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Vorratsdatenspeicherung: Massive Kritik an Regierungsplänen
Das Bundesjustizministerium hat mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung eine Debatte neu entfacht, die viele bereits für beendet hielten. Kern des Vorhabens ist die Pflicht für alle Internetprovider, die an Anschlussinhaber vergebene IP-Adressen und Portnummern minutiös zu protokollieren und drei Monate lang zu speichern. Das Ministerium bewirbt das Projekt als „digitales Kfz-Kennzeichen“, doch die Kritik ist vernichtend.
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Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft warnen in jetzt veröffentlichten Stellungnahmen vor einem „Generalschlüssel zur Identität“. Denn mit einer IP-Adresse lasse sich nachträglich lückenlos rekonstruieren, wer hinter einem anonymen Forenbeitrag, einer sensiblen Suchanfrage oder dem Kontakt zu einer Enthüllungsplattform steht.
In der physischen Welt wäre ein solches Vorgehen undenkbar, heben die Aktivisten hervor: Es entspräche der Forderung, dass jeder Bürger ein sichtbares Nummernschild tragen müsse. Der Staat könnte zugleich flächendeckend mitschreiben, wann wir welches Lokal, welche Arztpraxis oder welche politische Versammlung aufsuchen.
Die Digitale Gesellschaft betont daher, diese Form der anlasslosen Massenüberwachung sei heute gefährlicher denn je. „Die Speicherung dieser teilweise sensiblen Daten kreiert eine Nachverfolgbarkeit und trägt damit zur Schaffung eines gläsernen Menschen bei“, warnt auch die Gesellschaft für Informatik (GI). Das anlasslose Speichern stelle jede Person unter Generalverdacht, was das Fundament einer freien Gesellschaft untergrabe.
Ende der digitalen Gastfreundschaft
Besonders hart trifft der Entwurf die Betreiber offener WLAN-Strukturen. Freifunk-Initiativen, die seit Jahren für einen barrierefreien Netzzugang kämpfen, sehen ihre Existenz bedroht. Sie monieren, dass die technische Umsetzung der Speicherpflicht für ehrenamtliche Betreiber und kleine Unternehmen kaum leistbar sei: „Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden.“
Ohne eine explizite Ausnahme für Bürgernetze und nicht-kommerzielle Anbieter drohe das Aus für tausende Hotspots, da die Betreiber das Risiko einer fehlerhaften Zuordnung und damit verknüpfter rechtlicher Konsequenzen nicht tragen könnten.
Die Freifunker fordern daher den „Verzicht auf jede Art der Vorratsdatenspeicherung, ganz egal unter welchem Namen, für ISPs, Internetzugänge und WLAN-Hotspot-Betreiber“. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, müssten mindestens alle Bürgernetze und ehrenamtlichen Betreiber von der Erfassungspflicht ausgenommen werden.
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Industrie ist gespalten
Der Branchenverband Bitkom bewertet den Entwurf dagegen insgesamt „positiv“. Er begrüßt, dass die bisherigen, europarechtswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Konzept ersetzt würden. Der Bitkom lobt insbesondere die „technologieoffene Ausgestaltung“, die Flexibilität für unterschiedliche Netzarchitekturen schaffe. Dennoch mahnt auch der Verband zur Vorsicht: Eine rechtssichere Lösung sei unabdingbar.
Ganz anders sieht das der eco-Verband der Internetwirtschaft. Er hält der Politik die massiven Kosten für den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur vor Augen, die am Ende womöglich erneut von Gerichten kassiert werde. „Die Speicherungsanforderungen genügen nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, stellt der eco klar. Es sei den Firmen nicht zuzumuten, „massive Investitionen in eine erneut als unzulässig zu erwartende Infrastruktur“ zu tätigen.
Rechtsstaatliche Risiken und Fehlurteile
Ein technisches Detail bereitet Fachleuten besonders Kopfzerbrechen: die Speicherung von Portnummern bei „Carrier-grade NAT“. Da sich im Internet Hunderte Nutzer gleichzeitig eine einzige IP-Adresse teilen, ist die Portnummer das einzige Unterscheidungsmerkmal. Der AK Vorrat befürchtet, dass schon minimale Zeitabweichungen bei den Providern zu falschen Zuordnungen führen. „Unschuldige geraten ins Visier von Hausdurchsuchungen“, warnt der Arbeitskreis. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von einer Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, wenn Ermittlungsmaßnahmen auf einer derart fehleranfälligen Datenbasis eingeleitet würden.
Der ADAC mahnt, dass die Bestimmtheitsanforderungen an die Datenerhebung hoch sein müssten. Es dürfe keine Grauzonen geben, in denen Behörden mehr Informationen erhielten, als unbedingt nötig. Doch hier hakt es im Entwurf: Die Zugriffsrechte für unzählige Behörden sind laut Kritikern viel zu weit gefasst und verzichten teils auf den zwingend erforderlichen Richtervorbehalt, was eklatant gegen die Vorgaben des EuGH verstoße.
Informantenschutz und das Schweigen der Quellen
Ein breites Medienbündnis, dem unter anderem die ARD, der DJV und Reporter ohne Grenzen angehören, sieht durch die Pläne das Redaktionsgeheimnis gefährdet. „Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil Medien auf private Mitteilungen nicht verzichten können, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Geheimhaltung seiner Identität verlassen kann“, betonen die Medienvertreter.
Wenn Whistleblower fürchten müssten, dass ihre digitale Spur drei Monate lang beim Provider bereitliegt, würden sie den Kontakt zur Presse meiden. Das Ergebnis sei ein „Chilling Effect“, der die demokratische Kontrollfunktion der Medien schwäche.
Strafverfolger pochen derweil auf die neuen Befugnisse. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) argumentiert, dass „Ermittlungen heute zunehmend auf technische Anknüpfungspunkte angewiesen sind, die häufig den einzigen Zugang zu einem Sachverhalt bieten“. Aus Sicht der Polizei ist die IP-Speicherung kein Instrument der Überwachung, sondern eine notwendige Anpassung an die „Kriminalitätswirklichkeit“ des 21. Jahrhunderts.
Alternativen zur Massenüberwachung
Gegner wie der SPD-nahe netzpolitische Verein D64 weisen darauf hin, dass es grundrechtsschonendere Wege gäbe. Die Initiative sei daher „politisch widersprüchlich und technisch nicht notwendig“. D64 plädiert stattdessen für eine Login-Falle und das Quick-Freeze-Verfahren bei konkretem Anfangsverdacht. Dies würde auch den Anforderungen des Kinderschutzes gerecht, ohne die Bevölkerung unter Dauerüberwachung zu stellen.
Während in Berlin über den Referentenentwurf gestritten wird, braut sich auf EU-Ebene die nächste Stufe zusammen. Die EU-Kommission arbeitet unter dem Aufhänger Vorratsdatenspeicherung 2.0 an Plänen, die weit über IP-Adressen hinausgehen: Standortdaten, Telefonverbindungen und sogar Speicherauflagen für verschlüsselte Messenger wie WhatsApp stehen im Raum. Der AK Vorrat rügt, dass die Bundesregierung zu diesen Plänen im EU-Rat bisher schweige. Der deutsche Vorstoß gegen die Online-Anonymität drohe so zur Blaupause für die EU zu werden.
(vbr)
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Was Sie bei der Erweiterung einer PV-Anlage beachten müssen
Ein E-Auto soll den alten Verbrenner ersetzen, eine Split-Klima-Anlage steht auf der Investitionsliste ganz oben. Das bedeutet mehr Strombedarf. Platz ist auch noch da – an der Fassade für eine bessere Ausbeute an den Jahresrändern oder auf der Gartenlaube mit Ost-West-Ausrichtung für die Tagesränder. Kurzum: Die bestehende PV-Anlage könnte gerne noch ein paar Kilowattstunden mehr liefern. Warum diese also nicht einfach erweitern?

Möglich ist das in jedem Fall. Doch es ist in der Regel nicht damit getan, ein paar Module zu montieren. Mehr Module stellen Anforderungen an die nachgelagerte Technik und bringen eine neue Komplexität ins System.
- Die 12-Monats-Frist entscheidend: Zubau innerhalb dieser Frist wird mit der Bestandsanlage zusammengefasst – danach entsteht eine Neuanlage.
- Abwarten ist riskant: Die bevorstehende EEG-Novelle droht mit Einschnitten bei Vergütung und Einspeiseregeln, gleichzeitig steigen die Modulpreise.
- Modultausch nur bei Defekt: Das geplante Repowering aus dem Solarpaket 1 ist nie in Kraft getreten – ohne nachgewiesenen Schaden darf nicht getauscht werden.
- Mehr Module heißt auch mehr Technik: Wechselrichter, Zählerschrank und Messtechnik müssen mitziehen – das kann teuer werden.
- Ein Balkonkraftwerk ist kein einfacher Ausweg: Besser ist eine klassische Anmeldung über den Netzbetreiber.
Wer seine Anlage aufbohrt, muss daher nicht nur aufs Dach schauen, sondern auch auf Fristen, Vergütungsregeln und den Zählerschrank. Da kann selbst ein schnell dazu installiertes Balkonkraftwerk zur Falle werden. Was gilt, worauf es bei einer Erweiterung ankommt und wie man bei älteren Anlagen mit dem Modultausch umgeht, erklärt dieser Artikel.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Was Sie bei der Erweiterung einer PV-Anlage beachten müssen“.
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RCS 4.0 rückt mit neuen Funktionen näher an WhatsApp & Co. heran
Der Branchenverband GSMA hat die Spezifikation des nächsten Rich Communication Services (RCS) Universal Profile finalisiert. Das RCS Universal Profile 4.0, wird vom Verband als das bisher „umfassendste Update“ bezeichnet und bringt mehrere neue Funktionen für Nutzerinnen und Nutzer, die „Videos und ausdrucksstärkere Texte in den Mittelpunkt ihrer Unterhaltungen mit Freunden oder der Familie sowie ihrer Interaktionen mit Unternehmen rücken“. Mit dem Update rückt das Messaging-Protokoll hinsichtlich des Funktionsumfangs ein wenig näher an WhatsApp & Co. heran.
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Laut der GSMA-Ankündigung bringt die neue RCS-Version mehrere Neuerungen, darunter native Videoanrufe in Chats, umfangreichere Textformatierungsmöglichkeiten und eine verbesserte Medienfreigabe.
Videoanrufe
In puncto Videoanrufen wird es künftig möglich sein, sogenannte „Messaging-Initiated Video Calls“ (MIVC) durchzuführen. Das heißt, dass Nutzer von RCS-Einzel- oder Gruppenchats direkt darin einen Videoanruf mit dem Gegenüber innerhalb der RCS-kompatiblen App ausführen können. Zurzeit müssen RCS-Nutzer für Videoanrufe auf eine andere App wie WhatsApp, Google Meet oder FaceTime wechseln. Weiter heißt es, dass RCS künftig auch Unterstützung für ein „spätes Beitreten“ bietet. Das heißt, dass Gruppenmitglieder auch später zu einem laufenden Anruf hinzustoßen können.
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Mit RCS 4.0 hält außerdem Unterstützung für Rich-Text-Formatierungen Einzug, sodass sich in Nachrichten beispielsweise Fett- oder Kursivschrift verwenden lassen. Universal Profile 4.0 soll auch eine Abwärtskompatibilität durch klar definierte Ausweichlösungen gewährleisten. Unter anderem sollen sich Nachrichten unformatiert lesen lassen, wenn eine RCS-Nachricht auf SMS zurückgreifen muss.
Höhere Medienqualität
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Außerdem spricht die GSMA von einer verbesserten Übertragungsqualität von Fotos, Videos und Audiodateien. Die Geräte wählen unter RCS 4.0 das beste Format, das beide Seiten unterstützen, um eventuelle Komprimierungsprobleme zu vermeiden. Besonders für den Business-Einsatz sind weitere Neuerungen gedacht: Beispielsweise soll RCS 4.0 das Streamen von Videos in Nachrichtenkarten unterstützen, um nicht auf den Download warten zu müssen; auch soll RCS eine bessere Kontrolle darüber liefern, wie Links geöffnet werden.
Mit dieser Lösung soll sichergestellt werden, dass Nutzer für einfache Vorgänge wie das Anzeigen einer Speisekarte in der Messaging-App bleiben, während sie für komplexere Vorgänge wie Zahlungen zu einer speziellen App weitergeleitet werden können.
Dauert noch
Bis die neuen Funktionen des RCS Universal Profile 4.0 in Messaging-Apps wie Googles oder Apples Nachrichten-Apps bereitstehen, dürfte es noch eine ganze Weile dauern. Bislang ist noch nicht einmal Universal Profile 3.0 in vollem Umfang verfügbar. Das Universal Profile 3.0 wurde im März 2025 finalisiert und enthält unter anderem Unterstützung für native End-to-End-Verschlüsselung (E2EE). Dieses Feature befindet sich bei Apple und Google immer noch in der Testphase, seitens Apple heißt es, dass RCS mit E2EE „in einem späteren Softwareupdate“ erscheinen soll.
Überdies sind an der Umsetzung nicht nur die Entwickler der entsprechenden Apps und Betriebssysteme involviert, sondern auch die Netzbetreiber. Vor 2027 dürfte es mit RCS 4.0 also nichts werden.
(afl)
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Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag
Apples bisheriger Referenzmonitor war technisch extrem – und preislich ebenso. Das Pro Display XDR war das erste 6K-Display mit 32 Zoll auf dem Markt und lange Zeit konkurrenzlos. Der HDR-fähige Bildschirm kostete aber ohne Standfuß mindestens 5000 Euro.
Beim Nachfolger setzt der Hersteller andere Prioritäten: statt 6K gibt es nun 5K – dafür moderne Technik wie Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung und 120 Hz Bildwiederholrate. Apple tauscht offenbar Extreme gegen Alltagstauglichkeit. Mit 3500 Euro kostet das neue Studio Display XDR (ab 3249,07 €) weniger als das eingestellte Pro Display XDR, aber immer noch doppelt so viel wie das normale Studio Display.
- Apple ersetzt sein 6K-Display durch ein 5K-Modell mit Mini‑LED und höherer Bildrate.
- Für 120 Hertz benötigt man den richtigen Mac.
- Erstmals wird AdobeRGB unterstützt.
Im Test zeigt sich, ob dieser Strategiewechsel aufgeht – und für welche Nutzer das Display trotz Einschränkungen eine sinnvolle Investition ist.
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