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Klage gegen Cloud-Abgabe: Der Verband CISPE zieht in Italien vor Gericht


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Die jahrelange Debatte über die Urheberrechtsabgabe erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der europäische Cloud-Verband CISPE hat eine Klage gegen ein Dekret des italienischen Kulturministeriums eingereicht. Dieses sieht vor, die traditionelle Geräteabgabe für physische Speichermedien wie Festplatten, Smartphones oder Rohlinge auf Cloud-Dienste auszuweiten. Nach Ansicht der Lobbygruppe verstößt dieser Schritt sowohl gegen italienisches als auch europäisches Recht. Er gefährde den digitalen Binnenmarkt.

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Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Latium könnte Signalwirkung für die EU haben. Denn auch in anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich wird über ähnliche Modelle diskutiert.

Historisch dient die Urheberrechtsabgabe dazu, Kreative und Rechteinhaber dafür zu entschädigen, dass Verbraucher legale Privatkopien von geschützten Werken wie Musik, Filmen oder Texten anfertigen. In Italien ist diese Pauschalzahlung bereits fest verankert: Jeder Server und jede Festplatte, die in einem Rechenzentrum verbaut wird, unterliegt beim Kauf einer entsprechenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaften.

Die Ausweitung auf Cloud-Speicher bedeutet nach Darstellung der Kläger, dass derselbe Vorgang zweifach finanziell aufgerechnet wird. Die Cloud-Infrastruktur basiere auf Hardware, für die bereits beim Erwerb Abgaben entrichtet worden seien. Daher handele es sich um eine Doppelbesteuerung, die Anbieter und letztlich Endkunden unverhältnismäßig belaste.

Die Allianz Cloud Infrastructure Services Providers in Europe führt auch schwerwiegende Verfahrensfehler ins Feld. Das italienische Ministerium habe seine Kompetenzen überschritten, indem es den Geltungsbereich eines bestehenden Gesetzes per Dekret ohne die erforderliche Zustimmung des Parlaments ausgeweitet habe. Zudem wäre die italienische Regierung verpflichtet gewesen, die EU-Kommission vorab über das Vorhaben zu informieren („Notifizierung“) und eine offizielle Stellungnahme des italienischen Staatsrates einzuholen.

Der Verband warnt vor den Konsequenzen: Sollte die italienische Regel Bestand haben, drohe eine Fragmentierung des europäischen Marktes. Jedes EU-Land könnte eigene, unkoordinierte Cloud-Abgaben einführen. Österreich preschte hier ebenfalls bereits vor.

Ein Punkt der Cloud-Anbieter betrifft den Wandel der Mediennutzung. In Zeiten von Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix werden geschützte Inhalte kaum noch lokal oder in einer persönlichen Cloud repliziert, sondern direkt über lizenzierte Plattformen abgerufen. Die Urheber werden dabei schon über die Streaming-Plattformen für die tatsächliche Nutzung entlohnt.

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Zudem besteht der Großteil der in der Cloud gespeicherten Daten laut dem CISPE aus geschäftlichen Dokumenten, Firmenanwendungen oder rein privaten Backups, die keine urheberrechtliche Relevanz haben. Eine pauschale Abgabe auf Cloud-Speicher sei daher nicht zeitgemäß. CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance kritisiert das italienische Vorgehen scharf. Er drängt auf den Einsatz von digitalem Rechtekontrollmanagement (DRM), statt pauschale Töpfe ohne transparenten Verteilungsmechanismus zu füllen.

In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz die Geräte- und Speichermedienabgabe, die von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verwaltet wird. Seit Jahren fordern Verwertungsgesellschaften auch hier eine Einbeziehung von Cloud-Speichern, da immer mehr Daten von lokalen Festplatten ins Netz wanderten.

Die Debatte ist von langwierigen Verhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Industrie und den Rechteinhabern geprägt. Das Oberlandesgericht München entschied 2024 in einem Verfahren gegen Dropbox, dass Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien sind.

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 lässt den Mitgliedsländern dem Europäischen Gerichtshof zufolge Spielräume bei der Gestaltung des „gerechten Ausgleichs“. Der freie Dienstleistungsverkehr muss aber gewahrt werden. Das italienische Verfahren wird daher auch von hiesigen Experten und Branchenvertretern aufmerksam verfolgt.


(wpl)



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KI-Update Deep-Dive: KI im Handwerk – Mehr als nur ein Werkzeug


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Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) wird oft als Lösung für Effizienzprobleme in Unternehmen gesehen. Doch im Handwerk, wo praktische Arbeit im Vordergrund steht, sieht die Realität häufig anders aus. Anstatt Produktivitätsgewinne zu erzielen, erleben viele Betriebe, dass die neue Technologie vor allem eines tut: Sie macht bereits vorhandenes Chaos sichtbar, erklärt Dominik Heckner im Podcast. Er ist Geschäftsführer der Heckner Coaching GmbH und hat sich auf die Beratung von Betrieben im Elektrohandwerk spezialisiert.


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„Wenn ich erwarte, dass die KI gewisse Dinge für mich übernimmt, mit denen sich bereits der Inhaber schwertut, der seit 10 oder 20 Jahren sein Unternehmen führt, wie soll die KI ohne große Anleitung diesen Job besser machen?“, fragt Heckner im Gespräch. Für ihn ist die richtige Reihenfolge entscheidend: „In jedem Unternehmen, völlig unabhängig von der Branche, gibt es drei Ebenen. Du hast Prozess, Mensch und Technologie. Und die richtige Reihenfolge ist natürlich Mensch, Prozess, Technologie.“


KI-Update

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Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Bevor KI-Tools sinnvoll eingesetzt werden können, müssen die Grundlagen im Betrieb stimmen. Heckner betont, dass eine der wichtigsten Voraussetzungen ein klares Organigramm und definierte Stellenbeschreibungen sind. Daraus ergeben sich dann individuelle Bedürfnisse und Möglichkeiten der Unternehmen.

Ist ein Unternehmen gut aufgestellt und die Strukturen gefestigt, kann KI in vielen Bereichen unterstützen: in der Lagerverwaltung, bei der Baustellenplanung, bei Mitarbeitergesprächen, in der schnelleren Kommunikation mit Kunden oder mit automatisierten Angeboten. Dabei gilt es auch immer, die Bedürfnisse und Bedenken der Belegschaft im Blick zu haben, „denn ansonsten wird es ein Kreuzzug, den der Chef alleine führt.“

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Ein konkreter Anwendungsfall ist die Erstellung eines digitalen Betriebshandbuchs, auf das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen Bot zugreifen können. Darin werden Fragen zu Arbeits- und Pausenzeiten, zum Umgang mit Material oder Fahrzeugen sowie zu Verwaltungsabläufen beantwortet. „Der Mitarbeiter kann auf der Baustelle ganz einfach über das Smartphone sagen, ‚ich habe folgenden Anwendungsfall, wie soll ich das technisch lösen?‘ Und dann untersucht die KI das Skript und gibt eine konkrete Antwort“, erklärt Heckner. Da die KI hierbei auf einen kontrollierten Wissensfundus zugreift, sei die Gefahr von Falschinformationen gering.

Allerdings warnt der Experte auch vor den Risiken. Insbesondere beim Thema Datenschutz sei Vorsicht geboten. „Im Zweifel, wenn es um Kundendaten geht, muss ich immer die Annahme treffen, dass ich es nicht darf.“ Personenbezogene Daten sollten nur mit Bedacht und im Einklang mit der DSGVO verarbeitet werden. Eine weitere Gefahr sieht er in der unreflektierten Nutzung von KI-Ergebnissen. „Das Gefährliche an der KI ist, dass 80 bis 90 Prozent wohl richtig sein mögen, aber die letzten 10 Prozent sind teilweise absurd schlecht.“ Erfahrene Fachleute erkennen diese Fehler sofort, für Neulinge könne dies jedoch zu einem Problem werden.


(igr)



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Speicherausgaben: Micron erhöht auf 250 Milliarden US-Dollar


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Auch der drittgrößte Speicherhersteller der Welt erhöht seine geplanten Ausgaben für den Bau neuer Halbleiterwerke. Micron nennt jetzt ein Budget von 250 Milliarden US-Dollar bis ins Jahr 2035 hinein. Umgerechnet sind das knapp 219 Milliarden Euro.

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Die Budgeterhöhung hat Micron im Zuge der anlaufenden Fundamentarbeiten in Clay, New York, verkündet. Dort entsteht eine „Megafab“, wie Micron sie nennt. Vollständig ausgebaut soll sie in ferner Zukunft aus vier einzelnen Halbleiterwerken bestehen. Die Betonierung des Fundaments beginnt jetzt ein Quartal früher als geplant. Einen Termin für die Fertigstellung nennt Micron bislang nicht.

Gleichzeitig schreitet der Bau zweier Halbleiterwerke in Boise, Idaho, voran. Im ersten Werk sollen ab Mitte 2027 erste Speicherchips vom Fließband laufen. Im zweiten Werk peilt Micron Ende 2028 an. Bis die Werke ausgelastet sind, könnte typischerweise jeweils noch bis zu ein Jahr vergehen.

Zuletzt hatte Micron Mitte 2025 ein Budget von 200 Milliarden US-Dollar genannt, dort aber keine Laufzeit für die Investitionen angegeben. Erst Ende Juni haben die beiden südkoreanischen Weltmarktführer Samsung und SK Hynix Investitionen von umgerechnet Hunderten Milliarden Euro angekündigt. Micron möchte sich offensichtlich nicht abhängen lassen.

Der US-Hersteller strotzt in der eigenen Mitteilung vor Superlativen und Dank an Trump, offenbar um dem Präsidenten zu imponieren. Unklar ist, wie hoch die Gesamt-Subventionen für den Bau der neuen Halbleiterwerke ausfallen. Ende 2024 waren 6,2 Milliarden US-Dollar Direktförderung und weitere Steuererleichterungen in Milliardenhöhe angedacht; allerdings waren die Bauvorhaben damals noch kleiner geplant als jetzt.

Die 250 Milliarden US-Dollar beinhalten derweil auch die regulären Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Im letzten Quartal waren das gut 1,3 Milliarden US-Dollar. Bis Ende 2035 hochgerechnet wären das etwa 50 Milliarden US-Dollar. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben steigen derzeit allerdings kontinuierlich.

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Im letzten Fiskalquartal hat Micron mehr als 28 Milliarden US-Dollar Nettogewinn gemacht. Eine Erhöhung der Investitionen von 200 Milliarden auf 250 Milliarden US-Dollar entspricht also nicht einmal zwei Quartalsgewinnen. Aktuell steigen die Einnahmen für Speicher aufgrund von Lieferengpässen enorm.

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(mma)



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Schluss mit Wegwerfgeräten: Das neue Recht auf Reparatur kommt


Weniger Wegwerfgeräte: Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. Diese verpflichtet Hersteller zur Reparatur von Elektrogeräten. Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen. Durch das grüne Licht vom Bundesrat kann es nun ausgefertigt und verkündet werden.

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Mit dem Gesetz werden Hersteller aus zehn Produktgruppen dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zu diesen Produktgruppen zählen Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore), Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten, wie E-Bikes oder E-Scooter. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, mit dem Ziel, die Reparatur und Wiederverwendung von Waren zu fördern.

Hersteller müssen über diese Möglichkeit informieren. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller keine Technik verbauen dürfen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert. „Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar“, heißt es in der Kurzmeldung des Bundesrates.

Abgesehen von der Reparierbarkeit müssen Hersteller außerdem Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge „zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, damit der Verbraucher die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann“.

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Die neuen Regeln sollen Verbrauchern Anreize bieten, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Überdies sollen Verbraucher für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät erhalten können.

Bereits nach Passieren des Gesetzes durch den Bundestag Ende Juni veröffentlichte der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, eine Stellungnahme: Der Verband sehe durch das Recht auf Reparatur Vorteile für Verbraucher und Umwelt: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ebenso begrüßte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Neuregelung. Allerdings fordert dieser zusätzlich einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen – etwa eine Höchstlieferfrist für Ersatzteile von fünf Tagen und eine an der Produktlebensdauer orientierte Gewährleistungsdauer.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft: Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, gilt ab Ende Juli – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen soll erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.

Mehr zu Recht auf Reparatur


(afl)



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