Künstliche Intelligenz
CBP nutzte Werbedaten für Handy-Überwachung
Die US-Grenzschutzbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat systematisch Standortdaten aus Alltags-Apps genutzt, die aus dem Real-Time-Bidding-System (RTB) der Online-Werbeindustrie stammen. Das belegt ein internes Dokument des Department of Homeland Security (DHS), das die Investigativ-Plattform 404 Media per Informationsfreiheitsanfrage veröffentlicht hat.
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Bei dem 404 Media vorliegenden Dokument handelt es sich um eine sogenannte Privacy Threshold Analysis – eine Datenschutz-Bewertung, die das DHS bei der Einführung neuer Technologien durchführen muss. Darin heißt es wörtlich: „RTB-basierte Standortdaten werden aufgezeichnet, wenn eine Anzeige geschaltet wird.“ In der Vergangenheit gab es schon mehrere Fälle, bei denen Standortdaten verkauft wurden und so unter anderem Klinikbesuche offenlegten.
Daten aus Candy Crush, Tinder und MyFitnessPal
Beim Real-Time-Bidding findet bei jeder Werbeeinblendung in einer App eine automatische Auktion statt, bei der Werbetreibende um Anzeigenplätze bieten. Dabei werden Gerädedaten einschließlich des Standorts übertragen. Überwachungsfirmen können diesen Prozess beobachten und die Daten abschöpfen – für die Nutzer unsichtbar.
Die Standortdaten werden über sogenannte Advertising IDs (AdIDs) einem Gerät zugeordnet. Diese eindeutigen Kennungen, die Apple und Google für personalisierte Werbung eingeführt haben, enthalten zwar keine Namen oder Telefonnummern, ermöglichen aber ein präzises Bewegungstracking über längere Zeiträume.
404 Media konnte solche Datenströme unter anderem auf Candy Crush, Tinder, Grindr, Tumblr und MyFitnessPal zurückführen. Die App-Entwickler wissen in vielen Fällen nicht, dass ihre Anwendungen als Datenquelle dienen, da die Erfassung über die eingebettete Werbeinfrastruktur läuft.
CBP bezeichnete die Nutzung als Pilotprojekt, das von 2019 bis 2021 lief und bei der Analyse grenzüberschreitender Kriminalität helfen sollte. Eine spätere Untersuchung des DHS-Generalinspekteurs kam jedoch zu dem Ergebnis, dass CBP, die Einwanderungsbehörde ICE und der Secret Service die Daten illegal für operative Zwecke einsetzten. Ein CBP-Beamter soll das System genutzt haben, um Kollegen ohne dienstlichen Anlass zu überwachen.
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Bereits 2020 hatte das Wall Street Journal erstmals über den Kauf kommerzieller Standortdaten durch CBP und ICE berichtet. Die FTC untersagte dem Datenanbieter Venntel später den Verkauf von Standortdaten, die ohne ausreichende Einwilligung erhoben worden waren.
ICE kauft weiter Standortdaten
Trotz der dokumentierten Verstöße setzen US-Behörden den Einkauf fort. ICE erwarb demnach ein System namens „Webloc“, welches ganze Stadtviertel nach Mobiltelefonen scannen und Geräte bis zu mutmaßlichen Wohnadressen zurückverfolgen kann. In öffentlichen Beschaffungsdokumenten sucht die Behörde zudem aktiv nach weiteren Ad-Tech-Datenquellen.
Dass solche Werkzeuge auch für besonders sensible Zwecke einsetzbar sind, zeigte ein früherer Bericht von 404 Media: Demnach lassen sich damit auch Besuche an Abtreibungskliniken nachverfolgen. Ein richterlicher Beschluss ist dafür nicht erforderlich, da die Daten frei auf dem Markt erhältlich sind.
70 Abgeordnete fordern neue Untersuchung
Rund 70 US-Abgeordnete um Senator Ron Wyden haben den DHS-Generalinspekteur kürzlich in einem gemeinsamen Schreiben zu einer erneuten Untersuchung aufgefordert. Eine 2023 ausgesprochene Empfehlung, verbindliche Richtlinien für den Umgang mit kommerziellen Standortdaten zu schaffen, sei bis heute nicht umgesetzt.
„Indem sie sich weigern, Überwachungsunternehmen und zwielichtige Datenbroker auszuschließen, arbeiten die großen Tech-Unternehmen effektiv mit der gesetzlosen Gewalt- und Terrorkampagne der ICE zusammen“, sagte Wyden gegenüber 404 Media. ICE blockiere zudem Aufklärungsbemühungen des Kongresses: Eine angesetzte Anhörung zum Webloc-Kauf sei einen Tag vorher ohne Begründung abgesagt worden. Wyden empfiehlt allen Handy-Nutzern, Adblocker zu installieren, die AdID zu deaktivieren (iOS: Einstellungen, Datenschutz & Sicherheit, Tracking deaktivieren, unter Android: Einstellungen, Google, Alle Dienste, Werbung, Werbe-ID löschen) und Global Privacy Control im Browser zu aktivieren.
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(vza)
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Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie Staatsanwaltschaft handeln
Niedersachsens Datenschutzbeauftragter schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten soll wie die Staatsanwaltschaft, um jene zu entlasten. Als Vorbild soll das Kartellrecht dienen, in dem diese Regelung bereits erfolgreich angewendet wurde und für genau jene Entlastung sorgt. Anlass für den Vorschlag sind laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, mehrere gerichtliche Bußgeldverfahren in der jüngeren Vergangenheit, in denen „verhängte Bußgelder erheblich reduziert oder ganz aufgehoben wurden“. Als Kritik will er das aber nicht verstanden wissen, stattdessen solle vorhandene Fachkenntnis optimal genutzt werden.
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Entlastung nach bewährtem Vorbild
In der Stellungnahme erklärt Lehmkemper eine Besonderheit im aktuellen Recht: Wenn gegen den Bußgeldbescheid seiner Behörde Einspruch eingelegt werde und der vor Gericht lande, verliere die Datenschutzaufsicht automatisch die Möglichkeit, das Verfahren weiter zu führen. Stattdessen übernehme dann die Staatsanwaltschaft, „die sich in das Datenschutzrecht neu einarbeiten“ müsse. Vor allem könne die Datenschutzaufsicht nicht einmal selbst Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der ersten Instanz einlegen. Nur wenn die Aufsichtsbehörde hier die Rechte der Staatsanwaltschaft bekomme, könne sie die von ihr begonnenen Verfahren mit ihrer Fachkenntnis vor Gericht fortführen.
Zwar nennt Lehmkemper kein Beispiel für die verlorenen Bußgeldverfahren. Erst im Frühjahr hat es aber einen besonders aufsehenerregenden Fall gegeben: notebooksbilliger.de hat da ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro heruntergeklagt. „Wir führen Bußgeldverfahren mit großer fachlicher Sorgfalt, verlieren aber genau dann an Einfluss, wenn es vor Gericht geht“, sagt der Datenschutzbeauftragte. Der üblichen Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft seien die „komplexen Verfahren“ eher fremd, und das Modell aus dem Kartellrecht sei längst bewährt. Die niedersächsische Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine solche Änderung einsetzen, um damit die Effizienz zu steigern und die Justiz zu entlasten.
(mho)
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Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem
Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.
Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.
(Bild: KI / heise medien )
Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
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NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“
Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.
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Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.
Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.
Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.
Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.
Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.
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(ciw)
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