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Künstliche Intelligenz

Anthropic und US-Regierung wieder im Gespräch über Zusammenarbeit


Die US-Regierung spricht wieder mit dem von ihr sanktionierten KI-Hersteller Anthropic. Dieser wurde kürzlich vom Pentagon als „Supply-Chain-Risiko“ eingestuft, weil er den Einsatz seiner Technologie für autonome US-Waffensysteme und Massenüberwachung von US-Bürgern nicht unterstützen wollte.

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Das Portal Axios berichtet unter Berufung auf mehrere Quellen aus dem Weißen Haus über das Treffen zwischen Anthropic-Chef Dario Amodei und US-Finanzminister Scott Bessent und Stabschefin Susie Wiles. Hintergrund des Treffens sei demnach die Bereitstellung von Anthropics neuer KI Claude Mythos Preview an ausgewählte Institutionen und Behörden gewesen. Eine allgemeine Veröffentlichung von Claude Mythos Preview hält Anthropic für zu gefährlich. Die Fähigkeiten dieses neuen Modells sorgen zurzeit für massive Cybersicherheitsbedenken bei Unternehmen und Regierungen auf der ganzen Welt, auch das BSI erwartet große „Umwälzungen“ im Bereich der IT-Sicherheit.

Die US-Regierung sah sich aufgrund der Entwicklungen offenbar gezwungen, wieder Gespräche mit Anthropic aufzunehmen – trotz der Klage, die Anthropic gegen die Schritte des Pentagons erhoben hat. Diesen Streit wollten beide Seiten beim jetzigen Gespräch außer Acht lassen, er sei dabei nicht Thema gewesen. Stattdessen ging es demnach um zukünftige Themen, insbesondere wie andere Regierungsbehörden mit Claude Mythos Preview umgehen sollen.

Im Treffen betonte Wiles demnach, dass trotz laufender Gerichtsverfahren eine konstruktive Beziehung zu Anthropic wichtig sei. Es ging laut Axios um die Sicherheit des Quellcodes, die Entscheidungsprozesse des Unternehmens und den Umgang mit der Veröffentlichung neuer Modelle.

Mehrere Behörden, darunter das Finanzministerium, zeigten demnach Interesse an einer Zusammenarbeit. Eigentlich würde die aktuelle Einstufung Anthropics als Sicherheitsrisiko das verbieten, doch da Anthropic dagegen geklagt hat, sind diese zunächst ausgesetzt. Einerseits fürchtet die US-Regierung – wie viele andere auch – dass fortschrittliche KI-Werkzeuge wie Mythos von Cyberkriminellen missbraucht werden könnten, um kritische Systeme anzugreifen. Andererseits könnten Unternehmen und Behörden Mythos nutzen, um ihre Cybersicherheit zu stärken, bevor Kriminelle Zugang erhalten.

Scott Bessent wollte demnach mit seiner Teilnahme am Treffen sicherstellen, „dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, und betonte in dem Gespräch, dass die Regierung trotz der Privatwirtschaft eine wichtige Rolle spiele.

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Die US-Regierung bezeichnete das Treffen im Nachhinein als „produktiv und konstruktiv“. Die Gespräche jetzt folgen auf einige andere Gespräche der US-Regierung mit Tech-Unternehmen, Banken und anderen Unternehmen im Hinblick auf Anthropics neue KI Claude Mythos Preview.


(nen)



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Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie Staatsanwaltschaft handeln


Niedersachsens Datenschutzbeauftragter schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten soll wie die Staatsanwaltschaft, um jene zu entlasten. Als Vorbild soll das Kartellrecht dienen, in dem diese Regelung bereits erfolgreich angewendet wurde und für genau jene Entlastung sorgt. Anlass für den Vorschlag sind laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, mehrere gerichtliche Bußgeldverfahren in der jüngeren Vergangenheit, in denen „verhängte Bußgelder erheblich reduziert oder ganz aufgehoben wurden“. Als Kritik will er das aber nicht verstanden wissen, stattdessen solle vorhandene Fachkenntnis optimal genutzt werden.

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In der Stellungnahme erklärt Lehmkemper eine Besonderheit im aktuellen Recht: Wenn gegen den Bußgeldbescheid seiner Behörde Einspruch eingelegt werde und der vor Gericht lande, verliere die Datenschutzaufsicht automatisch die Möglichkeit, das Verfahren weiter zu führen. Stattdessen übernehme dann die Staatsanwaltschaft, „die sich in das Datenschutzrecht neu einarbeiten“ müsse. Vor allem könne die Datenschutzaufsicht nicht einmal selbst Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der ersten Instanz einlegen. Nur wenn die Aufsichtsbehörde hier die Rechte der Staatsanwaltschaft bekomme, könne sie die von ihr begonnenen Verfahren mit ihrer Fachkenntnis vor Gericht fortführen.

Zwar nennt Lehmkemper kein Beispiel für die verlorenen Bußgeldverfahren. Erst im Frühjahr hat es aber einen besonders aufsehenerregenden Fall gegeben: notebooksbilliger.de hat da ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro heruntergeklagt. „Wir führen Bußgeldverfahren mit großer fachlicher Sorgfalt, verlieren aber genau dann an Einfluss, wenn es vor Gericht geht“, sagt der Datenschutzbeauftragte. Der üblichen Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft seien die „komplexen Verfahren“ eher fremd, und das Modell aus dem Kartellrecht sei längst bewährt. Die niedersächsische Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine solche Änderung einsetzen, um damit die Effizienz zu steigern und die Justiz zu entlasten.


(mho)



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Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem


Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.

Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.




(Bild: 

KI / heise medien

)

Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
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NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“


Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.

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Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.

Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.

Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.

Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.

Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.

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(ciw)



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