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BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen


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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



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Ein „Wiesel“ lernt fliegen: Bundeswehr testet Luftlandefähigkeit mit Mini-Panzer


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Die Luftlandetruppen des deutschen Heeres der Bundeswehr haben zusammen mit dem Amt für Heeresentwicklung und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) das leichte gepanzerte Kettenfahrzeug „Wiesel“ erfolgreich mit dem Lufttransportflugzeug Airbus A400M abgesetzt, wie aus einem Video des Heeres auf Instagram hervorgeht. Der Mini-Panzer, der mit verschiedenen Waffensystemen wie etwa einer 20-mm-MK20-Kanone und einem MG oder Panzerabwehrraketen ausgerüstet sein kann, schwebte dabei an drei Fallschirmen zu Boden. Die Bundeswehr will damit erproben, wie die Luftlandefähigkeiten des Militärs ausgebaut werden können, um gegebenenfalls Soldaten und dieses oder ähnliche gepanzerte Waffensysteme etwa hinter feindliche Linien bringen zu können.

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„Kann ein Wiesel fliegen?“, fragt das Heer auf Instagram zu dem Video des erfolgreichen Absetzens des „Wiesels“ und bejaht die Frage gleich selbst. Dabei ist der Vorgang nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das weniger als fünf Tonnen schwere „Wiesel“ muss dazu fest in einem Käfig als eine Art Landevorrichtung verzurrt sein, damit es sicher mit den drei notwendigen Fallschirmen verbunden werden kann und beim Aufsetzen durch den Aufprall möglichst nicht beschädigt wird. Dazu sind unter dem Käfig zusätzlich Airbags angebracht, die wiederverwendet werden können und den Aufprall mindern.


Mini-Panzer Wiesel in einem Transportkäfig

Mini-Panzer Wiesel in einem Transportkäfig

Der „Wiesel“ ist in einem Transportkäfig untergebracht. An der Unterseite sind die Airbags zu sehen.

(Bild: Deutsches Heer / Screenshot)

Abgeworfen wird der „Wiesel“ aus einem Airbus A400M, dem gängigen Lufttransportflugzeug der Bundeswehr. Bis zu vier „Wiesel“ passen in den Frachtraum des Flugzeugs. Wie viele in welcher Zeit abgesetzt werden können, ist aber unklar. Ausgeladen wird über eine im Flug zu öffnende Ladeklappe am Flugzeugheck. Zusätzlich können bis zu zwei der Kettenfahrzeuge mit einem Heeres-Helikopter des Typs Sikorsky CH-53 transportiert werden.

Eine gezielte Landung soll möglichst in einem Radius von 200 m um einen vorher definierten Landepunkt stattfinden, um gepanzerte Fahrzeuge schnell an taktisch ausgewählten Punkten zum Einsatz bringen zu können. Der Absetzpunkt in der Luft muss dazu vorab exakt berechnet werden. Beim Test wurde das „Wiesel“ noch allein abgesetzt. Im Einsatz werden solche Fahrzeuge von Fallschirmjägern begleitet, die das „Wiesel“ am Boden zum Einsatz bringen.

Der „Wiesel“ war ursprünglich in den 1970er-Jahren als leichtes gepanzertes Kettenfahrzeug von Porsche entwickelt worden und wurde in der ersten Version von einem Vierzylinder Turbodiesel mit 64 kW angetrieben. Bereits damals war das Ziel, das Fahrzeug in Flugzeugen oder Helikoptern zu transportieren und im Rahmen von Luftlandeunternehmen absetzen zu können. Die maximale Geschwindigkeit des Anfang der 1990er-Jahre in Dienst gestellten „Wiesels“ im Gelände beträgt 50 km/h, maximal sind mehr als 70 km/h auf der Straße möglich. Bewaffnet ist das Fahrzeug mit einer 20-mm-Kanone und als Sekundärbewaffnung mit einem MG. Zudem wurde eine Version mit einer Panzerabwehrlenkwaffe mit optischem Leitsystem und eine Aufklärungsversion nur mit einem MG bewaffnet gebaut. Die Besatzung besteht aus zwei bis drei Soldaten.

Anfang der 2000er-Jahre folgte dann der stärker gepanzerte „Wiesel 2“ mit einem 81-kW-Motor, an den Höchstgeschwindigkeiten änderte sich nichts. Dieses Fahrzeug wurde speziell für Führungs-, Sanitäts-, Pionieraufgaben sowie als bewegliche Befehlsstelle ausgerüstet. Auch die Bewaffnungen wurden ergänzt, etwa um eine Version mit Mörser. Gebaut wurden die Kettenfahrzeuge von Rheinmetall.

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Der „Wiesel 1“ in den Standardausführungen wird seit April 2025 schrittweise ausgemustert. Neuere Systeme bleiben weiterhin im Einsatz. Abgelöst wird der „Wiesel“ von dem schweren Waffenträger Infanterie (sWATrInf), einem Kettenfahrzeug mit MK30-Bordkanone und Panzerabwehrraketenwerfer auf Basis eines GTK-Boxer-Radpanzers.


(olb)





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Weitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen


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In einer weiteren Entlassungswelle sollen bis zu 1000 Disney-Mitarbeiter entlassen werden, wie das Wall Street Journal berichtet. Hauptsächlich betroffen seien die kürzlich zusammengelegten Marketing-Abteilungen.

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Auch Marvel plant laut IGN Personalkürzungen in fast allen Abteilungen, darunter Filmproduktion, Comics, Finanz- und Rechtsabteilungen. Am härtesten treffe es das Visual-Development-Team von Marvel: Künstler, Illustratoren, Designer und andere Spezialisten des Visual Development Teams, die an Filmen im Marvel Cinematic Universe gearbeitet haben. Marvel will diese Künstler laut IGN künftig nur noch auf Projektbasis anstellen. Ein kleines, internes Team soll diese steuern.

Die Entlassungen sollen unter anderem eine Konsequenz davon sein, dass Marvel insgesamt weniger produziere und durch die Integration von Marvel Entertainment in Marvel Studios effizienter geworden sei, berichtet das Unterhaltungsmagazin TheWrap.

Der neue Disney-Konzernchef Josh D’Amaro begründete demnach in einer Mitteilung an die Disney-Mitarbeiter die Entlassungen damit, dass das Unternehmen ihre Abläufe „straffen“ wolle, um eine „agilere und technologisch besser ausgestattete Belegschaft zu fördern“. Was das genau heißt, spezifizierte D’Amaro nicht. Mit den Arbeitsplatzkürzungen setzt er den Trend der Restrukturierung im Unternehmen seines Vorgängers Bob Iger fort. Seit Igers Übernahme im Jahr 2022 gab es insgesamt über 8000 Entlassungen bei Disney.

Die Entlassungen fallen laut Aktien.News in eine wirtschaftlich herausfordernde Phase. Disney kämpfe mit schwächeren Gewinnen und wachsendem Wettbewerb im Streaming sowie rückläufigen Kino-Einspielergebnissen.

Der verschärfte Wettbewerb in der Unterhaltungsbranche führt immer wieder dazu, dass Unternehmen massiv Stellen streichen. Disney sorgte für Aufsehen, als der Konzern im Jahr 2023 rund 7000 Jobs strich. Laut dem Wall Street Journal sind in der Medienbranche weitere Entlassungswellen zu erwarten, wenn Paramount die Übernahme von Warner Bros. Discovery abschließt.

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(dahe)



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RWTH-Studie: Tankrabatt erreicht Bedürftige kaum und treibt die Nachfrage


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Die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mineralölsteuer um 17 Cent pro Liter Benzin und Dieselkraftstoff aufgrund der Teuerungen beim Kraftstoff durch den Krieg im Iran dürfte dem Lehrstuhl für Energiesystemökonomik an der RWTH Aachen zufolge nicht zielgenau wirken. Besonders von den hohen Kraftstoffpreisen betroffene Haushalte werden durch den neuen Tankrabatt in geringerem Maße entlastet als überdurchschnittlich gut situierte Wirtschaftseinheiten.

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Die Wissenschaftler nutzen ökonomische Modelle und Simulationen auf Basis repräsentativer Mikrodaten, wie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts, das Sozio-oekonomische Panel („SOEP“) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie das Deutsche Mobilitätspanel („MOP“) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für eine „differenzierte Abbildung von Einkommenssituationen, Konsumstrukturen und Mobilitätsverhalten privater Haushalte in Deutschland“.

Aufgrund dieser Datenbasis und ihrer Annahmen können die Wissenschaftler abschätzen, dass lediglich 8,6 Prozent des monatlichen Entlastungsvolumens von 330 Millionen Euro sogenannte „energiearme Haushalte“ erreichen, jedoch über 90 Prozent Haushalte „ohne entsprechende Belastung“. Demnach liege die durchschnittliche Entlastung bei 10,70 Euro pro Monat und Haushalt. Die obere Einkommenshälfte spart im Schnitt 12,9 Euro, das unterste Dezil jedoch profitiert von der Entlastung mit 9,50 Euro absolut gerechnet weniger. Genau jene Haushalte aber müssen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Kraftstoff aufwenden.

Als „energiearme Haushalte“ definiert die Studie solche mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1430 Euro und monatlichen Kraftstoffausgaben von 150 Euro. Das seien über 2,2 Millionen Haushalte. Nicht-energiearme Haushalte haben in dieser Studie ein mittleres monatliches Nettoeinkommen von rund 3000 Euro bei Kraftstoffausgaben von rund 90 Euro. Verzerrungen in den Ergebnissen durch unterschiedliche Haushaltszusammensetzungen sollen durch Äquivalenzskalen für Haushaltseinkommen und Energieausgaben vermieden werden.

Dazu kommt ein unerwünschter Nachfrageeffekt durch den Tankrabatt, den die Studie auf rund 2 Prozent beziffert. Das wären umgerechnet 1,2 Liter pro Haushalt und Monat. Er würde dazu führen, dass die Preise an den Zapfsäulen weiter erhöht werden.

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Die Wissenschaftler der RWTH Aachen raten stattdessen zu gezielter Unterstützung bedürftiger Haushalte. Subventionen mit der Gießkanne wie der Tankrabatt seien ineffizient, da sie überwiegend nicht energiearme Haushalte entlasten. Zudem konterkariere der durch die direkte Subvention des Tankstellenkraftstoffs ausgelöste Nachfrageanstieg das eigentliche Ziel, die Belastung durch hohe Energiepreise zu reduzieren.

Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hatte zusätzlich zum Tankrabatt eine Steuerbefreiung für Entlastungsprämien von bis zu 1000 Euro für abhängig Beschäftigte beschlossen, die von den Arbeitgebern ausgezahlt werden können. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am 15. April 2026 im Bundestag statt. Eine zwischenzeitlich vereinbarte Waffenruhe zwischen Iran und USA hat die Ölpreise um etwa 10 US-Dollar gesenkt, sie liegen aktuell noch rund 40 Prozent über Vorkriegsniveau.

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(fpi)



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