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Künstliche Intelligenz

Bundestag beschließt KI-Gesetz: Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsicht


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Kurz vor 22 Uhr hat der Bundestag am Donnerstag das nationale Umsetzungsgesetz für die KI-Verordnung der EU verabschiedet und die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für Künstliche Intelligenz in Deutschland bestimmt. Wirtschaftsverbände begrüßen die gewonnene Rechtssicherheit. Opposition und Zivilgesellschaft beklagen dagegen Defizite beim Grundrechtsschutz und warnen vor einem föderalen Kompetenz-Wirrwarr.

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Mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD beschloss das Parlament den vom Digitalausschuss noch geänderten Gesetzentwurf. AfD, Grüne und Linke votierten dagegen. Zugleich nahmen die Abgeordneten eine Entschließung an, die einen innovationsfreundlichen und möglichst bürokratiearmen Rahmen für KI-Anwendungen schaffen soll. Oppositionsanträge für ein Verbot biometrischer Fernidentifikation im öffentlichen Raum sowie ein verpflichtendes Transparenzregister fanden keine Mehrheit.

Mit der Initiative schafft Deutschland knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des AI Acts die nötigen nationalen Aufsichts- und Bußgeldstrukturen. Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei die Marktaufsicht, sofern keine spezialisierten Fachbehörden zuständig sind. Bei der Behörde soll zudem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum als Ansprechpartner für europäische Institutionen und zur Bündelung nationaler Expertise entstehen.

Für die Bürger wird die Bundesnetzagentur zur Beschwerdestelle bei vermuteten Verstößen gegen KI-Vorgaben. Gleichzeitig soll sie Unternehmen beraten und mindestens ein KI-Reallabor betreiben, in dem neue Anwendungen vorab getestet werden können. So will der Gesetzgeber Start-ups und mittelständische Unternehmen unterstützen.

Die NGO AlgorithmWatch moniert, dass zentrale Forderungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft unberücksichtigt geblieben seien. So fehle weiterhin ein verpflichtendes Transparenzregister für den KI-Einsatz in Behörden. Datenschutzbehörden hatten zudem gefordert, die Aufsicht über besonders sensible Hochrisiko-KI-Systeme ihnen statt der Bundesnetzagentur zu übertragen. Auch einen unabhängigen KI-Beirat hat das Parlament nicht gesetzlich verankert. Die stattdessen vorgesehene regelmäßige Beratung im Digitalausschuss gilt Kritikern als unzureichend.

Der IT-Verband Bitkom warnt vor Problemen bei der Umsetzung. Da die Länder in den Vollzug eingebunden seien, drohten unterschiedliche Bewertungen identischer KI-Systeme und ein bürokratischer Flickenteppich. Die Bundesregierung verweist indes darauf, dass die Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Fachaufsichten wie der BaFin klar abgegrenzt werden könnten. Nach Angaben des Nationalen Normenkontrollrats entstehen dem Bund einmalige Kosten von rund vier Millionen Euro. Die laufenden jährlichen Ausgaben werden auf 15,9 Millionen Euro für den Bund und 33,1 Millionen Euro für die Länder geschätzt. Bei Verstößen gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

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(mki)



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Künstliche Intelligenz

Mini-Quadrokopter: Potensic beginnt mit Vorverkauf der Atom 3


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Der chinesische Drohnenhersteller Potensic hat mit dem Vorverkauf einer neuen Version seines Topmodells begonnen. Die „Atom 3“ ist einen Tick größer als das Vorgängermodell, das c’t im vergangenen Jahr getestet hatte, unterscheidet sich äußerlich aber sonst kaum. Dafür steckt In dem über drei Achsen stabilisierten Gimbal nun ein 1/1,3 Zoll statt eines 1 / 2 Zoll großen CMOS-Bildsensors. Dies verspricht eine bessere Bildqualität auch unter schlechteren Lichtverhältnissen. Das Sichtfeld liegt nun bei 84 Grad (Atom 2: 78 Grad) und ist damit nun nicht mehr enger bei vergleichbaren Modellen von DJI.

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Bei Fotos gibt der Hersteller eine Auflösung von 8K / 50 Megapixel (8192×6144 Pixel) an, Videos fängt Drohnenkamera wie die Atom 2 mit bis zu 4K-Auflösung ein, nun allerdings mit einer Bildwiederholrate von maximal 60 statt 30 fps. Aufnehmen lassen sich die Videos mit erhöhten Kontrastumfang (HDR) und im Log-Profil P-Log, um in kontrastreichen Szenen sowohl in den hellsten Lichtern als auch in den dunkelsten Schatten möglichst viele Bildinformationen und Farbdetails zu erhalten. Die maximale Bildrate wurde schließlich von 80 auf 120 Mbit/s erhöht.

Wieder mit an Bord ist zudem ein spezieller Nachtmodus, der die Bildqualität von Videos, die man auf Flügen in der Dunkelheit aufnimmt, bereits bei der Atom 2 deutlich erhöhte. Solche Flüge sind generell erlaubt, allerdings muss man bei der Drohne dafür ein grünes Blicklicht nachrüsten und gerät durch das zusätzliche Gewicht eventuell in die nächsthöhere Klasse mit Pflicht zum Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein).



Potensic bietet für die Atom 3 auch einen Akku an, mit dem die Drohne 50 statt 40 Minuten am Stück fliegen können soll. Allerdings wird sie damit so schwer, dass man für den Betrieb einen Kenntnisnachweis benötigt.

(Bild: Potensic)

Ab Werk hat die Atom 3 mit dem Standardakku ein Startgewicht von unter 250 Gramm, weshalb man sie ohne Führerschein fliegen darf, man nur eine Versicherung benötigt und sich – wegen der eingebauten Kamera – beim Luftfahrtbundesamt registrieren muss (siehe c’t 21/2022, S. 64). Als C0-Drohnen gilt für sie eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Wie das Vorgängermodell erreicht die Armo 3 im Sportmodus laut Potensic eine Höchstgeschwindigkeit von 57,6 km/h. Unverändert ist auch, dass sie einer frischen Brise von Windstärke 5 (bis zu 38 km/h) widerstehen soll.

Apropos Akku: Laut Potensic ermöglicht das Standardmodell eine Flugzeit von zu 40 Minuten, nachdem der Akku der Atom 2 nur auf maximal 32 Minuten kam. Der Hersteller bietet aber auch noch einen Akku mit höherer Kapazität und einer Flugzeit von bis zu 45 Minuten an. Bei der Nutzung des größeren Akkus wird jedoch wiederum die 249-Gramm-Grenze überschritten, sodass die Atom 3 auch hier wieder in die nächsthöhere Klasse rutscht.

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Zur Drohne liefert Potensic abermals einen Controller mit, in den man mittig ein iPhone oder Android-Smartphone einklemmt und dieses über das beiliegende USB-Kabel anschließt. Der eingebauter Akku reicht laut Hersteller wieder für bis zu vier Stunden Betrieb. Die Drohne und ihr Gimbal werden über die (demontierbaren) Sticks und über Knöpfe und Drehregler am Controller gesteuert.

Die kostenlose Android und iOS-App namens Potensic Eve stellt das Live-Videobild der Drohne dar. Dabei setzt Potensic auf ein überarbeitetes Funksystem (PixSync 5.0), das nun nicht mehr nur auf 2,4, sondern auch auf 5,2 und 5,8 GHz arbeitet. Die Videos sollen nun in Full-HD (1080p) mit 60 statt 30 fps und über eine Distanz von bis zu 16 statt 10 Kilometer übertragen werden (in Europa voraussichtlich weniger), dafür hat sich laut Hersteller die Latenz von 120 auf 150 ms erhöht.

Wie bei den DJI-Drohnen bietet die Atom 3 verschiedene „QuickShots“, bei denen sie automatische Flugmanöver für Selfies absolviert – also etwa vom User wegfliegt oder ihn umkreist. Neu ist dabei der „Dolly Zoom“, ein Effekt wie aus der TV-Serie Severance. Hier fliegt die Drohne horizontal vom Nutzer weg, während sie in die Aufnahme hineinzoomt. Neu hinzugekommen ist laut Potensic ein Modus namens „Drift“.

Wie schon die Atom 2 bietet auch das neue Modell „AI-Folgen“. Damit kann sie etwa Personen oder Objekten automatisch folgen beziehungsweise neben diesen herfliegen kann. Eine solche Funktion ist bei Drohnen, die nur Sichtsensoren nach unten und keine weiteren Hindernissensoren haben, außergewöhnlich. Immerhin besteht die Gefahr, dass sie beim Folgen mit einem Hindernis kollidieren. Potensic begegnete dem bei der Atom 2., indem es eine Mindesthöhe von vier Metern für diese Funktion vorschreibt. An Bäumen führte der Weg dennoch besser nicht vorbei.

Die Atom 3 wird in mehreren Paketen mit unterschiedlich umfangreichem Zubehör angeboten, wobei der Startpreis im offiziellen Shop bei rund 414 US-Dollar (plus Versand und Steuern) liegt. Die Erfahrung mit der Atom 2 zeigt jedoch, dass die Modelle des Herstellers hierzulande oftmals mit recht hohen Preisabschlägen angeboten werden. Der Versand soll Anfang Juli starten.


(nij)



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Proxmox Mail Gateway 9.1 erleichtert Kampf gegen Spam und verschlüsselt Backups


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Die Proxmox Server Solutions GmbH aus Wien hat ihre Open-Source-Plattform für sichere E-Mail, das Proxmox Mail Gateway 9.1, aktualisiert. Ebenso wie die Virtualisierungslösung Proxmox VE 9.2 und der Proxmox Backup Server 4.2 arbeitet das Mail Gateway auf Basis von Debian GNU/Linux 13.5 „Trixie“ mit Linux-Kernel 7.0 und OpenZFS 2.4. Gegen Spam, Viren, Trojaner und Phishing-E-Mails sollen unter anderem Open-Source-Technologien wie ClamAV 1.4.4 und SpamAssassin 4.0.2 mit aktualisiertem Regelwerk schützen. Als Datenbank kommt PostgreSQL 17 zum Einsatz.

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Oft möchte man als Administrator wissen, warum eine Nachricht als verdächtig eingestuft und in Quarantäne verschoben wurde. Das Proxmox Mail Gateway 9.1 klärt darüber auf, indem in der Quarantäneübersicht jetzt sowohl die positiven als auch negativen Komponenten des Spam-Scores parallel angezeigt werden.

Oft prasselt Spam gleich in Mengen an alle Teammitglieder ein. In Quarantäne befindliche E-Mails innerhalb von gemeinsam genutzten Postfächern lassen sich jetzt als „gesehen“ markieren. So vermeiden Teams doppelte Prüfungen derselben Nachricht. Der Status wird direkt in der Liste per Häkchen angezeigt und kann über eine Aktionsschaltfläche geändert werden.

Die Handhabung externer Bilder in Quarantäne-E-Mails lässt sich nun so konfigurieren, dass sie erst auf Wunsch nachgeladen werden. Nutzer können die Inhalte bei Bedarf über die Schaltfläche „Bilder laden“ einblenden. So lassen sich Nachrichten sicher prüfen, ohne dass externe Inhalte, die möglicherweise Schadcode enthalten, automatisch von externen Quellen nachgeladen werden und damit Datenschutz- oder Sicherheitsrisiken entstehen (zum Beispiel Tracking-Pixel, Offenlegung der IP-Adresse, Bestätigung, dass die E-Mail-Adresse aktiv genutzt wird).

Auch die Integration des Proxmox Mail Gateways in den Proxmox Backup Server wurde verbessert. Backups lassen sich nun clientseitig verschlüsseln, und die Verwaltung der Schlüssel erfolgt direkt in der Anwendung. Optional kann ein Master-Schlüssel für Wiederherstellungszwecke hinterlegt werden. Zudem können Administratoren Backup-Verifizierungen anstoßen und den Verschlüsselungs- sowie Verifizierungsstatus einzelner Snapshots einsehen.

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Sämtliche Verbesserungen und Änderungen, aber auch möglicherweise auftretende Probleme beim Umstieg von vorherigen Versionen des Proxmox Mail Gateway sind ausführlich in der Roadmap dokumentiert. Im Proxmox-Forum können sich Anwender über das Proxmox Mail Gateway austauschen.

Das Proxmox Mail Gateway 9.1 steht als Open-Source-Software ab sofort zum Download bereit und darf kostenlos eingesetzt werden. Die Software ist unter der GNU Affero GPLv3 lizenziert. Der Zugriff auf das Enterprise-Repository kostet 190 Euro netto (zuvor 180) pro Jahr, professioneller Support ist von 540 bis 1900 Euro netto pro Jahr erhältlich.


(axk)



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Saily: Nord-Tochter liefert Reise-eSIM samt US-Telefonnummer


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Einst war es recht einfach, an eine amerikanische Telefonnummer zu gelangen: Skype, seit 2011 zu Microsoft gehörig, bot diese als sogenannte Skype-Number für einen vergleichsweise günstigen Jahresbetrag an. Wer in den USA unterwegs war oder mit Amerikanern telefonisch kommunizieren oder SMS versenden wollte, profitierte davon. Seit der Einstellung von Skype können Privatpersonen nur noch zu mehr oder weniger dubiosen Anbietern greifen, von denen etwa Apples App Store voll ist. Die populären Reise-eSIMs gibt es zwar für nahezu jedes Land der Welt, doch inkludieren diese üblicherweise nur Datenvolumen, aber weder SMS noch Telefonie. Der zur Nord-Gruppe gehörende eSIM-Anbieter Saily ändert das jetzt und verkauft eSIMs mit US-Nummer zum Mindestpreis von nicht ganz 12 US-Dollar im Jahr. Hinzu kommen noch Gebühren für die Telefonie und das Versenden von SMS.

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Laut Bestätigung des Anbieters gegenüber heise Mac & i sind diese Nummern neben Telefonie auch für Registrierungsvorgänge via SMS zu verwenden, darunter auch für Zwei-Faktor-Authentifizierungen (2FA). Daneben sind ganz normal aus- und eingehende Telefonate möglich. Die US-Telefonnummer lässt sich in der App von Saily bestellen. In seiner Ankündigung nennt der Anbieter explizit das iPhone als Plattform, bei dem man die eSIM dann als zweite Hauptnummer nutzen kann. Auf der Website heißt es jedoch, dass auch Android-Geräte kompatibel sind.

Der Kauf der Nummer setzt eine Verifikation voraus („Know Your Customer“, KYC). Das ist bei Erwerb reiner eSIMs hingegen nicht so. Laut Angaben von Saily dient dies dazu, eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. „Bei Telefonnummern verringert die Verifizierung das Missbrauchsrisiko und trägt dazu bei, die Zuverlässigkeit und den Ruf des Nummernbereichs zu wahren“, so eine Sprecherin. Die Verifikation sei über amtliche Ausweisdokumente inklusive Aufenthaltsgenehmigung und ein eigenes Foto möglich.

Die 11,88 Dollar im Jahr, also 0,99 US-Cent pro Monat, sind der Mietpreis für die Nummer. Hinzu kommen noch Kosten für Telefonie und verschickte SMS, die es zum Paketpreis gibt, gültig jeweils für 30 Tage. Befindet man sich in den USA, sind ab 1,99 Dollar fünf Minuten Telefonie sowie fünf ausgehende SMS verfügbar. Das größte verfügbare Paket kostet 13,99 Dollar und bietet 200 Minuten Telefonie und 200 SMS. Eingehende SMS kosten nichts.

Will man die Nummer innerhalb von Deutschland nutzen, wird es bei größeren Paketen teurer: Hier geht es zwar auch bei 1,99 Dollar los (5 Minuten, 5 SMS), das größte Paket kostet aber 15,99 Dollar (200 Minuten, 200 SMS). Andere Weltregionen können auch teurer sein. Möchte man die Nummer global nutzen (121 Länder), werden 5,99 Dollar im kleinsten Paket (5 Minuten Telefonie, 5 SMS) und 21,99 Dollar im größten Paket (200 Minuten Telefonie, 200 SMS) fällig. Die Nummer ist monatlich kündbar. Außerhalb der Verwendung des globalen Pakets muss man auf Reisen ins Ausland die Nutzung im jeweiligen Zielland hinzubuchen. SMS können laut Saily weltweit empfangen werden. Sind Minuten / gesendete SMS verbraucht, muss das Paket nachgebucht werden.

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(bsc)



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