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Künstliche Intelligenz

Mac mini und Mac Studio vergriffen: Apple gehen manche Macs aus


Bei Apples Desktop-Macs spitzt sich die Liefersituation immer mehr zu, auch beim neuen MacBook Neo gibt es mehrwöchige Wartezeiten. Mac mini und Mac Studio sind inzwischen beim Hersteller durch die Bank sogar gar nicht mehr sofort erhältlich. Erst ab Anfang bis Mitte Juni kann Apple nach eigener Prognose manche Modelle wieder verschicken. Bei größeren Speicherkonfigurationen verzichtet das Unternehmen sogar auf eine geschätzte Lieferzeit und listet diese lapidar als „nicht verfügbar“.

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Apple hat sich zu den Engpässen bislang nicht geäußert, im Handel sind insbesondere die Basiskonfigurationen von Mac mini (ab 646 €) und Mac Studio (ab 2070,25 €) derzeit noch zu finden, auch in Deutschland – allerdings zu wieder steigenden Preisen.

Beim MacBook Neo scheint Apple mit der hohen Nachfrage des vergleichsweise günstigen Einstiegsmodells zu kämpfen, das erst seit Kurzem auf dem Markt ist. Es soll in wenigen Wochen – ab Anfang bis Mitte Mai – wieder lieferbar und in Apple-Läden zur Abholung erhältlich sein. Das gilt sowohl für die Basiskonfiguration mit 256 GByte SSD als auch das 512-GByte-Modell in allen Farbvarianten.

Über die Gründe für die massiven Lieferprobleme bei Mac mini und Mac Studio sind sich Beobachter uneins. Klar ist, dass bei beiden Produktreihen ein Upgrade mit M5-Chips fällig bis überfällig ist: Den Mac mini M4/M4 Pro gibt es in der aktuellen Konfiguration bereits seit Herbst 2024, den Mac Studio M4 Max plus M3 Ultra seit etwas mehr als einem Jahr. Nach Informationen von Bloombergs Mark Gurman rechnet Apple intern nun allerdings damit, einen neuen Mac Studio erst im Oktober auf den Markt bringen zu können und nicht schon zur Jahresmitte. Auch das erwartete MacBook-Pro-Redesign mit Touchscreen komme durch Probleme in der Lieferkette wohl „ein wenig später“.

Analysten vermuten, dass die große Speicherkrise jetzt auch vor Apple nicht mehr Halt macht und der Hersteller die verfügbaren Kapazitäten lieber für seine populären Laptop-Reihen verwendet. Zudem wird immer wieder spekuliert, dass KI-Enthusiasten Restbestände des Mac mini M4 in größeren Mengen kaufen, um diesen als Assistenten im OpenClaw-Stil einzusetzen.

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Im Unterschied zu anderen Herstellern hat Apple seine Preise für Speicher bislang nicht erhöht, allerdings waren Apples Upgrade-Preise für SSD und Arbeitsspeicher lange berühmt-berüchtigt, extrem weit über den marktüblichen Preisen zu liegen. Nachträgliches Selbstaufrüsten ist bei Apple-Geräten schon lange nicht mehr vorgesehen, auch nicht bei Desktop-Macs. Nur für SSD-Upgrades gibt es einzelne Bastellösungen.


(lbe)



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Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie Staatsanwaltschaft handeln


Niedersachsens Datenschutzbeauftragter schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten soll wie die Staatsanwaltschaft, um jene zu entlasten. Als Vorbild soll das Kartellrecht dienen, in dem diese Regelung bereits erfolgreich angewendet wurde und für genau jene Entlastung sorgt. Anlass für den Vorschlag sind laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, mehrere gerichtliche Bußgeldverfahren in der jüngeren Vergangenheit, in denen „verhängte Bußgelder erheblich reduziert oder ganz aufgehoben wurden“. Als Kritik will er das aber nicht verstanden wissen, stattdessen solle vorhandene Fachkenntnis optimal genutzt werden.

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In der Stellungnahme erklärt Lehmkemper eine Besonderheit im aktuellen Recht: Wenn gegen den Bußgeldbescheid seiner Behörde Einspruch eingelegt werde und der vor Gericht lande, verliere die Datenschutzaufsicht automatisch die Möglichkeit, das Verfahren weiter zu führen. Stattdessen übernehme dann die Staatsanwaltschaft, „die sich in das Datenschutzrecht neu einarbeiten“ müsse. Vor allem könne die Datenschutzaufsicht nicht einmal selbst Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der ersten Instanz einlegen. Nur wenn die Aufsichtsbehörde hier die Rechte der Staatsanwaltschaft bekomme, könne sie die von ihr begonnenen Verfahren mit ihrer Fachkenntnis vor Gericht fortführen.

Zwar nennt Lehmkemper kein Beispiel für die verlorenen Bußgeldverfahren. Erst im Frühjahr hat es aber einen besonders aufsehenerregenden Fall gegeben: notebooksbilliger.de hat da ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro heruntergeklagt. „Wir führen Bußgeldverfahren mit großer fachlicher Sorgfalt, verlieren aber genau dann an Einfluss, wenn es vor Gericht geht“, sagt der Datenschutzbeauftragte. Der üblichen Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft seien die „komplexen Verfahren“ eher fremd, und das Modell aus dem Kartellrecht sei längst bewährt. Die niedersächsische Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine solche Änderung einsetzen, um damit die Effizienz zu steigern und die Justiz zu entlasten.


(mho)



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Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem


Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.

Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.




(Bild: 

KI / heise medien

)

Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
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NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“


Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.

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Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.

Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.

Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.

Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.

Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.

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(ciw)



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