Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, will die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformieren. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf dem Ausbau von Anschlüssen innerhalb von Mehrfamilienhäusern. Den Plan, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, kritisieren Provider-Verbände jedoch an einigen Stellen.
Glasfaser für alle Wohnungen
Während der Glasfaserausbau in der Fläche vorankommt, ist es nun das Verlegen innerhalb der Gebäude, das an Priorität gewinnt. In diesem Bereich will die Bundesregierung mit einem Recht auf Vollausbau die Regeln verschärfen. Netzbetreiber können damit unter bestimmten Bedingungen ein Gebäude vollständig ausbauen.
- TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können
Kern des Regelwerks: Liegt Glasfaser an einem Mehrfamilienhaus oder steht der Ausbau kurz bevor, darf das Unternehmen Anschlüsse in sämtliche Wohnungen legen. Eigentümer müssen zwar nach wie vor zustimmen. Verweigern sie sich aber dem Vorhaben, läuft eine Frist von 20 Monaten. In dieser müssen die Gebäudeeigentümer entweder selbst ausbauen oder ein anderes Telekommunikationsunternehmen beauftragen.
Profiteure des neuen Rechts sollen Mieter sein. Der Widerstand, den Gebäudeeigentümer gegen Glasfaseranschlüsse leisten können, wird so erschwert.
Zugang zu Gebäudenetzen für mehrere Internet-Provider
Die Neuregelung umfasst auch den Zugang von anderen Internet-Anbietern zu den Netzen innerhalb der Gebäude. Dieser soll diskriminierungsfrei sein. Selbst wenn ein bestimmtes Unternehmen ausbaut, erhalten Kunden damit die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.
Weniger Bürokratie und Marktregulierung
Ein Ziel der Reform ist weniger Bürokratie. Der Ausbau in der Fläche soll beschleunigt werden, indem wegerechtliche Genehmigungsverfahren von drei auf zwei Monate verkürzt werden. Wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, können Netzbetreiber zudem auf ein Anzeigeverfahren wechseln. Damit können Unternehmen bereits einen Monat nach der Anzeige mit dem Bau beginnen.
Zusätzlich streicht die Bundesregierung noch Berichts- und Informationspflichten.
Im Bereich der Marktregulierung erweitert die Bundesregierung zudem die Vorgaben, die Netzbetreibern vorschreiben, wann sie anderen Unternehmen einen Zugang zu Glasfasernetzen gewähren müssen.
Provider-Verbände warnen vor Glasfaser-Bremse
Genau diese Zugangsregeln zu den Glasfasernetzen sind die Teile der Reform, die Provider-Verbände kritisieren. Der Vorwurf ist, dass vor allem die Deutsche Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen profitiert. „Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren“, sagt Sven Knapp, Mitglied der Geschäftsleitung beim Breko, in einer Stellungnahme. Statt rechtlicher Vorgaben setzt der Breko auf Open-Access-Modelle, die ohnehin eher Realität des deutschen Glasfasermarktes entsprechen.
- Bundesnetzagentur: Wann DSL-Anschlüsse zugunsten von Glasfaser abgeschaltet werden
Positiv bewertet der Verband die Regelungen für das Vollausbaurecht in Gebäuden sowie die ersten Schritte beim Übergang von DSL auf Glasfaser. An dieser Stelle wird auf die Pläne der EU-Kommission verwiesen. Wenn diese zügig umgesetzt werden, könnte die Abschaltung erster DSL-Anschlüsse bereits im Jahr 2028 starten, so Knapp.
Beim Mobilfunkausbau fehlen die Stromanschlüsse
Der VATM bewertet die TKG-Reform im Kern ähnlich. Beim Vollausbaurecht in Gebäuden fordert VATM-Präsidentin Valentina Daiber klare Leitplanken sowie ein stimmiges Zusammenspiel von Hausanschluss und Ausbau im Gebäude. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass marktmächtige Unternehmen – sprich: die Telekom – mit „Handtuchlegen“ wieder versuchen, andere Netzbetreiber auszubremsen.
Ein weiteres Problem sieht der VATM beim Mobilfunkausbau. Dort bleiben die Stromanschlüsse außen vor, was Daiber als Hindernis beschreibt. „Ohne einen priorisierten, planbaren und zügigen Netzanschluss wird die flächendeckende 5G-Versorgung in wenigen Jahren kaum deutlich an Tempo gewinnen“, so die VATM-Präsidentin. Dass die Bundesregierung diesen Punkt ausklammere und über das Netzanschlusspaket regeln möchte, sei ein weiterer gravierender Fehler.