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Künstliche Intelligenz

Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks


Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.

Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.

Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks“.
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Interview: Wie Hirnstimulation Depressionen lindert


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen – allein in Deutschland sind jährlich über fünf Millionen Menschen betroffen. Doch nicht alle sprechen auf Antidepressiva an, und viele brechen die Therapie wegen Nebenwirkungen ab. Eine Alternative kann die transkranielle Gleichstromstimulation (tDCS) bieten, die bereits seit 1990 in anderen Kontexten im medizinischen Einsatz ist, vor allem in Kliniken und Forschungszentren.

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Doch „Flow FL-100“, ein Medizinprodukt der Klasse IIa, soll die Stimulationsmöglichkeit ins heimische Wohnzimmer bringen. Es soll gezielt den präfrontalen Kortex stimulieren und so depressive Symptome lindern. In den USA hat die FDA das Gerät als erstes verschreibungspflichtiges Heim-Headset für Depressionen zugelassen. Über Flow haben wir mit Phil Ritter gesprochen, dem Geschäftsführer der deutschen Flow-Neuroscience-Tochter.


Phil Ritter

Phil Ritter

Phil Ritter ist Geschäftsführer der deutschen Tochter von Flow Neuroscience.

(Bild: Ritter)

tDCS ist in der klinischen Forschung seit über 20 Jahren bekannt. Warum bringen Sie diese Technologie jetzt als Headset für den Heimgebrauch?

Unser Ziel war es, das Gerät zugänglicher zu machen. Wir sehen tDCS als den „kleinen Bruder“ der transkraniellen Magnetstimulation (TMS), die man nur in Kliniken mit großen Geräten durchführen kann. Die Versorgungslage bei psychischen Erkrankungen ist angespannt: Wartezeiten auf Therapieplätze sind lang, und Medikamente sind nicht für jeden die richtige oder alleinige Lösung. Wir wollten eine Brücke bauen. Das Headset ermöglicht es Patienten, eine evidenzbasierte, klinische Methode sicher und eigenständig zu Hause anzuwenden – ohne monatelang auf einen Termin warten zu müssen.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass solche Technologien herkömmliche Therapien oder Antidepressiva komplett ersetzen sollen. Ist das Ihr Ziel?

Nein, das nicht. Die Depression ist eine komplexe Erkrankung mit vielen Ursachen. Es gibt nicht die eine Wunderwaffe. Wir positionieren Flow ganz bewusst als weitere Säule im Behandlungsspektrum. Es kann als Monotherapie eingesetzt werden, aber wir sehen in unseren Daten, dass es auch in Kombination mit Antidepressiva oder Psychotherapie sehr effektiv ist – die Remissionsraten steigen in der Kombination sogar.

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Es geht uns darum, Ärzten und Patienten ein weiteres Werkzeug an die Hand zu geben. Wenn ein Patient beispielsweise aufgrund von Nebenwirkungen keine Medikamente nehmen möchte oder kann – etwa bei Kinderwunsch oder wegen Libidoverlust –, bieten wir eine chemiefreie Alternative. Aber wir wollen die Pharmakotherapie nicht verdrängen, sondern das therapeutische Angebot sinnvoll erweitern.

Sie sind aktuell als Medizinprodukt zur Behandlung von Depressionen zugelassen. Im Gespräch erwähnten Sie aber auch Effekte auf Schlaf und Konzentration. Wo geht die Reise hin?

Wir nutzen zur Verlaufskontrolle die sogenannte MADRS-Skala (Montgomery-Åsberg Depression Rating Scale). Diese fragt nicht nur die Stimmung ab, sondern auch Faktoren wie Schlaflosigkeit, Konzentrationsfähigkeit, innere Unruhe und Appetit.

Wir sehen in den Daten, dass die Stimulation des präfrontalen Kortex durch tDCS oft positive Effekte genau auf diese Bereiche hat: Patienten berichten, dass sie besser schlafen oder sich wieder fokussieren können. Das ist für uns ein starkes Signal für die Zukunft. Wir investieren derzeit massiv in die Forschung, um zu prüfen, ob wir die Wirksamkeit auch isoliert für Angststörungen, Schlafprobleme oder Konzentrationsschwächen belegen können. Aktuell sind wir ein reines Depressions-Therapiegerät, aber langfristig sehen wir das Potenzial, auch diese komorbiden Symptome gezielt anzugehen.

Das klingt nach einer Bewegung in Richtung „Health & Wellness“ und Selbstoptimierung. Verschwimmen da die Grenzen?

Die Grenze zwischen Medizinprodukt und „Health & Wellness“ wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren sicherlich unschärfer werden. Wir haben uns aber ganz bewusst für den härteren, medizinischen Weg entschieden. Wir hätten das Gerät auch als Lifestyle-Gadget für „besseres Denken“ vermarkten können. Aber wir wollten die wissenschaftliche Seriosität.

Patienten mit psychischen Leidensdruck brauchen Sicherheit, keine leeren Versprechen. Wenn wir irgendwann Claims zu Schlaf oder Konzentration machen, dann nur, wenn wir dafür dieselbe harte Evidenzbasis haben wie jetzt für die Depression.

Allein der Akt, sich jeden Tag 30 Minuten Zeit für sich selbst zu nehmen, das Gerät aufzusetzen und der Anleitung in der App zu folgen, etabliert eine positive Routine. Für Menschen in einer depressiven Episode, denen oft jegliche Struktur entgleitet, ist das enorm wertvoll. Es ist eine Form der Selbstwirksamkeit: „Ich tue aktiv etwas für meine Genesung.“ Dieser verhaltenstherapeutische Aspekt unterstützt die neurophysiologische Wirkung des Stroms.

Sie arbeiten an einer Weiterentwicklung der Technologie, die das Gehirn nicht nur stimuliert, sondern auch „liest“.

Richtig. Unser langfristiges Ziel ist eine noch stärkere Personalisierung. Wir arbeiten an der Integration von EEG-Technologie in das Headset. Die Idee ist, dass das Gerät die Hirnströme messen kann, um vorhersagen zu können, wie gut eine Person auf die Stimulation ansprechen wird.

Aktuell wissen wir meist nach der dreiwöchigen Aktivierungsphase, ob die Therapie anschlägt – bei etwa 77 Prozent ist das der Fall. Mit EEG-Daten und KI-Unterstützung könnten wir diesen „Response“ vielleicht schon viel früher erkennen oder das Stimulationsprotokoll individuell anpassen. Das würde die Behandlung noch effizienter und zielgerichteter machen.

Wie sieht es mit der Kostenerstattung aus?

Aktuell zahlen Patienten die rund 459 Euro meist selbst. Wir arbeiten intensiv daran, in die Regelversorgung zu kommen. In Großbritannien ist der NHS schon weiter und setzt Flow in vielen Bereichen ein. In Deutschland sind wir in Gesprächen mit dem G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) und Krankenkassen. Das System hier ist etwas langsamer und prüft derzeit, ob noch spezifische Erprobungsstudien für den deutschen Markt nötig sind, obwohl die internationale Datenlage – unter anderem durch eine große Studie in Nature Medicine – sehr eindeutig ist.

Wir hoffen aber, dass wir langfristig eine Kassenleistung werden. Bis dahin setzen wir auf Mietmodelle und Kooperationen mit Kliniken, um den Zugang so niedrigschwellig wie möglich zu halten.


(mack)



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Hinter der Milchstraße versteckt: Supercluster Vela deutlich größer als gedacht


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Eine von der Milchstraße verdeckte gigantische Struktur aus unzähligen Galaxien ist viel größer und massereicher als angenommen. Das haben Beobachtungen mit zwei Observatorien in Südafrika ergeben, die unsere Vorstellung vom Supercluster Vela deutlich präzisieren. Diese Ansammlung mehrerer Galaxienhaufen ist demnach von vergleichbarer Größe wie der Supercluster Shapley und vereint mehr Masse in sich als Laniakea. Das ist der Supercluster, in dem sich die Milchstraße befindet. Rund 800 Millionen Lichtjahre von uns entfernt ist Vela 300 Millionen Lichtjahre lang und vereint rund 30 Millionen Milliarden Sonnenmassen in sich, erklärt die Forschungsgruppe. Die haben der Struktur den Spitznamen „Vela-Banzi“ gegeben, der Zusatz bedeutet in der südafrikanischen Sprache isiXhosa „weitreichend offenlegend“.

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Der Supercluster oder auch Supergalaxienhaufen Vela ist besonders schwer zu erforschen, weil er sich aus unserer Perspektive genau hinter der Milchstraße befindet. Deren Sterne und interstellarer Staub verhindern, dass wir auf etwa 20 Prozent des Nachthimmels einen guten Blick hinter unsere Heimatgalaxie werfen können. Das erschwert es auch, ein umfassendes Verständnis von unserer Nachbarschaft und größerer Strukturen im Universum zu bekommen. Für ihre Arbeit hat die Forschungsgruppe um Amber Hollinger von der Université Claude Bernard Lyon 1 mehr als 65.000 Distanzmessungen zu Galaxien und 8000 zur Rotverschiebung ausgewertet. Die Daten stammen demnach vom Southern African Large Optical Telescope (SALT) und dem Radioteleskop MeerKAT.

Herausgekommen ist bei der Analyse, dass Vela eine komplexe interne Struktur aufweist und aus zwei dichten Kernen besteht, die sich aufeinander zubewegen, erklärt das Team. Mit ihrer enormen Masse beeinflussen Supercluster wie Vela großflächige Verschiebungen von Materie im Universum. Die Analyse vervollständigt auch unser Bild des lokalen Universums, das demnach aus neun solchen Superclustern besteht. Unser eigener wurde erstmals 2014 beschrieben, die beiden nächsten heißen Perseus und Pisces. Die neue Beschreibung des Superclusters Vela wurde zur Veröffentlichung im Fachmagazin Astronomy & Astrophysics eingereicht.


(mho)



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Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich


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Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.

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Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.

In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.

Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.

Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.

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Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.

Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.

Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.

Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.

Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.


(mho)



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