion zuzusehen. Er habe unter anderem Botschaften aus Apples oberem Management erhalten und man habe ihm gesagt, man nehme die Sache ernst und werde sie adressieren. Allerdings habe sich Apple nie auf etwas Schriftliches festgelegt. Apple habe ihm auch mitgeteilt, dass der Konzern nicht vorhabe, Reincubate zu kaufen – dies habe er aber auch nie angeboten. Die Sache soll mehrere Jahre gedauert haben, ohne dass sich etwas tat. Reincubate entschied sich schließlich zu klagen.

Reincubate ist laut Liste der Sunday Times eines der 100 am schnellsten wachsenden Unternehmen in Großbritannien. Die Firma wirft Apple in der Klage unter anderem eine unrechtmäßige Ausnutzung einer Monopolstellung vor und fordert mehr Interoperabilität. Das Unternehmen beschuldigt Apple direkt, zwei seiner US-Patente verletzt zu haben. In der Klage wird unter anderem demonstriert, wie Apple und Reincubate zunächst als Partner agierten.

Softwarepatentexperte Mueller glaubt, dass Apple das von Reincubate geführte Jury-Verfahren unbedingt vermeiden will. Er erwartet, dass Apple versuchen wird, den wettbewerbsrechtlichen Teil des Verfahrens als unzulässig aus der Klage zu werfen. Reincubates Patente könnten für Apple jedoch gefährlich werden. Reincubate fürchtet nun, dass Apple ihm seine iOS-Entwicklerlizenz streicht, die für Camo von großer Wichtigkeit ist. In einem Antrag heißt es deshalb, dass dies Apple untersagt werden solle. Stellungnahmen des Konzerns liegen bislang nicht vor.

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(bsc)



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Kostenlose Bildbearbeitung: Einstieg in Affinity V3


Das australische Softwareunternehmen Canva hat im Herbst 2025 die Grafiksuite Affinity kostenlos freigegeben, nachdem es die Software gut ein Jahr zuvor vom britischen Hersteller Serif übernommen hatte. Affinity V3 vereint professionelle Bildbearbeitung, Vektorgrafik und Schriftsatz in einem Programm. Die Einzelprogramme Affinity Photo, Affinity Designer und Affinity Publisher kosteten zuletzt jeweils 85 Euro. Nun sind diese als die Arbeitsbereiche „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ repräsentiert.

Einsteiger und Gelegenheitsanwender stehen an verschiedenen Stellen des Affinity-Workflows vor scheinbar unüberwindlichen Hürden. Die folgenden Beispiele zeigen, wie man Fotos entwickelt, selektiv bearbeitet und mit Effekten sowie Texttiteln versieht. Die Arbeitsbereiche Vektor und Layout bleiben weitgehend außen vor. In einem weiteren Artikel erklären wir, wie Sie mit Affinity Layout Fotobücher gestalten.

  • Affinity V3 steht seit Herbst 2025 kostenlos zur Verfügung und bietet professionelle Bildbearbeitung ohne Abozwang.
  • Das Programm gliedert sich in drei kostenlos nutzbare Arbeitsbereiche für „Pixel“, „Vektor“ und „Layout“ sowie einen für kostenpflichtige KI-Funktionen.
  • Der Praxisleitfaden zeigt, wie Sie Fotos entwickeln, mit Ebenen und Masken bearbeiten sowie Einstellungen und Effekte nichtdestruktiv einsetzen.

Canva bindet Affinity V3 nach und nach in seine Web-App für Social-Media-Grafik ein. Das Programm funktioniert aber weiterhin lokal und eigenständig. Um Affinity (Download) herunterladen und nutzen zu können, muss man sich mit einem Canva-Konto anmelden, das man kostenlos auf canva.com erstellen kann. Außer auf Affinity kann man damit auch auf die kostenlosen Grundfunktionen der Mobil- und Web-App von Canva zugreifen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kostenlose Bildbearbeitung: Einstieg in Affinity V3“.
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