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Datenschutz & Sicherheit

EU erweitert ihre Datenbanken mit Gesichtserkennung


Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken miteinander verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz im estnischen Tallinn, die meisten entsprechenden Vorhaben sollen 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt betrifft das für Fahndungen genutzte Schengener Informationssystem (SIS II); Eurodac, das bislang vor allem Fingerabdrücke von Asylsuchenden speichert; das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN).

Ebenfalls angeschlossen wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im gesamten Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Alle Reisenden mit Kurzzeitvisa, den sogenannten Schengen-Visa, werden dann beim Übertritt einer EU-Außengrenze mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild sowie Personendaten für drei Jahre gespeichert. Im Herbst folgt die Inbetriebnahme des Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Darüber müssen auch visumsfrei Einreisende ihren Grenzübertritt im Voraus anmelden und dazu online mehrere Fragen beantworten.

Die Vernetzung der existierenden Systeme erfolgt schrittweise über eine sogenannte Interoperabilitätsarchitektur. Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS), der eine übergreifende Suche mit Biometriedaten ermöglicht. Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.

Zum Projekt Interoperabilität gehört außerdem ein gemeinsamer Identitätsspeicher (CIR), ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Dadurch entsteht im Schengen-Raum eine biometrische Superdatenbank, die zu den größten der Welt gehört: Allein im EES werden jährlich mehrere hundert Millionen Reisende mit Fingerabdrücken und Fotos gespeichert.

„Interoperabilitäts-Roadmap“ für die nächsten Jahre

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Fahrplan für die kommenden Jahre diskutiert, zuständig bei den Mitgliedstaaten ist dafür die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM). Details dazu hat eu-LISA im Februar in einem Strategiepapier für die Jahre 2026 bis 2028 beschrieben. Auch die EU-Minister:innen diskutieren darüber bei ihrer Tagung im Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat) in dieser Woche.

Im November 2025 hat der Verwaltungsrat von eu-LISA eine „Interoperabilitäts-Roadmap“ beschlossen. Dazu gehört der Ausbau von SIS II und Eurodac mit Gesichtserkennung. Die Verordnung für das Fingerabdrucksystem Eurodac war bereits im Mai 2024 im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets der EU verabschiedet worden, geplant ist die Inbetriebnahme für Juni 2026. Die Behörde verspricht sich davon, besser verfolgen können, wenn Schutzsuchende unerlaubt innerhalb des Schengen-Raums das Land wechseln.

Zeitplan von eu-LISA – Alle Rechte vorbehalten eu-LISA

Auch im Schengener Informationssystem sind vor allem Migrant:innen gespeichert: Der größte Teil der zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind Ausreisepflichtige, etwa nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Anders als etwa beim EES liegen diese Daten nicht in Tallinn, sondern in einem von eu-LISA betriebenen technischem Zentrum in Straßburg. Einen Zeitplan zur Freischaltung der Gesichtserkennungsfunktion gibt es aber noch nicht: eu-LISA kündigt für das laufende Jahr an, eine entsprechende Roadmap zu erstellen.

Komplett erneuerte Visa-Plattform

Bis zum 1. Quartal 2030 müssen auch alle EU-Staaten das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) schrittweise in Betrieb nehmen. So steht es in einem „Fahrplan“, der im JI-Rat im Dezember 2025 genehmigt wurde. Zusätzlich zu Kurzaufenthaltsvisa sollen dann auch Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen integriert werden. eu-LISA entwickelt außerdem eine digitale Plattform, über die künftig online Visa-Anträge gestellt werden können. Dieses als EU-VAP bezeichnete System soll automatisch bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist – auch bei Reisen in mehrere Länder.

Zu den Kernelementen des neuen R-VIS gehört ein automatisiertes Verfahren bei der Antragstellung. Der Datensatz wird beim Eintrag mit allen anderen anderen Systemen der Interoperabilitäts-Architektur abgeglichen – dem EES, dem ETIAS, dem SIS, Eurodac, dem ECRIS-TCN sowie dem VIS selbst – und weiteren Datenbanken wie dem Europol-Informationssystem (EIS). Bei Treffern ist der Staat für eine manuelle Prüfung zuständig, der das Visum ausstellt. Dort wird auch über Erteilung oder Verweigerung entschieden.

Europaweite Abfrage von Gesichtern mit Prüm II

Die Kosten für die neue Überwachungsinfrastruktur sind hoch. Allein das Gesichtserkennungssystem im Projekt Interoperabilität war mit 300 Millionen Euro veranschlagt. Für die Weiterentwicklung von Eurodac sind für das laufende Jahr knapp 10,3 Millionen Euro reserviert, für 2027 knapp 6,8 Millionen und für 2028 rund 20,6 Millionen Euro. Die Interoperabilitätskomponenten, zu denen der biometrische Abgleichsdienst gehört, schlagen im selben Zeitraum mit insgesamt mehr als 168 Millionen Euro zu Buche.

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Hinzu kommt, dass nicht nur die gemeinsam geführten Biometriesysteme ausgebaut werden. Auch die nationalen Polizeidatenbanken mit Gesichtsbildern werden im Rahmen der „Prüm II“-Verordnung schengenweit vernetzt. Abfragen sind dann über ein sogenanntes „Treffer-/Kein Treffer-Prinzip“ möglich. Das heißt, Behörden erfahren zunächst lediglich, ob ein Datensatz existiert. Dann können sie diesen über die europäische Rechtshilfe herausverlangen.

Die Vernetzung erfolgt über einen neuen Prüm-II-Zentralrouter, der den Austausch biometrischer Daten zwischen europäischen Polizeibehörden bündeln soll. Ab Mitte 2027 soll in Prüm II die Abfrage von Gesichtern freigeschaltet werden, dazu wird das System ebenfalls an den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst angeschlossen.

Zugriff für US-Behörden

Über „Prüm International“ können auch Drittstaaten an das europaweite Abfragesystem angeschlossen werden. Erster Nutzer dieser Möglichkeit war nach dem Brexit Großbritannien, nun könnten weitere Partnerländer folgen. Vermutlich wird dies zuerst EU-Beitrittskandidaten angeboten, darunter Balkan-Staaten oder die Ukraine. Die Regierung in Kyjiw soll laut „Politico“ bereits eine Liste mit 200.000 aktiven oder ehemaligen russischen „Kombattanten“ an Europol geschickt haben, damit einzelne Unionsmitglieder die Personen zur Einreiseverweigerung ins SIS II eintragen.

Eine Kröte sollen die Schengen-Staaten mit der „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) schlucken, einem von den USA geforderten Abkommen, das alle Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms abschließen müssen, um ihren Bürger:innen weiterhin die visafreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Es sieht vor, dass US-Behörden automatisierten, direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken der „Partner“ erhalten – konkret auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder.

Betroffen wären nicht nur Reisende in die USA, sondern möglicherweise alle Personen, deren Daten von den jeweiligen nationalen Behörden für den Zugriff freigegeben sind. In Deutschland beträfe dies wohl die vom Bundeskriminalamt geführte INPOL-Datei, in der 5,4 Millionen Menschen mit fast 8 Millionen Lichtbildern, die meisten davon Asylsuchende oder Ausreisepflichtige. Auch die brutale US-Abschiebemiliz ICE könnte diese Daten nutzen. Wer das EBSP nicht unterzeichnet, soll aus dem Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen werden. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026, derzeit verhandelt die EU-Kommission dazu geheim über ein Rahmenabkommen mit den USA.



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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD


Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!



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Malware: KI erzeugt kaum aufhaltbaren Wurm


IT-Forscher untersuchen, ob künstliche Intelligenz eine Bedrohung darstellt. Dabei haben sie eine neue Bedrohungsart entwickelt: Ein KI-Wurm, der maßgeschneiderte Angriffe auf jedes Ziel startet, dem er begegnet.

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Ein IT-Forscherteam hauptsächlich aus Wissenschaftlern der Universität Toronto, des Vector Institute, der Universität Cambridge und ServiceNow Research hat einen Pre-Print seiner Forschungsarbeit „KI-Agenten ermöglichen adaptive Computer-Würmer“ (AI Agents Enable Adaptive Computer Worms) auf arxiv.org veröffentlicht. Demnach haben sie einen kaum aufzuhaltenden Wurm entwickelt, der sich von Gerät zu Gerät bewegt und dabei angepasste Exploits für Schwachstellen für die jeweiligen Ziele entwickelt und sich dadurch weiter fortpflanzt.

Computer-Würmer sind bekannt und gefürchtet, verbreiten sie sich meist ohne weitere Nutzerinteraktion rasant in Netzwerken, können diese lahmlegen oder weitere Malware verteilen. Bisher benutzen bekannte Würmer wie WannaCry gezielt einzelne Sicherheitslücken in den anvisierten Geräten aus. Durch das Anwenden bereitstehender Patches lassen sich die Lücken schließen und die weitere Verbreitung dieser Würmer aufhalten. Anders sieht das nun mit dem autonom agierenden KI-Wurm aus.

Der Wurm der IT-Forscher nutzt infizierte Rechner, um offene große Sprachmodelle (LLMs) auszuführen. Damit hält er seine Entscheidungsfähigkeit aufrecht und vergrößert seine Reichweite für weitere Angriffe, erklären die Wissenschaftler. Sie haben ihn in einem isolierten Netzwerk aus Linux-, Windows- und IoT-Geräten ausgesetzt und er verbreitete sich darin, indem er gängige, in der Praxis auftretende Schwachstellen in Unternehmensnetzwerken ausnutzte. Da die LLMs auf den gekaperten Rechnern laufen, haben die Angreifer zudem keine Kosten für Rechenleistung – anders als die „Verteidigerseite“, die solche Angriffe etwa mittels KI abzuwehren versucht.

Auch die zunehmend eingesetzten zentralen Sicherheitschecks und etwa Ratenbegrenzungen in den kommerziellen KI-Angeboten umgehen die IT-Forscher mit diesem Ansatz geschickt. Selbsterhaltende, KI-gestützte Cyberbedrohungen sind damit nicht mehr länger reine Theorie, ergänzen die IT-Forscher.

Konkret haben sie ihren Wurm in einem isolierten Netzwerk mit 33 Geräten ausgesetzt. Die reichten von Linux-Servern über Windows-Umgebungen hin zu Internet-of-Things-Geräten (IoT). Hier haben die IT-Forscher jedoch bekannte Schwachstellen offen gelassen, die in freier Wildbahn auch auftreten. In mehreren Testläufen, die jeweils über sieben Tage liefen, hat der KI-Wurm jeweils rund ein Drittel der Schwachstellen korrekt erkannt und insgesamt auf einem Viertel der Maschinen missbraucht, um die eigenen Rechte auszuweiten. Zudem breitete er sich auf rund 20 Prozent der Geräte aus und erreichte sieben Generationen der Selbstfortpflanzung. Um das Zahlenwirrwarr aufzudröseln, fassen die Wissenschaftler zusammen: Der Proof-of-Concept-Wurm habe knapp 75 Prozent des Netzwerks erfolgreich attackiert und sich auf knapp zwei Drittel des Netzes repliziert.

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Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Das Diagramm visualisiert die Kette von Angriffen und Schwachstellen, die der KI-Wurm ausgenutzt hat.

(Bild: Forschungsarbeit „AI Agents Enable Adaptive Computer Worms“)

Erstaunlich zudem, dass etwa drei der Schwachstellen im Jahr 2026 bekannt geworden sind, was jenseits des Trainings-Cutoffs der LLMs liegt. Die haben also aus veröffentlichten Informationen selbsttätig funktionierende Exploits entwickelt. Sie sind also nicht abhängig von bekannten PoC-Exploits.

Die Wissenschaftler warnen: „Wir müssen uns auf autonome generative Gegner einstellen: Malware-Systeme, die sich ohne menschliches Zutun verbreiten und nicht durch festgelegten Exploit-Code definiert sind, sondern durch die Fähigkeit, Ziele zu analysieren, sich an Beobachtungen anzupassen und Angriffslogik in Echtzeit zu entwickeln.“


(dmk)



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Operation KRATOS 2: Europol meldet 29 Festnahmen gegen illegales Streaming


Eine internationale Ermittlergruppe hat neun kriminelle Netzwerke für illegales Streaming zerschlagen und 29 Verdächtige festgenommen, teilte Europol am Mittwoch mit. Bei der Operation KRATOS 2 entfernten die Behörden zudem 27.332 illegale Streaming-Links.

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Die Operation lief von September 2025 bis April 2026 und wurde von Bulgarien in Zusammenarbeit mit Europol koordiniert, geht aus der Mitteilung von Europol hervor. Beteiligt waren Strafverfolgungsbehörden aus 13 Ländern, darunter Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die USA.

Die Ermittler identifizierten 86 Verdächtige und durchsuchten 148 Objekte. Die kriminellen Gruppen verteilten ihre Strukturen laut Europol gezielt über mehrere Länder, um einer Entdeckung zu entgehen. Statt nur einzelne Webseiten abzuschalten, nahmen die Behörden daher die dahinterliegende Infrastruktur ins Visier. Insgesamt hat Europol eigenen Angaben zufolge mehr als 720.000 rechtsverletzende Objekte identifiziert. Dazu kämen 4.370 weitere Domains und über 18.000 IP-Adressen, die mit den illegalen Diensten in Verbindung stehen.

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Bei der Ermittlung haben Partner aus dem privaten Sektor geholfen – laut Europols Mitteilung sind darunter AAPA, ACE/MPA, LALIGA, UEFA, Friend MTS, beIN Media Group und Irdeto. Einzelne Domains oder Netzwerke, die zerschlagen wurden, werden nicht genannt.

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KRATOS 2 ist die Fortsetzung der Operation KRATOS aus dem Sommer 2024, die das bulgarische Innenministerium mit Unterstützung von Europol und Eurojust durchführte. Damals ging es den Behörden vorrangig um Fußball-Streams im Rahmen der Europameisterschaft 2024. Auch in Deutschland gehen Rechteinhaber gegen illegale Streams vor. Anfang Mai gelang DAZN und der DFL ein Schlag gegen die Streaming-Plattform Livetv.sx, die nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 14 O 68/26) per DNS-Sperre blockiert wurde.

Europol bringt in der Mitteilung auch eine Warnung an Nutzer solcher Angebote unter: Wer illegale Streaming-Anbieter nutze, unterstütze nicht nur kriminelle Netzwerke, sondern setze sich auch der Gefahr durch Schadsoftware, Spyware und Datendiebstahl aus. „Was für Verbraucher wie günstiger Zugang zu Premium-Inhalten aussieht, wird von komplexen kriminellen Organisationen betrieben“, heißt es in der Mitteilung.


(dahe)



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