Datenschutz & Sicherheit
EU erweitert ihre Datenbanken mit Gesichtserkennung
Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken miteinander verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz im estnischen Tallinn, die meisten entsprechenden Vorhaben sollen 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt betrifft das für Fahndungen genutzte Schengener Informationssystem (SIS II); Eurodac, das bislang vor allem Fingerabdrücke von Asylsuchenden speichert; das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN).
Ebenfalls angeschlossen wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im gesamten Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Alle Reisenden mit Kurzzeitvisa, den sogenannten Schengen-Visa, werden dann beim Übertritt einer EU-Außengrenze mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild sowie Personendaten für drei Jahre gespeichert. Im Herbst folgt die Inbetriebnahme des Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Darüber müssen auch visumsfrei Einreisende ihren Grenzübertritt im Voraus anmelden und dazu online mehrere Fragen beantworten.
Die Vernetzung der existierenden Systeme erfolgt schrittweise über eine sogenannte Interoperabilitätsarchitektur. Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS), der eine übergreifende Suche mit Biometriedaten ermöglicht. Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.
Zum Projekt Interoperabilität gehört außerdem ein gemeinsamer Identitätsspeicher (CIR), ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Dadurch entsteht im Schengen-Raum eine biometrische Superdatenbank, die zu den größten der Welt gehört: Allein im EES werden jährlich mehrere hundert Millionen Reisende mit Fingerabdrücken und Fotos gespeichert.
„Interoperabilitäts-Roadmap“ für die nächsten Jahre
Auf EU-Ebene wird derzeit ein Fahrplan für die kommenden Jahre diskutiert, zuständig bei den Mitgliedstaaten ist dafür die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM). Details dazu hat eu-LISA im Februar in einem Strategiepapier für die Jahre 2026 bis 2028 beschrieben. Auch die EU-Minister:innen diskutieren darüber bei ihrer Tagung im Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat) in dieser Woche.
Im November 2025 hat der Verwaltungsrat von eu-LISA eine „Interoperabilitäts-Roadmap“ beschlossen. Dazu gehört der Ausbau von SIS II und Eurodac mit Gesichtserkennung. Die Verordnung für das Fingerabdrucksystem Eurodac war bereits im Mai 2024 im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets der EU verabschiedet worden, geplant ist die Inbetriebnahme für Juni 2026. Die Behörde verspricht sich davon, besser verfolgen können, wenn Schutzsuchende unerlaubt innerhalb des Schengen-Raums das Land wechseln.

Auch im Schengener Informationssystem sind vor allem Migrant:innen gespeichert: Der größte Teil der zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind Ausreisepflichtige, etwa nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Anders als etwa beim EES liegen diese Daten nicht in Tallinn, sondern in einem von eu-LISA betriebenen technischem Zentrum in Straßburg. Einen Zeitplan zur Freischaltung der Gesichtserkennungsfunktion gibt es aber noch nicht: eu-LISA kündigt für das laufende Jahr an, eine entsprechende Roadmap zu erstellen.
Komplett erneuerte Visa-Plattform
Bis zum 1. Quartal 2030 müssen auch alle EU-Staaten das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) schrittweise in Betrieb nehmen. So steht es in einem „Fahrplan“, der im JI-Rat im Dezember 2025 genehmigt wurde. Zusätzlich zu Kurzaufenthaltsvisa sollen dann auch Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen integriert werden. eu-LISA entwickelt außerdem eine digitale Plattform, über die künftig online Visa-Anträge gestellt werden können. Dieses als EU-VAP bezeichnete System soll automatisch bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist – auch bei Reisen in mehrere Länder.
Zu den Kernelementen des neuen R-VIS gehört ein automatisiertes Verfahren bei der Antragstellung. Der Datensatz wird beim Eintrag mit allen anderen anderen Systemen der Interoperabilitäts-Architektur abgeglichen – dem EES, dem ETIAS, dem SIS, Eurodac, dem ECRIS-TCN sowie dem VIS selbst – und weiteren Datenbanken wie dem Europol-Informationssystem (EIS). Bei Treffern ist der Staat für eine manuelle Prüfung zuständig, der das Visum ausstellt. Dort wird auch über Erteilung oder Verweigerung entschieden.
Europaweite Abfrage von Gesichtern mit Prüm II
Die Kosten für die neue Überwachungsinfrastruktur sind hoch. Allein das Gesichtserkennungssystem im Projekt Interoperabilität war mit 300 Millionen Euro veranschlagt. Für die Weiterentwicklung von Eurodac sind für das laufende Jahr knapp 10,3 Millionen Euro reserviert, für 2027 knapp 6,8 Millionen und für 2028 rund 20,6 Millionen Euro. Die Interoperabilitätskomponenten, zu denen der biometrische Abgleichsdienst gehört, schlagen im selben Zeitraum mit insgesamt mehr als 168 Millionen Euro zu Buche.
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Hinzu kommt, dass nicht nur die gemeinsam geführten Biometriesysteme ausgebaut werden. Auch die nationalen Polizeidatenbanken mit Gesichtsbildern werden im Rahmen der „Prüm II“-Verordnung schengenweit vernetzt. Abfragen sind dann über ein sogenanntes „Treffer-/Kein Treffer-Prinzip“ möglich. Das heißt, Behörden erfahren zunächst lediglich, ob ein Datensatz existiert. Dann können sie diesen über die europäische Rechtshilfe herausverlangen.
Die Vernetzung erfolgt über einen neuen Prüm-II-Zentralrouter, der den Austausch biometrischer Daten zwischen europäischen Polizeibehörden bündeln soll. Ab Mitte 2027 soll in Prüm II die Abfrage von Gesichtern freigeschaltet werden, dazu wird das System ebenfalls an den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst angeschlossen.
Zugriff für US-Behörden
Über „Prüm International“ können auch Drittstaaten an das europaweite Abfragesystem angeschlossen werden. Erster Nutzer dieser Möglichkeit war nach dem Brexit Großbritannien, nun könnten weitere Partnerländer folgen. Vermutlich wird dies zuerst EU-Beitrittskandidaten angeboten, darunter Balkan-Staaten oder die Ukraine. Die Regierung in Kyjiw soll laut „Politico“ bereits eine Liste mit 200.000 aktiven oder ehemaligen russischen „Kombattanten“ an Europol geschickt haben, damit einzelne Unionsmitglieder die Personen zur Einreiseverweigerung ins SIS II eintragen.
Eine Kröte sollen die Schengen-Staaten mit der „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) schlucken, einem von den USA geforderten Abkommen, das alle Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms abschließen müssen, um ihren Bürger:innen weiterhin die visafreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Es sieht vor, dass US-Behörden automatisierten, direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken der „Partner“ erhalten – konkret auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.
Betroffen wären nicht nur Reisende in die USA, sondern möglicherweise alle Personen, deren Daten von den jeweiligen nationalen Behörden für den Zugriff freigegeben sind. In Deutschland beträfe dies wohl die vom Bundeskriminalamt geführte INPOL-Datei, in der 5,4 Millionen Menschen mit fast 8 Millionen Lichtbildern, die meisten davon Asylsuchende oder Ausreisepflichtige. Auch die brutale US-Abschiebemiliz ICE könnte diese Daten nutzen. Wer das EBSP nicht unterzeichnet, soll aus dem Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen werden. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026, derzeit verhandelt die EU-Kommission dazu geheim über ein Rahmenabkommen mit den USA.
Datenschutz & Sicherheit
Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch
„Über Geld spricht man nicht“ heißt es hierzulande gerne. Außer mit dem Finanzamt natürlich. In der Steuerverwaltung landen Informationen über Einkünfte, in der Sozialverwaltung landen Informationen über Phasen von Arbeitslosigkeit oder Wohngeld-Auszahlungen, in der Gesundheitsverwaltung landen Informationen über Krankheitsverläufe. Sensible Informationen, die viel über unser Leben verraten.
Und was macht die öffentliche Verwaltung damit? Sie schiebt die Daten zunehmend in die Cloud. Die gehört meistens Microsoft, Google, Amazon oder Oracle. Ob direkt oder über einen Subunternehmer – Verwaltungen greifen meist auf Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter zurück.
Sind die Daten in einer solchen Public Cloud sicher? Und sollten Behörden in Sachen digitale öffentliche Infrastruktur auf US-Big-Tech setzen? Diese Fragen sind drängender geworden, seitdem bekannt wurde, welchen Einfluss US-Präsident Donald Trump hier ausübt und ausüben kann.
Die „geopolitische Lage“ heißt Trump
Diese „geopolitische Lage“ sei dringlich, so die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin Henna Virkkunen bei der gestrigen Pressekonferenz zum neuen Tech Sovereignty Package. Es umfasst den Chips Act 2.0, die Open-Source-Strategie der EU und den Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.
Welchen Zugriff die US-Regierung künftig auf europäische öffentliche Informationen haben kann, will die Kommission mithilfe des Cloud and AI Development Acts (CADA) regulieren; das vierte Element im Packet. Doch gerade CADA scheint ein sehr zaghaftes Instrument der EU für mehr Unabhängigkeit von US-Big-Tech zu werden. Denn für einen großen Teil staatlicher Daten schließt die Kommission US-Cloud-Anbieter nicht vom europäischen Markt aus.
Nach ihrer Rechnung könnten gut 99 Prozent, mindestens aber 70 Prozent, staatlicher Daten der EU-Mitgliedsländer auf Clouds von US-Anbietern landen. Diese Zahlen beruhen auf einer Schätzung der Kommission zur Risikobewertung staatlicher Daten. EU-Mitgliedstaaten sollen nach einem vorgegebenen Stufensystem die Risiken bei der Beschaffung von Cloud-Diensten prüfen.
Zugriff auf Daten durch US-Regierung
Auf der anderen Seite des Atlantiks stehen dem Pakt Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der Patriot Act und der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) gegenüber. Laut CLOUD Act sind Tech-Unternehmen mit Sitz in den USA wie Microsoft oder Google dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen.
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Dazu zählen auch Daten aus der EU. Das ist unabhängig davon, ob die Daten eines US-Unternehmens auf einem Rechenzentrum innerhalb der EU gespeichert sind, so ein juristisches Gutachten der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Bestätigt hat das aber auch der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux. Vor gut einem Jahr erklärte er dem französischen Senat: Wenn französische Behörden Microsoft nutzen, kann die US-Regierung diese Daten einsehen. Dafür müssen die Behörden nicht einmal ausdrücklich zugestimmt haben.
Trump kann sogar öffentliche Angestellte und Beamt:innen daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Das zeigen die Fälle von Richter:innen und einem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof. Trump veranlasste, dass sie Dienste von Microsoft, Paypal und Co. nicht mehr nutzen können; auch auf ihre Accounts und darin enthaltene Daten können sie nicht mehr zugreifen.
Womit hält die EU dagegen?
Anhand von vier Sicherheitsstufen, den sogenannten „Union Assurance Levels“, sollen EU-Mitgliedstaaten nun die Cloud-Dienste auf den Prüfstand stellen, die sie nutzen: Welches Risiko wäre gegeben, wenn Daten an Nicht-EU-Staaten abfließen? Oder wenn ein Dienst ausfallen würde? Für diese Risikobewertung sollen die Länder ein Jahr Zeit haben, dann müssen sie ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Demnach müssen Cloud-Anbieter für ihre Dienste je nach Stufe bestimmte Kriterien erfüllen. Stufe 1 benötigt ein niedriges Maß an Souveränität, Stufe 4 ein hohes. Bei Daten, die weniger sensibel sind, reiche die Sicherheitsstufe 1 aus. Demnach müssten Behörden lediglich sicherstellen, diese Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern statt in beispielsweise US-amerikanischen. Öffentliche Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten sollen nur Cloud-Dienste beschaffen, die mindestens Stufe 1 erfüllen. Hier ändert sich für die großen Cloud-Anbieter aus den USA wie Amazon und Google nichts. Denn sie haben die dazu erforderlichen Niederlassungen in der EU und betreiben hier bereits eigene Rechenzentren.
Auch mit der zweiten Sicherheitsstufe würde sich für sie nichts ändern, das erklärte ein hochrangiger EU-Beamter. Die Kommission hat dabei das Risiko eines Kill Switch im Blick. Damit ist gemeint, dass Betreiber aus der Ferne das IT-System abschalten könnten. Der jeweilige Cloud-Anbieter muss bei Stufe 2 ausschließen, dass Nicht-EU-Länder wie die USA oder China den Kill Switch umlegen könnten.
Cloud-Anbieter aus den USA ausschließen?
Stufe 3 soll erfordern, dass sich Cloud-Anbieter innerhalb der EU befinden und von dort aus kontrolliert werden. Daneben sollen sie Mitarbeitende mit europäischer Staatsangehörigkeit beschäftigen. Einflussnahme durch Drittstaaten soll damit reduziert werden. Virkkunen erklärte auf der Pressekonferenz, dass es US-Cloud-Anbieter schwer haben würden, Stufe 3 zu erreichen.
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Doch es gibt ein Schlupfloch: Nach Artikel 18 hat die Kommission die Möglichkeit „von den Anforderungen auf Stufe 3 abzuweichen und Drittstaaten für Cloud-Anbieter anzuerkennen“, so Denis-Kenji Kipker Research Director und Gründer des Frankfurter Cyberintelligence Institute gegenüber netzpolitik.org. Dazu dienen sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse im Gesetz. Solche Beschlüsse beim Thema Datenschutz haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kommission die USA trotz erheblicher Bedenken als vertrauenswürdigen Partner ansieht.
Die höchste Stufe soll nicht nur besonders für sicherheitssensible Bereiche gelten, sondern biete laut Kommission auch maximale Souveränität: EU-Länder sollen ihren gesamten Technologie-Stack von der Hardware bis zur Software vollständig kontrollieren. Das würde Nicht-EU-Anbieter ausschließen. Demnach dürften Cloud-Anbieter in dieser Stufe keiner Einflussnahme aus einem Drittland unterliegen.
Mitgliedstaaten entscheiden
Es bleibe „den Mitgliedstaaten vorbehalten“, wie sie bewerten, was „souveränitäts- und sicherheitskritisch“ ist. Die Kommission gibt also nicht vor, wie die EU-Länder das Stufensystem umsetzen sollen. Sie empfiehlt etwa die Bereiche Justiz, Polizei und Grenzschutz der Stufe 2 zuzuordnen. Das kritisiert die Grünenpolitikerin Alexandra Geese. „Wer akzeptiert, dass eine außereuropäische Regierung im Ernstfall Einfluss auf den Betrieb kritischer digitaler Infrastrukturen von Justiz, Polizei, nationale Sicherheit und Grenzschutz nehmen oder deren Verfügbarkeit gefährden kann, schafft institutionalisierte Abhängigkeit.“
Der Stufe 4 ordnet die Kommission den Bereich Verteidigung zu. Das würde nur etwa ein Prozent staatlicher Daten betreffen. Der Großteil von 70 Prozent sei weniger schutzbedürftig und falle damit unter Stufe 1, während 20 Prozent unter Stufe 2 und neun Prozent unter Stufe 3 fielen.
Inwieweit EU-Länder jedoch US-Cloud-Anbieter meiden und wie „das Ergebnis der Bewertung und Einordnung des Sicherheitsniveaus“ ausfällt, hänge wesentlich von ihrem „Risiko-Sicherheitskontext“ ab, so Kipker. Die Kommission spricht hier kein Vergabeverbot aus. Die Länder entschieden also selbst, ob „in einem besonders sensiblen Anwendungsfall die Wahl eines hohen Sicherheitsniveaus einen außereuropäischen Anbieter faktisch ausschließt“.
Die Kommission gibt auch nicht vor, wie die EU-Länder ihre Behörden von einem Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft zu einem europäischen Anbieter migrieren. Immerhin hätte CADA nach Inkrafttreten „unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang, und die Kommission könnte Verstöße über das Vertragsverletzungsverfahren nach AEUV durchsetzen“, erklärt Kipker.
Das Gesetzespaket geht nun an das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Gerade von letzteren hängt ab, ob sich die Cloud-Landschaft für die Behördenarbeit in der EU tatsächlich verändert.
Datenschutz & Sicherheit
Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD
Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.
Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.
Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.
Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.
Politisch fatal
Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.
Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!
Datenschutz & Sicherheit
Malware: KI erzeugt kaum aufhaltbaren Wurm
IT-Forscher untersuchen, ob künstliche Intelligenz eine Bedrohung darstellt. Dabei haben sie eine neue Bedrohungsart entwickelt: Ein KI-Wurm, der maßgeschneiderte Angriffe auf jedes Ziel startet, dem er begegnet.
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Ein IT-Forscherteam hauptsächlich aus Wissenschaftlern der Universität Toronto, des Vector Institute, der Universität Cambridge und ServiceNow Research hat einen Pre-Print seiner Forschungsarbeit „KI-Agenten ermöglichen adaptive Computer-Würmer“ (AI Agents Enable Adaptive Computer Worms) auf arxiv.org veröffentlicht. Demnach haben sie einen kaum aufzuhaltenden Wurm entwickelt, der sich von Gerät zu Gerät bewegt und dabei angepasste Exploits für Schwachstellen für die jeweiligen Ziele entwickelt und sich dadurch weiter fortpflanzt.
Computer-Würmer sind bekannt und gefürchtet, verbreiten sie sich meist ohne weitere Nutzerinteraktion rasant in Netzwerken, können diese lahmlegen oder weitere Malware verteilen. Bisher benutzen bekannte Würmer wie WannaCry gezielt einzelne Sicherheitslücken in den anvisierten Geräten aus. Durch das Anwenden bereitstehender Patches lassen sich die Lücken schließen und die weitere Verbreitung dieser Würmer aufhalten. Anders sieht das nun mit dem autonom agierenden KI-Wurm aus.
Wurm schneidert passgenaue Exploits mit LLMs
Der Wurm der IT-Forscher nutzt infizierte Rechner, um offene große Sprachmodelle (LLMs) auszuführen. Damit hält er seine Entscheidungsfähigkeit aufrecht und vergrößert seine Reichweite für weitere Angriffe, erklären die Wissenschaftler. Sie haben ihn in einem isolierten Netzwerk aus Linux-, Windows- und IoT-Geräten ausgesetzt und er verbreitete sich darin, indem er gängige, in der Praxis auftretende Schwachstellen in Unternehmensnetzwerken ausnutzte. Da die LLMs auf den gekaperten Rechnern laufen, haben die Angreifer zudem keine Kosten für Rechenleistung – anders als die „Verteidigerseite“, die solche Angriffe etwa mittels KI abzuwehren versucht.
Auch die zunehmend eingesetzten zentralen Sicherheitschecks und etwa Ratenbegrenzungen in den kommerziellen KI-Angeboten umgehen die IT-Forscher mit diesem Ansatz geschickt. Selbsterhaltende, KI-gestützte Cyberbedrohungen sind damit nicht mehr länger reine Theorie, ergänzen die IT-Forscher.
Testläufe im isolierten Netzwerk
Konkret haben sie ihren Wurm in einem isolierten Netzwerk mit 33 Geräten ausgesetzt. Die reichten von Linux-Servern über Windows-Umgebungen hin zu Internet-of-Things-Geräten (IoT). Hier haben die IT-Forscher jedoch bekannte Schwachstellen offen gelassen, die in freier Wildbahn auch auftreten. In mehreren Testläufen, die jeweils über sieben Tage liefen, hat der KI-Wurm jeweils rund ein Drittel der Schwachstellen korrekt erkannt und insgesamt auf einem Viertel der Maschinen missbraucht, um die eigenen Rechte auszuweiten. Zudem breitete er sich auf rund 20 Prozent der Geräte aus und erreichte sieben Generationen der Selbstfortpflanzung. Um das Zahlenwirrwarr aufzudröseln, fassen die Wissenschaftler zusammen: Der Proof-of-Concept-Wurm habe knapp 75 Prozent des Netzwerks erfolgreich attackiert und sich auf knapp zwei Drittel des Netzes repliziert.
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Das Diagramm visualisiert die Kette von Angriffen und Schwachstellen, die der KI-Wurm ausgenutzt hat.
(Bild: Forschungsarbeit „AI Agents Enable Adaptive Computer Worms“)
Erstaunlich zudem, dass etwa drei der Schwachstellen im Jahr 2026 bekannt geworden sind, was jenseits des Trainings-Cutoffs der LLMs liegt. Die haben also aus veröffentlichten Informationen selbsttätig funktionierende Exploits entwickelt. Sie sind also nicht abhängig von bekannten PoC-Exploits.
Die Wissenschaftler warnen: „Wir müssen uns auf autonome generative Gegner einstellen: Malware-Systeme, die sich ohne menschliches Zutun verbreiten und nicht durch festgelegten Exploit-Code definiert sind, sondern durch die Fähigkeit, Ziele zu analysieren, sich an Beobachtungen anzupassen und Angriffslogik in Echtzeit zu entwickeln.“
(dmk)
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