Künstliche Intelligenz
Dienstag: KI-Klon von Mark Zuckerberg, Warnung vor Gesichtserkennung
Der US-Konzern Meta arbeitet laut einem Medienbericht an der Entwicklung fotorealistischer, KI-gestützter 3D-Charaktere, mit denen Nutzer in Echtzeit interagieren können. Meta-Chef Mark Zuckerberg wiederum bastelt an einem KI-Avatar von sich selbst, der ihn in Mitarbeiter-Meetings ersetzt. US-Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm. Sie sehen durch die Pläne von Meta, bei seinen Smart Glasses Gesichtserkennung einzuführen, das Recht auf Privatsphäre und Freiheit verletzt und fordern eine Einstellung des Vorhabens. Und das Fraunhofer-Institut hat einen leistungsstarken Elektromotor für Flugzeuge entwickelt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der Social-Media-Konzern investiert Milliardensummen in den Ausbau seiner KI-Kapazitäten. In der vergangenen Woche erwarb das Unternehmen KI-Cloud-Kapazität im Wert 21 Milliarden US-Dollar von CoreWeave. Zuvor präsentierte Meta sein neues Flaggschiff-KI-Modell Muse Spark. Nun berichtet die Financial Times von der Entwicklung KI-gestützter 3D-Charaktere durch Meta. Priorität hat demnach derzeit ein KI-Avatar von Meta-CEO Mark Zuckerberg. Dieser könnte also bald eine KI-Version von sich selbst haben, die anstelle von ihm mit Mitarbeitenden interagiert. Meta entwickelt KI-Version von Mark Zuckerberg
Im Februar waren Pläne bekannt geworden, wonach Metas millionenfach verkaufte Smart Glasses noch dieses Jahr Gesichtserkennung erhalten könnten. Das ruft nun Bürgerrechtler in den USA auf den Plan. Dutzende Nichtregierungsorganisationen unter der Führung der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) fordern in einem offenen Brief Meta auf, das Vorhaben zur Ausstattung seiner intelligenten Brillen mit Gesichtserkennung unverzüglich zu stoppen. Sie sehen Privatsphäre und Freiheit bedroht; eine „rote Linie“ werde überschritten. Privatsphäre: Bürgerrechtler warnen vor Gesichtserkennung bei Meta Smart Glasses
Ein Antrieb für leichtere, leisere und sauberere Flugzeuge – das war das Ziel des EU-Projektes Innovative Demonstrator for hybrid-Electric Regional Application (AMBER). Die CO₂-Emissionen in der Luftfahrt sollen damit langfristig um mindestens 30 Prozent gesenkt werden. In dem Projekt sollte ein von einer Wasserstoff-Brennstoffzelle befeuerter Elektromotor entwickelt werden, der in einem propellergetriebenen Passagierflugzeug genutzt werden kann. Ein ambitioniertes Unterfangen. Jetzt hat das Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie (IISB) einen lediglich 94 kg schweren Elektromotor für den Einsatz von Hybrid-Elektro-Passagierflugzeugen im Regionalverkehr vorgestellt. Fraunhofer entwickelt leichten leistungsstarken Elektromotor für Flugzeuge
Ab dem 2. Januar 2027 soll die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) EU-Bürgern ermöglichen, Identitätsnachweise und andere Dokumente auf dem Smartphone zu speichern und bei Bedarf vorzulegen. Dazu zählen etwa Personalausweis, Führerschein oder Zeugnisse, aber auch Verträge oder Versicherungsnachweise. Bereits mehr als 100 Unternehmen haben sich einem Memorandum of Understanding des Bundesministeriums für Digitales angeschlossen und möchten die Entwicklung gemeinsam vorantreiben. Die EUDI-Wallet startet in einigen Monaten – doch mehr als die Hälfte der Deutschen weiß laut Digitalverband Bitkom nicht, dass es sie gibt. Digitaler Ausweis kommt 2027 – Mehrheit der Deutschen ahnungslos
Weil in Österreich die im Jahr 2010 versteigerten Funkfrequenzrechte für Mobilfunkdienste im Bereich um 2600 MHz zum Jahresende auslaufen, war eine Neuvergabe nötig. Die Regulierungsbehörde TKK (Telekom-Control-Kommission) hat zusätzlich erstmals den ungepaarten Frequenzblock von 2300 bis 2360 MHz zugeteilt. Gab es vor sechzehn Jahren aber noch vier Bieter, sind inzwischen nur noch drei flächendeckende Mobilfunknetzbetreiber in Österreich übrig. Die zahlen zusammen fast exakt so viel wie bei der Ausschreibung 2010. Allerdings ist dieses Mal mehr Frequenzspektrum unter den Hammer gekommen – der Preis ist also ordentlich gesunken. Neue 5G-Frequenzen in Österreich versteigert
Auch noch wichtig:
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- Frankreich will raus aus der Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen. Der Plan ist ambitioniert, konkret – und überfällig. Ein Kommentar. Europa, schau auf Frankreich!
(akn)
Künstliche Intelligenz
KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten
Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.
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Googles KI-Zusammenfassungen
Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.
Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.
Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.
KI-Antworten bedrohen Vielfalt und Verlage
Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.
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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID
Microsoft macht Passkeys zur Standard-Anmeldemethode in Entra ID. Ab dem 1. September 2026 führt das Unternehmen die Änderung schrittweise ein: Nutzer, die sich bislang per SMS oder Sprachanruf authentifizieren, werden dann automatisch für Passkeys freigeschaltet und bei der nächsten MFA-Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Microsoft empfiehlt Unternehmen, möglichst früh auf Passkeys oder andere Phishing-resistente Verfahren umzusteigen.
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Passkeys sind kryptografische Anmeldeschlüssel, die Passwörter ersetzen. Statt eines Kennworts authentifizieren sich Nutzer zum Beispiel per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN. Die Technik basiert auf den FIDO2- und WebAuthn-Standards und gilt als deutlich widerstandsfähiger gegen Phishing. Entra ID – früher Azure Active Directory – ist Microsofts Cloud-Dienst für Identitäts- und Zugriffsverwaltung.
SMS und Sprachanrufe laufen aus
Parallel baut Microsoft die Unterstützung für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aus und erweitert die Verwaltungsfunktionen für Administratoren. So sollen sich passwortlose Anmeldungen einfacher einführen und per Richtlinie steuern lassen.
Hintergrund ist nach Angaben des Unternehmens die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe. Laut Microsoft erreichen solche Kampagnen Klickraten von bis zu 54 Prozent, während herkömmliche Phishing-Angriffe bei rund 12 Prozent liegen.
Im nächsten Schritt stellt Microsoft den eigenen SMS- und Sprachdienst für die Mehrfaktor-Authentifizierung ein. Ab dem 1. Februar 2027 werden diese Verfahren in Entra ID nicht mehr nativ angeboten. Unternehmen, die sie weiterhin benötigen, müssen dafür auf eigene Kosten einen Drittanbieter über den Microsoft Security Store einbinden.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Video: Warum ihr bei Mini-PCs aus China vorsichtig sein solltet
Mini-PCs chinesischer Hersteller und Händler sind auf den großen Online-Marktplätzen längst allgegenwärtig. Etliche Portale preisen einzelne Modelle als günstige Alternative zu Geräten etablierter Marken an – und nehmen es mit der Prüfung offenbar nicht immer so genau. Wir haben den Bmax B6 Plus nach einem Leserhinweis bei Amazon gekauft und tiefer nachgeforscht.
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Für rund 220 Euro wirkt der kleine Rechner zunächst wie ein echtes Schnäppchen. An Bord sind ein Core-i3-Prozessor, 12 GByte Arbeitsspeicher und eine 512 GByte große NVMe-SSD, dazu WLAN, Gigabit-Ethernet sowie drei Display-Anschlüsse. Obendrein liegt dem Kampfpreis Windows 11 Pro bei, für das im Handel sonst rund 150 Euro fällig werden. Doch der günstige Eindruck täuscht: Im Test stießen wir auf gleich mehrere Fallstricke – von Sicherheitslücken über eine ungültige Windows-Lizenz bis hin zu Schadsoftware, die direkt vom Hersteller stammt. Die gute Nachricht: Es gibt eine deutlich sinnvollere Alternative, die wir ebenfalls unter die Lupe genommen haben. Worin die Schwächen des Bmax B6 Plus genau liegen und welche Option wir stattdessen raten, seht ihr im Video:
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(gho)
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