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Gesetzentwurf: Polizei soll Cyberangriffe nicht mehr nur reaktiv abwehren dürfen


Die Zeiten, in denen sich deutsche Sicherheitsbehörden im digitalen Raum weitgehend auf Beobachtung und anschließende Strafverfolgung beschränkten, neigen sich dem Ende zu. Angesichts einer verschärften Bedrohungslage durch staatliche Akteure und international agierende Hackergruppen treibt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Zäsur in der deutschen Cybersicherheitspolitik voran. Ein aktueller Gesetzentwurf aus seinem Haus zur Stärkung der Cybersicherheit sieht weitreichende Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Er markiert den Übergang zu einer deutlich offensiveren Strategie.

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Kernstück der geplanten Reform, über die Medien wie Der Spiegel und ntv berichten, ist die Ermächtigung der Behörden zu sogenannten aktiven Abwehrmaßnahmen. Bisher war es beispielsweise dem BKA nur in engen Grenzen der Terrorabwehr gestattet, präventiv einzugreifen. Künftig sollen die Beamten bei Angriffen mit außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung weitaus größere Spielräume erhalten.

Ziel ist es, Cyberattacken nicht mehr nur zu dokumentieren. Die Strafverfolger sollen solche Angriffe vielmehr technisch unterbinden dürfen, bevor sie kritische Schäden anrichten können. Das umfasst laut den Berichten das Umleiten oder Blockieren von Datenverkehr, das Stilllegen ganzer IT-Systeme und in besonders schweren Fällen sogar das Löschen oder Verändern von Daten auf fremden Servern.

Das Bundeskabinett wollte einen entsprechenden Gesetzentwurf eigentlich schon vor ein paar Wochen auf den Weg bringen. Die letzten Abstimmungen laufen nun anscheinend. Brisant ist dabei der Fokus aufs Ausland. Digitale Angriffe kennen keine Ländergrenzen. Die Bundesregierung will daher sicherstellen, dass die Gefahrenabwehr dort ansetzt, wo die Attacken ihren Ursprung haben.

Dobrindt unterstrich diese Ambition bereits mit deutlichen Worten. Er kündigte an, dass hiesige Sicherheitsbehörden Angreifer künftig gezielt stören und deren Infrastruktur weltweit zerstören könnten sollten. Es gehe dabei nicht um flächendeckende digitale Gegenschläge, sondern um präzise Eingriffe. Damit sollen etwa Server lahmgelegt werden, die als Ausgangspunkte für koordinierte Attacken dienen.

Diese neue Stoßrichtung begründet die Exekutive etwa mit der veränderten Sicherheitslage seit dem Ukraine-Krieg und einer Zunahme von Angriffen, die dem russischen Umfeld zugerechnet werden. Entsprechende Hackbacks, die Dobrindt auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlauben will, sind aber seit Jahren heftig umstritten. Viele Experten halten sie für verfassungswidrig.

Praktisch sollen das Bundespolizeigesetz und das BKA-Gesetz um einen Paragrafen für besondere Abwehrmaßnahmen ergänzt werden. Wenn die öffentliche Sicherheit, sensible Einrichtungen oder gar Leib und Leben gefährdet sind, dürften die Beamten so tief in IT-Strukturen eingreifen, ohne dass die Betroffenen vorab informiert werden müssten. Zwar bleibt eine richterliche Anordnung die Regel. Doch der Entwurf sieht eine Ausnahme vor: Bei akuter Gefahr könnte die Genehmigung bis zu drei Tage im Nachhinein eingeholt werden. Diese Eilkompetenz soll sicherstellen, dass die Behörden im Ernstfall schnell genug reagieren können, um die Eskalation einer Cyberattacke zu verhindern.

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Parallel dazu wird das BSI dem Plan nach zu einer Art digitalem Jäger ausgebaut. „Threat Hunting“ soll es dem Amt ermöglichen, proaktiv nach Anzeichen für bevorstehende Angriffe zu suchen, anstatt lediglich auf bereits eingetretene Vorfälle zu reagieren. Dafür soll das BSI deutlich erweiterte Kompetenzen zum Sammeln und Analysieren von Daten erhalten.

Damit diese Strategie aufgeht, nimmt der Gesetzgeber auch die Privatwirtschaft in die Pflicht. Telekommunikationsfirmen und Digitalkonzerne sollen dazu verpflichtet werden, sicherheitsrelevante Informationen zu liefern und Anordnungen der Behörden umzusetzen. Wer sich dieser Kooperation verweigert, müsste mit drastischen Sanktionen rechnen: Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro stehen im Raum.

Innerhalb der Sicherheitsbehörden wird diese Entwicklung als längst überfällige Modernisierung begrüßt. BKA-Präsident Holger Münch kritisierte die bisherigen gesetzlichen Fesseln wiederholt als nicht mehr zeitgemäß.

Um die neuen operativen Aufgaben bewältigen zu können, schwebt der Regierung ferner ein massiver personeller Aufwuchs bei den einschlägigen Behörden im dreistelligen Bereich vor. Sie sieht in der Stärkung der Cyberabwehr eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und den gesellschaftlichen Zusammenhalt Deutschlands, da die nationale Sicherheit im 21. Jahrhundert untrennbar mit der Integrität der digitalen Infrastruktur verwoben sei. Kritiker dürften indes genau in den Blick nehmen, ob die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder geforderte Balance zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz digitaler Bürgerrechte gewahrt bliebe.


(nie)



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Warnung vor Attacken auf 17 Jahre alte Excel-Lücke


Die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA warnt erneut vor derzeit beobachteten Angriffen auf Schwachstellen. Nun haben Angreifer eine offenbar seit 17 Jahren bekannte Sicherheitslücke in Excel sowie eine junge Schwachstelle in Microsofts SharePoint im Visier.

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In der Warnung nennt die CISA lediglich die angegriffenen Schwachstellen. Dass jetzt eine Sicherheitslücke in Microsoft Excel 2000 SP3, 2002 SP3, 2003 SP3 und 2007 SP1 sowie Excel-Viewern, im Kompatibilitätspack für Word-, Excel- und PowerPoint-2007-Dateiformate und in Office 2004 und 2008 für Mac angegriffen wird, überrascht. Microsoft hat sie 2009 mit Updates geschlossen. Sie erlaubt Angreifern, mit manipulierten Excel-Dokumenten Schadcode einzuschleusen – was bereits im Februar 2009 durch den Trojaner Trojan.Mdropper.AC geschah (CVE-2009-0238, CVSS2 9.3, Risiko „hoch“).

Die zweite im Internet angegriffene Sicherheitslücke betrifft Microsofts SharePoint-Server. Unzureichende Eingabeprüfungen ermöglichen unbefugten Angreifern, Spoofing-Angriffe über das Netzwerk auszuführen. Diese Schwachstelle bessert ein Softwareflicken zum April-Patchday von Microsoft aus der Nacht zum Mittwoch aus (CVE-2026-32201, CVSS 6.5, Risiko „mittel“).

Wie es möglich ist, derart alte Sicherheitslücken überhaupt anzugreifen, scheint unverständlich. Schließlich bedeutet das, dass da 17 Jahre alte Systeme laufen, die keine Sicherheitsupdates erhalten. Das scheint jedoch häufiger der Fall zu sein. Am Dienstag dieser Woche warnte die CISA bereits vor Angriffen auf Microsofts Visual Basic für Applications (VBA). Die wurde 2012 bekannt und bereits damals von Angreifern ausgenutzt und steht jetzt ebenfalls erneut auf der Liste von Cyberkriminellen.

IT-Verantwortliche sollten daher dringend sicherstellen, dass die eingesetzte Software auf aktuellem Stand ist.


(dmk)



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US-Routerverbot: Ausnahmegenehmigung für Netgear – ohne Pläne für US-Produktion


Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat Netgear eine Ausnahmegenehmigung vom Routerverbot erteilt, obwohl der US-Hersteller in Asien fertigen lässt und auch keine Pläne vorgelegt hat, daran etwas zu ändern. Laut der Federal Communications Commission hat das Pentagon für eine Reihe der Produkte von Netgear eine bedingte Zulassung erteilt, weshalb die Freigabe erteilt worden sei. Die gilt demnach bis zum 1. Oktober 2027. Sollten keine weiteren Ausnahmen vom eigentlich vollständigen Verkaufsverbot erteilt werden, hätte Netgear damit de facto ein Monopol auf den Verkauf von Routern und Modems in den Vereinigten Staaten.

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Für die Kehrtwende der FCC musste Netgear augenscheinlich keine der ursprünglich geforderten Zugeständnisse machen, die Hintergründe sind aktuell noch unklar. Ende März hatte die FCC völlig unerwartet erklärt, ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zuzulassen, sofern die nicht in den USA hergestellt sind. Solche Router gibt es aber nicht, weshalb es sich de facto um ein umfassendes Routerverbot gehandelt hat. Bereits genehmigte Routermodelle durften zwar weiterhin verkauft und vorhandene Exemplare weiter genutzt werden. Sie sollen aber nur noch bis zum 1. März 2027 Sicherheitsupdates bekommen. Als Begründung hatte die FCC behauptet, ausländische Verbraucherrouter stellten ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ dar.

Zwar hatte die FCC eine Hintertür offengelassen, mögliche Ausnahmegenehmigungen wurden aber an so hohe Auflagen geknüpft, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. So sollte für jedes Modell ein eigener Antrag erforderlich sein, in dem eine umfangreiche Dokumentierung verlangt wurde. Weder von Netgear noch von der FCC gibt es nun einen Hinweis darauf, dass der US-Hersteller diese Vorgabe erfüllt hat. Gefordert wurde zudem ein „detaillierter, zeitlich verpflichtender Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA“. Öffentlich gibt es einen solchen von Netgear aber nicht, und auch in der obligatorischen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht ist davon keine Rede.


(mho)



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Blackmagic Design erweitert immersive 3D-Kamera um Live-Streaming


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Rund ein Jahr nach der Markteinführung der Blackmagic URSA Cine Immersive kündigt das Unternehmen eine neue Version der Stereokamera an. Die URSA Cine Immersive 100G ist kein komplett neues Modell, sondern eine Weiterentwicklung mit Fokus auf die Live-Übertragung hochauflösender 180-Grad-3D-Videos.

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Die in der Ankündigung hervorgehobenen Sensoreigenschaften sind im Kern bereits Teil der ursprünglichen URSA Cine Immersive, die Aufnahmen mit 8160 × 7200 Pixeln pro Auge bei bis zu 90 Bildern pro Sekunde und 16 Blendenstufen Dynamikumfang ermöglicht.

Neu an der URSA Cine Immersive 100G ist die optimierte Live-Infrastruktur: 100G-Ethernet statt 10G-Ethernet sowie der separat erhältliche Blackmagic URSA Live Encoder, ein Prozessormodul, das immersives Live-Video in Apple ProRes komprimiert und als SMPTE-2110-22 IP ausgibt. Dadurch lassen sich die stereoskopischen Bildströme mit hohen Bildraten über eine einzige 100G-Ethernet-Verbindung übertragen, schreibt Blackmagic Design.

Der Hersteller bezeichnet URSA Cine Immersive 100G als erste Kinokamera, die für Live-Produktionen auf Basis von Apple Immersive Video ausgelegt ist, einem immersiven 180-Grad-Videoformat, das eigens für Apple Vision Pro entwickelt wurde. Wie schon das Standardmodell dürfte sich das neue Modell trotz Apple-Fokus auch für die Ausgabe an andere Endgeräte eignen.

Apple und Blackmagic arbeiten im Bereich immersiver Video eng zusammen: Blackmagic liefert die Kamerahardware und Bearbeitungssoftware, Apple stellt mit der Vision Pro die Plattform und Inhalte bereit. Zu den Apple-Produktionen gehören etwa der U-Boot-Kurzfilm „Submerged“ sowie immersive Dokumentationen wie „Wild Life“ und „Elevated“.

Was das neue Modell im Bereich Live-Streaming leistet, demonstrierte Apple Anfang des Jahres mit Live-Übertragungen von Spielen der LA Lakers auf der Apple Vision Pro. Zuschauer konnten die Partien in ausgewählten Regionen als immersives 180-Grad-Erlebnis mit mehreren Perspektiven verfolgen, das sie virtuell direkt ans Spielfeld versetzt.

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Ab Herbst könnten andere Produzenten das Angebot an immersiven Livestreams erweitern: Das 100G-Modell soll im dritten Quartal 2026 erscheinen. Der Preis liegt laut Ankündigung bei 26.495 US-Dollar zuzüglich lokaler Steuern und Abgaben. Das Standardmodell ist im Preis gefallen und kostet nun 24.995 US-Dollar, also 5.000 US-Dollar weniger als zur Markteinführung. Im Webshop werden allerdings abweichende Dollar-Preise für beide Modelle genannt. Der separat erhältliche Blackmagic URSA Live Encoder erscheint im Laufe des Jahres, einen genauen Termin nennt Blackmagic Design nicht. Im Webshop steht ein Preis von 1645 US-Dollar.

Das Unternehmen stellte gleichzeitig auch eine neue Version seiner Videosoftware DaVinci Resolve 21 vor.


(tobe)



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