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Künstliche Intelligenz

Jetzt in der Make 1/26: 3D-Druck-Slicer im Vergleich


Slicer wandeln CAD-Modelle mit wenigen Klicks in druckbare Pfade um – doch sie können längst viel mehr. Praktische Werkzeuge unterstützen beim Bearbeiten von Modellen, ohne dass man dafür 3D-Software beherrschen muss. Doch welche Funktionen lohnen sich wirklich? Und spielt die Wahl des Slicers überhaupt eine Rolle? Diesen Fragen gehen wir in der Make 1/26 nach.

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Zunächst widmen wir uns dem OrcaSlicer, der sich wachsender Beliebtheit erfreut. Das Community-Projekt unterstützt bereits mehr als 320 Drucker, vereint Funktionen von Ultimaker Cura, PrusaSlicer und BambuStudio und bringt zahlreiche eigene Verbesserungen mit: von Baumstützen über versteckte Nähte, bis hin zu verbesserten Fuzzy-Skin-Mustern. Um zu verstehen, was den OrcaSlicer für Anfänger und auch 3D-Druck-Veteranen so interessant macht, werfen wir einen Blick auf auf seine Wurzeln und die Beziehung zu den anderen großen Slicern.



Streifen auf PETG-Drucken lassen sich mit einer Einstellung im Slicer vermeiden.

Für alle, die nach der Theorie gleich loslegen wollen, haben wir nützliche Funktionen zusammengetragen, mit denen sich schneller, schöner und stabiler drucken lässt – und die sich in unserem Redaktions- und Maker-Alltag bewährt haben: Wir zeigen etwa, was gegen Streifenbildung bei PETG hilft, wie Wände und die Ausrichtung sich auf die Stabilität auswirken oder was man mit Modifiern anstellen kann. Da jeder von uns seinen Drucker und Slicer verschieden verwendet, ist eine vielseitige Sammlung an Tipps und Tricks entstanden.

Die Ausgabe 1/26 ist online und am Kiosk erhältlich. Mit einem unserer Abos lag das Heft sogar bereits im Briefkasten. Außerdem können Sie die Make bequem als Printversion oder PDF im Heise Shop bestellen – bis zum 20.02. sogar versandkostenfrei. Wenn Sie die Make lieber digital lesen, können Sie das in unseren Apps für iOS und Android. Online finden Sie auch das Inhaltsverzeichnis der Make 1/26.


(akf)



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Falsche CPUs: Chuwi ruft Notebooks zurück


Der chinesische Hersteller Chuwi reagiert mit einer eingeschränkten Rückrufaktion auf Berichte über falsch bestückte Notebooks. In einigen Exemplaren des CoreBook X und CoreBook Plus sitzt ein Ryzen 5 5500U, den der Hersteller als neueren und schnelleren Ryzen 5 7430U vermarktet.

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In einer Stellungnahme nennt Chuwi einen „Produktionsfehler“ als Ursache: „Aufgrund eines Produktionsfehlers wurde eine begrenzte Anzahl von CoreBook X- und CoreBook Plus-Geräten mit falschen Prozessoren bestückt“, heißt es.

Betroffene können ihr Notebook für eine Rückerstattung des Kaufpreises zurückschicken. Die erste Anlaufstelle ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde. Alternativ will der Hersteller über die Mail-Adresse service@chuwi.com helfen.

Chuwi nennt allerdings strenge Regeln für die Rückerstattung. Das Notebook muss sich im Originalzustand befinden und das komplette Zubehör muss mit zurück. Außerdem gilt die Rückrufaktion nur bis zum 31. Mai 2026. Wer nichts unmittelbar davon mitbekommt, schaut in die Röhre. Käufer werden nicht proaktiv angeschrieben.

Laut Notebookcheck sollen auch im Mini-PC Chuwi Ubox falsche Prozessoren zum Einsatz kommen. Zu diesem System macht die Firma keinerlei Angaben. Von der Aktion ist die Chuwi Ubox folglich ausgeschlossen.

Weitere Hintergründe nennt die Firma nicht. Da auch Geräte des Herstellers Ninkear betroffen sein sollen, liegt eine Ursache beim Zulieferer Emdoor Digital nahe. Betrug ist nicht auszuschließen, da der Prozessorname in Auslese-Tools verschleiert wird.

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CPU-Z zeigt nach einem Update auf Version 2.19 jetzt den korrekten Namen an. Das funktioniert offenbar aber nicht immer. Nutzer sollten daher auf den angegebenen Codenamen achten: Lucienne steht für den Ryzen 5 5500U, Barcelo-R für einen echten Ryzen 5 7430U.


(mma)



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Teure Ladepausen: Kabinett beschließt teures Bußgeld für Ladesäulen-Betreiber


Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Laden von Elektroautos an öffentlichen Stationen deutlich transparenter machen soll. Mit der Reform des Preisangabenrechts reagiert sie auf europäische Vorgaben, die bislang im deutschen Recht eine Lücke ließen. Wer künftig an der Ladesäule falsche oder unvollständige Preisinformationen liefert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

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Hintergrund ist die EU-Verordnung Afir (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 gilt. Bislang fehlte den deutschen Behörden aber eine Möglichkeit, um Verstöße gegen diese Transparenzregeln zu ahnden. Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1954 bot keine Grundlage für die Bewehrung von EU-Recht. Diese Lücke soll nun durch die Novelle geschlossen werden.

Mit den geplanten neuen Vorschriften, die das Wirtschaftsministerium ausgearbeitet hat, würde das Preiswirrwarr an Ladepunkten eingehegt. Betreiber von Schnellladestationen ab 50 Kilowatt, die seit April 2024 errichtet wurden, müssen den Preis pro Kilowattstunde sowie etwaige zeitbasierte Entgelte künftig klar ausweisen, bevor der Ladevorgang startet.

Bei langsameren Ladepunkten ist eine strikte Reihenfolge vorgeschrieben: zuerst der Preis pro kWh, dann der Minutenpreis und schließlich weitere Pauschalen.

Auch Mobilitätsdienstleister werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen alle spezifischen Preisinformationen, inklusive Roaming-Gebühren, vorab über elektronische Mittel eindeutig zur Verfügung stellen. Wer hier schlampt oder Informationen zu spät liefert, handelt künftig ordnungswidrig.

Die Bundesregierung begründet den Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro mit Abschreckung und Verbraucherschutz. Sie orientiert sich dabei an Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für vergleichbare Preisverstöße. Das soll sicherstellen, dass E-Auto-Fahrer nicht erst beim Blick auf die Abrechnung eine böse Überraschung erleben.

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Zugleich dient der Entwurf der rechtlichen Vereinfachung, indem alle relevanten Sanktionen im Preisrecht gebündelt werden. Dies sorgt für ein einheitliches Vorgehen bei nationalen und europäischen Vorschriften. So werden auch ältere Schnellladesäulen, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, weiterhin über die nationale Verordnung reguliert und identisch sanktioniert.

Beobachter begrüßen den Vorstoß grundsätzlich, sehen aber noch Klärungsbedarf. Der Mittelstandsverband Uniti lobt die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, warnt aber vor Unklarheiten bei Begriffen wie „vollständige Information“ und drängt auf Anwendungshilfen für die Praxis. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stützt die hohen Bußgelder. Er kritisiert indes, dass der Entwurf keine klaren Kriterien dafür liefere, wann Preise als „angemessen“ und „nichtdiskriminierend“ gelten.

Für die Wirtschaft soll das neue Gesetz keinen unmittelbaren neuen Erfüllungsaufwand verursachen, da lediglich bestehende Pflichten nun konsequenter durchsetzbar gemacht werden. Der Entwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass die Neuregelungen im Anschluss rasch in Kraft treten. Betreiber von Ladeinfrastruktur sollten ihre Systeme daher zeitnah auf die strengeren Kontrollen ausrichten.


(wpl)



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Sony und Honda stellen Entwicklung des Elektroautos Afeela ein


Kein Sony-Auto: Der japanische Elektronikkonzern Sony und der Autokonzern Honda haben das Ende der gemeinsamen Entwicklung von Elektroautos bekannt gegeben. Unklar ist, was aus dem Joint Venture Sony Honda Mobility (SHM) wird.

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Grund sei „die am 12. März 2026 bekannt gegebene Neubewertung der Strategie zur Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Honda“, teilten die beiden Konzerne mit. Honda hat die Entwicklung von drei Elektromodellen eingestellt und eine vollständige Umstrukturierung seiner Elektrosparte angekündigt.

Dadurch änderten sich auch „die zugrunde liegenden Annahmen für die Geschäftstätigkeit von SHM, wie beispielsweise die Nutzung bestimmter Technologien und Vermögenswerte, die von Honda bereitgestellt werden sollten, grundlegend“. Deshalb stelle SHM die Entwicklung seiner beiden Elektroautos ein.

2023 gaben Sony und Honda auf der CES die gemeinsame Entwicklung eines Elektroautos bekannt. 2025 zeigte das Gemeinschaftsunternehmen SHM den Prototyp der Limousine mit Coupé-Heck. Auf der CES in diesem Jahr präsentierten die Japaner ein Vorserienmodell des Afeela 1, der Ende dieses Jahr hätte auf den Markt kommen sollen. Daneben kündigten sie ein Crossover-SUV (Projektname Prototype 2026) für das Jahr 2028 an.

Beide Fahrzeuge werden der Mitteilung zufolge nicht auf den Markt kommen. Was mit SHM passiert, ist unklar. Vorerst wird das Joint Venture nicht aufgelöst. Sony, Honda und SHM wollten „die Zukunft von SHM unter Berücksichtigung des ursprünglichen Zwecks der Joint-Venture-Gründung sowie der aktuellen Marktbedingungen im Bereich Elektrofahrzeuge weiter erörtern und bewerten“, erläutern die Unternehmen. Eine Entscheidung über die Zukunft von SHM solle schnell fallen.

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(wpl)



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