Künstliche Intelligenz
Kommentar: Ein Paladin gegen Sauron
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135 Jahre nach dem päpstlichen Rundschreiben Rerum Novarum reagiert erneut ein Papst auf eine technische Revolution. Doch während Leo XIII. 1891 die soziale Frage der Industrialisierung verhandelte, beschäftigt Leo XIV. etwas anderes: Wer kontrolliert die Maschinen, die heute nicht mehr Stoffe und Stahl, sondern gesellschaftliche Wirklichkeit produzieren?

Redakteur Hartmut Gieselmann, Jahrgang 1971, ist seit 2001 bei c’t. Er leitet das Ressort Anwendungen, Datenschutz & Internet und bearbeitet unter anderem aktuelle Themen rund um die Bereiche KI, Netzpolitik und Datenschutz.
Magnifica Humanitas ist deshalb weit mehr als ein Kirchenpapier über künstliche Intelligenz. Der Papst beschreibt eine Welt, in der Algorithmen Entscheidungen prägen, Plattformen die öffentliche Kommunikation kontrollieren und private Konzerne über Ressourcen verfügen, von denen Nationalstaaten nur träumen. Die eigentliche Gefahr sieht er – ähnlich wie seinerzeit Adorno und Horkheimer – in einem „technokratischen Paradigma“, das Berechenbarkeit mit Wahrheit, Effizienz mit Vernunft und technische Machbarkeit mit gesellschaftlichem Fortschritt verwechselt.
Die Enzyklika wendet sich gegen einen Deus ex machina, der dem einzigen Gott die Show zu stehlen droht. Das Silicon Valley verspricht die Abschaffung von Krankheit, Arbeit und vielleicht irgendwann sogar des Todes. Die Serverfarm wird zur Kathedrale, der CEO zum Hohepriester des Fortschritts. Für eine Institution, deren Geschäftsmodell seit zweitausend Jahren auf Erlösungsversprechen beruht, ist das keine Lappalie.
Darin liegt auch die politische Raffinesse des Textes. Nach Jahrzehnten, in denen Missbrauchsskandale die moralische Autorität der Kirche schwer beschädigt haben, versucht Leo XIV., den Vatikan als globale Gewissensinstanz neu zu positionieren: Für die Menschenwürde und gegen Machtkonzentration, Krieg und digitale Kontrolle.
Das führt selbst innerhalb des Katholizismus zu Konflikten. Besonders in den USA. Während Vizepräsident J. D. Vance die Hauptbedrohung in Migration, „Wokeness“ und kultureller Auflösung sieht, richtet Leo XIV. den Blick auf die Entgrenzung technischer Macht. Beide Lager kritisieren die liberale Moderne, aber sie streiten darüber, was an ihr eigentlich gefährlich ist. Vance setzt auf die Nation, Leo XIV. auf transnationale Bündnisse.
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Gerade deshalb könnte die Enzyklika über kirchliche Kreise hinaus wirken. Gewerkschafter, Datenschutzaktivisten, linke Technik-Kritiker und katholische Sozialethiker werden sich über Eigentum, Abtreibung oder Familienpolitik kaum einig werden. Doch sie teilen die Skepsis gegenüber einer Zukunft, die von einigen wenigen Konzernen gestaltet wird, deren Satelliten bereits den Himmel bevölkern und deren Algorithmen die öffentliche Wahrnehmung strukturieren.
Der Papst baut damit Brücken. Wer den Plattformkapitalismus und die Konzentration digitaler Macht für das eigentliche Problem unserer Zeit hält, muss nicht katholisch werden, um strategische Zweckbündnisse einzugehen. Erfahrene Rollenspieler von Tolkien bis Dungeons & Dragons wissen schließlich: Gegen den Endgegner gewinnt keine Klasse allein.
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(hag)
Künstliche Intelligenz
Bildungsexperten für Social Media-Verbot an Grundschulen
In der Debatte um eine Regulierung des Zugangs für Kinder und Jugendliche zu sozialen Medien haben Experten des Aktionsrats Bildung ein Social-Media-Verbot in Grundschulen gefordert. „Die Gefahren und unerwünschten Nebenwirkungen von Social Media überlagern nach unserer Einschätzung mögliche positive Aspekte im Grundschulalter“, sagte Bildungswissenschaftlerin Nele McElvany von der Uni Dortmund der dpa. „Deshalb plädieren wir für einen Ausschluss von Social Media aus Grundschulen, wenn es sich nicht um klar umrissene besondere pädagogische Ziele handelt, die doch einen Einbezug erfordern.“
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Erhebliche Risiken bis hin zu Sucht und Mobbing-Erfahrung
Die Nutzung von Smartphones, Social Media und Social Gaming steige bereits im Grundschulalter deutlich an, stellt ein Gutachten des Aktionsrats fest. Grundschulkinder seien mit Informationen konfrontiert, die nicht mehr über Erwachsene gefiltert, sondern durch Algorithmen gesteuert würden, schildert das Gremium renommierter Bildungsforschender.
Kindgerechte und sichere Angebote gebe es hingegen nur begrenzt. Aufmerksamkeitsstörungen, exzessives Nutzungsverhalten bis hin zu Sucht sowie Cybermobbing betreffen demnach auch schon Grundschulkinder. „Pädagogisches Ziel für Grundschulen muss sein, die Entwicklung der Voraussetzungen für einen souveränen Umgang mit Social Media durch die Grundschulkinder zu fördern“, betont McElvany. Dazu gehöre auch etwa die Fähigkeit der Selbstregulation.
Neues Bildungsziel „mediale Integrität“
Das Expertengremium schlägt das neue Bildungsziel „mediale Integrität“ vor, damit Kinder früh angeleitet werden, sich sicher und verantwortungsvoll im digitalen Raum zu bewegen. Es solle für alle Altersstufen eingeführt und gezielt in den Fachunterricht integriert werden, erläutert die Direktorin des Instituts für Schulentwicklungsforschung in Dortmund. Der Schutz von Kindern im digitalen Raum sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betont McElvany, Mitautorin des Gutachtens.
Eltern sollten von den Grundschulen Beratung und Hilfestellungen bekommen – Infos über Risiken und Potenziale der sozialen Medien, konkrete Nutzungsempfehlungen und Hinweise auf Ansprechpersonen in der Schule. Auf Bundesebene brauche es einen verbindlichen Rechtsrahmen zur stärkeren Regulierung von Social Media. Das nehme dann auch Anbieter in die Pflicht, etwa mit Blick auf eine wirksame Altersüberprüfung bei Einrichtung eines Nutzerkontos. Manipulative und suchtfördernde Elemente sowie Werbung in Social Media und Social Games, die auf Kinder abzielen, sollten untersagt werden.
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Handy-Nutzung in NRW bereits reguliert
„Gerade mit Blick auf Grundschulkinder ist aus Sicht des Schulministeriums Zurückhaltung bei der Nutzung von Smartphones und sozialen Medien geboten“, sagt ein Sprecher in Düsseldorf. Alle Schulen hätten die Handy-Nutzung seit 2025 geregelt, das Schulministerium habe dafür klare Leitlinien vorgegeben. „Für Grundschulen gilt dabei die klare Empfehlung, die private Nutzung von Smartphones und Smartwatches grundsätzlich zu untersagen.“ Unabhängig davon bleibe die Vermittlung von Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe von Schule. Kinder und Jugendliche müssten lernen, digitale Medien sicher, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen. Medienbildung ist dem Sprecher zufolge im NRW-Schulgesetz verankert.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Mini-PC Ninkear L12 Pro im Test: Intel Core i9, 16 GB RAM & 1 TB SSD für 480 €
Ninkear setzt im Mini-PC L12 Pro auf Intels stärkste Mobile-CPU von vor 4 Jahren, USB4 und gleich zweimal LAN mit 2,5 Gigabit.
Der Ninkear L12 Pro will mit einem vier Jahre alten Intel Core i9 in der Mittelklasse mitmischen. Der optisch identische Ninkear M8 konnte der starken Konkurrenz aus Minisforum, Geekom und Co nicht das Wasser reichen. Neben dem 20-Kerner gibt es 16 GB RAM, 1 TB schnellen SSD-Speicher, USB4 und gleich zweimal 2,5-Gigabit-Ethernet. Ob Ninkear aus den Problemen des M8 gelernt hat oder erneut Probleme mit der Kühlung auftreten, zeigt unser Test. Das Testgerät hat uns Banggood zur Verfügung gestellt.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Ninkear L12 Pro?
Im Ninkear L12 Pro arbeitet der Intel Core i9 12900HK mit 14 Kernen und 20 Threads. Die CPU basiert auf der Intel-7-Architektur und bietet 6 Performance- und 8 Effizienzkerne. Die takten mit maximal 5,0 beziehungsweise 3,8 GHz bei einer Leistungsaufnahme von bis zu 115 W. Der Namenszusatz „K“ weist auch darauf hin, dass die CPU selbst ein freies Übertakten ermöglicht – ob das dann auch im BIOS freigeschaltet ist, hängt vom Integrator, also Ninkear, ab. In unserem Fall konnten wir keine entsprechenden Einstellungen finden. Zudem wird uns die CPU auch nur als 12900H – also ohne „K“ – im Task-Manager oder auch Aida64 angezeigt.
Die integrierte Grafik hört auf den Namen Iris Xe und taktet ihre 96 Rechenkerne mit bis zu 1450 MHz. Gerade im Vergleich zu moderneren Mobile-CPUs, kann diese aber nicht mithalten. Stattdessen eignet sich die Grafik vor allem für die üblichen Office-Aufgaben, etwas Videobearbeitung und so manchen älteren Spieletitel.
Obwohl der Prozessor bereits 2022 vorgestellt wurde, gibt es schon eine NPU, die lokale KI-Anwendungsfälle, wie etwa einen virtuellen Kamerahintergrund im Videocall, dank spezialisierter Hardware noch einmal effizienter bearbeitet. Hier kommt der sogenannte „Gauß- und neuraler Beschleuniger“ in der Version 3.0 zum Einsatz.
Beim RAM unterstützt der Prozessor bis zu 64 GB über zwei Kanäle. Je nach Mainboard können SO-DIMM-Module im DDR4-Standard bis 3200 MT/s oder im DDR5-Standard bis 4800 MT/s zum Einsatz kommen – bei verlöteten LPDDR-Modulen liegen die Datenraten sogar bei 4267 und 5200 MT/s. Obwohl die CPU an sich bereits mit PCIe 4.0 arbeitet, steht über den Chipsatz mit PCIe 3.0 pro Lane im Vergleich nur die halbe Bandbreite zur Verfügung. Insgesamt bietet die CPU ganze 28 Lanes.
Tatsächlich integriert ist ein 16 GB großes DDR4-SODIMM-Modul ohne Herstellerangabe, aber mit Speicherbausteinen von Crucial mit 3200 MT/s. Das ist nicht gerade die ideale Konfiguration für maximale Performance und auch wenig zukunftssicher.
Beim Speicher gibt es eine 1 TB große M.2-SSD, ebenfalls ohne aufgedruckte Herstellerkennzeichnung. Aida64 zeigt uns diese als „Maxio MAP1202“ an und weist zudem darauf hin, dass die SSD keinen DRAM-Cache hat. Wie uns Crystaldiskmark mit Werten von 3566 MB/s im Lesen und 3154 MB/s im Schreiben bestätigt, arbeitet diese nur mit PCIe-3.0-Geschwindigkeiten. Wie relevant das dann in der Praxis ist, hängt von den persönlichen Anforderungen ab, für die meisten sollte der Unterschied aber kaum negativ auffallen. Der Port selbst soll laut Aida64 aber PCIe 4.0 unterstützen und ist mit vier Lanes an die CPU angebunden. Zudem gibt es noch einen zweiten M.2-Port, ebenfalls im Formfaktor 2280.
Bei den Anschlüssen ist neben zweimal 2,5-Gigabit-Ethernet auch der USB4-Anschluss als Typ-C auf der Vorderseite ein kleines Highlight. Der Port erlaubt nämlich die Stromversorgung des Mini-PCs und kann per Displayport-Alt-Mode Monitore ansteuern. Das geht zusätzlich noch über HDMI und einen dedizierten Displayport-Anschluss.
Kabellos kommuniziert der L12 Pro über Wifi 6, damit also nur im 2,4- und 5-GHz-Band, und Bluetooth 5.2. Dabei kommt mit dem 8852BE für WLAN und Bluetooth ein Chipsatz von Realtek zum Einsatz. Auch für Ethernet gibt es ein Modul von Realtek, das wird uns jedoch nur unter dem generischen Namen „Realtek Gaming 2,5 GbE Family Controller“ angezeigt, eine eindeutige Modellbezeichnung fehlt.
Die Stromversorgung erfolgt alternativ auch über den klassischen Rundhohlstecker mit dem mitgelieferten Netzteil (120 W).
Performance: Wie schnell ist der Ninkear L12 Pro?
Der Intel Core i9 12900HK ist zwar das mobile Flaggschiff von Intels 12000er-Serie (Alder Lake-P), kann aber gerade in Spielen und Spiele-Benchmarks bei weitem nicht mit modernen CPUs in der Mittelklasse mithalten. Das gilt zumindest für die Konfiguration des L12 Pro.
In PCMark10 erzielt der i9 im Schnitt 5850 Punkte in der Version 1 und 7059 Punkte in der Version 2 des Benchmarks. Das ist ziemlich genau auf dem Niveau des Nipogi AM06 Pro (Bestenliste) mit Ryzen 7 5800U, welchen wir am unteren Ende der Mittelklasse einordnen – dieser ist so aber leider nicht mehr verfügbar. Einer unserer lang anhaltenden Favoriten, der Minisforum UM760 Slim (Bestenliste), schafft sogar knapp über 7000 Punkte in der ersten Version des Tests mit seinem Ryzen 5 7640HS.
3DMark Time Spy bewertet den L12 Pro mit 1403 Punkten, mit einer Einzelwertung von 1232 Punkten für die Grafik und 6645 Punkten für die CPU. Hier sehen wir, dass die Grafikeinheit sogar ein wenig schwächer ist, als die des Ryzen 7 5800U, im ursprünglich getesteten Nipogi AM06 Pro.
Geekbench 6 attestiert der Intel-CPU 2130 Punkte im Single- und 7685 Punkte im Multicore sowie 12.194 Punkte im OpenCL-Grafikbenchmark. In Cinebench R24 sind es dann 90 Punkte im Single und 513 Punkte im Multicore für die CPU.
Ninkear L12 Pro – Bilderstrecke
Neben den Benchmarks haben wir auch unsere beiden üblichen Testspiele Anno 1800 und Cities Skylines 2 gestartet. Wir spielen in Full-HD und laden in Anno unser fortgeschrittenes Endlosspiel und befinden uns auf der Hauptinsel mit knappen 50.000 Einwohnern. So zumindest, wenn wir nicht das neuere DirectX 12 sondern nur DirectX 11 auswählen, denn bei Ersterem stürzt das Spiel immer mit einer Fehlermeldung ab. Bei niedrigen Einstellungen und aktiviertem FSR (FidelityFX Super Resolution) im Modus „Ausgewogen“ erhalten wir im Schnitt gut spielbare 25 FPS. Dabei geht aber natürlich viel des sonst hohen Detailgrads von Anno verloren. Deshalb schrauben wir die Grafik auf „Mittel“ hoch, lassen FSR aber auf „Ausgewogen“. Damit schaffen wir es noch auf 17 FPS.
Deutlich anspruchsvoller ist Cities Skylines 2, wo wir unser Endlosspiel mit knappen 12.000 Einwohnern laden. Wir spielen auch hier in Full-HD und starten mit mittleren Einstellungen und damit dynamischer Auflösungsskalierung im Modus „automatisch“. So erhalten wir absolut unspielbare 5 FPS, weshalb wir direkt auf die niedrigen Einstellungen wechseln. Hier ist die dynamische Auflösungsskalierung dann im Modus „konstant“ und wir erhalten nur minimal bessere 7 FPS. Mit sehr niedrigen Einstellungen sind es auch nur 9 FPS, weshalb wir, Cities Skylines 2, zumindest in Full-HD, als unspielbar einstufen müssen.
Verbrauch: Wie hoch ist die Leistungsaufnahme des Ninkear L12 Pro?
Unter kombinierter Volllast des Systems taktet die CPU zuerst für etwa eine halbe Minute mit 2,2 bis 2,3 GHz bei einer System-Leistungsaufnahme von 82 W. Danach sinken Taktrate und Verbrauch zügig auf rund 1,6 GHz bei 58 W. Diese Werte hält der Mini-PC dann auch für mehrere Stunden konstant. Im Idle schwankt der Verbrauch zwischen 8 und 15 W, ist im Mittel aber bei knappen 10 W.
Lüfter: Wie laut ist der Ninkear L12 Pro?
Unter Last ist der L12 Pro mit 30 dB(A) am Gehäuse und 20 dB(A) in einem Meter Entfernung – gemessen mit einer App auf dem Smartphone – sogar ziemlich leise. Das Problem zeigt sich im Leerlauf (Idle), denn hier läuft der Lüfter dauerhaft und bleibt deutlich hörbar. Wir messen knappe 24 dB(A) mit dem Smartphone nah am Gehäuse. Das ist zwar keine Katastrophe, empfinden wir aber einfach als nervig und es ist auch unüblich für Mini-PCs. Zudem ist das hier auch unbegründet, denn im Idle liegen die Temperaturen bei unter 40 Grad, an sich macht der Mini-PC ja auch fast nichts. Selbst unter Volllast überschreitet die CPU die 75 Grad nicht, was ein hervorragendes Ergebnis ist.
An sich funktioniert die Kühlung also und unserer Einschätzung nach ist der dauerhaft aktive Lüfter einfach nur ein Downgrade des Systems. Im BIOS können wir nur das Leistungslimit der CPU anpassen, das standardmäßig bei 35 W liegt. Hier können wir anscheinend nur mehr Leistung freischalten, die Lautstärke im Idle jedoch nicht senken.
Software: Welches Betriebssystem ist auf dem Ninkear L12 Pro installiert?
Auf dem Ninkear L12 Pro ist Windows 11 Pro vorinstalliert. Ein vollständiger Virenscan mit dem Windows Defender bleibt ohne Befund.
Das System verzichtet zudem auf jegliche Bloatware mit Ausnahme der Microsoft-Apps und -Dienste. Ninkear bewirbt aktiv eine Kompatibilität für Linux – komisch nur, dass sie den Zugriff auf das BIOS dann unnötigerweise erschweren. Denn wenn wir wie üblich den einfachen Weg über das erweiterte Startmenü von Windows wählen wollen, gibt es den Optionspunkt, um ins BIOS zu booten, nicht mehr. Auch die üblichen Befehle aus Windows heraus scheitern alle, weshalb wir wild auf die Tastatur tippen müssen, um den aktiven Fast Boot zu überwinden und auf die klassische Variante den Zugriff zu bekommen.
Das klappt nach ein paar Versuchen dann auch und wir können von unserem USB-Stick mit Ventoy in Ubuntu 24.04.3 booten. Dort funktioniert dann aber alles auf Anhieb: richtige Bildschirmauflösung, funktionierender Touchscreen unseres externen Monitors, Audio über HDMI, Ethernet sowie WLAN und Bluetooth und auch der Ruhemodus – immerhin.
Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Ninkear L12 Pro?
Das Gehäuse des L12 Pro ist identisch mit dem des Ninkear M8. Damit ist es vollständig aus Kunststoff gefertigt und misst 130 × 127,5 × 52 mm. Auch das Gewicht ist mit 478 g auf gleichem Level. So vermittelt das Gehäuse aber auch denselben, eher billigen Eindruck und verformt sich schon bei leichtem Druck. Bei der Verarbeitung selbst können wir aber keine direkten Mängel feststellen. Seitlich gibt es zwei große Meshfronten, worüber der Lüfter kühle Luft ansaugt und diese anschließend nach hinten abtransportiert. Zumindest der Start-Knopf hat jetzt auch einen üblichen, haptischen Klick – das hatte uns beim M8 etwas gestört.
Das Öffnen des Systems gestaltet sich so auch hier sehr einfach. Wir müssen lediglich vier Schrauben auf der Unterseite lösen und die Bodenplatte ein wenig aufhebeln. Anschließend haben wir Zugriff auf das Gehäuseinnere. Von dort können wir weitere vier Schrauben lösen und anschließend die gesamte Platine aus dem Gehäuse entnehmen. Dabei müssen wir nur vorsichtig mit den sehr kurzen Antennenkabeln sein, die das Gehäuse mit dem Chipsatz-Modul verbinden.
Preis: Was kostet der Ninkear L12 Pro?
Normalerweise kostet der Ninkear L12 Pro knapp 600 Euro. Bei Banggood liegt der Preis aktuell am günstigsten bei 480 Euro (Code: BGf7df13).
Fazit
Der Ninkear L12 Pro ist ein solider Mini-PC der Mittelklasse, der aber kaum mit besonderen Features oder überdurchschnittlich starker Leistung heraussticht. Kleinere Highlights sind zweimal 2,5-Gigabit-Ethernet, die aber für den normalen Nutzer kaum einen Mehrwert liefern werden, und zudem der USB4-Anschluss als Typ C. Die Performance ist sogar schon eher schwach, was der L12 Pro auch durch die restliche Ausstattung mit Noname-Komponenten nicht wettmacht. Hinzu kommen ein dauerhaft aktiver Lüfter, ein billiges Gehäuse und auch ein unnötig komplizierter Zugriff zum BIOS. Das machen andere Hersteller in diesem Preisbereich deutlich besser und liefern meist auch noch ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
Künstliche Intelligenz
Finanzamt 2.0: Steuerbehörden sollen KI mit echten Bürgerdaten trainieren
Die Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltung soll einen Zahn zulegen, was Datenschützer und IT-Experten hellhörig machen dürfte. Mit dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2026 bereitet die Regierung den flächendeckenden Einzug von Systemen mit Künstlicher Intelligenz in die Finanzämter vor. Der Gesetzgeber reagiert damit nach eigener Darstellung auf den fachlichen Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, das komplexe deutsche Steuerrecht im digitalen Zeitalter noch effizient verwalten zu können.
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Die technologische Aufrüstung soll laut dem Entwurf vor allem dazu beitragen, den Erfüllungsaufwand in den Behörden zu senken und die Bearbeitung von Steuererklärungen im Massenverfahren zu beschleunigen. Für die Steuerzahler heißt das im Gegenzug, dass ihre sensiblen Finanzdaten künftig zur Optimierung staatlicher Algorithmen herangezogen werden sollen.
Der Kern der Neuregelung verbirgt sich hinter einer unscheinbaren Anpassung der Abgabenordnung. Konkret geht es um den Paragrafen 29c, der die Nutzung personenbezogener Daten für datentechnische Zwecke regelt. Bislang war es für die Finanzbehörden rechtlich aufgrund des Zweckbindungsgrundsatzes der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr schwierig, KI-Systeme mit realen Steuerdaten zu füttern.
Nun soll die gesetzliche Erlaubnis kommen, echte, unveränderte Steuerdaten für die Entwicklung, Überprüfung und Modifikation automatisierter Verfahren verwenden zu dürfen. Ein Training mit fiktiven Testdaten sei nicht zielführend, lautet die Begründung, da ein modernes KI-System ohne den Zugriff auf reale Datenstrukturen und Zusammenhänge seine Funktionsfähigkeit verliere oder ungenaue Ergebnisse liefere. Gerade wenn Informationen aus verschiedenen behördlichen Systemen eindeutig miteinander verknüpft werden müssten, stoße die Erstellung künstlicher Testfälle an wirtschaftliche und logische Grenzen.
Echte Steuerdaten für treffsichere Algorithmen
Um den Vorgaben des Datenschutzes dennoch gerecht zu werden, soll der Gesetzgeber das KI-Training mit einer Schutzmaßnahme verknüpfen: Die genutzten personenbezogenen Trainingsdaten müssen dem Plan nach spätestens ein Jahr nach Ende der jeweiligen Entwicklungs- oder Überprüfungsmaßnahme unwiderruflich gelöscht werden. Diese Frist soll verhindern, dass dauerhafte, gläserne Profile von Steuerzahlern zu Forschungszwecken in den Systemen verbleiben.
Zudem versichert das Finanzressort, dass KI im Steuerverfahren nur als Hilfsmittel fungieren werde. Die Entscheidungsbefugnis und die finale Prüfung verblieben beim menschlichen Sachbearbeiter im Finanzamt. Automatisierte, rein algorithmische Steuerbescheide, die zum Nachteil der Bürger ausfallen, soll es nicht geben. Die KI soll primär die Rolle eines Vorprüfers übernehmen, der Unregelmäßigkeiten aufdeckt.
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Um die Attraktivität für forschende Unternehmen zu steigern, sieht der Entwurf eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung vor. Unternehmen sollen künftig bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen können. Bislang lag der Deckel bei 15 Millionen. So will das Ministerium einen starken steuerlichen Anreiz setzen, um private Investitionen in Zukunftstechnologien wie KI, Halbleitertechnik und grüne Energien im Inland zu halten und auszuweiten.
(nie)
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