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Was Sie bei der Erweiterung einer PV-Anlage beachten müssen


Ein E-Auto soll den alten Verbrenner ersetzen, eine Split-Klima-Anlage steht auf der Investitionsliste ganz oben. Das bedeutet mehr Strombedarf. Platz ist auch noch da – an der Fassade für eine bessere Ausbeute an den Jahresrändern oder auf der Gartenlaube mit Ost-West-Ausrichtung für die Tagesränder. Kurzum: Die bestehende PV-Anlage könnte gerne noch ein paar Kilowattstunden mehr liefern. Warum diese also nicht einfach erweitern?


PV-Anlage

PV-Anlage

Möglich ist das in jedem Fall. Doch es ist in der Regel nicht damit getan, ein paar Module zu montieren. Mehr Module stellen Anforderungen an die nachgelagerte Technik und bringen eine neue Komplexität ins System.

  • Die 12-Monats-Frist entscheidend: Zubau innerhalb dieser Frist wird mit der Bestandsanlage zusammengefasst – danach entsteht eine Neuanlage.
  • Abwarten ist riskant: Die bevorstehende EEG-Novelle droht mit Einschnitten bei Vergütung und Einspeiseregeln, gleichzeitig steigen die Modulpreise.
  • Modultausch nur bei Defekt: Das geplante Repowering aus dem Solarpaket 1 ist nie in Kraft getreten – ohne nachgewiesenen Schaden darf nicht getauscht werden.
  • Mehr Module heißt auch mehr Technik: Wechselrichter, Zählerschrank und Messtechnik müssen mitziehen – das kann teuer werden.
  • Ein Balkonkraftwerk ist kein einfacher Ausweg: Besser ist eine klassische Anmeldung über den Netzbetreiber.

Wer seine Anlage aufbohrt, muss daher nicht nur aufs Dach schauen, sondern auch auf Fristen, Vergütungsregeln und den Zählerschrank. Da kann selbst ein schnell dazu installiertes Balkonkraftwerk zur Falle werden. Was gilt, worauf es bei einer Erweiterung ankommt und wie man bei älteren Anlagen mit dem Modultausch umgeht, erklärt dieser Artikel.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Was Sie bei der Erweiterung einer PV-Anlage beachten müssen“.
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Marktübersicht: E-Book-Reader von 6 bis 10 Zoll im Vergleich


Urlaubszeit ist Lesezeit. Doch man muss nicht kiloweise Druckwerk mitzuschleppen, denn mehr als genug Lesestoff transportiert man auch mit einem E-Book-Reader, der nicht mehr wiegt als eine Tüte Gummibärchen. Wir sortieren die Einkaufsregale, damit Sie den richtigen Reader für Ihre Zwecke finden.

Ähnlich wie Bücher gibt es E-Book-Reader in zahlreichen Größen. Das Gros der Geräte bilden die 6-, 7- und 8-Zöller, wobei die kleinsten Geräte meist auch die günstigsten sind. Preislich geht es bei etwa 100 bis 120 Euro für die 6-Zoll-Reader los. Fast alle Anbieter führen Geräte in diesem Preisbereich, Amazon den Basis-Kindle, PocketBook die Modelle Verse Lite und Verse, Tolino den Shine 5. Einzig bei Onyx Boox muss man tiefer in die Tasche greifen, das 200 Euro teure Go 6 II bildet den Einstieg.

  • Brauchbare E-Book-Reader gibt es schon ab 100 Euro.
  • Farbdisplays sind nicht immer die bessere Wahl.
  • Genauso wichtig wie die Hardware ist das Ökosystem.

Wer ein größeres Display benötigt, muss mehr Geld ausgeben. Die 7-Zoll-Geräte von Amazon (Kindle Paperwhite & Paperwhite Signature Edition), Onyx Boox (Go 7 II & Go 7 II Color), PocketBook (Era, Era Lite & Era Color) und Tolino (Vision Color) kosten um 170 bis 200 Euro. Noch größere Geräte findet man im 8-Zoll-Format bei PocketBook (InkPad 4) und Tolino (Epos) und als 10-Zöller bei Onyx Boox (Go 10 II) und PocketBook (InkPad One). Der größere Bildschirm drückt allerdings aufs Gewicht, Lesen mit nur einer Hand ermüdet schneller und auch im Reisegepäck machen sich die Geräte bemerkbar. Ein Reader mit rund 8 Zoll entspricht in der Seitengröße und beim Gewicht noch am ehesten einem dicken Taschenbuch.


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Mercedes verschiebt Sonderzahlung: Betriebsrat kritisiert Sparkurs


Die Verschiebung einer tariflichen Sonderzahlung bei Mercedes-Benz ist nach Angaben des Gesamtbetriebsrats eine „einseitige Entscheidung des Unternehmens“. Es sei ausdrücklich kein Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung. Tarifvertraglich sei dieses Vorgehen zwar möglich, es zeige aber vor allem, wie groß der Druck inzwischen sei. Bei der Sonderzahlung handelt es sich um den jährlichen „Transformationsbaustein“, der 18,4 Prozent vom regelmäßigen individuellen Monatsentgelt beträgt.

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Zuvor hatte der Vorstand die rund 108.000 Beschäftigten in Deutschland in einem Brief über eine Verschärfung des Sparkurses bei dem Autobauer informiert. Für den Gesamtbetriebsrat stehe fest: Die Ursachen der aktuellen Herausforderungen lägen nicht bei den Beschäftigten. Weder die Entwicklung in China, geopolitische Spannungen noch steigende Energiepreise würden von ihnen verursacht. „Trotzdem sollen jetzt erneut die Beschäftigten einen erheblichen Teil der Last tragen.“

Zugleich will das Management mit dem Betriebsrat in den kommenden Wochen über eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sprechen, wie das Unternehmen mitteilte. Laut Tarifvertrag arbeiten die Beschäftigten zurzeit 35 Stunden in der Woche.

Der Gesamtbetriebsrat wies darauf hin, dass es derzeit keine Verhandlungen über Arbeitszeitverlängerungen oder tarifliche Einschnitte gebe. „Solche Verhandlungen sind aktuell auch gar nicht möglich, da IG Metall und Arbeitgeberverband die zuständigen Tarifparteien sind. Ohne eine tarifliche Öffnung kann es keine entsprechenden Gespräche geben.“

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(fpi)



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YouTube-Werbeblocker mit 11 Millionen Installationen mit möglicher Hintertür


IT-Sicherheitsforscher haben die Browser-Erweiterung „Adblock for Youtube“ untersucht und sind dabei auf eine potenzielle Sicherheitslücke gestoßen. Der Hersteller steht zudem mit Erweiterungen in Verbindung, die Google mit der Begründung „Malware“ aus dem Chrome Web Store geworfen hat. Nutzerinnen und Nutzer sollten auf Alternativen ausweichen.

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Die IT-Forscher von island.io nennen in ihrer Analyse das Problem auch „BadBlocker“. Sie führen aus, dass der Werbeblocker „Adblock for Youtube“ (cmedhionkhpnakcndndgjdbohmhepckk) auf mehr als 11 Millionen Installationen kommt und mit mehr als 377.000 Bewertungen und einer Wertung von 4,4 von 5 möglichen Sternen weitreichend von Nutzerinnen und Nutzern Vertrauen genießt. In den Top-Charts der beliebtesten Erweiterungen landet es in Deutschland auf Platz 15. Tatsächlich blockiert er Werbung auf YouTube und funktioniert.

Allerdings enthält der Adblocker auch eine Möglichkeit, beliebigen JavaScript-Code in jede angezeigte Webseite zu schleusen. Dazu bedarf es keines Updates, das durch Prüfmechanismen des Webstores müsste, sondern lediglich einer serverseitigen Konfigurationsänderung. Eine derartige Änderung würde auch keine sichtbaren Auswirkungen haben, anhand derer Benutzerinnen und Benutzer sie erkennen könnten. Dadurch könne der Adblocker Webseiten auslesen, Daten stehlen oder als Nutzer in persönlichen Konten, Arbeits-Apps, Admin-Panels oder anderen vertraulichen Browsersitzungen agieren.

Die IT-Forscher betonen, dass sie ausdrücklich keinen bösartigen Schadcode entdeckt haben, der an Nutzer ausgeliefert worden wäre. Sie haben lediglich die Möglichkeit dazu aufgespürt, die 11 Millionen Browser betrifft. Sie weisen in dem Kontext darauf hin, dass der Entwickler der Erweiterung ein zumindest verdächtiges Profil hat, in dessen Verlauf auch Browser-Erweiterungen in Erscheinung treten, die Google mit der Begründung „Malware“ aus dem Chrome Web Store geworfen hat. Daraus leiten sie ein reales Risiko ab. Die entfernten Erweiterungen Adblock for Chrome (onomjaelhagjjojbkcafidnepbfkpnee) und Adblock for You (ogcaehilgakehloljjmajoempaflmdci) haben demnach Verknüpfungen zu Adblock for YouTube.

Die Erweiterung Adblock for YouTube kam im Jahr 2014 in den Chrome Web Store. Seitdem kam es zu einigen Code-Änderungen und Besitzerwechseln, etwa 2018 zum jetzigen Inhaber. Zwischenzeitlich wurde die Erweiterung mit dem Unistream-SDK verteilt, das Werbung in Seiten injiziert. Seit dem Besitzerwechsel wuchs die Verbreitung von wenigen 100.000 Nutzerinnen und Nutzern hin zu mehr als 10 Millionen. Zudem kam es zu nicht dokumentierten Verschiebungen darin, was die Erweiterung im Browser anstellen kann. Dennoch genießen gerade Adblocker hohes Vertrauen bei Nutzern, führen die Island-Forscher aus. Sie können Berechtigungen anfordern, die anderen Erweiterungen niemals erteilt würden.

Adblock for YouTube soll nur auf der YouTube-Webseite Werbung blockieren. Dennoch ist die Erweiterung auf allen besuchten Webseiten aktiv, weil das in dem Manifest der Erweiterung so festgelegt ist – anstatt sich auf URLs mit „youtube“-Bestandteil zu beschränken, genehmigt sie sich Zugriff auf „all_urls“. Das könnte eine Prüfung im Quellcode übernehmen, die die Erweiterung mitbringt. Die prüft jedoch nur, ob „youtube.com“ als Zeichenkette in der URL auftaucht. Das ermöglicht Zugriffe der Erweiterung auf alle möglichen Seiten, in denen der Aufruf angepasst wird. Island nennt als Beispiele „www.facebook.com/page?ref=youtube.com“ oder „bank.example.com/search?q=youtube.com“. Darauf hat Adblock for Youtube dann Zugriff.

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Die Erweiterung fragt zudem alle 24 Stunden bei ihrem Server nach neuer Konfiguration an, sie setzt eine Anfrage etwa nach „ ab. Zurück kommen Adblocker-Regeln wie Netzwerkfilter, CSS-Selectors, aber auch ein Feld namens „scriptletsRules“. Eine Sammlung solcher JavaScript-Funktionen, die zum Blockieren von Werbung dienen, bringt Adblock for YouTube mit; das sei auch üblich für Adblocker. Der Server kontrolliert, welche davon mit welchen Argumenten ausgeführt werden. Die serverseitigen Anweisungen können bei Adblock for YouTube zum Einschleusen von JavaScript-Code führen. Als Proof-of-Concept haben die IT-Forscher den Adblock-for-YouTube-Server imitiert. Der antwortet mit manipuliertem scriptletsRules-Eintrag, der auf Aktivierung durch den Besuch auf YouTube wartet. Surfen User YouTube an, injiziert sich das serverseitig gesendete Script in die Webseite und kann im Hintergrund konkret etwa die Salesforce-Webseite aufrufen; mit eingeschleustem „youtube.com“-String hat die Erweiterung nun auch darauf vollen Zugriff. Der Proof-of-Concept liest nur die Daten aus, auf die User zugreifen können, und sendet sie zurück an den gefälschten Server. Das Ganze ist mit nur einer serverseitigen Änderung möglich.

Verdächtig ist den IT-Sicherheitsforschern nicht die eine zwielichte Zeile an Code, führen sie aus, sondern die Kombination aus hoher Installationsanzahl mit Zugriff auf alle Seiten, ein aus der Ferne kontrollierbarer Pfad zum Einschleusen von Code und frühere Werbeeinschleusungsinfrastruktur, größere Besitzer- und Codebasis-Änderungen und damit verbundene Erweiterungen, die wegen Malwareanzeichen aus dem Chrome Web Store geworfen wurden. Sie wiederholen, dass sie keinen konkreten Missbrauch beobachtet haben, aber ein Risikoprofil, das ernsthafte Aufmerksamkeit benötigt.

Etwa in Unternehmen sollte keine allgemeine Blockade aller Werbeblocker erfolgen, da gute tatsächlich nützlich seien. Sie liefern eine Handreichung sowie Anzeichen für Vorhandensein der Erweiterung in Form von Indicators of Compromise (IOC).

Mitte Februar hatte die IT-Forschergemeinschaft „Q Continuum“ hunderte Erweiterungen entdeckt, teils ebenfalls mit Millionen von Installationen, die ihre Nutzer ausspähen und etwa den Browserverlauf der Nutzer an ihre Hersteller senden.


(dmk)



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