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Künstliche Intelligenz

Berliner Anschlag auf Stromversorgung: „Mehrere Systeme gleichzeitig beschädigt”


Fünf Tage nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke mit fünf 110-Kilovolt-Leitungen über den Berliner Teltowkanal ist die Stromversorgung in Teilen des Berliner Südwestens noch nicht wiederhergestellt. 24.700 Haushalte und 1.120 Gewerbebetriebe sind laut Angabe des landeseigenen Betreibers Stromnetz Berlin weiterhin von der Stromversorgung abgeschnitten.

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Wieder angeschlossen worden sind 20.000 Haushalte und 1.000 Gewerbekunden. Der Betreiber bittet jedoch die Kundschaft, auf die Nutzung von Großverbrauchern vorerst zu verzichten. Beispielsweise sollen im Schadensgebiet keine Wäschetrockner oder Waschmaschinen genutzt und keine Elektroautos geladen werden.

Laut Vorhersage vom Wochenende sollen die Probleme bis Donnerstag vollständig behoben sein. Die Witterungsverhältnisse erschweren die Arbeiten an Leitungen: Bei Frost von bis zu -8° Celsius nachts und knapp unter dem Gefrierpunkt tagsüber dauern die Bauarbeiten für die Ersatzversorgung weiter an, während ungeheizte Gebäude weiter auskühlen.

„Der Brandanschlag lässt sich als linksterroristische Tat qualifizieren“, erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage heise onlines. Die Behörden halten ein an Medien verschicktes Schreiben der sogenannten „Vulkangruppe“ – anders als in Sozialen Netzen diskutiert – für echt.

Erkenntnisse über eine mögliche russische Übersetzung liegen nicht vor“, so der BMI-Sprecher. „Erkenntnisse über eine sogenannte False Flag Aktion liegen ebenfalls nicht vor.“ Dienstagabend hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. Bei Straftaten von bundesweiter Bedeutung ist das üblich.

Doch stellen sich zwei weitere Fragen: Gab es grundsätzliche Fehler beim Netzaufbau? Und wie hätte die Krise nach dem Anschlag besser bewältigt werden können?

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Eng vermascht sei die Stromversorgung in der Hauptstadt, betont eine Sprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – in Ringstrukturen aufgebaut, gäbe es weitgehende „N-1“-Sicherheit, also bei Ausfall eines einzelnen Systems jeweils ein Backup. „Im vorliegenden Fall wurden jedoch mehrere Systeme gleichzeitig durch den Anschlag beschädigt“, so die Sprecherin.

Nicht nur die vom Brand beschädigten Kabel selbst nahmen Schaden, Kurzschlüsse in weiteren Systemen sorgten für zusätzliche Schwierigkeiten. Abgeschnitten wurde vor allem jener südwestliche Teil der Hauptstadt, der in wildem Zickzack unmittelbar an die frühere Zonengrenze zur DDR ragt. 37 Jahre nach dem Mauerfall und dem Untergang der DDR gibt es keine Ersatzanbindung über Brandenburger Territorium – bislang zumindest.

„Für das betroffene Versorgungsgebiet gibt es Pläne und konkrete Projekte für sicherheitserhöhende Maßnahmen durch alternative Kabelverbindungen“, erklärt die Senatsverwaltungssprecherin. Diese befänden sich „derzeit in praktischer Umsetzung.“

Die Senatsverwaltung, die von der früheren Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geführt wird, hat erst Mitte Dezember einen überarbeiteten „Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stromnetzes und zur Sicherstellung der Endkundenversorgung bei Stromausfällen“ vorgestellt. Dabei betonte Giffey zwar, dass es keine 100-prozentige Sicherheit gäbe, aber aufgrund früherer Vorfälle hätten Experten „genau analysiert, wo wir bei Prävention und Reaktion im Krisenfall noch besser werden können und ein Resilienzkonzept erarbeitet“.

Eine Vielzahl an Fragen werde nach Bewältigung der akuten Lage zu klären sein, sagt der Linken-Innenpolitiker Jan Köstering: „Allem voran ist es nicht zu vermitteln, dass die Zerstörung eines Leitungsweges für 100.000 Menschen einen kompletten Netzausfall bedeutet.“ Offenbar seien derartige Schwachpunkten in den Netzen seit Jahrzehnten nicht adressiert worden.

„Seit Jahren bekannt“ sei die Verwundbarkeit wichtiger Infrastruktur, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestags-Grünen Konstantin von Notz zu heise online. „Viel zu lang wurden die Probleme von den Verantwortlichen, auch und gerade im Bundesinnenministerium, sträflich vernachlässigt.“ Von Notz kritisiert – mittlerweile seit Jahren [–], dass Umsetzung zweier maßgeblicher Gesetzeswerke für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu langsam erfolge.

Erst vor einem Monat wurde die Ende 2022 beschlossene NIS2-Richtlinie für bessere IT-Sicherheit ohne weitere Übergangsfrist in deutsches Recht überführt. Die ebenfalls im Dezember 2022 auf europäischer Ebene verabschiedet CER-Schwesterrichtlinie für einen Mindeststandard zum besseren physischen Schutz kritischer Infrastrukturen schaffte es bislang nur bis in die Bundestagsberatung, nachdem rote und schwarze Innenminister sich mit der deutschen Umsetzung schwertaten.

Ob das Kritis-Dachgesetz große Veränderung mit sich gebracht hätte, ist unklar: der Zugang zum nun absichtlich beschädigten Kabelstrang sei mit einem massiven Zaun und Übersteigschutz gesichert gewesen, heißt es aus der Berliner Senatsverwaltung.

Der Landkreistag weist darauf hin, dass der Wert, ab dem eine Anlage überhaupt unter das Kritis-DG fällt, viel zu hoch sei: 500.000 versorgte Einwohner. „Die Mehrheit der Bevölkerung und Gewerbebetriebe in Deutschland wird von Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen“, rechnet Hauptgeschäftsführer Kay Ruge vor. Das aktuelle Beispiel mit 45.000 Haushalten und 2000 Betrieben habe bereits gezeigt, dass die Strukturen „an ihre Grenze kommen“, formuliert Ruge höflich. Er plädiert daher für eine deutliche Absenkung der Schwellenwerte.

Lauter gefordert wird zudem, Daten zu kritischen Infrastrukturen nicht mehr öffentlich zur Verfügung zu stellen. „Die aktuellen Transparenzregeln machen es Angreifern zu leicht, um etwaige Schwachstellen in unseren Energienetzen aufzuspüren“, sagt ein Sprecher des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU). „So werden schlimmstenfalls sicherheitsrelevante Standortdaten preisgegeben, die in den falschen Händen zur Gebrauchsanweisung für Sabotage oder hybride Angriffe – etwa mit Drohnen – werden können.“

Ähnliche Gedanken hat Giffey ins Spiel gebracht. Welchen konkreten Nutzen das bei Infrastrukturen haben könnte, bei denen über Jahrzehnte eher die historische Ungenauigkeit der Planunterlagen problematisch schien, verriet sie nicht. Zudem will die Sozialdemokratin mehr Videoüberwachung für kritische Infrastrukturen – die habe es bei der nun betroffenen Brücke zum Heizkraftwerk Lichterfelde nicht gegeben, weil darunter ein öffentlich nutzbarer Weg am Ufer entlang führt.

Kay Ruge vom Landkreistag betont die Bedeutung der Bewältigung von Krisensituationen: „Das erfordert finanzielle Ressourcen, Personal und viel Übung. Es reicht nicht nur Notfall- und Krisenpläne zu haben, sie müssen auch laufend geübt und evaluiert werden.“

„Es gibt an der ein oder anderen Stelle noch Optimierungsbedarf“, zitiert der Berliner Tagesspiegel Dienstagabend den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit Blick auf die Krisenreaktion Berlins. Die Hauptstadt brauchte Bundeshilfe offenbar dringender als geplant: 150 Ehrenamtliche des Technischen Hilfswerks (THW) aus 19 Ortsverbänden sind allein am Dienstag zum Einsatz gekommen, sagt das Bundesinnenministerium. Die Bundeswehr fährt seit Montag mit einem Tanklastzug Diesel zu Aggregaten im Stromausfallgebiet, nachdem das Land Berlin zunächst keine Hilfe der Bundeswehr wollte. Sonntagabend rief es dann doch eine Großschadenslage aus, um vom Bund mehr Hilfe anfordern zu können.

Zuständig für den Katastrophenschutz sind in Deutschland die Bundesländer; der Bund ist für Zivilschutz nur im Verteidigungsfall zuständig. Doch in diesem Fall wären Bundeswehr und THW bereits anderweitig verplant – ein Zustand, um den die Fachpolitiker in Bund und Länder seit Jahren wissen. Bislang haben weder Bund noch Länder die nötigen Mittel für wirksame Konsequenzen aufgebracht.


(ds)



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Künstliche Intelligenz

Dell rudert zurück: Kunden ignorieren KI-Features bei PCs


Auf der Technikmesse CES 2026 war künstliche Intelligenz (KI) wie so oft das Thema Nummer 1. Von den großen PC-Herstellern stellte sich lediglich Dell gegen den Trend und das ganz öffentlich.

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Der Produktleiter Kevin Terwilliger sagte während einer Veranstaltung mit Journalisten, bei der auch heise online zugegen war: „Wir konzentrieren uns sehr darauf, die KI-Fähigkeiten eines Geräts zu nutzen. Tatsächlich verfügt jedes Produkt, das wir ankündigen, über eine KI-Einheit. Aber was wir im Laufe dieses Jahres gelernt haben, insbesondere aus Verbrauchersicht, ist, dass sie nicht aufgrund der KI kaufen.“

Die 180-Grad-Wende gegenüber einem Jahr zuvor war demnach kein Zufall. Auf der CES 2025 stellte auch Dell noch KI in den Vordergrund. Zurückgerudert ist der Hersteller seitdem auch bei seiner Namensgebung. Unter anderem der Markenname XPS kehrt zurück.

Bei anderen Herstellern hört man unter der Hand Ähnliches zum Thema KI und Geräteverkäufen: Starke KI-Einheiten (Neural Processing Units, NPUs) treiben die Nachfrage nicht sonderlich hoch.

Beim Prozessorzulieferer Qualcomm zeigt sich das indirekt. Schon im Sommer 2024 soll die Firma laut Bloomberg festgestellt haben, dass vor allem die langen Akkulaufzeiten von Notebooks mit den eigenen Snapdragon-X-CPUs auf Interesse stoßen. Und das, obwohl Snapdragon-Geräte als erstes Microsofts Copilot-Funktionen unterstützten. Die Akkulaufzeiten stellte Qualcomm schließlich auch zur Vorstellung der neuen Generation Snapdragon X2 in den Vordergrund.

Microsoft integriert Copilot mittlerweile in fast alle eigenen Dienste. Mit dabei sind etwa Studio-Effekte, die in Videokonferenzen zum Beispiel den Hintergrund weichzeichnen können. Videos bekommen auf Wunsch Untertitel. Paint kann mehr oder weniger gut Bilder generieren.

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heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026.


(mma)



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BND soll IT-Riesen hacken und Internetknoten stärker überwachen dürfen


In den Datenzentren des Frankfurter Internetknotens DE-CIX, wo die digitalen Lebensadern Europas in Form von Glasfaserkabeln zusammenlaufen, bahnt sich eine sicherheitspolitische Zäsur an. Was dort seit Jahren als „strategische Aufklärung“ betrieben wird, soll nach dem Willen des Kanzleramts auf ein neues rechtliches Fundament gestellt werden.

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Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung erneut berichten. Die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen demnach so weit ausgedehnt werden, als ob es die Snowden-Enthüllungen nie gegeben hätte. Der Auslandsgeheimdienst könnte damit eigenständiger agieren. Vor allem will die Regierungszentrale die Abhängigkeit von den Erkenntnissen mächtiger Partner wie der NSA verringern.

Kern der geplanten Reform ist laut dem Bericht die Art und Weise, wie Daten am DE-CIX abgegriffen und verarbeitet werden. Bislang war es dem BND lediglich erlaubt, Metadaten für einen begrenzten Zeitraum zu sichern. Die eigentlichen Inhalte von E-Mails, Chats oder Internettelefonaten durften die Agenten nur in Echtzeit nach fest definierten Suchbegriffen filtern.

Künftig könnte dieser Prozess zweistufig ablaufen: Der Dienst soll die Befugnis erhalten, bis zu 30 Prozent des gesamten Datenverkehrs für ein halbes Jahr komplett zu speichern – inklusive aller Inhalte. In einem zweiten Schritt, der sogenannten Einsichtnahme, könnten die Spione diese gewaltigen Datenmengen nach relevanten Informationen durchforsten.

Die vorgesehene Praxis erinnert an die umkämpfte Vorratsdatenspeicherung. Die Juristen im Kanzleramt widersprechen dieser Einordnung den Reportern zufolge aber: Nicht alle Provider würden pauschal zur Speicherung verpflichtet. Vielmehr greife der Staat punktuell an strategisch wichtigen Schnittstellen selbst zu. Ein solches Auswertungsniveau sei bei europäischen Nachbarn längst Standard.

Brisant sind die Pläne auch im Bereich der aktiven Cyberspionage. Unter dem Aufhänger „Computer Network Exploitation“ soll der BND eine weitere offizielle Lizenz zum Hacken erhalten. Wenn US-Tech-Giganten wie Google, Meta oder X bei Anfragen nicht kooperieren, dürfte der BND heimlich in deren Systeme eindringen. Dies würde sogar für IT-Infrastrukturen innerhalb Deutschlands gelten, sofern dies zur Abwehr feindseliger Cyberangriffe notwendig ist. Die Grenze zwischen Inlands- und Auslandsaufklärung wäre so kaum noch aufrechtzuerhalten.

Auch der Kreis der potenziellen Überwachungsziele wird dem Bericht nach neu definiert. Ausländische Funktionsträger, wie etwa unter Diplomatenstatus agierende Geheimdienstmitarbeiter, sollen in Deutschland künftig genauso einfach überwacht werden können wie im Ausland. Gleichzeitig rüttele der Entwurf an einem Tabu, heißt es: dem Schutz von Geheimnisträgern wie Journalisten. Das Kanzleramt plane hier eine Differenzierung. Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Regime sollen nicht mehr denselben Quellenschutz genießen wie unabhängige Journalisten, da sie nach Einschätzung der Bundesregierung oft eher als Agenten agieren.

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Mit dem umfangreichen Vorhaben sollen BND-Agenten auch Wohnungen betreten und Bundestrojaner installieren dürfen. Die jüngste, nicht minder umstrittene Novelle des BND-Gesetzes erfolgte 2021. Damit erteilte das Parlament den Agenten etwa die Befugnis zum Hacken ausländischer Vermittlungsanlagen, Telekommunikationsinfrastruktur und von IT-Systemen von Providern.


(nen)



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Digital Networks Act: EU verzichtet angeblich auf Milliardenstrafen für Big Tech


Die europäische Telekommunikationsbranche hegte große Hoffnung: Big-Tech-Firmen wie Netflix, Google und Meta, die die europäischen Datennetze mit ihren Diensten besonders in Anspruch nehmen, sollten mithilfe des Digital Networks Act (DNA) künftig zur Kasse gebeten werden und so mithelfen, den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur zu finanzieren. Doch daraus wird möglicherweise nichts, wie jetzt die US-Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Statt knallharter Regulierung drohe Big Tech allenfalls ein mahnender Zeigefinger. Statt Milliardenstrafen setze das Regelwerk, das am 20. Januar präsentiert werden soll, auf Handreichungen und Dialog.

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Damit würde der Digital Networks Act (DNA) eine ganz andere Gangart an den Tag legen als der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA). Auf Basis der Markt- und Diensteregulierung hat die Europäische Kommission bereits Strafen im hohen dreistelligen Millionenbereich verhängt. Seit Jahren streitet die EU mit Größen wie Apple, Google und Meta.

Dass sich die EU nun deutlich zahmer positionieren will, soll laut dem Reuters-Bericht damit zu tun haben, dass die europäische Regulierung zunehmend auch das transatlantische Verhältnis belastet. Die Lesart der US-Regierung unter Donald Trump ist, dass sich die EU-Regulierung gegen US-Konzerne richtet und nicht etwa gegen die Art, wie sie in Europa vorgehen. Wenn die Tech-Konzerne nun zur Kooperation und Diskussion auf freiwilliger Basis ermuntert werden, soll dies offenbar die Wogen glätten – aufgrund mangelnder Einsicht dürfte aber eher zu erwarten sein, dass die Gesetzgebung damit zum zahnlosen Tiger wird.

Übergeordnetes Ziel des DNA, der von EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen vorgestellt werden soll, ist die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und das Auslösen von Investitionen in die Telekom-Infrastruktur. Die Details dazu müssen noch mit den EU-Ländern und dem EU-Parlament ausgearbeitet werden. Gut möglich, dass dann auch die Gangart gegenüber Big Tech noch verschärft wird.

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Zu den neuen Regeln zählt, dass die Kommission künftig die Dauer der Spektrum-Lizenzen festlegen soll, die in den Mitgliedsländern vergeben werden. Dabei geht es um die Funkfrequenzen für Mobilfunknetze, WLAN, andere drahtlose Kommunikation und Rundfunk. Mit der Festlegung der Verkaufsbedingungen und der Preismethodik soll der EU-Markt in den 27 Ländern harmonisiert werden. Für die Mitgliedsländer sind die Versteigerungen der Frequenzen eine milliardenschwere Einnahmequelle.

Auch beim Glasfaserausbau will Brüssel ein Wörtchen mehr mitreden. Nationale Regulierer sollen Leitlinien zum Glasfaserausbau erhalten. Den Regierungen soll aber die Möglichkeit erhalten bleiben, die Frist zur Abschaltung von Kupfernetzen zugunsten von Glasfaser über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern, wenn der Ausbau noch nicht soweit ist.


(mki)



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