Datenschutz & Sicherheit
Asylpolitik: Auskunft ist keine Beratung
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann.“ Dieser Hinweis befindet sich bis zum heutigen Tag auf der Website des BAMF. Dabei stimmt das nicht mehr – zumindest wenn es um das Thema Rechtsauskunft geht.
Seit dem 12. Juni hat das Bundesamt, das für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland zuständig ist, neue Aufgaben. Es muss Antragstellenden kostenlos Informationen zum Asylverfahren geben, „auRA“ heißt dieses Angebot im BAMF. Das steht für „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“. Dass diese Auskunft nun zum Portfolio der Asylbehörde gehört, liegt an der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die Mitte Juni in großen Teilen in Kraft getreten ist.
Der verwirrende Hinweis ist wohl einer banalen Verzögerung bei der Aktualisierung auf der Website geschuldet. Ende Mai teilte das BAMF auf Anfrage mit, dass mit Start der Rechtsauskunft auch entsprechende Informationen auf der Seite des BAMF veröffentlicht würden. Die existieren auch, unter der Überschrift „Beratungsangebote“.
Auskunft ist keine Beratung
Dabei will die Rechtsauskunft auRA laut Antwort des BAMF eigentlich gar kein Beratungsangebot sein. „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls“, schreibt es Sprecher des Bundesamtes. Die auRA hingegen sei eine „informatorische Auskunft“. Das heißt: Es geht nicht darum, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Vielmehr sollen sie allgemeine „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens“ bekommen „und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert“.
Diese Informationen bekommen Asylsuchende von Mitarbeitenden des BAMF derzeit in Einzel- und Gruppenterminen. Künftig soll es auch eine „virtuelle Rechtsauskunft“ geben, teilte das Bundesamt netzpolitik.org auf Anfrage hin mit.
Eine vollwertige und unentgeltliche Beratung statt einer bloßen Auskunft führen in Deutschland vor allem die unabhängigen Asylverfahrensberatungen durch. Seit 2023 wird diese, so ist es auch im Asylgesetz verankert, durch den Bund gefördert.
Mehr als 200 unabhängige Beratungsstellen in Gefahr
„Wir beraten Menschen ergebnisoffen und behördenunabhängig ab dem Moment, wo sie darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, bis hin zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags“, sagt Hanne Tijman. Sie arbeitet als Fachkraft beim „Haus der sozialen Vielfalt“ in Leipzig, einem sozialen Träger, der seit September 2025 Asylverfahrensberatung anbietet. Manche Menschen, so erzählt Tijman, kommen nur einmal zur Beratung, weil sie beispielsweise Hilfe dabei brauchen, einen Brief vom BAMF zu verstehen. Andere begleiten die Verfahrensberater:innen über eine lange Zeit, bereiten Asylsuchende auf ihre Anhörung vor, unterstützen sie dabei, Belege für ihre Fluchthistorie zusammenzustellen, erklären Bescheide und das Klageverfahren, mit dem sie gegen Ablehnungsbescheide vorgehen können.
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Im letzten Jahr haben bundesweit 67.687 Menschen dieses Angebot der mehr als 200 Beratungsstellen in Deutschland in Anspruch genommen. Doch die unabhängige Asylverfahrensberatung steht vor einer ungewissen Zukunft, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will wegen der angespannten Haushaltslage zum nächsten Jahr die Finanzierung aus Bundesmitteln streichen. Das würde für viele Beratungsstellen ihre Arbeit unmöglich machen.
„Wenn der Förderstopp kommt, bedeutet das das Aus für die Beratungsstellen“, sagt Tijman. Dabei gehe es, gemessen am Bundeshaushalt, gar nicht um riesige Summen. Insgesamt knapp 22 Millionen Euro wurden im Jahr 2025 von den verschiedenen Projektträgern abgerufen. Tijman fürchtet: „Länder oder Kommunen können das sicherlich nicht ausgleichen. Wenn die Bundesförderung wirklich wegfallen sollte, würde das bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit zum 31. Dezember 2026 einstellen müssen. Das würde für Asylsuchende in ganz Deutschland faktisch das Ende des Zugangs zu unabhängiger Beratung bedeuten.“
Auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen es vor der bislang gesetzlich festgelegten Förderung landeseigene Förderungen gab, wird es schwierig, berichtet Tara Bonyad, Asylverfahrensberaterin beim Sächsischen Flüchtlingsrat. „Als das im Bund geregelt wurde, haben sie die Förderung in den Ländern abgeschafft“, sagt Bonyad. „Wenn jetzt die Bundesförderung wegfällt, braucht es also wieder einen neuen Kampf.“
Allein auf Beratung durch reguläre Rechtsanwält:innen zurückzugreifen, sei für die Antragstellenden keine gute Option: „Manche der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen in Städten, in denen es keine Anwält:innen gibt.“ Dann müssten Asylsuchende weite Wege auf sich nehmen. Und wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, helfen die Beratungsstellen auch, eine Person mit der nötigen fachlichen Expertise zu finden, so Bonyad. „Allein nach Anwält:innen zu suchen ist für die Menschen teilweise sehr schwierig: Sie sind neu in Deutschland, haben nur wenig Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und dann kommen auch noch Kosten dazu.“
„Beratung wichtiger denn je“
Noch hat Hanne Tijman Hoffnung, dass es im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen ein Einlenken gibt. Denn auch wenn die allgemeine Auskunft zum Asylverfahren durch das BAMF eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot sein könne, ein Ersatz sei sie nicht. „Eine Auskunft ist keine Einzelfallprüfung, die individuell auf die Flucht- und Lebensgeschichte der Person bezogen ist“, sagt sie. Im Gegensatz zu einer bloßen Auskunft könne ein individuelles Beratungsgespräch zu einer Anhörung schon mal mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da gehe es auch um viele sensible Fragen. Etwa bei queeren Geflüchteten, die sich darum sorgen, wie sie ihre Sexualität beim BAMF beweisen können. Und um die Frage, wie man die eigene Verfolgungsgeschichte glaubhaft darlegen kann.
Tara Bonyad sagt, dass die Asylverfahrensberatung auch Vorteile für das BAMF und andere hat: „Wir schauen gemeinsam mit den Menschen, was wichtig für ihre Anhörung ist und was nicht. Wir helfen dabei, Informationen für den Vortrag für die Anhörung zu strukturieren. Das bringt auch eine Entlastung für die Behörde und auch für die Verwaltungsgerichte, wenn wir mit den Antragstellenden schauen, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, gegen Bescheide zu klagen.“
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Eine ausführliche und unabhängige Beratung wäre gerade bei all den Neuerungen, die die Reform des Asylsystems nun mit sich bringt, dringend nötig, findet Wiebke Judith. Sie ist rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl und schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Durch das neue Asylrecht kommen neue Pflichten und Sanktionen auf asylsuchende Menschen in Deutschland zu, ihre Verfahren werden außerdem häufiger in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz entschieden werden.“ Unabhängige Beratung und Begleitung werde damit wichtiger denn je. Eine Infosession durch das BAMF, so Judith, „ist mit einer tatsächlichen Beratung nicht vergleichbar“.
„Ein struktureller Interessenkonflikt“
Damit Asylsuchende überhaupt von dem neuen Auskunftsangebot des BAMF erfahren, sollen sie noch vor der Antragstellung ein Angebot für ein Gruppengespräch bekommen. Aber auch später ist es für Antragstellende möglich, „über die gesamte Dauer des Verfahrens, auf Wunsch auch im Einzelfall, Rechtsauskünfte zu erhalten“. Für die Auskunft zuständig sind BAMF-Mitarbeitende, Sprachmittler:innen sorgen für die notwendige Übersetzung.
Neue Leute hat das Bundesamt für diese Aufgabe jedoch nicht eingestellt, obwohl es laut einem Sprecher mit einem Personalbedarf von 66 Vollzeitstellen für die Auskünfte rechnet. Das soll Bestandspersonal erledigen.
Asylorganisationen kritisieren, dass bei den Mitarbeitenden im BAMF ein Interessenkonflikt besteht. So schreibt Wiebke Judith von Pro Asyl: „Für die Betroffenen sind die Mitarbeitenden des BAMF ganz klar nicht unabhängig, sondern diejenigen, die über ihren Schutz oder ihre Abschiebung entscheiden werden.“
Auch Tijman sagt: „Bei der Auskunft ist das BAMF sowohl die informierende Behörde als auch diejenige, die am Ende über den Antrag entscheidet.“ Das ist für Tijman ein struktureller Interessenkonflikt. „Das würde auch zu Verunsicherung bei den Menschen führen, die Rat suchen.“ Sie nennt als Beispiel Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF nach Erteilung eines Schutztitels noch einmal prüft, ob einer Person ihr Schutzstatus wieder entzogen werden kann. „Dann müssten Asylsuchende zur Behörde gehen, die den Entzug prüft, um sich bei der gleichen Behörde Auskünfte darüber einzuholen, wie sie gegen den Entzug vorgehen können. Das ist unserer Einschätzung nach ein Rollenkonflikt, der sich nicht auflösen lässt.“ Für Tijman ist klar, dass ein effektiver Zugang zu Rechtsschutz auch aus rechtsstaatlicher Sicht nur über behördenunabhängige Beratungsstellen gewährleistet werden kann.
Das BAMF selbst sieht darin weniger Probleme: „Ein etwaiger Interessenkonflikt wird durch die Steuerung des Personaleinsatzes und getrennte fachliche Zuständigkeiten für das Asylverfahren einerseits und der Gestaltung der auRA andererseits zuverlässig vermieden“, teilt ein Sprecher mit.
Doch künftig sollen neben menschlichen Ansprechpersonen offenbar auch andere Methoden für die Auskunft genutzt werden. Das BAMF arbeitet an einer „virtuellen Rechtsauskunft“, die derzeit konzeptioniert werde. Was genau bei dieser Auskunft passiert, ob es um einen Chatbot, einen Terminvereinbarungsservice oder etwas ganz anderes geht, dazu schweigt sich das BAMF aus. „Verbindliche Aussagen hinsichtlich Zeitplan, Finanzierung und genauer Ausgestaltung der virtuellen Rechtsauskunft können noch nicht getroffen werden.“
Datenschutz & Sicherheit
„GTA 6“: Betrug mit vermeintlichem „Early Access“
„Grand Theft Auto VI“, oder kurz „GTA 6“, wird langsam greifbar – Vorbestellungen sind jetz möglich, am 19. November wird das Spiel verfügbar. Das große Interesse an dem Spiel wissen aber auch Online-Kriminelle für sich zu nutzen.
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Das berichtet Malwarebytes in einem Blogbeitrag. Betrügerische Webseiten sprießen demnach wie Pilze aus dem Boden, die vermeintlich das anbieten, was viele Menschen sich derzeit wünschen: Einen Weg, „GTA 6“ zu spielen, bevor es offiziell veröffentlicht wird. Sie ködern Opfer mit markigen Sprüchen wie „Erhalte GTA 6 vor allen anderen“ oder „Kaufe VIP-Frühzugriff“ („Get GTA 6 before everyone else“, „Buy VIP early access“). Dafür seien lediglich einige hundert US-Dollar in Form von Kryptowährungen zu zahlen, ein Payment-Code einzugeben und schließlich angeblich das Spiel freizuschalten.
Betrügerische Webseiten ködern Opfer

Eine betrügerische Webseite lockt mit „Early Access“ zu GTA 6.
(Bild: Malwarebytes)
Die Virenanalysten erklären, dass jede Webseite, die behauptet, einen Frühzugriff auf „GTA 6“ zu verkaufen, nicht von Rockstar Games autorisiert wurde und als betrügerisch angesehen werden sollte, bis Rockstar Zugangsmöglichkeiten über die offiziellen Kanäle verkündet. Ansonsten zahlen Opfer und erhalten dafür nichts als Gegenleistung – und weil es um Kryptowährungen geht, gibt es üblicherweise auch keine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen.
Die Spiele der „Grand Theft Auto“-Reihe erfreuen sich großer Beliebtheit, es handelt sich um eines der größten Franchises überhaupt. „GTA 5“ aus dem Jahr 2013 wurde mehr als 225 Millionen Mal gekauft. Das Schüren eines Hypes etwa mit der Verkündung des Verkaufspreises fünf Monate vor dem eigentlichen Start sowie der ab heute möglichen Vorbestellung – in Europa sollen 80 Euro für die Kopie fällig werden – zieht daher jetzt auch Verbrecher an.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdate: Kritische Client-Handshake-Lücke bedroht IBM Db2
IBMs Entwickler haben im relationalen Datenbankmanagementsystem Db2 drei Sicherheitslücken geschlossen. Im schlimmsten Fall können Angreifer Systeme nach erfolgreichen Attacken vollständig kompromittieren. Sicherheitsupdates stehen zum Download bereit. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Schwachstellen bereits ausnutzen.
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Von den folgenden Sicherheitslücken sind die Db2 Server Editions 11.5.0 bis 11.5.9 und 12.1.0 bis 12.1.4 bedroht. Die Entwickler versichern, die Sicherheitsprobleme in den Ausgaben 11.5.9 Build #84653 und 12.1.4 Build #86230 gelöst zu haben.
Drei Gefahren
Einer Warnmeldung zufolge gilt eine „kritische“ Schadcode-Lücke (CVE-2026-10109) als am gefährlichsten. Hier kommt es beim Aushandeln von Verbindungsparametern (Pre-Auth) mit einem Client im Kontext des Distributed-Relational-Database-Architecture-Protokolls (DRDA) zu Fehlern. Dabei kann es zur Ausführung von Schadcode aus der Ferne kommen.
In einem weiteren Fall (CVE-2026-11906 „mittel“) können Angreifer durch das Einfügen von bestimmten Elementen in von XMLTable abgeleiteten Spalten Speicherfehler auslösen, sodass es zu Abstürzen kommt. Über die dritte Schwachstelle (CVE-2025-36372 „mittel“) können Informationen leaken.
Zuletzt haben IBMs Entwickler im Februar dieses Jahres Root-Lücken in Db2 geschlossen.
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(des)
Datenschutz & Sicherheit
Verfassungsschutz zu Spionage: Unis sollen wachsamer sein
Forschungseinrichtungen müssen sich aus Sicht deutscher Sicherheitsbehörden besser vor Wissenschaftsspionage für China schützen. „Da, wo wir in der Wirtschaft inzwischen stehen in Bezug auf die Sensibilisierung, stehen wir in der Forschung und Lehre nicht“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, bei einer Cybersicherheits-Konferenz in Potsdam. Aus den Warnungen der Sicherheitsbehörden angesichts von Ausspäh-Aktionen müssten die Hochschulen und Einrichtungen auch ihre Schlussfolgerungen ziehen.
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Im Mai wurde bekannt, dass ein deutsches Ehepaar chinesischer Herkunft aus München verdächtigt wird, für einen chinesischen Geheimdienst Kontakte an deutsche Hochschulen geknüpft und deutsche Wissenschaftler unter falschen Vorwänden nach China gelockt zu haben.
Verfassungsschutz: Auch deutsche Forschung im Fokus Chinas
Zudem wird untersucht, ob am Saarbrücker Forschungszentrum für IT-Sicherheit Cispa sicherheitsrelevante Forschungsergebnisse an ausländische Stellen gelangt sind und ob dabei Rechtsverstöße begangen wurden. Vergangene Woche hatte das „Handelsblatt“ berichtet, es gebe eine bedenklich intensive Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus China, bei der sensible Daten und Know-how zu Themen wie KI und Cybersicherheit in die Volksrepublik abgeflossen sein könnten.
Verfassungsschutz-Präsident Selen sagte, Deutschland stehe im Fokus von Aktivitäten chinesischer Nachrichtendienste. Das betreffe nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Forschung und Lehre. „Und hier kommen alle Instrumente zur Anwendung. Das heißt also sowohl Cyberangriffe als auch Menschen, die eingeschleust werden und dort auch Erkenntnisse abziehen. Davor warnen wir. Das passiert.“
Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner sagte: „Ich gehe davon aus, dass wir an verschiedensten Stellen uns nochmal überlegen müssen, mit welchen Maßnahmen und vor allen Dingen auch mit welchen Regelungen wir dort vorgehen können.“ Der Cybersicherheits-Experte am Hasso-Plattner-Institut, Christian Dörr, sagte, Universitäten seien angesichts von Wissenschaftsfreiheit und einem offenen Austausch sehr viel schwieriger zu sichern als Unternehmen. Aber es gibt seiner Ansicht nach inzwischen ein Umdenken mit Blick auf die Gefahren der Wissenschaftsspionage.
Mitte Mai wurden Pläne bekannt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit zusätzlichen Befugnissen zur Bekämpfung von Spionage, Sabotage und Terrorismus auszustatten. Der Verfassungsschutz solle ein „echter Geheimdienst“ werden, sagte Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) damals.
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(dmk)
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