Künstliche Intelligenz
Musik-Business: Universal schließt Tech-Pakt mit TikTok gegen unautorisierte KI
Die Musikindustrie erfindet sich im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz gerade neu. Im Zentrum der Transformation steht die Universal Music Group (UMG), der unangefochtene Marktführer im globalen Musikgeschäft. Nach intensiven Verhandlungen hat das Label jetzt eine neue, mehrjährige strategische Lizenzvereinbarung mit der Video-Plattform TikTok geschlossen.
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Der weltweite Deal soll die bestehende, erst nach einem langem, mit harten Bandagen ausgetragenen Streit 2024 ausgehandelte rechtliche Lösung grundlegend vertiefen. Er ist auch ein Zeichen dafür, wie die Branche versucht, den Spagat zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz von Urheberrechten zu meistern. Im Fokus der Kooperation stehen KI-Schutzrechte für Künstler sowie neue Wege der kommerziellen Verwertung.
Die erweiterte Vereinbarung sichert der globalen TikTok-Community nach wie vor den Zugriff auf die umfassenden Kataloge von UMG. Diese umfassen sowohl aufgezeichnete Musik als auch Verlagsrechte. Doch über die reine Bereitstellung von Songs geht die Partnerschaft weit hinaus. Beide Unternehmen wollen eng zusammenarbeiten, um die Verbindung zwischen Content-Creators und Musikern durch moderne Technologien und verbesserte Werbemöglichkeiten zu stärken.
Geplant sind etwa erweiterte Marketing- und Werbekampagnen sowie die Integration von E-Commerce-Werkzeugen, die speziell auf die Bedürfnisse von Künstlern zugeschnitten sind. So sollen neue digitale Fan-Erlebnisse entstehen und die Monetarisierung von Musikwerken auf der Social-Media-Plattform spürbar verbessert werden.
TikTok als Gatekeeper der Musikbranche
Dass Musiklabels heute kaum noch an der Video-App vorbeikommen, liegt an der enormen Marktmacht der App für Kurzvideos. Diese bestimmt das globale Musikgeschäft längst maßgeblich mit. Ein viraler Trend auf TikTok kann Songs quasi über Nacht an die Spitze der weltweiten Streaming-Charts katapultieren. Ein Beispiel für dieses Phänomen ist der Hit „Barbaras Rhabarberbar“ des Kabarettisten Bodo Wartke und des Musikproduzenten Marti Fischer. Der auf einem deutschen Zungenbrecher basierende Rap-Song entwickelte sich auf der Plattform zu einem weltweiten Hype.
Angestoßen durch eine synchrone Choreografie zweier australischer TikTokerinnen, feierten Nutzer rund um den Globus den zugehörigen „Rhabarber-Tanz“ mit Millionen von Video-Aufrufen. Das ging so weit, dass das Lied zeitweise in den internationalen Spotify-Viral-Charts auftauchte und sogar die Aufmerksamkeit der New York Times auf sich zog: Sie berichtete erstaunt darüber, dass das alberne deutsche Wortspiel auf manchen Diensten kurzzeitig sogar US-Popstar Beyoncé überholte.
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Ein Pfeiler des neuen Deals ist vor diesem Hintergrund das gemeinsame Bekenntnis zu strengen KI-Schutzmaßnahmen, die die menschliche Kreativität in den Vordergrund stellen sollen. Angesichts der rasanten Verbreitung von generativer Musik im Netz verpflichten sich TikTok und UMG, nicht autorisierte, KI-generierte Songs konsequent von der Plattform zu entfernen. Damit soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftlichen Erträge der Plattform weiterhin verlässlich den tatsächlichen menschlichen Urhebern wie Sängern, Komponisten und Songwritern zugutekommen.
KI-Abkommen auch mit Spotify
Die Einigung sieht ferner vor, die technische Zuordnung von Künstlern zu optimieren, um falsche Attributionen zu verhindern. Das Management von Universal Music unterstreicht hier die Pionierarbeit, die das Label gemeinsam mit TikTok leiste, um das menschliche Kunstschaffen im digitalen Raum zu schützen und zu stärken. TikTok hebt andererseits die eigene Rolle als globale Schnittstelle für Musikentdeckung hervor, auf der Künstler durch die Kooperation neue Karrierechancen erhalten sollen.
Die TikTok-Übereinkunft ist Teil einer breiteren Digitalstrategie des Musikkonzerns. Erst vor wenigen Tagen traf UMG auch eine Lizenzvereinbarung mit dem Streaming-Dienst Spotify. Während es bei TikTok primär um die Abwehr unlizenzierter KI-Inhalte geht, erlaubt UMG den Schweden im Rahmen dieses separaten Abkommens die Einführung eigener generativer KI-Musikmodelle für Premium-Nutzer auf Basis von Künstler-Zustimmungen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Zum Jahresende: Bundestag beschließt Ende der De-Mail
Nach 15 Jahren hat der Bundestag das Ende der staatlichen De-Mail beschlossen. Zur Begründung wurde auf hohe Betriebskosten und aufwändige Prüfverfahren verwiesen. Wenn der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zustimmt, wird das gescheiterte Projekt zum Jahresende beendet.
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Die im Jahr 2011 gestartete De-Mail war als sichere und rechtlich verbindliche Alternative zur herkömmlichen E-Mail gedacht. Damit sollte man – etwa beim Kontakt mit staatlichen Behörden – nachweisen können, dass bestimmte Nachrichten oder Dokumente tatsächlich verschickt wurden.
Wegen fehlender Nutzerfreundlichkeit wurden De-Mails allerdings kaum genutzt. Deshalb ist die Bundesverwaltung bereits seit 2024 nicht mehr zur Verwendung dieser Technologie verpflichtet. Beteiligte Unternehmen wie die Deutsche Telekom waren schon vor Jahren aus dem Projekt ausgestiegen.
(egia)
Künstliche Intelligenz
Streit über Zukunft von ENUM-Telefon-Domains
Als Brücke zwischen Telefonie und Internetdiensten – und auch zwischen klassischer Telefonaufsicht und Internet-Selbstverwaltung – wurde E.164 Number Mapping (ENUM) Anfang des Jahrtausends eingeführt. Jetzt gibt es Streit über die Zukunft der „Telefondomains“ und vor allem darüber, wer über diese Zukunft entscheiden darf. Deutsche und niederländische ENUM-Betreiber kritisierten beim jüngsten Treffen der europäischen Internetregistry-Organisation Réseaux IP Européens (RIPE) in Edinburgh, dass sie bei der Frage, ob man den Betrieb schließen solle, komplett übergangen worden seien.
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Als „Verheiratung“ von Telefonnummern und Internet Domains wurde das ENUM-Protokoll vor 20 Jahren begrüßt. Über eine ENUM-Domain lassen sich automatisiert Mobil- und Festnetznummern, Mail, Fax- oder Videokonferenzkennungen erreichen. Damit sollten nicht nur Voice-over-IP-Anwendungen unterstützt, sondern auch eine zentrale Schaltstelle zwischen verschiedenen Identifiern geschaffen werden.
Zusammenarbeit von Domainregistries und Telefonregulierern
Für deutsche Rufnummern ist das Deutsche Enterprise Network Information Center (DENIC) zuständig. Für den Betrieb der für alle nationalen Rufnummernbereiche offenen e164.arpa Top Level Domain (TLD) hat sich das Internet Architecture Board, Peergremium der Internet Engineering Task Force (IETF), dereinst auf das RIPE Network Coordination Centre (RIPE NCC) festgelegt. Die Bezeichnung .arpa steht hier für „Adress and Routing Parameter Area“.
Damit die jeweiligen nationalen Vorwahlnummernbereiche nur von autorisierten Organisationen eingetragen werden können, ist die International Telecommunication Union (ITU) der Vereinten Nationen im Boot. Telefonregulierer und Domainregistries taten sich, gerade auch wegen unterschiedlicher Governance-Verfahren, anfangs nicht leicht, eine gemeinsame Architektur für ihre „Heirat“ zu organisieren. Der nun beim RIPE-Treffen in Edinburgh zutage getretene Disput darüber, wer eigentlich über die Zukunft von ENUM entscheiden kann, rührt nicht zuletzt aus solchen Governance-Unterschieden.
28 funktionierende Länderzonen
Vertreter des niederländischen Ministierums für Wirtschaft und Umwelt, die niederländische Internet Society und die deutsche Registrierstelle DENIC kritisierten scharf, dass das RIPE NCC eigenmächtig bei der ITU vorstellig geworden ist und praktisch die Schließung der e164.arpa-TLD nahegelegt habe.
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Ausgangspunkt war eine Überprüfung von Domaineinträgen in der e164.arpa, die viele verwaiste Länderzonen offenbart hat. Aktuell funktionierten nur noch 28 von insgesamt 46 ENUM-Länderzonen korrekt. Bei den anderen seien häufig nicht einmal mehr die hinterlegten Kontakte erreichbar, bilanzierte Hisham Ibrahim, Chief Community Officer des RIPE NCC. Die zunehmende Vernachlässigung einzelner Zonen mache diese übrigens auch zum Ziel von Angreifern, warnte er.
Die DENIC verzeichnet inzwischen nur noch rund 80 individuelle ENUM-Einträge. Zwar hat sich das ENUM-Protokoll als Protokoll innerhalb von Carriernetzen durchaus durchgesetzt. Rufnummer-Domainvermittlung in der Hand von Endnutzern gerieten über dieses als Carrier ENUM bezeichneten Mechanismus dagegen immer mehr ins Hintertreffen.
Kann das weg?
Eine Debatte über die Zukunft von ENUM sei also durchaus sinnvoll, erkannten Teilnehmer des Treffens in Edinburgh an. Nicht aber das Vorpreschen des mit dem Registrybetrieb betrauten RIPE-Sekretariats bei der ITU.
Im Januar haben die hauptamtlichen Adressverwalter kurzerhand bei der zwischenstaatlichen Organisation angefragt, ob ENUM noch als aktives Protokoll betrachtet werde, ob RIPE neuere Protokollentwicklungen (RDAP) einpflegen solle, und, vor allem, ob die ITU eine Abschaltung von ENUM oder das Zurückfahren des Supports für angemessen halte. Die ITU machte daraus eine schlichte Anfrage an ihre 194 Mitgliedsstaaten, in der sie um Zustimmung für die Einstellung des Dienstes bat.
Widerspruch der Nutzer
Mitgliedsstaaten wie die Niederlande seien von dieser Rückfrage vonseiten der ITU überrumpelt worden, sagte Marco Hogewoning vom niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klima. Die Frist für eine Antwort sei knapp: 15. August. Er befürchte, das RIPE NCC habe sich bei dem Vorstoß nicht zuletzt von den durch den Registrybetrieb entstehenden Kosten leiten lassen. „Aber diese müssten dann erst auf den Tisch.“
Der Verzicht, bei den Betreibern der 28 laufenden Zonen nachzufragen, ist für Peter Koch, Senior Policy Advisor der DENIC, unverzeihlich und widerspreche der Praxis einer Multi-Stakeholder-Verwaltung des Netzes. „Auf dem Silbertablett“ habe das RIPE NCC der ITU ein Mandat zur Abschaltung eines Internetdienstes präsentiert, kritisierte Koch.
Und auch das Internet Architecture Board (IAB), die eigentliche Hüterin der ARPA-Zone und Partner des RIPE NCC, sei erst im Nachhinein befasst worden, kritisiert Jim Reid, ENUM-Entwickler und regelmäßiger Berater der britischen Regierung zu Standardisierungsfragen. Das IAB hatte zwar nun gefordert, dass zunächst die Nutzer zu befragen seien. Doch bis dahin könnte die Schließung bei der ITU bereits durch sein.
Plan B für ENUM?
Während sich Ibrahim gegenüber heise online verteidigte, dass weder das RIPE NCC noch die ITU einseitig entscheiden könnten, wie es mit ENUM weitergehe, riet Hogewoning dazu, die aktiven ENUM-Registries aufzuklären und aufzufordern, sich bei der ITU zu melden.
Zugleich müsse man sich dafür wappnen, dass die 30 Prozent, die man für einen Stopp der Schließung brauche, nicht zustande kommen. Ein Weiterbetrieb – durch das RIPE NCC oder durch einen neuen, vom IAB bestimmten Registryprovider – wären zwar denkbar. Die aktuell über die ITU erfolgte Autorisierung der nationalen Rufnummern-Labels müssten dann freilich jeweils mit dem einzelnen Land geklärt werden.
Für die nächsten Monate wird das fast vergessene ENUM angesichts des Chaos ganz neu diskutiert werden. In den Niederlanden sieht man durchaus eine Zukunft für den Dienst, wie Ruben Brave, Präsident des niederländischen Chapters der Internet Society (Betreiberin von .1.3.e164.arpa), in einer Mail an das RIPE unterstrich. Das Zusammenspiel staatlich regulierter Nummern mit verifizierbaren Internet Identifiern könne für vertrauenswürdige europäische ID-Systeme noch eine große Rolle spielen.
(Monika Ermert)
Künstliche Intelligenz
Trump stoppt wichtige Verordnung für KI-Modelle
Eine neue Verordnung, die der US-Regierung die Prüfung neuer KI-Modelle vor deren Veröffentlichung ermöglicht hätte, ist vorerst vom Tisch. US-Präsident Donald Trump sollte die neue Verordnung aus seinem Haus eigentlich am Donnerstag unterzeichnen, vertagte das jedoch bis auf Weiteres. „Bestimmte Aspekte“ daran hätten ihm nicht gefallen, sagte er dazu der Presse.
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Er glaube, die neue Verordnung könne der weltweiten Spitzenposition der USA in der KI-Entwicklung in die Quere kommen, erklärte Trump und verwies auf den Vorsprung vor China auf dem Gebiet. Er wolle demnach jeglichen Schritt in eine solche Richtung vermeiden.
Bedenken hatten Trump und seine Administration ursprünglich in anderer Hinsicht: Die Verordnung war als Antwort auf mögliche Cybersicherheitsrisiken durch neue, fortschrittliche KI-Modelle gedacht, etwa Anthropics Claude Mythos, welches selbst von dem Hersteller als zu gefährlich eingestuft wird, um es der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Bis zu 90 Tage vor der Veröffentlichung wäre es Bundesbehörden möglich gewesen, die Modelle unter die Lupe zu nehmen, zum Beispiel dem Inlandsgeheimdienst National Security Agency, dem Cyber Office des Weißen Hauses oder dem US-Finanzministerium. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es schon mit den KI-Herstellern Google, Microsoft und xAI.
Tech-CEOs versetzten Trump, Sacks las ihm die Leviten
Auffällig ist, wie Trumps plötzlicher Kurswechsel offenbar zustande kam. Tech-Investor David Sacks soll laut einem Bericht des Magazins Politico kurz vor der Unterzeichnung der Verordnung auf Trump eingewirkt haben. Mehrere Personen aus dem Trump-Umfeld, deren Identität Politico zum Quellenschutz nicht nennen möchte, berichteten dem Magazin demnach von einem Gespräch zwischen Sacks und Trump. Sacks soll Trump hier überzeugt haben, dass KI-Firmen schon ausreichend mit der US-Regierung kooperieren, die geplante Verordnung Innovationen behindere und die USA im Wettlauf um die beste KI ausbremsen würden. Den Politico-Quellen zufolge war Sacks nicht der einzige Gegner der neuen Verordnung an den Spitzen führender KI-Hersteller.
Einem weiteren Politico-Bericht zufolge waren wichtige Köpfe der Branche wie Meta-CEO Mark Zuckerberg, OpenAI-Chef Sam Altman und Anthropic-CEO Dario Amodei lange vorher über die geplante Verordnung Bescheid, kurz vor der Unterzeichnung der Verordnung war demnach sogar ein Treffen mit Trump geplant. Doch die drei Tech-CEOs versetzen den Präsidenten glatt. Wie Politico aus informierten Kreisen erfuhr, sagten alle drei das Treffen ab, wollten aber Vertretungen schicken. Blieb nur noch Sacks, und von dem ließ Trump sich offenbar ordentlich die Leviten lesen, sodass er nun von seiner eigens in Auftrag gegebenen Verordnung einen Rückzieher macht.
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