Künstliche Intelligenz
KI in Unternehmen: Tausende Chefs sehen noch keinen Effekt
Zahlreiche Führungskräfte sehen nach wie vor keine messbaren Auswirkungen durch den Einsatz von KI in ihren Unternehmen, wie aus einer Studie der wirtschaftswissenschaftlichen Nonprofit-Forschungseinrichtung National Bureau of Economic Research (NBER) aus den USA hervorgeht. Demnach hätten befragte Unternehmen von geringen Auswirkungen der KI in den letzten drei Jahren berichtet – und über 80 Prozent hätten gar keine Auswirkungen auf die Beschäftigung oder Produktivität festgestellt.
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Dennoch bleibt die Erwartung, dass sich das Investment in KI lohnt: Im Schnitt erwarteten die Befragten, dass der KI-Einsatz in den nächsten drei Jahren einen Produktivitätsgewinn von 1,4 Prozent bringen dürfte. Maßstab für Produktivität ist dabei der Umsatz pro Mitarbeiter. Ebenso gehen sie in davon aus, weniger Beschäftigte zu brauchen – die Mitarbeiterzahl solle um rund 0,7 Prozent sinken. Das entspreche in Summe der in der Umfrage erfassten Firmen rund 1,75 Millionen weniger Stellen. Befragt wurden für die Studie rund 6000 CEOs, Finanzchefs und weitere Führungskräfte aus den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien.
Bei der Frage, wie sich KI auf die Jobs auswirkt, habe sich auch eine deutliche Diskrepanz gezeigt. Befragungen mit Mitarbeitern hätten ergeben, dass diese wegen KI eher einen Anstieg der Beschäftigung erwarten – um rund 0,5 Prozent in den nächsten Jahren.
Im Schnitt komme KI in 70 Prozent der Unternehmen bereits zum Einsatz. Dabei lagen die USA mit 78 Prozent vorn, danach Großbritannien mit 71 Prozent, Deutschland mit 65 Prozent und Australien mit 59 Prozent. Von den befragten Führungskräften nutzten etwas mehr als zwei Drittel regelmäßig KI, im Schnitt 1,5 Stunden pro Woche. Ein Viertel gab an, KI überhaupt nicht zu nutzen. Häufigstes Anwendungsszenario sind Sprachmodelle für die Texterstellung (41 Prozent). Darauf folgen für 30 Prozent die Datenverarbeitung via Machine Learning oder die Erstellung visueller Inhalte.
Produktiver oder nicht produktiver?
Zuletzt hatte eine ganze Reihe von Studien ähnlich ernüchternde Ergebnisse vorgelegt. Messbarer Wert durch die KI-Einführung sei bei der Mehrheit der Unternehmen bislang noch nicht angekommen, wie Analysen von Deloitte, PwC und BCG ergeben hatten. Rund 12 Prozent der befragten Unternehmen hätten bislang Kosteneinsparungen und Wertzuwachs damit erzielt, stellte etwa PwC fest.
Es gibt allerdings auch andere Stimmen. Ein Arbeitspapier der Europäischen Investitionsbank (EIB) legt etwa nahe, dass die Nutzung von künstlicher Intelligenz die Produktivität von Unternehmen in der EU um rund vier Prozent steigert. Vor allem profitierten große Firmen davon.
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Auf Seiten der KI-Anbieter scheint man nach wie vor zuversichtlich, eine große Revolution der Arbeitswelt anzuführen. Microsofts KI-Chef Mustafa Suleyman zum Beispiel wagte kürzlich in einem Interview die Prognose, dass in 18 Monaten ein Großteil der Bürojobs durch KI ersetzt sein werde. Ob das eintrifft, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber, dass die großen Techkonzerne hochfliegende Narrative brauchen, um ihre auf mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzten Investitionen in KI-Rechenzentren auch rechtfertigen zu können. Zuletzt hatte die Börsen jedenfalls relativ nervös auf die Ankündigung großer Ausgaben reagiert.
Update
20.02.2026,
16:11
Uhr
Quellenangabe für Arbeitspapier der EIB präzisiert.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Auf Gemma-Basis: Google bringt neue KI-Diktier-App fürs iPhone
Der Name wirkt zwar etwas sperrig, doch Googles jüngste iOS-App namens Google AI Edge Eloquent kann im Alltag durchaus nützlich sein: Mit dem kostenlosen Tool kann man ohne Abogebühr auf iPhone und Mac Spracheingaben in hoher Qualität in Textform umwandeln. Dazu nutzt die App das hauseigene freie Sprachmodell Gemma, das wiederum auf Googles großen Gemini-Modellen basiert.
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Bereinigung läuft die Cloud
Neben der Diktatfunktion kann Edge Eloquent noch mehr: Verlässt man den Offline-Modus, kann die App den erfassten Text auch automatisch bereinigen und in Form bringen. „[Die App] wandelt unstrukturierte und stockende Sprache automatisch in fehlerfreien Text um, wobei sie den Kontext versteht, um die eigentliche Bedeutung wiederzugeben“, schreibt Google in seinem Beipackzettel. Parallel ist es möglich, ein eigenes Wörterbuch zu erstellen, um das Vokabular des Nutzers besser zu erkennen. Das gesamte maschinelle Lernen läuft dabei auf dem iPhone oder Mac ab, auch Audio oder andere persönliche Daten sollen nicht bei Google landen.
Im Kurztest zeigte sich dann allerdings, dass die App für eine ganze Reihe von Features doch Googles Cloud benötigt, etwa zum weiteren Polieren der Texte. Immerhin gibt es einen klar ersichtlichen Cloud-Schalter, über den gesteuert werden kann, was im Internet landet und was nicht. Nützlich: Die App wirft automatisch Ähs und Ahs aus der Transkribierung und kann zudem erkennen, wenn sich der Nutzer selbst korrigiert und nur die korrekte Fassung übernehmen. Gemma soll dabei auch auf älteren iPhones ausreichend schnell sein – ab dem iPhone 15 wird sie empfohlen. Google verspricht darüber hinaus eine „Zero Cost Architecture“, bei der Nutzer nichts zu zahlen haben und es keine Nutzungslimits geben soll.
Konkurrenz für OpenAI-Whisper
Google AI Edge Eloquent läuft anfangs nur als App, soll aber in späteren Versionen über eine eigene Zusatztastatur tiefer in iOS integriert werden können. Wie genau dies umgesetzt wird, blieb zunächst unklar. Google macht mit der Anwendung offenen Transkribierungsmodellen wie Whisper von OpenAI Konkurrenz, das bereits in vielen iOS-Apps aus dem Diktierbereich steckt.
Einen zentralen Nachteil gibt es allerdings noch: Die App versteht derzeit im Gegensatz zu Whisper-basierten Anwendungen nur die englische Sprache für das Diktat. Wer es in Deutsch oder anderen Sprachen probiert, scheitert. Folgerichtig steht sie derzeit auch nur im US-amerikanischen App Store zum Download bereit. Eine weitere Gemma-basierte App namens Google AI Edge Gallery bietet Zugriff auf weitere Gemma-4-Funktionen, darunter einen Chatbot, agentische Funktionen und Bilderkennung. Die App ist auch für Android verfügbar, Google AI Edge Eloquent hingegen nur für Apple-Geräte.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Muse Spark: Meta präsentiert neues KI-Modell
Der US-Konzern Meta hat am Mittwoch sein neues Flaggschiff-KI-Modell Muse Spark präsentiert. Es ist das erste Modell der neu aufgebauten KI-Abteilung Meta Superintelligence Labs. In deren Aufbau hat Konzernchef Mark Zuckerberg Milliarden investiert, um den Rückstand auf die Konkurrenz aufzuholen.
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Muse Spark ist das erste Modell von Metas neuer Muse-Serie. Aktuell treibt das neue KI-Modell bereits die Meta-KI-App und -Website an, die zugleich ein Upgrade und ein neues Design erhalten. In den kommenden Wochen wird Muse Spark zudem für WhatsApp, Instagram, Facebook, Messenger und KI-Brillen eingeführt, kündigt das Unternehmen in einem Blogbeitrag an. Dieses erste KI-Modell sei, so Meta, bewusst klein und schnell, aber dennoch leistungsfähig genug, um komplexe Fragestellungen in Wissenschaft, Mathematik und Gesundheit zu lösen. „Es bildet ein solides Fundament, und die nächste Generation ist bereits in Entwicklung.“
Einsatz im Alltag
Man habe Muse Spark mit einer multimodalen Wahrnehmung ausgestattet, so Meta. „So kann Meta AI sehen und verstehen, was Sie betrachten, und nicht nur lesen, was Sie tippen. Fotografieren Sie ein Snackregal am Flughafen, und Meta AI erkennt und sortiert die proteinreichsten Snacks – ganz ohne mühsames Entziffern der Etiketten“, beschreibt das Unternehmen ein Beispiel. Auch könne Meta AI mit Muse Spark Nutzer künftig bei Gesundheitsfragen mit detaillierteren Antworten unterstützen, auch bei Fragen mit Bildern und Diagrammen, verspricht Meta.
Der Konzern setze darauf, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters, dass der Einsatz von KI bei alltäglichen Aufgaben die Interaktion mit den über 3,5 Milliarden Nutzern auf seinen Social-Media-Plattformen steigert und ihm so einen potenziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe. Anders als bisherige KI-Modelle von Meta wird Muse Spark nicht vollständig als Open Source veröffentlicht. Gerade erst kündigte das Unternehmen an, zwar Teile seiner kommenden KI-Modelle unter Open-Source-Lizenzen herauszubringen; einige Komponenten des Codes aus Sicherheitsgründen aber proprietär zu halten.
Meta will aufholen
Die US-Tageszeitung New York Times verweist darauf, dass nach den von Meta bereitgestellten Daten Muse Spark in Tests zu Schreib- und Denkfähigkeiten deutlich besser abschneidet als bisherige KI-Modelle des Unternehmens. Muse Spark erreichte demnach fast die Leistung der Topmodelle von Konkurrenten wie Google, OpenAI oder Anthropic. Bislang blieben die KI-Modelle von Meta, wie die Llama-Serie, weit hinter der Leistungsfähigkeit der Modellfamilien der Wettbewerber zurück. Muse Spark hinke jedoch weiterhin bei den Programmierfähigkeiten hinterher, die für die Wettbewerber im KI-Wettlauf in den Fokus gerückt sind, so das Blatt weiter.
Metas Ankündigung erfolgt einen Tag, nachdem Anthropic mitgeteilt hat, dass sein neuestes KI-Modell Mythos zu leistungsfähig und damit zu gefährlich für die Öffentlichkeit sei. Stattdessen soll Claude Mythos Preview zunächst ausschließlich einer Reihe von Firmen zur Verfügung gestellt werden, die an IT-Sicherheit arbeiten. Die sollen die KI-Technik nutzen, um die „kritischste Software der Welt“ abzusichern.
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Milliardeninvestitionen im KI-Wettbewerb
Die US-amerikanischen Tech-Konzerne investieren seit geraumer Zeit Milliardensummen in die Entwicklung von KI-Modellen und den Ausbau der KI-Infrastruktur. Meta versucht, im KI-Wettbewerb eine führende Rolle einzunehmen. Zentraler Baustein dieser Strategie ist die im Sommer 2025 gegründete Einheit Meta Superintelligence Labs. Zu Metas Chief AI Officer wurde der 29-jährige Co-Gründer und ehemalige CEO von Scale AI, Alex Wang, der im Rahmen eines 14,3 Milliarden US-Dollar schweren Deals zu Meta wechselte. Die Übernahme der Unternehmensanteile von Scale AI ist Teil von Metas kostspieliger KI-Offensive, in deren Zuge das Unternehmen gezielt Top-KI-Experterten von OpenAI, Anthropic, Apple und Safe Superintelligence anwirbt.
Mitte Februar vereinbarte Meta eine Partnerschaft mit dem Chipkonzern Nvidia, in deren Zuge der Facebook-Konzern GPUs und CPUs verschiedener Generationen für dutzende Milliarden US-Dollar einkauft. Zudem kündigte der Konzern-Chef Zuckerberg an, 600 Milliarden US-Dollar in neue Rechenzentren zu investieren.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister
Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.
Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.
BGH: Löschung auch bei „überobligatorischen Daten“
Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.
Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.
Umsetzung: Austausch statt Schwärzen
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Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.
Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.
Lange Debatte über handelsregister.de
Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.
(vbr)
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