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Künstliche Intelligenz

Streit über Zukunft von ENUM-Telefon-Domains


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Als Brücke zwischen Telefonie und Internetdiensten – und auch zwischen klassischer Telefonaufsicht und Internet-Selbstverwaltung – wurde E.164 Number Mapping (ENUM) Anfang des Jahrtausends eingeführt. Jetzt gibt es Streit über die Zukunft der „Telefondomains“ und vor allem darüber, wer über diese Zukunft entscheiden darf. Deutsche und niederländische ENUM-Betreiber kritisierten beim jüngsten Treffen der europäischen Internetregistry-Organisation Réseaux IP Européens (RIPE) in Edinburgh, dass sie bei der Frage, ob man den Betrieb schließen solle, komplett übergangen worden seien.

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Als „Verheiratung“ von Telefonnummern und Internet Domains wurde das ENUM-Protokoll vor 20 Jahren begrüßt. Über eine ENUM-Domain lassen sich automatisiert Mobil- und Festnetznummern, Mail, Fax- oder Videokonferenzkennungen erreichen. Damit sollten nicht nur Voice-over-IP-Anwendungen unterstützt, sondern auch eine zentrale Schaltstelle zwischen verschiedenen Identifiern geschaffen werden.

Für deutsche Rufnummern ist das Deutsche Enterprise Network Information Center (DENIC) zuständig. Für den Betrieb der für alle nationalen Rufnummernbereiche offenen e164.arpa Top Level Domain (TLD) hat sich das Internet Architecture Board, Peergremium der Internet Engineering Task Force (IETF), dereinst auf das RIPE Network Coordination Centre (RIPE NCC) festgelegt. Die Bezeichnung .arpa steht hier für „Adress and Routing Parameter Area“.

Damit die jeweiligen nationalen Vorwahlnummernbereiche nur von autorisierten Organisationen eingetragen werden können, ist die International Telecommunication Union (ITU) der Vereinten Nationen im Boot. Telefonregulierer und Domainregistries taten sich, gerade auch wegen unterschiedlicher Governance-Verfahren, anfangs nicht leicht, eine gemeinsame Architektur für ihre „Heirat“ zu organisieren. Der nun beim RIPE-Treffen in Edinburgh zutage getretene Disput darüber, wer eigentlich über die Zukunft von ENUM entscheiden kann, rührt nicht zuletzt aus solchen Governance-Unterschieden.

Vertreter des niederländischen Ministierums für Wirtschaft und Umwelt, die niederländische Internet Society und die deutsche Registrierstelle DENIC kritisierten scharf, dass das RIPE NCC eigenmächtig bei der ITU vorstellig geworden ist und praktisch die Schließung der e164.arpa-TLD nahegelegt habe.

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Ausgangspunkt war eine Überprüfung von Domaineinträgen in der e164.arpa, die viele verwaiste Länderzonen offenbart hat. Aktuell funktionierten nur noch 28 von insgesamt 46 ENUM-Länderzonen korrekt. Bei den anderen seien häufig nicht einmal mehr die hinterlegten Kontakte erreichbar, bilanzierte Hisham Ibrahim, Chief Community Officer des RIPE NCC. Die zunehmende Vernachlässigung einzelner Zonen mache diese übrigens auch zum Ziel von Angreifern, warnte er.

Die DENIC verzeichnet inzwischen nur noch rund 80 individuelle ENUM-Einträge. Zwar hat sich das ENUM-Protokoll als Protokoll innerhalb von Carriernetzen durchaus durchgesetzt. Rufnummer-Domainvermittlung in der Hand von Endnutzern gerieten über dieses als Carrier ENUM bezeichneten Mechanismus dagegen immer mehr ins Hintertreffen.

Eine Debatte über die Zukunft von ENUM sei also durchaus sinnvoll, erkannten Teilnehmer des Treffens in Edinburgh an. Nicht aber das Vorpreschen des mit dem Registrybetrieb betrauten RIPE-Sekretariats bei der ITU.

Im Januar haben die hauptamtlichen Adressverwalter kurzerhand bei der zwischenstaatlichen Organisation angefragt, ob ENUM noch als aktives Protokoll betrachtet werde, ob RIPE neuere Protokollentwicklungen (RDAP) einpflegen solle, und, vor allem, ob die ITU eine Abschaltung von ENUM oder das Zurückfahren des Supports für angemessen halte. Die ITU machte daraus eine schlichte Anfrage an ihre 194 Mitgliedsstaaten, in der sie um Zustimmung für die Einstellung des Dienstes bat.

Mitgliedsstaaten wie die Niederlande seien von dieser Rückfrage vonseiten der ITU überrumpelt worden, sagte Marco Hogewoning vom niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klima. Die Frist für eine Antwort sei knapp: 15. August. Er befürchte, das RIPE NCC habe sich bei dem Vorstoß nicht zuletzt von den durch den Registrybetrieb entstehenden Kosten leiten lassen. „Aber diese müssten dann erst auf den Tisch.“

Der Verzicht, bei den Betreibern der 28 laufenden Zonen nachzufragen, ist für Peter Koch, Senior Policy Advisor der DENIC, unverzeihlich und widerspreche der Praxis einer Multi-Stakeholder-Verwaltung des Netzes. „Auf dem Silbertablett“ habe das RIPE NCC der ITU ein Mandat zur Abschaltung eines Internetdienstes präsentiert, kritisierte Koch.

Und auch das Internet Architecture Board (IAB), die eigentliche Hüterin der ARPA-Zone und Partner des RIPE NCC, sei erst im Nachhinein befasst worden, kritisiert Jim Reid, ENUM-Entwickler und regelmäßiger Berater der britischen Regierung zu Standardisierungsfragen. Das IAB hatte zwar nun gefordert, dass zunächst die Nutzer zu befragen seien. Doch bis dahin könnte die Schließung bei der ITU bereits durch sein.

Während sich Ibrahim gegenüber heise online verteidigte, dass weder das RIPE NCC noch die ITU einseitig entscheiden könnten, wie es mit ENUM weitergehe, riet Hogewoning dazu, die aktiven ENUM-Registries aufzuklären und aufzufordern, sich bei der ITU zu melden.

Zugleich müsse man sich dafür wappnen, dass die 30 Prozent, die man für einen Stopp der Schließung brauche, nicht zustande kommen. Ein Weiterbetrieb – durch das RIPE NCC oder durch einen neuen, vom IAB bestimmten Registryprovider – wären zwar denkbar. Die aktuell über die ITU erfolgte Autorisierung der nationalen Rufnummern-Labels müssten dann freilich jeweils mit dem einzelnen Land geklärt werden.

Für die nächsten Monate wird das fast vergessene ENUM angesichts des Chaos ganz neu diskutiert werden. In den Niederlanden sieht man durchaus eine Zukunft für den Dienst, wie Ruben Brave, Präsident des niederländischen Chapters der Internet Society (Betreiberin von .1.3.e164.arpa), in einer Mail an das RIPE unterstrich. Das Zusammenspiel staatlich regulierter Nummern mit verifizierbaren Internet Identifiern könne für vertrauenswürdige europäische ID-Systeme noch eine große Rolle spielen.


(Monika Ermert)



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Bundespolizei: Koalition bahnt Weg für KI-Echtzeitfahndung und Staatstrojaner


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Der Bundestag steht vor einer Zäsur bei der inneren Sicherheit und den digitalen Bürgerrechten. Nach langer Debatte soll das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz novelliert werden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung bereits gebilligt. CDU/CSU und SPD setzten die Reform gegen die Stimmen von Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD durch. Damit ist der Weg für die abschließende Beratung im Bundestag am Freitag frei.

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Besonders umstritten ist ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag der Koalition. Mit dem neuen Paragrafen 31b wird eine Rechtsgrundlage für die biometrische Detektion in Echtzeit geschaffen. Künftig darf die Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Grenzbereichen Live-Kamerabilder automatisiert mithilfe Künstlicher Intelligenz mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abgleichen.

Ergänzt wird dies durch einen weiteren Paragrafen zur automatisierten Gefahrenerkennung, der die digitale Analyse von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten ermöglicht.

Bürgerrechtler sehen darin eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachung und warnen vor dem Einstieg in eine Überwachungsinfrastruktur. Das Bundesinnenministerium verteidigt die von ihm auf den Weg gebrachte Novelle als nötige Anpassung an moderne Kriminalitätsformen.

Auch die digitalen Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei sollen erweitert werden. Künftig darf sie Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einsetzen, was die Ampel-Koalition noch ausgeschlossen hatte. Dadurch können verschlüsselte Nachrichten direkt auf den Endgeräten der Betroffenen vor oder nach der Verschlüsselung ausgelesen werden.

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Zugleich erhält die Behörde weitreichende Befugnisse zur Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten sowie zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Endgeräten. Die Regierung betont, die Regelungen seien an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden. Kritiker halten die Grundrechtseingriffe trotzdem für unverhältnismäßig.

Die Reform modernisiert zudem das physische Arsenal der Bundespolizei. Drohnen dürfen künftig als mobile Sensorträger für Bild- und Tonaufzeichnungen eingesetzt werden. Zugleich werden technische Mittel zur Abwehr solcher Flugobjekte erlaubt.

Ferner erhält die Bundespolizei neue Befugnisse im Bereich Migration und Alltagskontrollen. Sie kann künftig selbst Abschiebehaft beantragen, um das Untertauchen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ohne Duldung zu verhindern.


(vbr)



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LibreOffice-Umstieg: Wörterbücher und Textbausteine aus MS Office mitnehmen


Eine Scheidung tut ganz besonders weh, wenn der Ex-Partner alles behält. Das gilt auch, wenn man sich mit Microsoft Office auseinandergelebt hat und eine neue Beziehung mit LibreOffice beginnt. Nur fällt es oft erst später auf, dass vieles auf der Strecke geblieben ist, was einem wichtig war. In einem gesonderten Beitrag haben wir gezeigt, wie Sie Ihre selbst gestalteten Dokumentvorlagen mitnehmen können, anstatt sie in LibreOffice von Grund auf neu zu bauen.

In diesem Artikel geht es um Benutzerwörterbücher für die Rechtschreibprüfung, denen Sie im Laufe der Zeit viele Schreibweisen und Fachbegriffe beigebracht haben. Diese Mühe möchten Sie sich ungern noch einmal machen. Dasselbe gilt für die persönliche Sammlung von Textbausteinen. Die speichert LibreOffice zwar ganz anders als Microsoft – sie müssen aber trotzdem nicht zurückbleiben.

  • Wer von MS Office auf LibreOffice umsteigt, will nicht nur seine vorhandenen Dokumente und Dateien mitnehmen, sondern auch persönliche Rechtschreibwörterbücher und Textbausteinbibliotheken.
  • Das meiste davon lässt sich trotz unterschiedlicher Formate und Strukturen ziemlich einfach und bei Bedarf auch systemübergreifend migrieren.
  • Der Artikel zeigt alle Speicherorte und Handgriffe; er nennt auch die wenigen Elemente, die auf der Strecke bleiben.

Bei den meisten Elementen verläuft der Umzug erstaunlich glatt und schmerzfrei – egal, ob Sie nur das Office-Paket wechseln oder auch gleich das Betriebssystem. Einiges will Microsoft Office aber partout nicht herausrücken. Wir zeigen, was mit ein paar Klicks geht, wo Sie ein wenig Hand anlegen müssen und was auf der Strecke bleibt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „LibreOffice-Umstieg: Wörterbücher und Textbausteine aus MS Office mitnehmen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Japanische Sonde Hayabusa2 rast an Asteroid Torifune vorbei


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Die japanische Raumsonde Hayabusa2 ist vor wenigen Tagen an dem Asteroiden (98943) Torifune vorbeigeflogen. Die dabei gesammelten Daten sollen wichtig für die planetare Verteidigung oder Asteroidenabwehr sein.

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Hayabusa2 passierte den etwa 450 Meter großen Asteroiden in einer Entfernung von nur etwa einem Kilometer. Der Vorbeiflug erfolgte mit einer Geschwindigkeit von 18.000 Kilometern pro Stunde. Dabei habe die Sonde Fotos aufgenommen sowie physikalische Messungen durchgeführt, teilte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit.

Die Mission steht im Zusammenhang mit der Suche nach Konzepten für die Planetenabwehr. Die umfasst Maßnahmen, um Himmelskörper, die der Erde gefährlich werden können, frühzeitig zu identifizieren und zu überwachen sowie schließlich Maßnahmen, um einen solchen Himmelskörper abzuwehren, wenn die Gefahr einer Kollision mit der Erde besteht. Mit dem Vorbeiflug an Torifune sollte eine hochpräzise Bahnsteuerung demonstriert werden. Das ist wichtig, um Verfahren zu entwickeln, mit denen sich die Bahn eines Asteroiden gezielt ändern lassen soll.

Die japanische Raumsonde Hayabusa2 startete 2014. Ziel war der Asteroid Ryugu, wo sie 2018 ankam. Dort absolvierte sie ein umfangreiches Forschungsprogramm. Dazu gehörte auch, mehrere Lander auf dem Himmelskörper abzusetzen. Einer davon, Mascot, war eine Entwicklung des DLR und ihres französischen Pendants Centre National d’Études Spatiales (CNES).

Höhepunkt der Mission war 2019 die Landung von Hayabusa2 auf Ryugu. Dort nahm sie Proben und brachte sie anschließend zur Erde. Ende 2020 erreichte der Probenbehälter die Erde. Seither werden sie eingehend untersucht.

Da Hayabusa2 nach Abschluss der Primärmission weiterhin funktionsfähig geblieben ist, hat die japanische Raumfahrtbehörde JAXA die Sekundärmission „Hayabusa2 SHARP“ (Small Hazardous Asteroid Reconnaissance Probe) initiiert. Deren Ziel ist, Daten für zukünftige Projekte zur Abwehr potenziell für die Erde gefährlicher Asteroiden zu sammeln sowie Tests, wie eine Sonde gesteuert werden muss, um mit einem Asteroiden zu kollidieren und abzulenken. 2022 wurde das erstmals im Rahmen einer NASA-Mission getestet.

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Nach dem Vorbeiflug an Torifune ist Hayabusa2 jetzt auf dem Weg zu dem Planetoiden 1998 KY26. Diesen soll sie im Jahr 2031 erreichen.

Derzeit sind rund 44.000 Asteroiden bekannt, die als „Near Earth Objects“ (NEOs) eingeordnet werden, das heißt, deren Flugbahn der Erde nahekommt. 12.000 davon sind mindestens 140 Meter groß. Von diesen nähern sich etwa 2.500 der Erdumlaufbahn bis auf 7,5 Millionen Kilometer und gelten deshalb als potenziell gefährlich.


(wpl)



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