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Künstliche Intelligenz

Zu viel Überwachung in französischem Anti-P2P-Gesetz: Hadopi entkernt


Frankreichs Urheberrechts-Bestrafungssystem Hadopi ist ab sofort weitgehend wirkungslos. Seit 2010 sieht das Modell der „abgestuften Erwiderung” auf vermutete Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzen (Filesharing) beim dritten Mal eine Geldstrafe vor („three strikes”). Das Problem: Dafür speichert der Internetprovider (ISP) des verdächtigten Anschlussinhabers personenbezogene Daten gemeinsam mit Informationen über die vermutlich kopierten Werke. Dies erfolgt auf Zuruf privater Organisationen. Die Daten können tiefen Einblick in besonders sensible Bereiche des Privatlebens gewähren, beispielsweise in die sexuelle oder religiöse Orientierung.

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Frägt die für Hadopi zuständige Regulierungsbehörde Arcom diese Daten mehr als zweimal ab, kann sich ein Muster zeigen. Daher hat der Conseil d’État, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, am Donnerstag Arcom untersagt, die Daten mehr als zweimal pro verdächtigem Anschlussinhaber anzufordern (Erkenntnis N° 433539). Denn ohne unabhängige Genehmigung der Einsichtnahme ist das Datenschutzrisiko unverhältnismäßig zur Ahndung geringfügiger Verletzungen des Urheberrechts und verstößt gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Notwendig wäre getrennte Speicherung von IP-Adressen und Inhaltsdaten.

Damit fällt die Möglichkeit, beim dritten Verstoß eine Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, weg. Beim ersten Verdachtsfall schickt die Behörde eine Warnung per E-Mail, beim zweiten Mal per Einschreiben. Doch zur bisher vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro kommt es vorerst nicht mehr. Das Verbot der dritten Datenverknüpfung gilt ab sofort. Das Kulturministerium wollte, dass die Datenschutzverletzungen ein Jahr lang weiterlaufen dürfen; doch das hat der Conseil d’État abgelehnt, zumal seit der einschlägigen EuGH-Vorlageentscheidung genau zwei volle Jahre verstrichen sind.

In dieser Zeit hätten Gesetzgeber oder Regulierungsbehörde auf die Vorgaben des EuGH reagieren können. Möglich wären beispielsweise Auflagen, wonach die Internetprovider die Daten getrennt zu speichern haben; Bestrafung bereits beim zweiten Verstoß; Genehmigungen im Einzelfall durch ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde; oder blinde Verwarnungen, bei denen Arcom nicht erfährt, welche Werke unzulässig kopiert worden sein sollen.

Kommenden Mittwoch möchte sich die Regulierungsbehörde mit Vertretern der großen Rechteinhaber dazu beraten. Allerdings ist der Betrieb des Hadopi-Systems teuer, und seit seiner Konzeption ist die Bedeutung von P2P-Filesharing deutlich zurückgegangen. Zudem ist die Wirksamkeit des Three-Strike-Ansatzes seit jeher zweifelhaft.

Sind die vermuteten Verstöße gegen das Urheberrecht so schwer, dass sie strafrechtlich relevant werden, hält das Höchstgericht auch die mehrmalige Zusammenführung der Daten für zulässig. Strafrechtliche Verfolgung ist allerdings sowieso, auch ohne Hadopi mit seinem Three-Strikes-Modell, möglich.

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Die Aussetzung der tiefgreifenden Datenauswertung ist ein Erfolg für jene Vier, die seit vielen Jahren gegen Hadopi prozessieren: die Bürgerrechtsorganisation Quadrature du Net, der älteste ISP Frankreichs French Data Network, der regionale ISP Franciliens.net (beide gemeinnützig) und der Verband gemeinnütziger Internetzugangsprovider in Frankreich (Fédération FDN).


(ds)



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Asahi Linux warnt vor Upgrade auf macOS 27 „Golden Gate“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nutzer des auf Apple Silicon speziell angepassten Asahi Linux sollen davon absehen, auf die Vorschau-Version von macOS 27 „Golden Gate“ zu aktualisieren. Davor warnt das Projekt eindringlich.

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Etwa im sozialen Netz Mastodon schreibt das Asahi-Projekt in einer „Öffentlichen Bekanntmachung“ (PSA, Public Service Announcement), dass Nutzerinnen und Nutzer keinesfalls auf macOS 27 upgraden sollen. Als Erklärung nennt das Projekt, dass Apple darin geändert hat, wie der Boot Picker und die Startup-Disk-Apps gültige Bootlaufwerke von Betriebssystemen erkennen. Wer diese Tools aus macOS 27 nutzt, sieht darin keine Asahi-Linux-Partitionen mehr. Das sehe man als Bug an und habe das auch Apple als Bugreport (FB22994760) gemeldet.

Wer bereits auf die Beta des Mac-Betriebssystems aktualisiert und bemerkt hat, dass die Asahi-Linux-Partition verschwunden ist, müsse jedoch keine Angst haben. Die Asahi-Partition ist noch da und es sind auch keine Daten verloren gegangen.

Wer eine sekundäre Installation von macOS 26 oder älter hat, solle die als Standard-Startlaufwerk setzen, erklärt das Asahi-Projekt. Das stelle den Zugriff auf Asahi Linux wieder her. Beim Boot Picker für Apple Silicon handelt es sich um eine vollwertige macOS-App, die in der Wiederherstellungsumgebung des Standard-Startlaufwerks ausgeführt wird. Daher hänge ihr Verhalten von der macOS-Version des Standard-Startlaufwerks ab.

Wer darauf bestehe, macOS 27 zum jetzigen Zeitpunkt auszuprobieren, solle sicherstellen, eine sekundäre Installation von macOS 26 vorliegen zu haben. Oder macOS 27 auf ein sekundäres Laufwerk installieren. „Wir geben Nutzerinnen und Nutzern keine Unterstützung, die die Beta von macOS 27 installiert haben, ohne Notfall- oder Rollback-Pläne erstellt zu haben, also etwa sichergestellt haben, dass zumindest eine stabile macOS-Version installiert ist“, schreibt das Asahi-Projekt.

Derweil haben die Entwickler den Asahi-Installer angepasst, sodass er nicht unter macOS 27 läuft. Die Änderung soll bestehen bleiben, bis klar ist, was da vor sich geht. Der Installer zeigt eine Nachricht an, die das erörtert, und beendet sich dann, wenn er unter der macOS-27-Beta gestartet wird.

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Apple hat die macOS-27-Beta „Golden Gate“ auf der WWDC-Entwicklerkonferenz am Anfang der Woche vorgestellt. Es handelt sich um eine Beta-Version für Developer – den Status kann man jedoch einfach und ohne Kostennote erhalten.


(dmk)



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Künstliche Intelligenz

Dieses KI-Gadget musst du selbst ankurbeln: Was die Macher damit zeigen wollen


Wenn von Künstlicher Intelligenz die Rede ist, folgen darauf oft Bilder von großen Rechenzentren in den Köpfen der Menschen. Der Unmut über KI-Datenzentren hat sich in den vergangenen Monaten immer weiter ausgebreitet, weil die Datenzentren enorm viel Strom verbrauchen und sogar ihre Umgebung aufheizen können. Dass KI aber auch ganz anders geht, beweist jetzt das Team von Squeeze Labs.

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Ihr Werk trägt den passenden Namen „CrankGPT“, also „KurbelGPT“. Von außen sieht das KI-Gadget wie eine rote Box mit einer großen Kurbel aus. Im Inneren steckt aber ausreichend Technik, um Künstliche Intelligenz lokal und ohne hohen Stromverbrauch betreiben zu können. Dafür setzen die Bastler auf einen Raspberry Pi 5 und einen Kurbelgenerator, der 20 Watt produzieren kann. Eigentlich wird der Generator genutzt, um in der Not Geräte per USB mit Muskelkraft zu laden.

Sobald die Kurbel gedreht wird, schaltet sich der verbaute Raspberry Pi an. Laut den Tüftlern war es deshalb enorm wichtig, ein schnell ladendes Betriebssystem zu wählen. Sonst müsste man minutenlang kurbeln, bevor etwas passiert. Ihre Wahl fiel auf DietPi, eine minimalistische Debian-Version. Dadurch startet Linux in weniger als drei Sekunden.

Der komplette Startvorgang dauert dabei etwa 30 Sekunden. Es dauert etwa zehn bis 15 Sekunden, bis der Raspberry Pi komplett gestartet ist. Dazu kommen die erwähnten drei Sekunden für Linux sowie zehn bis fünfzehn Sekunden, in denen das Modell geladen wird. Danach können der KI Fragen gestellt werden. CrankGPT ist sogar in der Lage, Sprache zu übersetzen. Die Spracherkennung erfolgt über Moonshine ASR, während die Sprache selbst durch ein KI-Modell verarbeitet wird. Die Antwort der KI wird schließlich über Piper von Text in Sprache umgewandelt.

Für die KI haben die Bastler mehrere Modelle getestet, die zuverlässig funktionieren. Darunter fallen Liquid AI LFM 2 in den Varianten mit 350 Millionen und 1,2 Milliarden Parametern sowie Gemma 3 mit einer Milliarde Parametern. Alle können schnelle Antworten ohne große Latenzen hervorbringen, obwohl die Hardware nicht gerade vor Performance strotzt. Andere Modelle wie Qwen 3.5 2B konnten nur einstellige Token pro Sekunde generieren – zu langsam für Antworten, die in Echtzeit erfolgen sollen.

Zu ihrem Werk schreiben die Bastler:: „Auch wenn es aktuell nicht praktikabel ist, ausgeklügelte KI-Arbeitslasten auf einem Raspberry Pi laufen zu lassen, deutet unsere Arbeit darauf hin, dass es eine komplette Klasse von unentdeckten KI-Anwendungen gibt, die lokal laufen können, ohne dabei große Mengen Energie zu verbrauchen. Und weil Modelle immer kleiner und effizienter werden, werden sie irgendwann nicht mehr nur auf dem aktuellen iPhone laufen, sondern auch auf kleinerer und deutlich günstigerer Hardware“.

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Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Trump-Handy T1 ist ein umlackiertes HTC U24 Pro aus China


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Das T1 Phone der Trump Organization ist im Kern ein goldlackiertes HTC U24 Pro aus dem Jahr 2024, wie ein Teardown der Reparaturplattform iFixit zeigt. Das Innenleben des goldfarbenen Smartphones stimmt demnach fast vollständig mit dem zwei Jahre alten Android-Gerät von HTC überein.

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Für die Analyse schob iFixit beide Handys zunächst durch einen Computertomografen und zerlegte sie anschließend. Das Ergebnis: gleiche Hauptplatine, gleicher Prozessor Snapdragon 7 Gen 3, 12 GByte Arbeitsspeicher und 512 GByte Speicherplatz. Die Unterschiede sind weitgehend kosmetisch: Die Position des Blitzes wurde leicht verschoben, das Lautsprechergitter ist anders perforiert. Die Platine des HTC-Modells lief im Test problemlos im Trump-Gehäuse, dokumentiert iFixit im Teardown.

Der einzige nennenswerte Hardware-Unterschied steckt offenbar im Akku: Die Zelle des T1 Phones ist mit 19,35 Wattstunden etwas größer als die 17,23 Wattstunden des HTC U24 Pro. Dafür lädt das Trump-Handy nur mit 30 Watt statt mit 60 Watt wie das Original.

Damit widerspricht der Teardown den Werbeversprechen hinter dem T1. „Wenn man diese Informationen zusammennimmt, erhält man kein ‚american-proud Design’, sondern ein Handy, das in China entworfen und weitgehend mit Teilen, die aus China stammen, in China hergestellt wird“, schreibt iFixit. Die Trump Organization hatte das T1 zunächst als „Made in the USA“ beworben, diese Behauptung nach den ersten Vorbestellungen aber entschärft. Das Handy sei mit „amerikanischen Werten“ designt worden, hieß es stattdessen etwa vorübergehend. Auf der Verpackung steht inzwischen nur noch „Assembled in the USA“: Laut iFixit behauptet die Trump Organization, das Handy werde von einem Team in Florida aus zehn Teilen zusammengesetzt.

Beim Preis nehmen sich das mittlerweile an erste Nutzer ausgelieferte T1 Phone und das HTC-Handy wenig: 500 US-Dollar entsprechen ungefähr dem, was das baugleiche HTC U24 Pro mit 512 GByte kostet. Den Reparatur-Score vergibt iFixit vorläufig mit 3 von 10 Punkten – gleichauf mit der HTC-Vorlage.


(dahe)



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