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Sapphire PhantomLink im Test – ComputerBase


Asus BTF („Back to the Future“) umfasst alle Ansätze, um Kabel im PC zu verstecken. Der neueste Bestandteil ist der extra GPU-Stromanschluss „GC-HPWR“. Sapphire hat ihn als erster Hersteller mit „PhantomLink“ übernommen. Wer will, kann entsprechende Mainboards und Grafikkarten von Sapphire und Asus jetzt mischen, zeigt der Test.

Doch bevor es an die Hardware geht, gilt es vorweg noch einmal die Begrifflichkeiten zu klären, denn schon was unter Asus BTF verstanden wird, scheint beim Blick in Tech-Communities weltweit nicht ganz einheitlich zu sein.

Asus BTF vs. „GC-HPWR“

Ein Grund: Asus hat es geschafft, dass „BTF“ vielerorts synonym für Backside-Connector-Mainboards (boten bisher Asus, Gigabyte und MSI) und Grafikkarten mit extra Stromanschluss-Steckleiste sowie passende Mainboards (beides bot bisher nur Asus) steht. Durchaus nicht unberechtigt, denn niemand war so früh mit so viel Nachdruck dabei wie Asus.

Doch BTF ist ein reiner Asus-Marketing-Begriff für alle Ansätze, die Kabel aus dem sichtbaren Bereich eines Desktop-PCs verbannen und bedeutet nicht, dass es „BTF-Ansätze“ nicht auch bei anderen Herstellern gibt.

Der von Asus dafür vor zwei Jahren entwickelte „BTF-Grafikkarten-Anschluss“ trägt eigentlich die weniger einprägsame Bezeichnung „GC-HPWR“ (Graphics Card High Power) und jeder kann ihn lizenzfrei nutzen.

GC-HPWR unterstützt – sofern ausreichend versorgt – bis zu 1.000 Watt und an damit ausgestatteten Grafikkarten kann die Kontaktleiste auch entfernt werden, damit die Grafikkarten auf jedem herkömmlichen Mainboard zum Einsatz kommen können.

Der GC-HPWR-Stecker kann entfernt werden und überträgt bis zu 1.000 Watt

Die Auswahl an Grafikkarten und Mainboards mit GC-HPWR-Schnittstelle war bisher sehr eingeschränkt, zumal das bis dato wirklich nur Asus bot. Drei Grafikkarten gibt es bis dato, eine davon ist die GeForce RTX 5090 ROG Matrix (Test), die den Anschluss parallel zum klassischen 12-V-2×6-Kabel nutzt.

Das ändert sich jetzt, denn elf Monate nach der Präsentation zur Computex 2025 bringt Sapphire „PhantomLink“ auf den Markt.

PhantomLink ist Sapphires Marketingname für „GC-HPWR“, also die zusätzliche Schnittstelle für die Stromversorgung der Grafikkarte. Vier Produkte (respektive zwei Produkte in jeweils zwei Farbvarianten) machen den Anfang:

Wichtig: PhantomLink steht nicht für ein vollständiges Backside-Connector-Design, wie es Asus BTF tut. Alle Anschlüsse finden sich beim Sapphire X870E Nitro+ PhantomLink daher weiterhin auf der Vorderseite – auch der 12V-2×6-Anschluss zur Versorgung der neuen PhantomLink-Schnittstelle.

Die ersten PhantomLink-Modelle im Überblick

Die erste Grafikkarte von Sapphire mit PhantomLink ist die Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ OC PhantomLink. Sie entspricht bis auf die neue Kontaktleiste und zwei Temperatursensoren 1:1 der bereits im Frühjahr 2026 vorgestellten und von ComputerBase getesteten Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ (Test).

Die Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ OC PhantomLink Edition (Bild: Sapphire)

Der vom letztjährigen Modell schon genutzte, unter der Backplate versteckte 12V-2×6-Anschluss findet sich auf dem PhantomLink-Modell weiterhin. Weil der PhantomLink-Anschluss über die von Asus im letzten Jahr präsentierte Stecker-Verlängerung verfügt, kann die Grafikkarte (wie Asus-BTF-Modelle) auch in herkömmlichen Mainboards über das Kabel betrieben werden.

GIF GC-HPWR sieh grundsätzlich vor, dass man den Extra-Stecker entfernen kann, damit die Grafikkarte (sei es PhantomLink oder BTF) auch auf normalen Mainboards zum Einsatz kommen soll

Die zwei neuen Temperatursensoren finden sich laut Sapphire einmal in der Nähe der 12V-2×6-Buchse und einmal nahe des PhantomLink-Anschlusses. Sie lassen sich über Sapphire TriXX auslesen – eine Warnmeldung bei zu hohen Temperaturen inklusive.

Das Sapphire X870E Nitro+ PhantomLink ist nicht nur Sapphires erstes Mainboard mit dem neuen Steckplatz, sondern auch das neue Flaggschiff im noch jungen Consumer-Mainboard-Portfolio des Herstellers. Bis dato gab es „nur“ ein Pure-Modell der X870E-Klasse.

Das Sapphire X870EA PhantomLink Edition (Bild: Sapphire)

Wer erwartet hat, dass der Einsatz von „GC-HPWR“ alias PhantomLink bedeutet, dass auch alle anderen Anschlüsse des Mainboards auf die Rückseite verlegt werden, der wird indes eines Besseren belehrt: Das Sapphire X870E Nitro+ PhantomLink ist ganz klassisch aufgebaut, alle Anschlüsse finden sich auf der Vorderseite.

GIF Quick Release für Grafikkarten bietet das PhantomLink-Mainboard zwar nicht, aber die M.2-Kühler lassen sich einfach werkzeuglos entfernen

Auch ein von anderen Herstellern inzwischen bekanntes „Komfortfeature“ hat das neue Flaggschiff nicht zu bieten: Einen Quick Release für den ersten PCIe-x16-Slot gibt es beispielsweise nicht. Dafür lassen sich die Kühler auf den M.2-Slots werkzeuglos entfernen.

Das erste Mainboard und die erste Grafikkarte mit PhantomLink gibt es von Sapphire auch als weiße „Polar Edition“ (Bild: Sapphire)

Mix and Match im Test

GC-HPWR ist standardisiert, Asus BTF und Sapphire PhantomLink lassen sich daher miteinander kombinieren. Dass dem nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis so ist, hat ComputerBase mit folgenden Komponenten getestet:

  • Sapphire X870E Nitro+ PhantomLink
  • Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ OC PhantomLink
  • Asus X870E Crosshair BTF
  • Asus GeForce RTX 5090 ROG Matrix

Sapphire-Mainboard mit Asus-Grafikkarte

Wie von Asus‘ BTF-Platinen mit GC-HPWR-Anschluss bekannt, lässt sich die ROG Matrix mit GC-HPWR problemlos im PhantomLink-Mainboard von Sapphire einsetzen. Der 12V-2×6-Anschluss zur Versorgung des Steckplatzes auf dem Mainboard sitzt in diesem Fall allerdings vorne und nicht hinten.

GIF Die Asus GeForce RTX 5090 ROG Matrix Platinum Edition mit 12V-2×6- und GC-HPWR-Anschluss für 800 Watt TDP auf dem PhantomLink-Mainboard von Sapphire

Asus-Mainboard mit Sapphire-Grafikkarte

Auch andersherum gibt es keine Probleme: Die Sapphire Nitro+ PhantomLink findet wie eine BTF-Grafikkarte von Asus in der BTF-Platine ihren Platz.

Voller Software-Support nur sortenrein

Die Hardware spielt also einwandfrei herstellerübergeifend zusammen, bei der Software sieht es noch nicht ganz so aus. So lassen sich im PhantomLink-Mainboard von Sapphire über Asus GPU Tweak III die Stromstärken am GC-HPWR-Anschluss der Matrix nicht auslesen, das Tool nennt lediglich die Adern am Kabelanschluss. ComputerBase hat Asus bereits darauf aufmerksam gemacht.

Eigentlich kann Asus GPU Tweak III auch die Stromstärken am GC-HPWR melden, auf dem Mainboard von Sapphire bietet das Tool die Option allerdings nicht an
Eigentlich kann Asus GPU Tweak III auch die Stromstärken am GC-HPWR melden, auf dem Mainboard von Sapphire bietet das Tool die Option allerdings nicht an

Sapphires Software-Tool TriXX hilft dabei auch nicht weiter. Die von der Software auslesbaren Temperatursensoren sitzen auf der Nitro+ PhantomLink, der Steckplatz auf dem Mainboard selbst bietet keinen.

Weil die Temperatursensoren für den GC-HPWR-Anschluss auf der Nitro+ PhantomLink sitzen, ist mit der RTX 5090 ROG Matrix keine Temperaturüberwachung möglich
Weil die Temperatursensoren für den GC-HPWR-Anschluss auf der Nitro+ PhantomLink sitzen, ist mit der RTX 5090 ROG Matrix keine Temperaturüberwachung möglich

Leistungsaufnahme

Macht es bei der Leistungsaufnahme einen Unterschied, ob die Sapphire Radeon RX 9070 XT klassisch über 12V-2×6 oder GC-HPWR betrieben wird? Nein, in beiden Fällen lassen sich bei von der Telemetrie gemeldeten 330 Watt Gesamtleistungsaufnahme ca. 310 Watt Leistungsaufnahme abseits des PCIe-Slots messen.

Leistungsaufnahme unter Last (Furmark UHD, ohne PCIe-Slot)

    • RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink I
      Strom über GC-HPWR

    • RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink II
      Strom über 12V-2×6

    • RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink II
      Strom über 12V-2×6

    • RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink I
      Strom über GC-HPWR

Nicht erneut gemessen hat ComputerBase, wie viel Strom die GeForce RTX 5090 ROG Matrix über welchen Anschluss unter Volllast im PhantomLink-Mainboard von Sapphire zieht, denn am Ende entscheidet das die Grafikkarte und nicht die Hauptplatine – Details liefert der Test der Grafikkarte im BTF-Mainboard von Asus.

Die Probe aufs Exempel wurde dennoch gemacht: Problemlos lässt sich die Asus GeForce RTX 5090 ROG Matrix Platinum Edition mit den 800 Watt TDP, die bei paralleler Stromversorgung über 12V-2×6 und GC-HPWR zur Verfügung stehen, betreiben.

Kein Problem: Die Asus GeForce RTX 5090 ROG Matrix Platinum Edition auf dem PhantomLink-Mainboard von Sapphire mit 800+ Watt Verbrauch über 12V-2x6 und GC-HPWR in Kombination
Kein Problem: Die Asus GeForce RTX 5090 ROG Matrix Platinum Edition auf dem PhantomLink-Mainboard von Sapphire mit 800+ Watt Verbrauch über 12V-2×6 und GC-HPWR in Kombination

Temperaturen

Die Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink verfügt über zwei Temperatursensoren, die den GC-HPWR-Anschluss und den klassischen 12V-2×6-Anschluss überwachen können sollen. Ausgelesen werden können die Temperaturen über Sapphire TriXX (HWiNFO erkennt sie aktuell noch nicht).

Die Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink besitzt zwei Temperatursensoren für 12V-2x6 und GC-HPWR. Sapphire  TriXX kann sie auslesen, HWiNFO bis dato nicht
Die Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink besitzt zwei Temperatursensoren für 12V-2×6 und GC-HPWR. Sapphire TriXX kann sie auslesen, HWiNFO bis dato nicht

Die gemeldeten Temperaturen lassen allerdings ein Fragezeichen zurück, denn es macht keinen nennenswerten Unterschied, über welchen Weg die gemessenen ca. 310 Watt auf die Grafikkarte gelangen. Die Temperaturen werden stimmen, doch die Position der beiden Sensoren dürfte dem eigentlichen Zweck nicht dienlich sein.

Die Temperaturen der beiden Stromanschlüsse der Nitro+ PhantomLink zum Start der 30-Minuten-Volllastphase und zum Ende hin (GC-HPWR in Verwendung)
Die Temperaturen der beiden Stromanschlüsse der Nitro+ PhantomLink zum Start der 30-Minuten-Volllastphase und zum Ende hin (12V-2×6 in Verwendung)

Fazit

Bevor sich die Ankündigung der Computex 2025 jährt, hat Sapphire PhantomLink endlich auf den Markt gebracht. Damit gibt es neben Asus jetzt einen zweiten Hersteller, der auf den von Asus entwickelten, auch anderen Herstellern lizenzfrei zur Verfügung stehenden Grafikkarten-Stromanschluss „GC-HPWR“ setzt.

GIF Die Sapphire Radeon RX 9070 XT Nitro+ PhantomLink mit GC-HPWR-Stromversorgung auf dem Sapphire X870E Nitro+ PhantomLink

Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis lassen sich damit Grafikkarten und Mainboards von Asus („BTF“) und Sapphire („PhantomLink“) nach Lust und Laune miteinander kombinieren. Nur bei der Software müssen beide jetzt, da die Produkte verfügbar sind, noch einmal ran, damit die jeweiligen Tools auch Hardware der Gegenseite erkennen.

Sapphire PhantomLink ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Stromversorgung von Desktop-Grafikkarten über einen zusätzlichen Steckplatz statt Kabel der Weg in die Zukunft bereitet werden soll. Doch damit es wirklich vorangeht, müssen auch Mainboard-Schwergewichte wie MSI, Gigabyte oder ASRock sowie weitere Grafikkarten-Hersteller folgen. Sie sollten sich an Sapphire ein Beispiel nehmen.

Im aktuellen Umfeld ohne echte Neuerscheinungen und mit horrenden Preisen, die vom Kauf abschrecken, wird das aber vorerst wohl nicht passieren. Sapphire gebührt hier am Ende ein Extralob dafür, der Vorstellung im letzten Jahr in diesem Umfeld Taten folgen zu lassen.

Nicht nachvollziehbar ist, warum Sapphire zwar „GC-HPWR“ auf dem Mainboard umgesetzt hat, dessen 12V-2×6-Stromzufuhr und auch alle anderen Anschlüsse aber auf der Vorderseite der Platine belässt. Backside Connectors sind zwar noch nicht der Standard am Markt, aber die Auswahl an Gehäusen immer größer und wer neu kauft und zum Sapphire X870E Nitro+ PhantomLink greift, der hätte einen vollständig von Kabeln befreiten Innenraum sicherlich gerne mitgenommen. So gibt es zwar GC-HPWR jetzt auch von Sapphire, das ganze Backside-Connector-Paket aber weiterhin nur von Asus.

Meinung von Jan-Frederik Timm

Jan-Frederik Timm

„GC-HPWR“ ist ein offener Standard, aber nur wenn er auch breit am Markt genutzt wird, kann in Zukunft wirklich etwas daraus werden. Sapphire als Wiedereinsteiger in den Mainboard-Sektor geht mit gutem Beispiel voran, jetzt müssen „nur noch“ ASRock, Gigabyte und MSI folgen, damit auch andere Grafikkartenhersteller einen Markt sehen – und GC-HPWR aus der Nische tritt.

Ich fände das gut, denn solange das Stromkabel noch im Rechner vor der Grafikkarte herum baumelt, sind alle Bemühungen für einen „kabellosen PC“ nur die Hälfte wert. Und sich dafür nur bestimmten Herstellern (Asus, jetzt auch Sapphire) zu verschreiben, macht jedwede Flexibilität zunichte.

Schon heute gibt es zwar Designs wie die Nitro+, die das Kabel bestmöglich verstecken, aber breit am Markt vertreten sind auch diese Lösungen nicht. Ich würde mir wünschen, die Industrie geht gemeinsam den GC-HPWR-Weg, statt nichts zu tun oder an Kabelversteckkühlern wie der ersten Nitro+ zu arbeiten.

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Alarmstufe Rot: Google schließt 28 teils kritische Lücken in Chrome 149


Alarmstufe Rot: Google schließt 28 teils kritische Lücken in Chrome 149

Google hat mit Chrome 149 ein Update für seinen Browser veröffentlicht. Die Entwickler schließen darin 28 Schwachstellen, die überwiegend als hochriskant eingestuft werden, teilweise aber sogar als kritisch gelten. Angesichts des Gefährdungspotenzials wird die zeitnahe Installation der neuen Version dringend empfohlen.

Mehrere Komponenten betroffen

Die entdeckten Sicherheitslücken in der Anwendung reichen von Use-after-free-Fehlern in verschiedenen Komponenten, bei denen weiterhin auf bereits freigegebene Speicherbereiche zugegriffen wird, über eine unzureichende Validierung nicht vertrauenswürdiger Eingaben im Bereich der Barrierefreiheit bis hin zu Fällen von Insufficient Policy Enforcement, bei denen Sicherheitsrichtlinien nicht konsequent genug durchgesetzt werden.

Die meisten dieser Schwachstellen werden als hochriskant eingestuft, fünf davon gelten sogar als kritisch und damit als besonders gefährlich. Angreifer könnten einige dieser Lücken ausnutzen, um schadhaften Code einzuschleusen und darüber sensible Daten abzugreifen oder im schlimmsten Fall die vollständige Kontrolle über ein betroffenes System zu erlangen.

Weitere Informationen will Google wie üblich erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, um Nutzern ausreichend Zeit für die Installation der neuen Version einzuräumen und Angreifern keine zusätzlichen Informationen für mögliche Angriffe bereitzustellen.

Eine detaillierte Übersicht der einzelnen Sicherheitslücken liefern die Release Notes.

Korrigierte Version ab sofort verfügbar

Aufgrund der Gefährdungslage wird die Installation des Updates dringend empfohlen. Google stellt dafür Chrome in Version 149.0.7827.114/.115 für Windows und macOS bereit, Linux-Nutzer erhalten Version 149.0.7827.114. Die meisten Nutzer dürften bereits eine entsprechende Update-Benachrichtigung erhalten haben, alternativ kann die neue Version wie gewohnt auch über den Link am Ende dieser Meldung aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden.

Auch für Android steht mit Version 149.0.7827.114 bereits eine korrigierte Chrome-Ausgabe über den Play Store zum Download bereit. Erfahrungsgemäß dürften bereinigte Versionen für iOS sowie Chromium-basierte Browser wie Microsofts Edge in den kommenden Tagen folgen.

Downloads

  • Google Chrome

    3,0 Sterne

    Google Chrome ist der meistgenutzte Browser, bietet aber keinen nennenswerten Tracking-Schutz.

    • Version 149.0.7827.114/.115 Deutsch
    • Version 150.0.7871.13 Beta Deutsch
    • Version 109.0.5414.120 Deutsch



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Patent-Trolle: TSMC in den USA von zwei irischen Firmen angezählt


Patent-Trolle: TSMC in den USA von zwei irischen Firmen angezählt

Patent-Trolle haben es auf TSMC in den USA abgesehen. Zwei irische Firmen nutzen dafür unter anderem Know-How von UMC, welches vor vielen Jahren einmal erworben wurde. Wie üblich sind hunderte Millionen an Forderungen oder Blockaden im Spiel, die U.S. International Trade Commission (ITC) untersucht noch, Taiwan unterstützt TSMC.

Longitude Licensing und Marlin Semiconductor haben die Untersuchungen angestrengt, die ITC geht den Anschuldigungen nun nach. Sowohl Longitude als auch Marlin operieren unter IPValue Management, im Mai dieses Jahres hat wiederum das darüberstehende Unternehmen Vector Capital IPValue an die Fortress Investment Group verkauft. Fortress wiederum ist ein richtig alter bekannter „Patent-Troll“, mit dem nahezu jede große Firma bereits zu tun hatte.

Vor allem scheint sich dabei mit den erworbenen Patenten von UMC im Jahr 2021 Geld machen zu lassen, hoffen die Firmen. Schon in den letzten Jahren verklagten Longitude Licensing und Marlin Semiconductor unzählige Firmen in loser Reihenfolge. Nun ist TSMC an der Reihe. Auch TSMC soll in modernen Fertigungsprozessen auf die Entwicklungen von UMC zurückgegriffen haben, heißt es in den Anschuldigungen.

In den USA bekommen sie dabei Unterstützung von einigen Senatoren, die eine harte Linie gegenüber TSMC fahren wollen. Sollten US-Patente verletzt worden sein, sollen Chips aus Übersee nicht mehr in die USA kommen, heißt es dort. Nur weil Firmen strategisch wichtig sind, sollen sie keine spezielle Behandlung erhalten, führen sie ihre Argumentation fort. Dass die republikanischen Senatoren gern medial wirksam harte Linien fahren ist nicht Neues, zudem stehen am 3. November die Midterms in den USA an.

TSMC hat bisher nicht offiziell auf die Anschuldigungen reagiert, Taiwans Economic Ministry hat bereits Unterstützung zugesagt. Die ITC soll noch im Juni eine erste Einschätzung abgeben, im Oktober dann ein finales Urteil fällen. Erst dann könnte es zu einer echten Klage und einem Gerichtstermin kommen.



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Plantation Simulator: Bundesnetzagentur ermittelt gegen Steam


Plantation Simulator: Bundesnetzagentur ermittelt gegen Steam

Bild: Valve

Die Bundesnetzagentur hat Ermittlungen gegen Steam eingeleitet. Geprüft wird, ob die Spieleplattform Meldungen und Beschwerden zum umstrittenen „Plantation Simulator“ entsprechend den Vorgaben des Digital Services Act bearbeitet hat. Am Ende des Verfahrens könnte ein Bußgeld stehen.

Zuständig für die Untersuchung ist der bei der Bundesnetzagentur angesiedelte Digital Services Coordinator, kurz DSC. Die Behörde geht der Frage nach, ob Steam ein ausreichend zugängliches Verfahren zur Meldung möglicherweise rechtswidriger Inhalte bereitgestellt und eingegangene Hinweise unverzüglich sowie sorgfältig geprüft hat.

Den Ermittlungen vorausgegangen waren Erkenntnisse der französischen Regulierungsbehörde Arcom. Diese wurden an den deutschen DSC weitergeleitet. Deutschland ist für das Verfahren zuständig, weil Steam seinen gesetzlichen Vertreter innerhalb der Europäischen Union hierzulande benannt hat.

Spiel löste internationale Proteste aus

Auslöser des Verfahrens ist der „Plantation Simulator“. In seiner ursprünglichen Fassung simulierte das Spiel den Betrieb einer historischen Plantage. Dabei konnten Spieler die Produktivität steigern, indem sie die als Arbeitskräfte eingesetzten schwarzen Sklaven auspeitschen ließen. Nach der Veröffentlichung kam es international zu Protesten und öffentlicher Kritik.

Steam ließ nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch nicht erkennen, ob das Unternehmen den Inhalt des Spiels geprüft, eine Entscheidung getroffen und die Nutzer über diese Entscheidung informiert hatte. Der Entwickler veränderte das Spiel im weiteren Verlauf zunächst und ließ es später vollständig von Steam entfernen.

Damit ist das Verfahren für die Behörde allerdings nicht erledigt. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob ein bestimmtes Spiel weiterhin angeboten wird. Stattdessen soll geklärt werden, ob Steam grundsätzlich die im Digital Services Act festgelegten Sorgfaltspflichten erfüllt.

Ob die Inhalte des Spiels tatsächlich rechtswidrig waren, ist ebenfalls nicht Gegenstand einer abschließenden Bewertung durch die Bundesnetzagentur. Eine solche Entscheidung könnten nur die zuständigen Gerichte treffen. Plattformen müssen Meldungen über möglicherweise rechtswidrige Inhalte jedoch unabhängig davon entgegennehmen, prüfen und über das Ergebnis informieren.

Steam kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen

Steam erhält nun Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Stellt die Bundesnetzagentur Verstöße gegen den Digital Services Act fest, kann sie das Unternehmen dazu verpflichten, diese abzustellen und konkrete Maßnahmen anordnen. Daneben ist die Verhängung eines Bußgeldes möglich.

Der Digital Services Coordinator überwacht in Deutschland die Einhaltung des Digital Services Act durch Online-Plattformen und andere Vermittlungsdienste. Zugleich dient er Nutzern als zentrale Beschwerdestelle und koordiniert die Zusammenarbeit mit deutschen sowie europäischen Behörden.



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