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Datenschutz & Sicherheit

Uber erlaubt Tonaufnahmen – neue Sicherheitsfunktion startet


Der Fahrdienstvermittler Uber führt in Deutschland eine neue In-App-Funktion ein, die es Fahrgästen erlaubt, während der Fahrt den Ton im Fahrzeug aufzuzeichnen. Das Technologieunternehmen möchte damit das Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer stärken und eine zusätzliche Schutzebene etablieren. Das Tool erweitert das bestehende Sicherheitsangebot der Plattform, zu dem bereits Funktionen wie das Teilen des Standorts mit Kontakten oder ein In-App-Notruf gehören. Die Audioaufnahme wird ab sofort schrittweise bundesweit ausgerollt.

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Die neue Funktion wirft die Frage auf, ob die dauerhafte Aufzeichnung von Gesprächen in einem Fahrzeug nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt oder die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verletzt. Uber hält hier jedoch mit einem Konzept dagegen, das die datenschutzrechtlichen Klippen umschiffen soll.

Eine Verletzung des Datenschutzes werde durch das Prinzip der Freiwilligkeit und den Einsatz von Verschlüsselungstechnik verhindert, betont der Fahrdienstvermittler. Fahrgäste müssen der Funktion vorab ausdrücklich per Opt-in zustimmen und die Aufnahme während der Fahrt manuell starten. Aktivieren sie die Funktion bereits vor dem Einsteigen, werden die Fahrer im Voraus darüber informiert, dass eine Aufzeichnung stattfinden könnte, und erhalten die Möglichkeit, die Fahrt abzulehnen.

Wichtig ist weiterhin eine technische Absicherung: Die Audioaufnahmen werden lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone des Fahrgasts abgelegt. Niemand, nicht einmal der Fahrgast selbst oder Uber, kann die Datei einfach abspielen, bearbeiten oder extern teilen. Zu einer Entschlüsselung und Überprüfung durch Uber kommt es ausschließlich dann, wenn der Fahrgast nach einem Vorfall aktiv einen Sicherheitsbericht einreicht und die Datei anhängt. Geschieht dies nicht, wird das Material nach 14 Tagen automatisch und unwiderruflich vom Gerät gelöscht.

Christoph Weigler, Deutschland-Chef von Uber, sagte, für sein Unternehmen sei die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben besonders wichtig. „Die Funktion gibt den Fahrgästen die volle Kontrolle und hilft uns gleichzeitig dabei, nach einem sicherheitsrelevanten Vorfall die bestmögliche Aufklärung zu gewährleisten.“

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(afl)



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Datenschutz & Sicherheit

TikTok, Instagram, Youtube: Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren


Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.

Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.

Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.

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Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.

Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus

Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.

Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.

Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.



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Datenschutz & Sicherheit

Cybersicherheit: Kritische Infrastrukturen holen auf, doch „Risiko-Zone“ wächst


Die europäische Cybersicherheitsbehörde Enisa zeichnet in ihrem am Donnerstag veröffentlichten NIS360-Bericht ein optimistisches, aber differenziertes Bild der digitalen Widerstandsfähigkeit Europas. Die flächendeckende Umsetzung der NIS2 getauften EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit zeigt demnach Wirkung und sorgt branchenübergreifend für Investitionen in kritische Infrastrukturen (Kritis). Dennoch klafft nach wie vor weit eine gefährliche Lücke zwischen der realen Bedrohungslage und der tatsächlichen Krisenfestigkeit in vielen systemrelevanten Bereichen.

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Um den Reifegrad messbar zu machen, hat die Enisa für die Studie das gesamte Ökosystem der Branchen bewertet. Dieses reicht von der Qualität der Gesetze über die Vorbereitung der Firmen bis zur Schlagkraft der Aufsichtsbehörden. Demgegenüber setzt sie die gesellschaftliche Kritikalität an, die sich nach dem Digitalisierungsgrad und den fatalen Kaskadeneffekten eines Ausfalls für die Bürger bemisst.

Aus dem Verhältnis von Abhängigkeit und Sicherheitsniveau leitet die Enisa eine „Risiko-Zone“ für Sektoren ab, deren Reife unter dem EU-Schnitt liegt. Da das allgemeine Niveau gestiegen ist, haben die amtlichen Experten den Schienenverkehr sowie die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung vollends in diesen Gefahrenbereich gerückt. Die Kritik läuft darauf hinaus, dass beide Bereiche mit dem Markttempo nicht Schritt halten. Ein Lichtblick ist die Gasversorgung, die dank eines intensiveren Informationsaustauschs den Sprung aus der Risiko-Zone geschafft hat.

Besorgniserregend bleibt die Lage laut der Analyse im Raumfahrtsektor, der durch enorme Qualitätsunterschiede geprägt ist. Die digitale Gesellschaft steuere zunehmend in eine Abhängigkeit von Satellitendaten für Navigation, Finanzhandel und Klimatologie, heißt es dazu. Diese Schlüsselrolle mache den Bereich zum Ziel geopolitischer Cyberangriffe etwa über GPS-Jamming, das seit einigen Jahren in der Ostsee für Probleme sorgt. Da die NIS2 bisher nur Teile der Lieferkette erfasst, herrsche ein Ungleichgewicht: Luftfahrtriesen seien exzellent geschützt. Kleinere Zulieferer schleppten dagegen erhebliche Sicherheitsmängel mit sich herum.

Ähnlich unterschiedlich verläuft die Entwicklung im Transportwesen. Die Luftfahrt glänzt hier insgesamt als Musterschüler. Der Schienenverkehr gerät wegen seiner Bedeutung für die militärische Logistik aber zunehmend ins Kreuzfeuer. Angreifer fokussieren sich auf veraltete Betriebstechnologien und Stellwerkstechniken. Das ist ein gravierendes Problem, da etwa in die Jahre gekommene Funksysteme und die Leitstellenbasis extrem schwer zu patchen sind. Sie bieten Angreifern etwa die Möglichkeit, Züge aus der Ferne zu stoppen.

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In der maritimen Wirtschaft drohen Cyberattacken auf vernetzte Hafensektoren sogar globale Lieferketten ins Wanken zu bringen. Die zunehmende Vernetzung von Hafenkränen und Schiffssystemen mit der Cloud öffnet Einfallstore. Nationalen Hafenbehörden mangelt oft akut an IT-Expertise.

Im Mittelfeld kämpfen das Gesundheitswesen und IT-Dienstleister gegen strukturelle Barrieren. Krankenhäuser leiden unter Budget- und Fachkräftemangel, was sie unter dem Zeitdruck der Patientenversorgung zum idealen Ziel für Ransomware-Erpresser macht. IT-Serviceanbieter dienen Cyberangreifern wiederum als strategisches Sprungbrett, um über Wartungszugänge hunderte Kundennetzwerke gleichzeitig zu kapern.

Auch staatliche Verwaltungen hinken hinterher. Dem öffentlichen Sektor fehlt es vor allem an Cybersicherheits-Expertise auf der Führungsebene, weshalb Sicherheitsupdates oft Monate dauern und Behördenportale regelmäßig erfolgreichen Phishing- und Überlastungsangriffen zum Opfer fallen.

Als Fels in der Brandung erweisen sich der Analyse zufolge traditionell stark regulierte Sektoren wie das Bankenwesen, die Telekommunikation und die Stromversorgung. Neu in dieser Spitzengruppe der hohen Cybersicherheitsreife sind Finanzmarktinfrastrukturen und Vertrauensdienste. Angetrieben durch das Finanzmarktregelwerk Dora wurde Security dort erfolgreich als Geschäftsrisiko im Top-Management verankert.

Für die Zukunft sieht die Enisa drei Megatrends, die das Sicherheitsgefüge erschüttern: die rasante Weiterentwicklung der KI, die Angreifern neue Werkzeuge wie Deepfakes liefert, hochkomplexe Software-Lieferketten sowie geopolitische Verwerfungen. Kritische Sektoren müssten daher zwingend von einer rein bürokratischen Compliance-Kultur zu einer gelebten, resilienten Praxis übergehen.


(mki)



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Datenschutz & Sicherheit

Google Cloud: Neue KI-Plattform soll Schwachstellen in Minuten schließen


Google Cloud hat „AI Threat Defense“ vorgestellt. Diese Plattform soll Sicherheitslücken in Unternehmensumgebungen automatisiert identifizieren, bewerten und beheben. Dafür kombiniert der Konzern mehrere eigene und zugekaufte Technologien in einer gemeinsamen Sicherheitslösung.

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Nach Angaben von Google erfolgt die Analyse in vier Schritten mit vier zentralen Komponenten: Kartierung, Scan, Behebung und Überwachung. Für die Schwachstellenanalyse setzt Google auf mehrere KI-Modelle parallel. Laut dem Unternehmen unterscheiden sich deren Fähigkeiten je nach Anwendungsgebiet deutlich. Während einige Modelle besser bei der Analyse von Anwendungslogik abschneiden sollen, seien andere auf Cloud-Konfigurationen oder Binärdateien spezialisiert. Die Cloud-Sicherheitsplattform Wiz scannt zum Beispiel potenziell angreifbare Systeme in der Infrastruktur, wie öffentlich erreichbare Server, APIs oder Zugangsdaten innerhalb der Unternehmensumgebung. Das Sprachmodell Gemini analysiert Quellcode auf potenzielle Schwachstellen hin.

Durch die Kombination von Modellen sollen auch die Kosten reduziert werden: Günstigere Modelle übernehmen die kontinuierliche Überwachung, während leistungsstärkere Modelle für die Analyse von besonders kritischen Systemen eingesetzt werden.

Nach dem Scan simuliert ein Agent mögliche Angriffspfade, um zu ermitteln, welche Schwachstellen tatsächlich ausnutzbar sind. DeepMinds Agent CodeMender erstellt dann Korrekturvorschläge für die gefundenen Sicherheitslücken, während die Google-Tochter Mandiant Erkenntnisse aus realen Cyberangriffen einbringt.

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Für die Behebung gefundener Schwachstellen setzt Google auf CodeMender, einen von DeepMind im Herbst des vergangenen Jahres vorgestellten KI-Agenten. Das System greift direkt in Entwicklungsumgebungen ein, ersetzt verwundbaren Code und kann ältere Softwarekomponenten in modernere, speichersichere Programmiersprachen überführen. Anschließend erstellt Codemender nach Angaben von Google automatisch Tests, mit denen die Patches überprüft werden. Es soll jederzeit nachvollziehbar bleiben, welches KI-Modell einen bestimmten Patch erzeugt hat.

Im laufenden Betrieb sollen Agenten aus Google Security Operations die Überwachung der Systeme übernehmen. Wie weit KI-gestützte Angriffe und Verteidigung in der Praxis bereits reichen, diskutiert der c’t-Podcast mit IT-Sicherheitsforscherin Haya Shulman – und ordnet den Hype um KI und Zero-Day-Lücken kritisch ein.

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(rie)



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