Künstliche Intelligenz
Google Fitbit Air: Neuer bildschirmloser Tracker kommt bald
Seit Oktober 2025 ist klar, dass Google an einem neuen Fitbit-Tracker arbeitet, der in diesem Jahr auf den Markt kommen soll. Informationen von 9to5Google zufolge verfolgt der Hersteller dabei eine neue Strategie: Nur die Hardware soll unter der Fitbit-Marke laufen, während die Software und darunter liegenden Dienste unter Google-Flagge fahren könnten.
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Armband mit Sensoren
Laut 9to5 Google wird das neue Fitbit-Gadget den Namen Google Fitbit Air tragen und ähnlich wie das Armband von Whoop und den Mitbewerbern wie Amazfit sowie Polar komplett ohne Bildschirm daherkommen. Fitbit nutzt den Namenszusatz „Air“ schon vorher für seine smarte Waage Aria Air, die 2019 auf den Markt kam. In diesem Zusammenhang bezieht sich das „Air“ womöglich auf das reduzierte Design des Wearables.
Konkrete Details zur Hardware gibt es derzeit nicht, allerdings ist bereits bekannt, wie es aussehen wird. Denn der NBA-Basketballspieler Stephen Curry, der seit August 2025 als „Performance Advisor“ für Googles Wearable-Produkte fungiert, trägt das Gadget offenbar bereits. Das Fitbit Air besteht demzufolge tatsächlich nur aus Armband und Sensoren. Wie bei den bildschirmlosen Modellen der Mitbewerber werden sämtliche Tracking- und Gesundheitsdaten nur in der App aufbereitet angezeigt.
Rebranding bei der Software
Während der Tracker unter der Marke Fitbit laufen soll, könnte das Abomodell von Fitbit Premium den 9to5Google-Informationen zufolge derweil in Google Health umbenannt werden. Ebenso könnte der persönliche Gesundheitscoach von Fitbit, der sich derzeit in der öffentlichen Testphase befindet, im Zuge der Einführung des neuen Armbands in „Google Health Coach“ umgetauft werden.
Sollte sich dies bestätigen, könnte das darauf hindeuten, dass Google die Marke Fitbit in gewisser Weise weiter in den Hintergrund schiebt, indem es seinen eigenen Namen bei neuen Produkten in den Vordergrund rückt. Fitbit-Smartwatches wie die Modelle der Sense-Reihe sind zugunsten von Googles Pixel Watches eingestellt worden.
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Dies hatte auch Sandeep Waraich, Produkt-Lead der Pixel-Wearables im August 2024, gegenüber Engadget bestätigt. Damals sagte er, Fitbit konzentriere sich bei der Entwicklung auf „minimalistische, langlebige Tracker“, „für die die Marke zum Synonym geworden ist“.
Wann Google seinen ersten bildschirmlosen Tracker vorstellen wird, ist noch unklar. Eine Möglichkeit wäre die Enthüllung im Zuge der Entwicklerkonferenz Google I/O am 19. und 20. Mai. Denkbar wäre aber auch die Vorstellung zusammen mit dem Pixel 11 und der Pixel Watch 5, die im Laufe des August erfolgen könnte. Die überarbeitete Fitbit-App mit Gesundheitscoach kann bereits auch in Deutschland in der Public Preview ausprobiert werden.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie Staatsanwaltschaft handeln
Niedersachsens Datenschutzbeauftragter schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten soll wie die Staatsanwaltschaft, um jene zu entlasten. Als Vorbild soll das Kartellrecht dienen, in dem diese Regelung bereits erfolgreich angewendet wurde und für genau jene Entlastung sorgt. Anlass für den Vorschlag sind laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, mehrere gerichtliche Bußgeldverfahren in der jüngeren Vergangenheit, in denen „verhängte Bußgelder erheblich reduziert oder ganz aufgehoben wurden“. Als Kritik will er das aber nicht verstanden wissen, stattdessen solle vorhandene Fachkenntnis optimal genutzt werden.
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Entlastung nach bewährtem Vorbild
In der Stellungnahme erklärt Lehmkemper eine Besonderheit im aktuellen Recht: Wenn gegen den Bußgeldbescheid seiner Behörde Einspruch eingelegt werde und der vor Gericht lande, verliere die Datenschutzaufsicht automatisch die Möglichkeit, das Verfahren weiter zu führen. Stattdessen übernehme dann die Staatsanwaltschaft, „die sich in das Datenschutzrecht neu einarbeiten“ müsse. Vor allem könne die Datenschutzaufsicht nicht einmal selbst Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der ersten Instanz einlegen. Nur wenn die Aufsichtsbehörde hier die Rechte der Staatsanwaltschaft bekomme, könne sie die von ihr begonnenen Verfahren mit ihrer Fachkenntnis vor Gericht fortführen.
Zwar nennt Lehmkemper kein Beispiel für die verlorenen Bußgeldverfahren. Erst im Frühjahr hat es aber einen besonders aufsehenerregenden Fall gegeben: notebooksbilliger.de hat da ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro heruntergeklagt. „Wir führen Bußgeldverfahren mit großer fachlicher Sorgfalt, verlieren aber genau dann an Einfluss, wenn es vor Gericht geht“, sagt der Datenschutzbeauftragte. Der üblichen Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft seien die „komplexen Verfahren“ eher fremd, und das Modell aus dem Kartellrecht sei längst bewährt. Die niedersächsische Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine solche Änderung einsetzen, um damit die Effizienz zu steigern und die Justiz zu entlasten.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem
Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.
Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.
(Bild: KI / heise medien )
Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
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Künstliche Intelligenz
NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“
Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.
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Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.
Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.
Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.
Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.
Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.
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(ciw)
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