Künstliche Intelligenz
Mistral und Harvey AI: Den Rechtssektor im Visier
Die Modelle des französischen KI-Unternehmens Mistral werden künftig über die Software-Plattform des US-Start-ups Harvey AI nutzbar sein. Das gab die Legal-AI-Plattform in einer Pressemitteilung bekannt. Zunächst werden die Mistral-Modelle Kunden in der Europäischen Union im Rahmen eines Early Access zur Verfügung gestellt. Ein breiterer Rollout soll in den kommenden Monaten erfolgen.
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Das in San Francisco ansässige Unternehmen Harvey AI wurde 2022 gegründet. Sein Hauptprodukt, die Software Harvey, bietet speziell für die Rechtsbranche zugeschnittene LLMs an. Durch die Partnerschaft erhält Mistral Zugang zu mehr als 1500 Kunden in 60 Ländern, die Harvey bereits in ihre Geschäftsprozesse integriert haben.
KI für sensible Angelegenheiten
Die Partnerschaft der beiden Unternehmen ist nicht neu. Bereits im Mai 2024 kündigte Harvey AI die Zusammenarbeit mit Mistral in einer Pressemitteilung an. Damals betonte das Unternehmen Mistrals Engagement für Transparenz, Effizienz und Anpassungsmöglichkeiten. Der Einsatz von generativer KI in stark regulierten Branchen erfordere ein Höchstmaß an Sicherheit und Transparenz, schrieb das Unternehmen auf seiner Website.
Als klassischerweise textlastige Domäne bietet das Rechtswesen großes Potenzial für die Nutzung von KI. LLMs können Kanzleien und Institutionen der Justiz zum Beispiel dabei helfen, hunderte Seiten umfassende Prozessdokumente zu durchsuchen.
Eine lukrative Branche
Anwaltskanzleien setzen KI-Tools aber auch aus ökonomischen Gründen ein: Die Automatisierung von Aufgaben mittels KI verschafft Anwälten zusätzliche Zeit. So können sie mehr Fälle übernehmen.
Das Geschäftsfeld der Rechtsbranche ist bei den großen KI-Herstellern deshalb durchaus umkämpft. Erst kürzlich hatte Anthropic mehrere Plug-ins in seinen kostenpflichtigen KI-Agenten Claude Cowork integriert, die auf juristische Aufgaben spezialisiert sein sollen.
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Schattenseiten für die Justiz
Dass künstliche Intelligenz vermehrt in der Rechtsbranche genutzt wird, hat derweil auch erhebliche Schattenseiten. Denn häufig wird generative KI eben nicht nur für die reine Dokumentanalyse genutzt. So haben Gerichte weltweit vermehrt mit Schriftsätzen zu kämpfen, die KI-Halluzinationen enthalten. Die KI-Tools zitieren dabei nicht existierende Gerichtsurteile, verfälschen Aussagen oder geben Urteile falsch wieder.
Laut einer Online-Datenbank des Rechtswissenschaftlers Damien Charlotin von der Wirtschaftshochschule HEC Paris gab es Stand Ende Mai 2026 bereits knapp 1500 dokumentierte Gerichtsverfahren, in denen Personen wegen des Vorbringens von Dokumenten mit KI-Fehlern sanktioniert wurden. Charlotin zufolge habe die Menge der betroffenen Gerichtsverfahren seit vergangenem Jahr erheblich zugenommen. Auch in Deutschland gab es bereits erste Fälle. Anfang Mai rügte ein Berliner Kammergericht Anwälte wegen KI-Halluzinationen.
Einige Gerichte in den USA haben bereits Kennzeichnungspflichten für mit KI bearbeitete Dokumente eingeführt. Experten betrachten diese aber als wenig praktikabel und zielführend. Da KI mittlerweile im standardmäßigen Funktionsumfang von Kanzleisoftware integriert ist, wäre nahezu jedes Dokument kennzeichnungspflichtig.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: Das BSI darf nicht zum Zero-Day-Hoflieferanten des BND werden
Der in dieser Woche vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegte Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig, ihm bekannte Zero-Day-Schwachstellen an den Bundesnachrichtendienst weiterzugeben. Und das noch bevor überhaupt ein Patch existiert. Was hier als nachrichtendienstliche Notwendigkeit verkauft wird, bedeutet in der Sache die Preisgabe einer über Jahre mühsam erarbeiteten Vertrauensbasis zwischen Staat und IT-Sicherheits-Community und markiert einen Bruch mit dem eigentlichen Auftrag der Behörde.
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(Bild: CII )
Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.
Wer den Referentenentwurf liest, erkennt schnell, dass es hier lange nicht mehr nur um einzelne Kompetenzverschiebungen geht, sondern um einen grundlegenden Kurswechsel in der digitalen nationalen Sicherheitspolitik. Auf rund 700 Seiten zeichnet sich eine zunehmend aktive Sicherheitsarchitektur ab, in der das Misstrauen im digitalen Raum vom Ausnahmefall zum Regelfall wird.
Die Nachrichtendienste dürfen immer früher im Gefahrenvorfeld tätig werden, der grundrechtliche Kernbereichsschutz wird eingeschränkt und selbst unbeteiligte Dritte können zunehmend in digitale staatliche Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Dass ausgerechnet in diesem Entwurf auch eine Kooperationspflicht des BSI gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) verankert wird, fügt sich nahtlos in dieses neue Bild.
Sicherheitslücken „in Wert bringen“
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass inländische öffentliche Stellen dem BND Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln dürfen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit zur nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung vorliegen. Für das BSI wird sogar ausdrücklich eine Verpflichtung statuiert. Wer sich ernsthaft mit Cybersicherheit befasst, traut seinen eigenen Augen kaum. Die Begründung des Entwurfs macht einige Hundert Seiten später nämlich deutlich, worum es dem BMI eigentlich geht. Gerade bei Zero-Day-Schwachstellen soll die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers und finaler Installation eines Patches künftig genutzt werden, um solche Lücken für nachrichtendienstliche Zwecke auszunutzen – im Entwurf nur lapidar als „in Wert bringen“ bezeichnet.
Das führt die nationale Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands in Zukunft ad absurdum. Denn das BSI ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag im ersten Paragrafen des BSI-Gesetzes „als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene“ definiert wird. Und die soll jetzt dazu verpflichtet werden, Informationen über Schwachstellen weiterzugeben, deren rasche Schließung eigentlich ihre Kernaufgabe wäre.
Der Preis des Schweigens
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Wenn das BMI nun glaubt, dieser fatale Konstruktionsfehler bliebe folgenlos, irrt es. Sicherheitsforschende und Betreiber kritischer Infrastrukturen und nicht zuletzt NIS2-Betroffene werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie entdeckte Schwachstellen noch mit dem BSI teilen. Zumindest solange unklar bleibt, ob eine gemeldete Lücke möglichst zügig geschlossen oder vielmehr geteilt und für nachrichtendienstliche Operationen offengehalten wird. Genau jenes Vertrauen, das die Behörde in den vergangenen Jahren mühsam als neutrale Ansprechpartnerin der IT-Sicherheits-Community aufgebaut hat, steht damit auf dem Spiel – und mit ihm die Bereitschaft, überhaupt noch freiwillig zu kooperieren.
Mittel- und langfristig drohen dadurch mehr offene Flanken in der digitalen Infrastruktur, gerade in einer Zeit, in der ohnehin schon außenpolitische Spannungen und hybride Bedrohungen zunehmen. Der Gesetzgeber handelt sich so ein zusätzliches digitales Sicherheitsrisiko ein.
Kein Beleg für Sicherheitsgewinn
Bemerkenswert ist auch: Der Entwurf nimmt weitreichende Eingriffe vor, obwohl bislang nicht belegt ist, dass offensive Cyberfähigkeiten tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugen, der die entstehenden Risiken rechtfertigt. Stattdessen wird mit dem allgemeinen Verweis auf die Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung gearbeitet. Handfeste Evidenz darüber, wie oft solche Zero-Day-Informationen tatsächlich zu belastbaren Erkenntnissen führen, ob man überhaupt in der kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Schwachstelle und Ausrollen eines Patches sinnvoll tätig werden kann und wie viele zusätzliche Angriffsflächen durch die verzögerte Schließung entstehen – all das bleibt in der Begründung auffällig dünn.
Ein Gesetzentwurf, der derart tief in unsere nationale Cybersicherheitsarchitektur eingreift, sollte diese fachliche Abwägung nicht der politischen Debatte überlassen. Das muss von Anfang an mit belastbaren Zahlen und Nachweisen unterlegt werden.
Verpasste Chancen bei der Geheimdienstkontrolle
Die Reform wäre eine gute und überfällige Gelegenheit gewesen, um die rechtlich diffuse Stellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS, jenseits eines bloßen Errichtungsbeschlusses auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch stattdessen konzentriert man sich auf die falschen Baustellen. Gleichzeitig werden die nachrichtendienstlichen Kontrollmechanismen zunehmend aufgeweicht und in einer Weise zentralisiert, die kaum noch Transparenz über das Vorgehen zulässt.
Was lange währt, wird manchmal eben auch schlecht. Das trifft auf kaum ein Gesetzesvorhaben so sehr zu wie auf diesen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Wer das BSI zur Zulieferin einer offensiven Nachrichtendienstpraxis macht, beraubt die Behörde ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Sicherheits-Community und demoliert ihre Funktion als vertrauenswürdige Mittlerin zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber sollte diesen massiven Konstruktionsfehler unbedingt noch im weiteren parlamentarischen Verfahren korrigieren, bevor daraus ein dauerhafter Rückschritt für die Cybersicherheit und digitale Souveränität Deutschlands wird.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Warm versus monochrom: Die Bilder der Woche 28
In dieser Woche bestechen die ausgewählten c’t-Fotogalerie-Bilder durch zwei unterschiedliche Merkmale. Knapp die Hälfte der Motive wirkt durch ihre Schwarz-Weiß-Umsetzung oder blaue Farbelemente kühl und dynamisch. Die andere Hälfte strahlt eine intensive Wärme aus. Nur grüne Naturaufnahmen sucht man in der aktuellen Auswahl vergeblich.
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Lassen Sie sich von geschwungener Architektur, perfekt positionierten Körpern und warmen Naturelementen verzaubern. Der Sommer bietet die Gelegenheit, von saftig grünen Motiven zu Gelb- und Rottönen überzugehen und so den Lauf der Natur in die eigenen Bilder einfließen zu lassen.
Auf Spitze – Hellblau von fossy304

Auf Spitze – Hellblau
(Bild: fossy304)
Eine Ballerina im hellblauen Kleid balanciert auf den Spitzen ihrer Schuhe. Ihr Rock schwingt in weiten Falten mit und friert die Bewegung im Bild ein. Große Fenster im Hintergrund fluten den Studioraum mit weichem Gegenlicht und lassen die Szene nahezu schwerelos erscheinen. Das zarte Blau des Kleides setzt den einzigen Farbakzent vor der hellen, beinahe weißen Kulisse und lenkt den Blick sofort auf die Tänzerin. Ein Moment voller Anmut, in dem Licht, Stoff und Körperspannung perfekt zusammenfinden.
Schattenspiel von Reinhard Evers

Schattenspiel
(Bild: Reinhard Evers)
Rot, so weit das Auge reicht: Ein Blick ins Innere einer von der Morgensonne durchfluteten Mohnblüte. Hinter einem Blütenblatt zeichnet sich eine kleine Silhouette ab, die schwer zu identifizieren ist – ist es ein Blatt oder ein Insekt? Die Makroperspektive verwandelt die Blätter und Staubgefäße in fast abstrakte Formen, während das Gegenlicht die feinen Adern zum Glühen bringt. Ein stiller Moment, groß erzählt.
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Tagesanbruch von bild0815

(Bild: bild0815)
Zwischen Gräsern spannt sich ein Spinnennetz, das vom Morgentau benetzt ist und von der aufgehenden Sonne beleuchtet wird. Im Hintergrund steht ein einzelner Baum als Solitär im Nebel, der der Weide Tiefe verleiht. Das Gegenlicht zeichnet die Halme als feine Silhouetten nach und lässt jeden Tautropfen im Netz glitzern. Warme Gelb- und Orangetöne treffen auf die kühle Nebelbank – ein perfekt eingefangener Moment zum Tagesanbruch. Der Fotograf schreibt zu seinem Bild: „Gerade im Sommer ist der ‚Tagesanbruch‘ oft sehr wunderbar, so ohne Hitze, mit noch viel Zeit vom Tag übrig. Der Nebel dämpft bis zum Durchbruch der Sonne das Zeitgefühl und macht kurioserweise durch das Verbergen der Ränder die Welt grenzenlos. Wenn dann noch die Tautropfen im Spinnennetz den Herbst ahnen lassen, ist es eine fast perfekte Illusion der Welt ohne Raum und Zeit.“
Verdeckte Wahrheit von Ivan im Abstrakten

Verdeckte Wahrheit
(Bild: Ivan im Abstrakten)
Eine weiße Blüte verdeckt ein Auge, das andere bleibt geschlossen. So entsteht ein Porträt, das sofort neugierig macht. Die Schwarz-Weiß-Darstellung reduziert das Bild auf Form, Licht und Ausdruck. Der dunkle Hintergrund lässt Gesicht und Blume klar hervortreten. Die ruhige Haltung und die harmonische Komposition verleihen der Szene eine stille Spannung. Das Motiv spielt mit den Begriffen Auge, Blume und Wahrheit und stellt eine einfache Frage: Was sehen wir wirklich?
Dancing von christof (1)

Dancing
(Bild: christof (1))
Vor einem feinmaschigen Gitter begegnen sich zwei Schmetterlinge. Das strenge Raster bestimmt die gesamte Fläche und erzeugt einen grafischen Rhythmus. Kräftige horizontale und vertikale Streben gliedern den Bildraum und bilden einen klaren Gegenpol zu den organischen Formen der Insekten. Die gelb-schwarzen Flügel bilden den stärksten Farbkontrast und übernehmen das visuelle Gewicht der Aufnahme. Durch die Anordnung der Tiere wirkt der Moment wie eine Choreografie, und es entsteht ein spannender Dialog zwischen geometrischer Ordnung und lebendiger Bewegung.
DNA von Karsten Gieselmann

DNA
(Bild: Karsten Gieselmann)
Architektur oder Biologie? Diese Treppe in Hamburg kann sich offenbar nicht entscheiden. Aus der Vogelperspektive wickelt sie sich wie eine Doppelhelix nach unten und zieht den Blick unweigerlich in die Mitte. Kühles Grau, glatte Flächen, klare Kanten – und plötzlich fühlt sich das Treppenhaus an wie ein Blick durchs Mikroskop. Wer hier hinuntergeht, läuft gewissermaßen durch den Bauplan der Moderne.
Taglilienblüte von Wolfgang Görgen

Taglilienblüte
(Bild: Wolfgang Görgen)
Manche Blumen brauchen keine große Bühne – sie bringen ihr eigenes Scheinwerferlicht mit. Die Taglilie leuchtet in sattem Gelb und tiefem Rot aus dem dunklen Hintergrund hervor und zieht sofort alle Blicke auf sich. Daneben wartet eine Knospe geduldig auf ihren Auftritt. Das Spiel aus Licht und Schatten macht die Szene fast dramatisch. Ein kurzer Blütenmoment, der lange im Gedächtnis bleibt.
(vat)
Künstliche Intelligenz
Mit verrückten Gadgets und Klimaanlagen-Tuning gegen die Hitzewelle | c’t uplink
Der heißeste Juni in Europa seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Der letzte Rekord ist erst vom Vorjahr. Sommerliche Hitzewellen sind längst auch in Deutschland Realität. Klimaanlagen, früher hierzulande eher verpönt, rücken deshalb immer stärker in den Fokus. Viele Modelle zum Selberaufstellen sind zeitweise ausverkauft. In der aktuellen Folge von c’t uplink sprechen wir darüber, was die kleinen Klimaanlagen taugen, und blicken auch auf ungewöhnliche Gadgets.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Die heise+-Redakteure Alexander Spier und Jan Philipp Wöbbeking beschäftigen sich schon länger mit den Klimageräten. Alexander Spier hat kürzlich eine günstige Monoblock-Klimaanlage vom Baumarkt getestet. Jan Philipp Wöbbeking bastelt schon länger daran, seine Monoblock-Klimaanlage effizienter zu bekommen, und berichtet von seinen Erfahrungen.
Gemeinsam mit Moderator Keywan Tonekaboni sprechen sie über die verschiedenen Funktionsweisen der Bautypen und darüber, welche Kniffe wirklich helfen und wie praktikabel mobile Split-Klimaanlagen für Mieter sind.
Abseits von Klimaanlagen hat Jan Philipp Wöbbeking gerade noch ganz verrückte Gadgets im Test, angefangen bei einer Weste mit eingebauten Ventilatoren bis hin zu Kühlsystemen fürs Bett. Wie es Jan Philipp Wöbbeking mit der Kühlweste auf einem Festival ergangen ist und welche auch einfachen Tipps die beiden noch für heiße Tage haben, erfahrt ihr in diesem c’t uplink. Bleibt cool!
Empfohlener redaktioneller Inhalt
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Zu Gast im Studio: Alexander Spier und Jan Philipp Wöbbeking
Host: Keywan Tonekaboni
Produktion: Tobias Reimer
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