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Gerichtsurteil: AfD muss Daten zu Facebook-Werbung offenlegen
Für die AfD haben die Social-Media-Werbemaßnahmen der Partei im Bundestagswahlkampf 2021 jetzt ein gerichtliches Nachspiel
Nach einer Beschwerde über gezielte Werbung in sozialen Medien verlangte die Berliner Datenschutzbeauftragte von der AfD etliche Angaben. Die sprach von „Ausforschung“, zog vor Gericht – und verlor.
Die AfD muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über ihre Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden und eine Klage der Partei abgewiesen.
Beschwerde über Ausspielung der Werbung
Auslöser für den Streit war ein Spot der AfD zur Bundestagswahl auf der Plattform Facebook. Ein Mensch, dem diese Werbung angezeigt wurde, beschwerte sich bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er kritisierte, die AfD habe für die Verbreitung der Werbung unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen. Die Werbung hätten nur Männer im Alter von 11 bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP erhalten.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter verwiesen darauf, dass die Datenschutzbeauftragte damals von allen Parteien mit Sitz in Berlin diese Informationen angefordert habe.
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WhatsApp für Kinder kommt | OnlineMarketing.de
Damit sollen jetzt auch Kinder die App nutzen können, jedoch mit drastischen Einschränkungen. Denn nur Eltern oder Erziehungsberechtigte können diese neuen Konten erstellen. Dazu können sie auch eine Kontoverknüpfung erstellen, um Kontrolle auszuüben. Für die Verknüpfung können sie einfach ihre Geräte neben die der Kinder halten und den Prozess starten. Dabei müssen Erwachsene ihr Alter und ihre Identität mit einem Selfie verifizieren. Über die Elternkontrollen können sie dann zunächst eine Eltern-Pin einrichten, um den Zugriff auf die App zu verwalten.

In der Folge haben die Erwachsenen die volle Kontrolle. Sie können die WhatsApp-Nutzung auf Nachrichten und Anrufe beschränken. Und sie entscheiden, mit welchen Kontakten das Kinderkonto in den Austausch geht und welchen Gruppen es sich anschließt. Außerdem verwalten sie die Nachrichteneinstellungen und können bei neuen Kontaktanfragen einen Warnhinweise erhalten. Hinweise lassen sich ebenso bei der Aktivierung selbstlöschender Nachrichten, bei Kontoanpassungen – etwa am Profilbild – sowie anderen Kontaktaktivitäten der Kinder einstellen.

Alle Nachrichten der neuen Konten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und damit nicht für Dritte, auch nicht WhatsApp, einsehbar. Wenn die Kinder einmal 13 Jahre alt sind, können die Eltern einen Übergang zu einem Standardkonto gewähren. WhatsApp gibt dazu eine Informationsmeldung. Dann können Eltern den Übergang aber noch einmal um zwölf Monate verschieben, falls gewünscht.
Noch mehr Informationen zu den Möglichkeiten und Beschränkungen der neuen Konten teilt das Unternehmen auf einer dedizierten FAQ-Seite zur Familiensicherheit.
Zwischen Teilhabe und Ausschluss: Diskussion um den Umgang mit Plattformen für Kinder
WhatsApp ermöglicht also jüngeren Usern unter 13 Jahren fortan zumindest einen ersten Einstieg in die WhatsApp Experience. Zwar wird die App als Messaging App verortet, kann aber aufgrund der Funktionen wie Status, der an Instagrams Stories erinnert, und Channels ebenso Anspruch auf die Bezeichnung Social Media App erheben. Diese Social-Media-Optionen sollen nun für Kinder erstmal nicht verfügbar sein.
Gleichzeitig könnten Kinder auch ohne die Elternkontrolle WhatsApp-Konten einrichten und nutzen. Das gilt ebenso für andere Dienste von Meta wie Facebook, Threads oder Instagram und Plattformen wie TikTok, Reddit, Twitch und Co. Auch wenn das Mindestalter zumeist mit 13 Jahren angegeben wird und es bei einigen Plattformen die Notwendigkeit zur Altersverifizierung gibt, ist eine Nutzung durch Jüngere nicht ausgeschlossen. Ob Jugendliche bis 16 Jahre überhaupt soziale Medien nutzen dürfen, steht weltweit zur Diskussion. Viele Staaten erwägen ein Verbot, um die jungen Menschen vor den Auswirkungen und Gefahren auf den Plattformen zu schützen, von Hate Speech über Social-Media-Sucht bis hin zu arglistigen Kontaktaufnahmen. In Australien gibt es bereits ein Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren; Kritiker:innen sehen indes wenig Vorteile in diesem kategorischen Ausschluss und wünschen sich mehr Moderation und Kontrolle. Die müssten allerdings die Plattformbetreiber:innen liefern. Die Politik hingegen setzt oftmals mit der Verbotsstruktur an. Auch in Spanien wird ein solches Verbot eingeführt. Dort führt die Regierung neuerdings zudem ein KI-gestütztes Tracking Tool namens HODIO (Huella del Odio y la Polarización, in etwa: Spuren des Hasses und der Polarisierung) ein, um Hate Speech in den sozialen Medien zu ermitteln. Premierminister Pedro Sánchez möchte damit die Tech-Unternehmen zur Verantwortung ziehen und sagte:
If hate is already dangerous, social networks have turned it into a weapon of mass polarization that ends up seeping into everyday life. Today social networks are a failed state.
Social-Media-Verbote gewinnen Fahrt:
Auch Spanien möchte Zugriff unter 16 verbieten

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Influencer Marketing ohne Budget: Wie Brands Reichweite generieren, ohne zu zahlen
Influencer Marketing muss nicht teuer sein
Influencer Marketing kann je nach Reichweite des Creators inzwischen eine ordentliche Stange Geld kosten. Muss es aber nicht. Moritz Lambrecht, CEO der Influencer-Marketing-Agentur Adspecialist, erklärt in seinem Gastbeitrag, wie Marken auch ohne großes Budget mit Influencer Marketing für Aufmerksamkeit und Umsatz sorgen können.
Vierstellige Gagen für einige Story-Sequenzen oder ein einzelnes Reel sind im E-Commerce längst zur Normalität geworden. Für viele
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Sinkflug der SPD: Gescheiterte politische Kommunikation beginnt nicht auf TikTok
Die SPD hat kein bloßes Kommunikationsproblem. Sie hat ein Identifikationsproblem, schreibt Strategie- und Kommunikationsberater Mathias Richel in seinem Gastbeitrag. Darin führt er aus, warum die Partei jüngst so schlecht performt und welche Strategie sie eigentlich bräuchte.
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