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Künstliche Intelligenz

Dokumente mit KI verwalten: paperless-ngx mit einem Sprachmodell verbinden


Wer keine Lust hat, nach Belegen und anderen wichtigen Dokumenten in Schuhkartons zu suchen oder des Lochens, Abheftens und Blätterns überdrüssig ist, nutzt eine digitale Dokumentenverwaltung. Eine der populärsten ist die quelloffene Dokumentenverwaltung paperless-ngx. Sie bietet automatische OCR, eine ordentliche Suchfunktion und kann Dokumente nach einer Trainingsphase selbstständig kategorisieren. Dabei liegt sie aber auch gelegentlich daneben und die Suche erwartet wörtlich vorkommende Begriffe. Steht im Krankenkassenbeleg „Zuzahlung“, läuft die Suche nach „Eigenanteil“ ins Leere.

Ein mit paperless-ngx verbundenes KI-Sprachmodell kann das besser: Es erfasst Inhalte semantisch – also dem Sinn nach – und verschlagwortet Dokumente so treffsicherer als regelbasierte Algorithmen. Statt einer wörtlichen Stichwortsuche spüren Sie Unterlagen mit der Chatfunktion in natürlicher Sprache auf: „Wann läuft mein Handyvertrag aus?„ oder „Welche Selbstbeteiligung gilt bei meiner Teilkasko?“.

  • Das Tool paperless-ai verbindet die quelloffene Dokumentenverwaltung mit einem KI-Sprachmodell.
  • Die KI generiert Schlagworte, analysiert Inhalte und unterstützt bei der Suche per Chat.
  • Wir erklären die Installation und die Anbindung an lokale Sprachmodelle und Online-Dienste wie ChatGPT oder DeepSeek.

Das Open-Source-Tool paperless-ai verbindet die Dokumentenverwaltung mit einem KI-Sprachmodell. Wer Bedenken zu Kosten und Datenschutz hat, kann auch ein lokal installiertes Sprachmodell verwenden. Der Artikel zeigt, wie Sie paperless-ai zusätzlich zu einem vorhandenen paperless-ngx installieren und richtig konfigurieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Dokumente mit KI verwalten: paperless-ngx mit einem Sprachmodell verbinden“.
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„Made in EU“-Anforderungen: Europa kopiert China … ein bisschen


Die Europäische Kommission stellt ihr Vorhaben für Produkte „Made in EU“ vor – den sogenannten „Industrial Accelerator Act“ (IAA), das „Industriebeschleunigergesetz“. Es soll EU-Hersteller stärken und ihre Marktanteile perspektivisch steigern, auch indem es aus EU-Sicht unfaire Maßnahmen in anderen Staaten adressiert. Durch die Verwebung mit dem Net Zero Industry Act ist die Mischung aus Zielen und Vorgaben allerdings wild geraten.

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Im Kern des vom französischen Binnenmarktkommissar Stéphane Séjourné präsentierten Vorschlags stehen staatliche Stellen als Ankerkunden, die im Regelfall über Ausschreibungen viel Geld ausgeben. Sie sollen künftig helfen, bei CO₂-Zielen und Made-in-Europe-Produkten EU-Standards am Markt zu etablieren. Denn der IAA soll primär Industrien stärken, die ansonsten preislich mit der Nicht-EU-Konkurrenz nicht mithalten könnten. Dabei geht es auch um 30 Millionen Tonnen CO₂-Ersparnis.

Unter den besonderen EU-Schutz sollen deshalb Zement-, Aluminium- und Stahlhersteller fallen, deren Produktion derzeit auf weniger CO₂-Ausstoß umgestellt wird, die aber weltweit preislich nicht konkurrenzfähig sind. Dazu kommen Kernkraft, Photovoltaik, Windenergie, Wärmepumpen, Batterien und Elektrolyseure. Und auch die Autoindustrie, vor allem Zulieferer, soll der IAA stärker behüten: Die öffentliche Hand soll EU-Kriterien etwa bei Elektroauto-Bauteilen und Batterien berücksichtigen.

Wer einen öffentlichen Auftrag ergattern möchte, muss dann nachweisen können, dass die eigenen Produkte den Anforderungen entsprechen. Das können bei Solaranlagen enthaltene EU-Teile sein oder bei Elektroautos für eine Hochschule CO₂-arme Materialien und EU-Bauteile. Die genauen Vorgaben sollen in Anhängen zu dem Gesetz geregelt werden, die später auch einfacher anpassbar sind.

„Angesichts der beispiellosen globalen Unsicherheit und des unlauteren Wettbewerbs kann die europäische Industrie auf die Bestimmungen dieses Gesetzes zählen“, sagt Séjourné. Er will, dass Europa bei den wichtigen Zukunftsindustrien und den strategischen Grundindustrien wieder größere Marktanteile erlangt.

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Doch so strikt, wie die Ankündigungen klingen, sind sie bei Weitem nicht. Denn der EU-Kommissionsvorschlag hat zum einen große inhaltliche Lücken. „Künstliche Intelligenz und Rechenzentren spielen quasi keine Rolle“, stellt etwa der CDU-Bundestags-Digitalpolitiker Ralf Brinkhaus fest. „So bleiben wir gegenüber den USA, Indien und China nicht wettbewerbsfähig.“

Auch angedachte Vorgaben gehen Betroffenen zu weit: Die Energiewende würde ausgebremst und Energiepreise könnten steigen, warnt etwa Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Kommunalen Unternehmen (VKU). Anders als ihre private Konkurrenz müssten dessen Mitglieder als staatliche Akteure die Kriterien erfüllen. Liebing fordert daher stattdessen sektorübergreifende Made-in-EU-Standards.

Dabei gibt es zahlreiche Rückausnahmeregelungen – denn die EU will mit ihrem Vorhaben keine Handelspartner provozieren. Wer also vergleichbare Standards zu jenen der EU einhält, wird so wie Made-in-EU behandelt. Tatsächlich zielt ein großer Teil der Maßnahmen unausgesprochen auf vergleichbare Vorgaben in den USA und vor allem China, wo solche „Lokalisierungsvorgaben“ teils seit vielen Jahren Gesetz sind.

Und auch bei einem dritten Teil des Industriebeschleunigergesetzes hat sich die EU-Kommission von anderen Ländern inspirieren lassen: den Vorgaben für Investitionen durch Nicht-EU-Ausländer in Batterien, Elektroautos, Photovoltaik-Technologie oder kritische Rohstoffe. Wer mehr als 100 Millionen Euro in der EU investieren will und zugleich aus einem Staat mit mehr als 40 Prozent weltweitem Marktanteil kommt, soll künftig vier von sechs Kriterien erfüllen, die alle das gleiche Ziel haben: Wertschöpfung in der EU zu halten. Vergleichbare Vorgaben kennen China und die USA ebenfalls.

Wie der „Industrial Accelerator“ nun tatsächlich auf seinem Weg durch die EU-Institutionen vorankommt oder ob er erst einmal zwischengeparkt wird, hängt nicht zuletzt von den Mitgliedstaaten ab. Die haben extrem divergierende Interessen geäußert. Während die Regierung in Paris das Instrument unbedingt scharf stellen will, hatte Berlin in den vergangenen Monaten bereits vorab die Erwartungen kräftig eingedampft – nicht zuletzt aus Angst vor den Reaktionen aus Peking und Washington. Die EU-Kommission hofft jedenfalls auf eine schnelle Verabschiedung und will bereits nach zwei Jahren prüfen, ob sich das Instrument bewährt oder nachgeschärft werden muss.


(mma)



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Bokeh gezielt einsetzen: So gelingen Naturfotos mit Tiefe und Atmosphäre


Schärfe ist nicht so wichtig! Habe ich Ihre Aufmerksamkeit? Bildlook, Komposition und der Umgang mit Licht haben wesentlich mehr Einfluss auf die Bildwirkung als die reine Bildschärfe. Ich sage das als Autor, der hier ausschließlich Bilder zeigt, die mit teurem Profi-Equipment entstanden sind. Doch mit der Technik, die ich Ihnen heute vorstelle, werden Sie selten die hundertprozentige Schärfe Ihrer Objektive erreichen. Im Vorfeld zu diesem Beitrag musste ich in mich gehen: Welche Fotos gefallen mir besonders gut? Was verbindet viele meiner aktuellen Naturfotos? Der gemeinsame Nenner ist in einer gewissen Abwandlung eine einfache Technik – ein „Durch etwas hindurch“-Fotografieren.

In der Porträtfotografie spricht man von Störern. Dafür bringen Fotografen häufig künstliche Gegenstände in den Vordergrund ein. Das ist auch mit natürlichen Elementen möglich. Mit dem, was die Natur zu bieten hat, können Sie einzigartige Naturfotos aufnehmen, egal ob Wildtier-, Makro- oder Landschaftsfotografie.


Radomir Jakubowski

Radomir Jakubowski

Canon-Ambassador Radomir Jakubowski ist als Naturfotograf hauptberuflich in Europa unterwegs. Mit Leidenschaft widmet er sich der Wildlife- und Landschaftsfotografie. Seine Reportagen und Aufnahmen wurden vielfach ausgezeichnet.

Alle gezeigten Fotos verbindet: Vordergrund macht Bild gesund! (Und damit wandern 5 Euro in den Phrasentopf.)


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Verdeckte Inhalteerkennung am TV unzulässig – aber nicht unabwendbar


Generalstaatsanwalt Ken Paxton hatte an texanischen Bezirksgerichten Klage gegen fünf TV-Hersteller wegen der Datenspionage am Smart-TV erhoben. Es geht im Wesentlichen um die automatische Inhalteerkennung (Automatic Content Recognition, ACR) durch Sound- und Videoschnipseln, die auch wir schon häufig bemängelt haben. Eine nun erzielte Einigung mit Samsung wird an der leidigen Situation voraussichtlich wenig ändern, denn ACR bleibt weiterhin erlaubt.

Für ACR werden die vom TV-Sender, an HDMI oder vom verbundenen Smartphone ankommenden Video- und Audiosignale direkt im TV erfasst, analysiert und in digitale Signaturen kodiert, um sie anschließend mit den in Online-Datenbanken gespeicherten Inhaltesignaturen abzugleichen. Ein Dienstleister verknüpft die erkannten Inhalte mit der IP-Adresse und einer Gerätekennung zu den sogenannten Anzeigedaten und erstellt daraus ein Nutzerprofil.



Der aus dem TV-Inhalt erzeugte Fingerabdruck wird mit Inhaltsschnipseln in Datenbanken verglichen und so der am TV angezeigte Inhalt identifiziert. Anschließend ordnen ihm die Anbieter werberelevante Themenschwerpunkte zu.

(Bild: ACR-Studie „Watching TV with the Second-Party“)

Auf Grundlage dieser Profile möchten Hersteller den Bild- und Tonmodus anpassen, Videoempfehlungen geben und vermeintlich relevante Werbung ans TV und an Geräte im selben Heimnetz ausspielen.


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