Künstliche Intelligenz
Mindestalter für Social Media: Kommission legt Bestandsaufnahme vor
Es ist eine umfangreiche Fleißarbeit, welche die im Spätsommer eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ abgeliefert hat: auf über 120 Seiten hat sie auftragsgemäß einen umfangreichen Überblick über die Komplexität der Thematik erarbeitet – was vom frühestens Kindesalter bis zum Heranwachsenden tatsächlich als gefährlich, was als bedenklich und was als wissenschaftlich umstritten gilt.
Weiterlesen nach der Anzeige
In dem Dokument zeigen sich gleich mehrere Muster: Zum einen, dass die Nutzung oft durch das soziale Umfeld und die Eltern bestimmt wird. So werde fast jedes fünfte Kind bereits im Alter von fünf bis sieben Monaten Bildschirmmedien ausgesetzt, referenzieren die Autoren den Forschungsstand: „Erhöhte elterliche Nutzung steht dabei im negativen Zusammenhang mit der kindlichen Entwicklung“.
Auch für viele andere Altersstufen und Phänomenbereiche haben die Autoren der deutschen Kommission einen lesenswerten und keineswegs eindimensionalen Überblick über den bisherigen Stand an Forschung und Studien erstellt. Dabei merken sie auch an, wo diese womöglich methodische Schwächen haben oder nicht untereinander vergleichbar sind. So wird etwa dargestellt, wie die Daten zu Lernleistungen zu verstehen sind, die in der Debatte immer wieder gerne angeführt werden. „Werden […] digitale Medien im außerschulischen Bereich für lernirrelevante Aktivitäten eingesetzt, so geht dies erwartungskonform mit einer Reduzierung der Lernleistung einher“, heißt es darin etwas umständlich formuliert. Soll heißen: Wer fachfremd herumdaddelt, lernt dabei nichts für die Schule – keine überraschende, in Zeiten aufgeheizter politischer Debatten gleichwohl relevante Feststellung.
Zugleich räumen die Autoren auch mit der Idee auf, dass die Verfügbarkeit digitaler Lernoptionen alleine schon irgendeinen positiven Effekt habe: nur zielgerichtet eingesetzt und in gutem Unterricht eingebettet seien digitale Technologien gut für das Lernen, im ungünstigen Fall könnten sie sogar nachteilige Effekte haben, heißt es in einem Abschnitt der Bestandsaufnahme deutlich. „Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden“, sagt Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission. Der Psychologe fordert in dem Zusammenhang, dass Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden dürfe.
Rechtlicher Rahmen
In der Bestandsaufnahme wird unter anderem auch der rechtliche Rahmen dargelegt, in dem sich der deutsche Gesetzgeber bewegt. Die Beteiligten skizzieren dabei unter anderem, dass ein Großteil der Regulierungskompetenz auf europäischer Ebene verortet sei, was für den nationalen Gesetzgeber nur einen engen Spielraum lasse. Derzeit gibt es in vielen EU-Mitgliedstaaten Überlegungen für die Einführung eines Social-Media-Mindestalters – die EU-Kommission hatte am vergangenen Donnerstag allerdings bei der Vorstellung ihrer Altersverifikationslösung bereits klargestellt, dass sie das vor allem als Geld- und Zeitverschwendung betrachtet, weil den Nationalstaaten hier die Zuständigkeit fehle und im Europarecht bereits Vorgaben vorhanden seien.
„Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken“, sagt Nadine Schön, die andere Co-Vorsitzende der Kommission. Digitale Räume seien für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume, sagt die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete: „Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen.“
Empfehlungen sollen Ende Juni vorliegen
Weiterlesen nach der Anzeige
Genau darum soll es in den Empfehlungen gehen, welche die Kommission nun im nächsten Schritt vor der Sommerpause vorlegen soll, bevor sie im September ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bekräftigte am Mittag in Berlin, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) vor weiteren Schlussfolgerungen den endgültigen Bericht der Kommission abwarten wolle.
Prien, die sich selbst bereits als Sympathisantin einer Mindestaltersvorgabe offen gezeigt hatte, befürworte aber europäische Lösungen, wenn diese möglich seien. Die Ministerin selbst ließ sich mit den Worten zitieren, dass es nunmehr darum gehen müsse, „bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“ Nur so könne den Herausforderungen begegnet „und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden.“
Lesen Sie auch
(nie)
Künstliche Intelligenz
Whistleblower wirft IBM und AT&T Vertuschung ausländischer Cyberangriffe vor
Die US-Konzerne IBM und AT&T sind immer wieder Cyberangriffen aus dem Ausland ausgesetzt. Da sie Geschäfte mit der US-Regierung betreiben, sind sie verpflichtet, Einbrüche und Datenabflüsse zu melden. Das ist laut einer Klage eines ehemaligen IBM-Sicherheitsexperten aber nicht oder nicht in vollem Umfang geschehen. Er wirft den Unternehmen vor, erfolgreiche Attacken ausländischer Cyberkrimineller vertuscht zu haben, um neue Regierungsaufträge zu bekommen und bestehende Vereinbarungen mit der US-Regierung fortsetzen zu können.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Klage gegen IBM und AT&T wurde bereits 2020 bei einem New Yorker Bundesgericht eingebracht und ist immer noch anhängig. Sie wurde aber erst jetzt öffentlich, nachdem die US-Regierung die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Verfahren nicht genutzt hat. Kläger ist William Barlow, der bis 2019 bei IBM als Vizepräsident für Bedrohungsaufklärung gearbeitet hat. Die Gründe für sein Ausscheiden sind nicht bekannt.
Der Whistleblower erklärt in der Klage, dass unbekannte Cyberkriminelle aus dem Ausland die umfangreiche Cloud-Infrastruktur IBMs, deren Vernetzung von AT&T betrieben wird, wiederholt infiltriert haben. Dieses Cloud-System werde zu manchen Teilen auch von der US-Regierung genutzt, einschließlich des Militärs. Die Konzerne haben in einigen Fällen nicht ermitteln können, woher die Angreifer kamen und was sie gestohlen hätten. Das habe IBM heruntergespielt oder vertuscht, obwohl Regierungsaufträge erfordern, größere ungelöste Cybersicherheitsprobleme offenzulegen.
Auch Cyberangriffe aus China auf IBM
Einer der in der Klage aufgeführten Cyberangriffe auf IBM wurde von zwei staatlich unterstützten Cyberkriminellen aus China durchgeführt, die zur bekannten APT10-Gruppe gehören sollen (Advanced Persistent Threat 10). Diese hätten laut US-Justizministerium 2018 Daten von 100.000 Angehörigen der US-Marine gestohlen. Nachrichtendienste hätten IBM zudem informiert, dass APT10 IP-Adressen des IBM-Netzwerks nutzen würden.
Von 2013 bis 2016 habe IBM bei einer internen Untersuchung 50.000 „mögliche APT10-Treffer“ entdeckt. Im folgenden Jahr habe IBM laut Klage festgestellt, dass Angreifer Zugriff auf fast 400 kompromittierte Nutzerkonten und auf fast 200 Systeme und Server in 18 Ländern erlangen konnten. Da IBM allerdings keine Zugriffsprotokolle behalte, konnte der Konzern dies nach Angaben des Klägers nicht weiter untersuchen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Führungskräfte ordneten angeblich Vertuschung an
„Die Datenlecks sind derart umfangreich und die Kernnetzwerke derart mangelhaft konzipiert, dass weder IBM noch AT&T genau wissen, welche Daten kompromittiert wurden, wer die Daten kompromittiert hat, wo die Daten kompromittiert wurden oder ob Daten exfiltriert, verändert und/oder in irgendeiner Hinsicht modifiziert wurden“, heißt es laut Bloomberg in der Klageschrift.
Zwar sei Barlow von Regierungsbehörden zu den angeblichen Cyberangriffen aus China befragt worden, aber er sei angewiesen worden, diesen auszuweichen. Auch hätten Führungskräfte Druck auf ihn ausgeübt, interne Berichte abzuschwächen und Details wegzulassen. Er wisse von einigen Fällen, in denen IBMs obere Führungsebene aktiv Schritte unternahm, um Cyberangriffe zu vertuschen und vor US-Behörden und Regierungskunden zu verbergen. Allerdings nennt Barlow in der Klage keine Namen.
IBM wiegelt ab, kein Kommentar der US-Regierung
Die Klage basiert auf dem „False Claims Act“, dem US-amerikanischen Gesetz gegen unberechtigte Ansprüche. Demnach können Personen und Organisationen haftbar gemacht werden, wenn diese sich durch Betrug und andere kriminelle Handlungen bereichern konnten. Das Justizministerium kann sich an der Klage beteiligen, um Schadenersatz zu erlangen. Das Gesetz ermutigt Informanten, solche Machenschaften durch gerichtliche Klagen aufzudecken, indem diese einen Anteil des Schadenersatzes an den Staat erhalten können.
„Diese Klage wurde vor sechs Jahren eingereicht, und das US-Justizministerium hat von einem Eingreifen abgesehen“, erklärt IBM-Sprecher Adam Pratt dazu. „IBM ist davon überzeugt, dass unser Vorgehen strikt im Einklang mit dem Gesetz stand.“ AT&T hat eine entsprechende Anfrage bislang nicht beantwortet, genauso wie das US-Verteidigungsministerium und das US-Justizministerium.
Lesen Sie auch
(fds)
Künstliche Intelligenz
Glasfaserausbau: Ministerium sieht „spürbare Fortschritte“
Ende 2025 hätten zum ersten Mal knapp 50 Prozent der Haushalte Zugang zu einem Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH) haben können – oder die Möglichkeit, diesen „kurzfristig herstellen zu lassen“. Das teilte das Digitalministerium am Donnerstagmorgen mit. Es beruft sich dabei auf die aktuellen Zahlen des Breitbandatlas-Portals. Zwischen Mitte 2025 und Ende 2026, also etwa dem Zeitraum, seitdem es das Digitalministerium gibt, sei das ein Anstieg um sechs Prozentpunkte.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Der Glasfaserausbau nimmt Fahrt auf“, sagt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). Und kündigt an, über die regulatorischen Rahmenbedingungen weitere Geschwindigkeit in den Ausbau bekommen zu wollen. „Die nächsten Schritte sind die Novelle des Telekommunikationsgesetzes und eine gemeinsame Absichtserklärung mit Unternehmen, Ländern und Kommunen, um weitere wichtige Impulse für den flächendeckenden Ausbau mit zukunftssicheren Glasfasernetzen zu setzen.“
FTTB mit größtem Sprung
Den größten Sprung bei den Daten machte der Messwert für FTTB: von 11,43 Prozent im Juni 2025 auf 20,24 Prozent sprang die Zahl der Privataushalte, bei denen die Glasfaser zumindest als Anschluss am Gebäude ankommt. Bei Mehrfamilienhäusern ist das mit einer direkt nutzbaren Glasfaseranbindung jedoch nicht identisch: Dort muss erst noch die Glasfaser bis zum eigentlichen Nutzer verlegt werden. Erst dann gilt es als real buchbares FTTH und somit tatsächlich nutzbar – bei FTTH selbst haben die Anbieter der zuständigen Bundesnetzagentur eine Verfügbarkeit von knapp über 40 Prozent für den Breitbandatlas gemeldet. Jedes fünfte Glasfaserbündel endete also zum Jahreswechsel noch nicht nutzbar am Gebäude – und gebucht sind diese Anschlüsse durch die Kunden dann immer noch nicht.
Die jetzigen Zahlen dürften dabei vor allem auf Strategiewechsel der Unternehmen, die nun stärker auf tatsächliche Kundengewinnung statt Flächenerschließung setzen, und die zuletzt unter der Vorgängerregierung geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen zurückzuführen sein. Dabei sind einzelne Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen besonders weit mit ihren Ausbaubemühungen, insbesondere die bevölkerungsreichen Südländer Bayern und Baden-Württemberg sowie Sachsen und das dünner besiedelte FTTB/FTTH-Schlusslicht Thüringen mit nur 25 Prozent Ende 2025 senken den Schnitt deutlich.
Schulen noch nicht alle an schnellem Netz
Bei der Glasfaserversorgung hinten anstellen müssen sich weiterhin die Schulen in Baden-Württemberg (56,3% FTTB/H) und in Hamburg (55,78%). Spitzenreiter sind Sachsen-Anhalt, wo 19 von 20 Schulen Glasfaser bis ins Gebäude Ende 2025 haben sollten, und das Saarland, das weniger als ein Zehntel seiner Schulen noch nicht internetverglast hatte.
Was die aktuellen Zahlen aber auch zeigen: Per Glasfaser und Koaxialkabel angebundene Haushalte soll es Ende 2026 weiterhin für fast 62 Prozent der Privathaushalte verfügbare Gigabitanbindung gegeben haben. Anders als beim langsam auslaufenden VDSL ist hier kaum Bewegung zu verzeichnen. Den gut 891.000 Kilometern verlegter Glasfaser und knapp 96.000 Funkmasten stehen 3,4 Millionen Holzmasten in der Bundesrepublik gegenüber, die hierzulande als für den Glasfaserausbau eher ungeeignet erachtet werden. In den kommenden Wochen will das Bundesdigitalministerium seinen Plan für Änderungen am Telekommunikationsgesetz vorstellen, die den Glasfaserausbau dann weiter beschleunigen sollen.
Weiterlesen nach der Anzeige
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Mobile Klimaanlage Dreo AC318S im Test: Mit App, Fensterabdichtung & 7500 BTU
Die Dreo AC318S kühlt kleine Räume bis 15 m² und punktet mit App-Steuerung, Home-Assistant-Integration sowie vielseitigem Zubehör. Wir haben sie getestet.
Die Dreo AC318S ist eine kompakte Monoblock-Klimaanlage mit 2,2 kW Kühlleistung, die der Hersteller für Räume bis 15 m² empfiehlt. Besonders ist die umfassende Smart-Home-Anbindung: Neben der eigenen Dreo-App stehen Google Home und sogar eine offizielle Home-Assistant-Integration bereit.
Ebenso ungewöhnlich ist der Umfang des beiliegenden Fensterabdichtungs-Zubehörs. Während viele Konkurrenten lediglich eine starre Schiebeklappe für amerikanische Schiebefenster mitliefern, deckt Dreo gleich mehrere Fenstertypen ab – inklusive eines flexiblen Abdichtungstuchs mit Klettband für die hierzulande verbreiteten Flügelfenster. Im normalen Kühlbetrieb arbeitet die AC318S dank integriertem Verdampfer weitgehend abflussfrei, im Entfeuchtungsmodus muss man jedoch zwingend den unteren Ablaufanschluss nutzen und das Wasser über den beiliegenden Schlauch abführen. Als Kältemittel kommt das klimafreundliche R290 zum Einsatz.
Preislich liegt die AC318S aktuell bei 460 Euro auf Amazon, mit einem 25-Euro-Anklick-Coupon sinkt der Preis auf 435 Euro. Das Testgerät hat uns Dreo zur Verfügung gestellt.
Ausstattung & Bedienung
Beim Lieferumfang punktet die AC318S vor allem mit ihrem Zubehör zur Fensterabdichtung. Während viele Konkurrenten nur eine starre Schiebeklappe für amerikanische Schiebefenster beilegen – die an deutschen Flügelfenstern oft nicht sinnvoll nutzbar ist – deckt Dreo gleich mehrere Fenstertypen ab. Im Karton liegen eine Fensterblende mit Erweiterung (jeweils 45 cm) für Schiebefenster, ein Wandabluftadapter für fest installierte Abluftkanäle, ein flexibles Abdichtungstuch mit Klettband für Flügelfenster sowie eine zusätzliche Fensterdichtung. Hinzu kommen der Abluftschlauch mit 15 cm Durchmesser und 1,52 m Länge, eine Fernbedienung samt Batterie sowie ein Ablaufschlauch.
Die AC318S bietet drei Betriebsmodi: Kühlen (Zielbereich 16 bis 30 °C), Entfeuchten (Zielwerte von 30 bis 80 % relativer Luftfeuchte in 5-%-Schritten) und Ventilator. Im Trocken-Modus schafft sie laut Hersteller 2,5 l pro Stunde, auf 24 Stunden gerechnet sind das bis zu 60 l. Wichtig: Im Entfeuchtungsmodus muss man den unteren Ablaufanschluss öffnen und den mitgelieferten Schlauch in einen tiefer gelegenen Abfluss oder Eimer führen – nur dann läuft das Kondenswasser kontinuierlich ab. Der Lüfter hat drei Stufen plus Auto, hinzu kommen ein 24-Stunden-Timer, eine Kindersicherung, eine ECO-Funktion sowie ein Oszilliermodus, bei dem sich die Auslassklappen in einem Winkel zwischen 50 und 90 Grad bewegen und die Luft sichtbar besser verteilen.
Am Gerät selbst stehen alle Funktionen zur Verfügung, die auch die App bietet. Auf dem Bedienfeld sitzen kapazitive Tasten für Ein/Aus, eine M-Taste zum Durchschalten der Betriebsmodi, Plus und Minus für die Temperaturwahl, eine Taste für die Lüfteranpassung, Oszillieren ein/aus, Timer sowie den Nachtmodus. Was aktuell eingestellt ist, zeigt das runde, schwarz hinterlegte Display auf der Vorderseite unter den Tasten: die voreingestellte Temperatur, die Lüfterstärke als drei Striche, der Modus als Symbol (etwa eine Schneeflocke für Kühlen), ein Symbol für aktiviertes Oszillieren sowie ein Symbol für eine bestehende WLAN-Verbindung. Die Kindersicherung lässt sich per Langdruck aktivieren, das Display zeigt dann „LC“.
Besonders viel Mühe hat Dreo in die Smart-Home-Integration gesteckt. Die Einrichtung in der Dreo-App ist erfreulich zügig: Modell aus der Geräteliste wählen, WLAN verbinden, Standortfreigabe erteilen – fertig. Die Verbindung zum Dreo-IoT-Server steht in unter fünf Sekunden, und schon nach der ersten Anmeldung bietet die App ein Firmware-Update an. In der Dreo-App lässt sich das Gerät einem Raum zuweisen, in Schwarz oder Weiß darstellen und vollständig fernsteuern. Neben den Grundfunktionen gibt es Zeitpläne, ein Nutzungsprotokoll sowie Wartungshinweise, etwa zum Filterwechsel oder zum Reinigen der Kondensatschalen. Auch eine Filterstandsanzeige ist am Gerät integriert und lässt sich nach der Reinigung per Langdruck auf die Lüftertaste zurücksetzen.
Über Google Home stehen alle Betriebsmodi und drei Lüfterstufen zur Verfügung, Piepton und Display lassen sich ebenfalls deaktivieren. Eine kleine Schwäche: Die im Google-Dashboard angezeigte Raumtemperatur erscheint in Fahrenheit, ohne dass sich das umstellen ließe – alle anderen Geräte zeigen Celsius an. Dreo bietet zudem eine offizielle Home-Assistant-Integration. Die AC318S wird erkannt, allerdings arbeiten die Entitäten nicht zuverlässig und werden häufig als „nicht verfügbar“ angezeigt. Funktionieren sie, lassen sich vier Lüfterstufen, Oszillation, Modus, Piepton, Display und Kindersicherung steuern. Da das Produkt recht neu auf dem Markt ist, könnte das zu den anfänglichen Kinderkrankheiten gehören und dürfte sich mit Updates der Integration beheben lassen.
Beim Geräuschpegel zeigt sich das übliche Bild: Wir messen am Gehäuse über 45 dB(A), aus zwei Metern Entfernung rund 41 dB(A). Dabei dominieren weniger das gleichmäßige Brummen des Kompressors, sondern die Lüfter. Der Schlaf-Modus, der nach Herstellerangabe die Zieltemperatur stufenweise anhebt, um den nächtlichen Temperaturverlust des Körpers auszugleichen, bewegt sich akustisch in einem ähnlichen Bereich – wie bei praktisch allen mobilen Klimaanlagen ist auch er nicht wirklich für den Schlaf geeignet.
Design
Dreo AC318S – Bilderstrecke
Die Dreo AC318S kommt in einem weißen Kunststoffgehäuse, das schick und seriös wirkt. Wer es eleganter mag, greift zur schwarzen Variante – diese dürfte allerdings deutlich anfälliger für Staub und Fingerabdrücke sein. Mit Maßen von 41 × 63,5 × 35 cm bleibt das Gerät kompakt.
Der Auslass für die Kühlluft wird von zwei klappbaren, elektrisch öffnenden Flügeln verdeckt, die im Stillstand sauber übereinander schließen. Ähnliche Lösungen gibt es bei einigen Konkurrenzmodellen ebenfalls, sie verleihen dem Gerät aber im ausgeschalteten Zustand eine aufgeräumte Optik. Im Oszilliermodus klappen sie rhythmisch leicht zu und wieder auf und verteilen die Luft so im Raum.
Zur Mobilität tragen Laufrollen und ein Tragegriff bei, sodass sich das Gerät zwischen Räumen umstellen lässt. Das Bedienfeld liegt oben, eine Kindersicherung sperrt es bei Bedarf. Display und Piepton lassen sich abschalten – praktisch, wenn das Gerät im Schlafzimmer steht. An der Rückseite sitzen zwei Gitter mit den Filtern, die sich für die Reinigung leicht entnehmen lassen.
Ersteinsatz
Laut Hersteller soll das Gerät nach dem Transport mindestens sechs Stunden aufrecht stehen, bevor man es zum ersten Mal in Betrieb nimmt. Anschließend richten wir die Fensterabdichtung ein. Wir nutzen das beigelegte Abdichtungstuch mit Klettband an unserem doppelflügeligen Fenster ohne Mittelrahmen. Ein Klettband kommt rund um den inneren Fensterrahmen und auf den zweiten Fensterflügel, das andere an den Fensterflügel, an dem der Schlauch ausgeführt wird. So lässt sich das geöffnete Fenster dicht und verschlossen halten. Alternativ liegen Adapter für Wandabluftkanäle und Schiebefenster bei.
Der Abluftschlauch wird mit dem Sicherungsblech am Gerät befestigt. Den beigelegten Wasserschlauch haben wir am unteren Ablauf angeschlossen – im reinen Kühlbetrieb ist das streng genommen nicht notwendig, im Entfeuchtungsmodus dagegen Pflicht. Anschließend verbinden wir die Klimaanlage per Dreo-App mit dem WLAN – das geht so schnell, dass wir kaum Zeit für Screenshots haben. Die App schlägt direkt ein Firmware-Update vor, das wir installieren. Danach lässt sich die AC318S sofort per App, Fernbedienung oder Bedienfeld starten und der Modus auswählen.
Dreo AC318S – Bilderstrecke
Kühlleistung und Energieverbrauch
Hinweis: Wie gut die Klimaanlage am Zielort kühlt, ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählt die Isolierung des Raums, die Größe des Raums, die derzeitige Außentemperatur und ob dem Raum zusätzlich (kühlere) Luft hinzugeführt wird. Die von uns beobachtete Leistung ist eine Momentaufnahme unter stark individuellen Bedingungen und ist nicht mit einer genormten Labormessung gleichzusetzen.
Wir testen die Dreo AC318S in einem 12,39 m² großen Schlafzimmer in einem Altbau mit historischer Außenfassade – allerdings ohne offenen Dachstuhl. Die Deckenhöhe liegt bei rund 2,45 m, am Boden Parkett, der Raum ist nahezu quadratisch geschnitten. Außer Lampen befinden sich keine zusätzlichen Wärmequellen im Raum, kühle Luft wird nicht extra zugeführt. Die Tür bleibt geschlossen, das Fenster ist mit dem mitgelieferten Abdichtungstuch verschlossen.
Die AC318S kühlt mit 2,2 kW und nutzt das umweltfreundliche Kältemittel R290. Die Luftumwälzung gibt Dreo mit 300 m³/h an, empfohlen wird die Klimaanlage für Räume bis 15 m². In unserem etwas kleineren Testraum passt das gut.
Im ersten Testlauf am Abend sinkt die Temperatur in 30 Minuten von 25,7 auf 24,1 Grad – bei Außentemperaturen um 20 °C, am Tag waren es bis zu 29 °C. Nach weiteren 18 Minuten erreichen wir 23,4 °C. Die Luftfeuchte fällt in dieser Zeit von 42 auf 38 Prozent. An einem anderen Tag starten wir bei 26,3 °C und 45 % Luftfeuchte. Nach 20 Minuten sind es 25,5 °C und 41 %, nach insgesamt 35 Minuten 24,7 °C und 40 %. Der Kühleffekt ist klar zu spüren, gemessen wurde mit einem auf Kopfhöhe montierten Raumthermometer.
Der Stromverbrauch variiert deutlich je nach Modus. Im Ventilatormodus zieht die AC318S in Stufe 1 nur 22,3 W, in Stufe 2 sind es 27,1 W, in Stufe 3 dann 38,6 W. Im Kühlmodus auf höchster Stufe bei eingestellten 16 °C steigt der Verbrauch auf rund 607 W. Über vier Testdurchläufe mit jeweils 30 bis 45 Minuten Laufzeit summiert sich der Verbrauch auf insgesamt 1,35 kWh, was bei unserem Stromtarif etwa 36 Cent entspricht. Praktisch ist das abflussfreie Konzept im normalen Kühlbetrieb: Dank integriertem Verdampfer sammelt sich im Behälter kaum Wasser, ein Entleeren ist im Alltag selten nötig. Im Entfeuchtungsmodus dagegen ist die kontinuierliche Wasserableitung über den unteren Anschluss Pflicht.
Preis
Die Dreo AC318S kostet 460 Euro bei Amazon. Mit einem 25-Euro-Coupon, der sich auf der Produktseite anklicken lässt, sinkt der Preis aktuell auf 435 Euro. In der Vergangenheit war die Klimaanlage bereits für unter 400 Euro erhältlich.
Fazit
Die Dreo AC318S ist eine kompakte mobile Klimaanlage mit gut durchdachter Smart-Home-Integration. Die Dreo-App lässt sich extrem schnell einrichten und bietet Zeitpläne, Wartungshinweise und Firmware-Updates. Auch Google Home und Home Assistant werden unterstützt – letztere allerdings mit Einschränkungen bei der Zuverlässigkeit der Entitäten. Positiv fällt das umfangreiche Fenster-Zubehör auf, das im Gegensatz zu vielen Konkurrenten auch deutsche Flügelfenster sinnvoll abdeckt.
In unserem 12-m²-Schlafzimmer kühlt das Gerät zuverlässig um mehrere Grad und reduziert nebenbei die Luftfeuchte. Wer entfeuchten will, muss zwingend den Ablaufschlauch dauerhaft anschließen. Wie fast alle mobilen Monoblock-Klimaanlagen ist auch sie im Nachtmodus zu laut für den Dauerbetrieb beim Schlafen. Zum Listenpreis ist sie durchschnittlich attraktiv, mit Coupon oder im Angebot wird sie zur echten Empfehlung für kleine Räume.
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenBlade‑Battery 2.0 und Flash-Charger: BYD beschleunigt Laden weiter
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Der beste Luftgütesensor im Test – CO₂, Schadstoffe & Schimmel im Blick
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateniPhone Fold Leak: Apple spart sich wohl iPad‑Multitasking
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenMähroboter ohne Begrenzungsdraht für Gärten mit bis zu 300 m²
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenPetra‑AI: KI soll Frauen in der Perimenopause unterstützen
-
Social Mediavor 2 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
