Künstliche Intelligenz
Bessere Upload-Geschwindigkeit: Vodafone aktiviert neues Verfahren
Vodafone verspricht in seinen 5G-Netzen eine bessere Upload-Geschwindigkeit – allerdings zunächst nur im Zusammenspiel mit ausgewählten Xiaomi-Geräten. Hierfür wird das neue, standardisierte Verfahren „Uplink Carrier Aggregation mit TX-Switching“ eingesetzt. Es soll die Datenübertragung schneller und effizienter machen und könne zukünftig auch von anderen Mobilgeräteherstellern übernommen werden.
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Bis zu 200 Mbit/s
Das „Uplink Carrier Aggregation mit TX-Switching“-Verfahren ist seit vergangenem Freitag aktiviert. Es kombiniert laut Vodafone mehrere Übertragungskanäle für den Upload. Dadurch würden Kapazität und Verbindungstempo steigen. Schon vor zwei Jahren sollen erste Tests in Hannover und der spanischen Stadt Ciudad Real unter besten Bedingungen in der Spitze Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 273 Megabit pro Sekunde erreicht haben. Damals hieß es noch: „Heutige Smartphones verfügen entweder über einen oder zwei Kanäle, die dem Uplink gewidmet sind, wobei jeder Kanal etwa 100 Mbit/s bietet, je nachdem, wo sich der Nutzer befindet (in Innenräumen oder überfüllten Gebieten sinkt die Kapazität tendenziell). Durch den Einsatz von Uplink Carrier Aggregation mit Tx Switching konnten Vodafone und seine Technologie-Anbieter die Übertragung von Informationen optimieren. Es wurden deutliche Geschwindigkeitssteigerungen erzielt, abhängig von der Entfernung zwischen dem Smartphone und dem mobilen Standort.“ Jetzt sollen im „Live-Netz“ Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 200 Mbit/s möglich sein. Laut Vodafone entspricht das einer Steigerung von rund 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Verfahren. Das tatsächliche Tempo sei allerdings von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von der Auslastung der Netze.
Vodafone stattet seine Mobilfunkstandorte in Deutschland nach und nach mit dem Technik-Upgrade aus, was zunächst nur wenige Kundinnen und Kunden bemerken dürften. Das Bündelungsverfahren funktioniert derzeit nämlich ausschließlich mit den Xiaomi-Smartphones 15 Ultra und 17 Ultra in Verbindung mit Mobilfunkstationen auf Basis von Ericsson-Technologie.
Fabrizio Rocchio, Netz-Chef von Vodafone Deutschland, erklärt hierzu: „Was wir vor zwei Jahren in Testumgebungen erprobt haben, bringen wir heute in den Live-Betrieb. Mit dem neuen Bündelungsverfahren lassen sich Videos und Dateien nun noch schneller in soziale Netzwerke und in die Cloud hochladen.“ Yongmin Huo, General Manager of Product Technology Department bei Xiaomi, ergänzt: „Gemeinsam mit Vodafone freuen wir uns, diese Funktion live zu bringen. Diese Technik ermöglicht eine deutliche Steigerung der Uplink-Kapazität und des Datendurchsatzes.“
(kbe)
Künstliche Intelligenz
25.000 Dollar für ein paar Minuten: Neuer Starlink-Tarif für US-Kamikazedrohnen
Kamikazedrohnen des US-Militärs fliegen für ein paar Minuten oder höchstens Stunden, bevor sie mit einer tödlichen Explosion in ihr Ziel auf dem Boden krachen. Für die zur Steuerung notwendige Starlink-Anbindung hat das US-Militär bislang 5.000 US-Dollar bezahlt, pro Flugdrohne. Während des Angriffs auf den Iran konnte Starlink-Betreiber SpaceX (Space Exploration Technologies) seine Marktmacht ausspielen und den Preis auf fast 25.000 US-Dollar verfünffachen.
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Dies berichtet Reuters unter Berufung auf Dokumente des US-Verteidigungsministeriums und zwei namentlich nicht genannte Eingeweihte. Der Preis von knapp 25.000 Dollar ist demnach der monatliche Tarif für Starlink-Terminals in Flugzeugen. SpaceX setzt ihn jetzt auch für Kamikazedrohnen durch, die nur kurze Zeit im Einsatz sind, bevor sie, samt Starlink-Terminal, explodieren. Das Unternehmen vertrete den Standpunkt, dass die Militärs den Monatstarif von 5.000 US-Dollar für Land- oder Wasserdrohnen missbräuchlich für ihre kurzlebigen Flugdrohnen genutzt hätten. Mangels Alternative müssen die USA den höheren Preis bezahlen. Nicht zuletzt hilft das SpaceX beim geplanten Börsengang hilft.
Iranische Drohnen des US-Militärs
Es geht um das Low-cost Uncrewed (Unmanned) Combat Attack System FLM-136 (LUCAS). Die Starrflüglerdrohne wurde von Spektreworks für das US-Militär entwickelt und erstmals Anfang des Jahres gegen den Iran eingesetzt. Ironischerweise ist LUCAS eine leicht verkleinerte Variante des vom Iran entwickelten Modells HESA Shahed 136. Spektreworks hat Shahed reverse engineered.
Low Cost bedeutet laut Reuters 30.000 US-Dollar pro Stück, wohl inklusive der ursprünglichen Zahlung von 5.000 US-Dollar für die Starlink-Anbindung. Seit dem erzwungenen Tarifwechsel muss das US-Militär also rund 50.000 US-Dollar pro Stück budgetieren.
Musk verweist auf Starshield
Elon Musk sei bereits am 1. März, einen Tag nach dem Beginn des Angriffs der USA und Israels auf den Iran, auf die Sache aufmerksam geworden. Der SpaceX-Chef antworte auf ein Online-Posting, das eine LUCAS-Flugdrohne mit eingebautem Starlink-Terminal zeigte: „Es ist eine Verletzung der Starlink-AGB, das Terminal für Waffensysteme einzusetzen. Das betrifft alle Nutzer und wird bei Erkennung deaktiviert.”
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Tatsächlich ist das Starlinks AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) so nicht zu entnehmen. Sie weisen lediglich darauf hin, dass Starlink nicht für den Einsatz mit Waffen konzipiert sei. Werden Starlink-Terminals modifiziert, behält SpaceX sich vor, „nach freiem Ermessen” technische Unterstützung zu verweigern und den Vertrag zu kündigen. Da LUCAS-Drohnen nur sehr kurz eingesetzt werden, ficht eine etwaige Vertragskündigung Krieger nicht an.
Musk verwies damals auch auf das für das US-Militär entwickelte Angebot Starshield. Dessen Satelliten bieten zusätzliche Funktionen, insbesondere zur lückenlosen Dauerüberwachung unseres gesamten Planeten. Die Funkverbindungen dürften besser verschlüsselt aber leichter zu stören sein, weil das Signal breiter ist. Daher setzen Militärs im Kampfeinsatz regelmäßig auf das herkömmliche Starlink.
Enorme Geldforderungen für Handy-Dienst
Mit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar hat das iranische Regime das Internet im Land abschalten lassen. Zwar wurden Starlink-Terminals ins Land geschmuggelt; deren Einsatz ist allerdings verboten und lebensgefährlich. In Städten betreibt das iranische Regime Berichten zufolge Störsender gegen die Starlink-Verbindungen. Erst am Montag wurden Internetzugänge im Iran reaktiviert, jedoch mit verstärkter Zensur. Beispielsweise wird Whatsapp blockiert.
Die digitale Totalzensur schnitt nicht nur Iraner von unabhängigen Nachrichten ab, sie verhinderte auch, dass sie Informationen über die Zustände im Land übermitteln. Solche Informationen wären für angreifende Militärs wertvoll.
Die US-Regierung, aber auch Vertreter der Zivilgesellschaft, wollten, dass SpaceX seine Starlink-Satelliten für direkte Funkverbindungen zu Mobiltelefonen im Iran öffne. SpaceX war laut Reuters bereit dazu, verlangte aber eine halbe Milliarde US-Dollar für die Inbetriebnahme der neuen Funktion und dann monatlich 100 Millionen US-Dollar. Diese Monopolrendite habe dann sogar das Pentagon verschreckt.
(ds)
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Klage gegen Cloud-Abgabe: Der Verband CISPE zieht in Italien vor Gericht
Die jahrelange Debatte über die Urheberrechtsabgabe erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der europäische Cloud-Verband CISPE hat eine Klage gegen ein Dekret des italienischen Kulturministeriums eingereicht. Dieses sieht vor, die traditionelle Geräteabgabe für physische Speichermedien wie Festplatten, Smartphones oder Rohlinge auf Cloud-Dienste auszuweiten. Nach Ansicht der Lobbygruppe verstößt dieser Schritt sowohl gegen italienisches als auch europäisches Recht. Er gefährde den digitalen Binnenmarkt.
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Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Latium könnte Signalwirkung für die EU haben. Denn auch in anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich wird über ähnliche Modelle diskutiert.
Historisch dient die Urheberrechtsabgabe dazu, Kreative und Rechteinhaber dafür zu entschädigen, dass Verbraucher legale Privatkopien von geschützten Werken wie Musik, Filmen oder Texten anfertigen. In Italien ist diese Pauschalzahlung bereits fest verankert: Jeder Server und jede Festplatte, die in einem Rechenzentrum verbaut wird, unterliegt beim Kauf einer entsprechenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaften.
Die Ausweitung auf Cloud-Speicher bedeutet nach Darstellung der Kläger, dass derselbe Vorgang zweifach finanziell aufgerechnet wird. Die Cloud-Infrastruktur basiere auf Hardware, für die bereits beim Erwerb Abgaben entrichtet worden seien. Daher handele es sich um eine Doppelbesteuerung, die Anbieter und letztlich Endkunden unverhältnismäßig belaste.
Vorwurf von Verfahrensfehlern und Alleingängen
Die Allianz Cloud Infrastructure Services Providers in Europe führt auch schwerwiegende Verfahrensfehler ins Feld. Das italienische Ministerium habe seine Kompetenzen überschritten, indem es den Geltungsbereich eines bestehenden Gesetzes per Dekret ohne die erforderliche Zustimmung des Parlaments ausgeweitet habe. Zudem wäre die italienische Regierung verpflichtet gewesen, die EU-Kommission vorab über das Vorhaben zu informieren („Notifizierung“) und eine offizielle Stellungnahme des italienischen Staatsrates einzuholen.
Der Verband warnt vor den Konsequenzen: Sollte die italienische Regel Bestand haben, drohe eine Fragmentierung des europäischen Marktes. Jedes EU-Land könnte eigene, unkoordinierte Cloud-Abgaben einführen. Österreich preschte hier ebenfalls bereits vor.
Ein Punkt der Cloud-Anbieter betrifft den Wandel der Mediennutzung. In Zeiten von Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix werden geschützte Inhalte kaum noch lokal oder in einer persönlichen Cloud repliziert, sondern direkt über lizenzierte Plattformen abgerufen. Die Urheber werden dabei schon über die Streaming-Plattformen für die tatsächliche Nutzung entlohnt.
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Zudem besteht der Großteil der in der Cloud gespeicherten Daten laut dem CISPE aus geschäftlichen Dokumenten, Firmenanwendungen oder rein privaten Backups, die keine urheberrechtliche Relevanz haben. Eine pauschale Abgabe auf Cloud-Speicher sei daher nicht zeitgemäß. CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance kritisiert das italienische Vorgehen scharf. Er drängt auf den Einsatz von digitalem Rechtekontrollmanagement (DRM), statt pauschale Töpfe ohne transparenten Verteilungsmechanismus zu füllen.
Die Situation in Deutschland und der EU-Rahmen
In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz die Geräte- und Speichermedienabgabe, die von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verwaltet wird. Seit Jahren fordern Verwertungsgesellschaften auch hier eine Einbeziehung von Cloud-Speichern, da immer mehr Daten von lokalen Festplatten ins Netz wanderten.
Die Debatte ist von langwierigen Verhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Industrie und den Rechteinhabern geprägt. Das Oberlandesgericht München entschied 2024 in einem Verfahren gegen Dropbox, dass Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien sind.
Die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 lässt den Mitgliedsländern dem Europäischen Gerichtshof zufolge Spielräume bei der Gestaltung des „gerechten Ausgleichs“. Der freie Dienstleistungsverkehr muss aber gewahrt werden. Das italienische Verfahren wird daher auch von hiesigen Experten und Branchenvertretern aufmerksam verfolgt.
(wpl)
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c’t-Story: Tick, tick, tick | heise online
Noch vor zwei Tagen hatte ich keine Ahnung, was auf mich zukommen würde. Denn ich sah nicht den Auslöser der Katastrophe, sondern zunächst nur Teile von deren Auswirkung: den Rauch. Das Feuer.
Rein zufällig stand ich im Wohnzimmer. Gehört hatte ich nichts, was den vierfach verglasten Scheiben geschuldet ist. Durch die dringt kein Mucks ins Innere.

Was ist das: Es dreht sich um Technik, ist mal spannend, mal bestürzend, mal amüsant und hat nur sehr selten ein Happy End? Richtig: die c’t-Story. Seit gut 37 Jahren hat sie ihren festen Platz im Magazin – und seit einiger Zeit auch auf heise+. Mal kommt sie aus der Feder preisgekrönter Belletristik-Profis, mal sind die Verfasser hochkarätige Wissenschaftler – oder eigenwillige junge Science-Fiction-Debütanten. Viele unserer c’t-Story-Autoren haben in den vergangenen Jahren für ihre Werke renommierte Preise wie den Kurd-Laßwitz-Preis (KLP) oder den Deutschen Science-Fiction-Preis (DSFP) errungen.
Jetzt aber frage ich mich, was für Geräusche ich … nun ja, verpasste. Lautes Knallen? Donnerschläge, die einem durch Mark und Bein gehen?
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Tick, tick, tick“.
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