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Schluss mit Wegwerfgeräten: Das neue Recht auf Reparatur kommt


Weniger Wegwerfgeräte: Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. Diese verpflichtet Hersteller zur Reparatur von Elektrogeräten. Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen. Durch das grüne Licht vom Bundesrat kann es nun ausgefertigt und verkündet werden.

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Mit dem Gesetz werden Hersteller aus zehn Produktgruppen dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zu diesen Produktgruppen zählen Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore), Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten, wie E-Bikes oder E-Scooter. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, mit dem Ziel, die Reparatur und Wiederverwendung von Waren zu fördern.

Hersteller müssen über diese Möglichkeit informieren. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller keine Technik verbauen dürfen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert. „Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar“, heißt es in der Kurzmeldung des Bundesrates.

Abgesehen von der Reparierbarkeit müssen Hersteller außerdem Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge „zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, damit der Verbraucher die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann“.

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Die neuen Regeln sollen Verbrauchern Anreize bieten, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Überdies sollen Verbraucher für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät erhalten können.

Bereits nach Passieren des Gesetzes durch den Bundestag Ende Juni veröffentlichte der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, eine Stellungnahme: Der Verband sehe durch das Recht auf Reparatur Vorteile für Verbraucher und Umwelt: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ebenso begrüßte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Neuregelung. Allerdings fordert dieser zusätzlich einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen – etwa eine Höchstlieferfrist für Ersatzteile von fünf Tagen und eine an der Produktlebensdauer orientierte Gewährleistungsdauer.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft: Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, gilt ab Ende Juli – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen soll erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.

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(afl)



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Speicherausgaben: Micron erhöht auf 250 Milliarden US-Dollar


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Auch der drittgrößte Speicherhersteller der Welt erhöht seine geplanten Ausgaben für den Bau neuer Halbleiterwerke. Micron nennt jetzt ein Budget von 250 Milliarden US-Dollar bis ins Jahr 2035 hinein. Umgerechnet sind das knapp 219 Milliarden Euro.

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Die Budgeterhöhung hat Micron im Zuge der anlaufenden Fundamentarbeiten in Clay, New York, verkündet. Dort entsteht eine „Megafab“, wie Micron sie nennt. Vollständig ausgebaut soll sie in ferner Zukunft aus vier einzelnen Halbleiterwerken bestehen. Die Betonierung des Fundaments beginnt jetzt ein Quartal früher als geplant. Einen Termin für die Fertigstellung nennt Micron bislang nicht.

Gleichzeitig schreitet der Bau zweier Halbleiterwerke in Boise, Idaho, voran. Im ersten Werk sollen ab Mitte 2027 erste Speicherchips vom Fließband laufen. Im zweiten Werk peilt Micron Ende 2028 an. Bis die Werke ausgelastet sind, könnte typischerweise jeweils noch bis zu ein Jahr vergehen.

Zuletzt hatte Micron Mitte 2025 ein Budget von 200 Milliarden US-Dollar genannt, dort aber keine Laufzeit für die Investitionen angegeben. Erst Ende Juni haben die beiden südkoreanischen Weltmarktführer Samsung und SK Hynix Investitionen von umgerechnet Hunderten Milliarden Euro angekündigt. Micron möchte sich offensichtlich nicht abhängen lassen.

Der US-Hersteller strotzt in der eigenen Mitteilung vor Superlativen und Dank an Trump, offenbar um dem Präsidenten zu imponieren. Unklar ist, wie hoch die Gesamt-Subventionen für den Bau der neuen Halbleiterwerke ausfallen. Ende 2024 waren 6,2 Milliarden US-Dollar Direktförderung und weitere Steuererleichterungen in Milliardenhöhe angedacht; allerdings waren die Bauvorhaben damals noch kleiner geplant als jetzt.

Die 250 Milliarden US-Dollar beinhalten derweil auch die regulären Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Im letzten Quartal waren das gut 1,3 Milliarden US-Dollar. Bis Ende 2035 hochgerechnet wären das etwa 50 Milliarden US-Dollar. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben steigen derzeit allerdings kontinuierlich.

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Im letzten Fiskalquartal hat Micron mehr als 28 Milliarden US-Dollar Nettogewinn gemacht. Eine Erhöhung der Investitionen von 200 Milliarden auf 250 Milliarden US-Dollar entspricht also nicht einmal zwei Quartalsgewinnen. Aktuell steigen die Einnahmen für Speicher aufgrund von Lieferengpässen enorm.

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(mma)



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Urteil: Mobilfunkanbieter dürfen Verträge nicht einseitig vorzeitig kündigen


Auch in Mobilfunkverträgen mit unbegrenztem Datenvolumen dürfen Anbieter keine Klauseln verwenden, die ihnen jederzeit und sogar vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit erlauben, den Vertrag einseitig binnen Monatsfrist zu kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Urteil (Az.: 3 UKl 15/25 e) entschieden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin hin.

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In dem Fall hatten die Verbraucherschützer den Mobilfunkanbieter Telefónica Deutschland (unter anderem O2) abgemahnt, der sich besagtes einseitiges Kündigungsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsunterlagen zweier sogenannter Unlimited-Tarife selbst eingeräumt hatte. Der Anbieter wollte keine Unterlassungserklärung abgeben, woraufhin die Sache vor Gericht ging.

Die Bamberger Richter gaben der Klägerin vollumfänglich recht und untersagten dem Mobilfunkanbieter das Verwenden der Klausel. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt die Klausel Verbraucher unangemessen: Während Kunden bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit an den Vertrag gebunden seien, hätte sich der Anbieter jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat vom Vertrag lösen können, heißt es in dem Urteil.

Telefónica hatte argumentiert, dass Kunden von einer vorzeitigen Kündigung sogar profitieren könnten: Mobilfunkangebote würden stetig günstiger, sodass Betroffene nach einer Kündigung einfach einen preiswerteren Vertrag abschließen könnten. Dieses Argument überzeugte die Kammer jedoch nicht.

Es sei allein Sache der Verbraucher zu entscheiden, ob sie ihren bestehenden Vertrag behalten oder sich einen neuen Anbieter suchen möchten, so die Richter. Niemand müsse gezwungen werden, Zeit und Aufwand in die Suche nach einem neuen Vertrag zu investieren.

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Und: Wolle der Anbieter Kunden tatsächlich früher in den Genuss günstigerer Tarife bringen, stehe es dem Unternehmen jederzeit frei, ihnen selbst ein zusätzliches Kündigungsrecht einzuräumen, statt sich einseitig vom Vertrag zu lösen, so die Kammer weiter.

Ohne Erfolg berief sich Telefónica zudem auf den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC). Das Unternehmen vertrat die Auffassung, die europäische Richtlinie harmonisiere die Vorschriften zur Vertragslaufzeit vollständig, sodass eine Kontrolle der AGB-Klausel nach deutschem Recht ausgeschlossen sei.

Auch dieser Argumentation folgte das OLG nicht. Nach Auffassung der Richter regelt der EECC den strittigen Sachverhalt gerade nicht abschließend. Deshalb blieben die allgemeinen Vorschriften zur Kontrolle unangemessener AGB-Klauseln nach deutschem Recht anwendbar. Die Revision ließ das OLG nicht zu.

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(nen)



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iPhone Fold: Erste Details zur angeblichen Akkukapazität des Falt-iPhones


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Mit dem erwarteten ersten faltbaren iPhone wird bei Apple im Herbst möglicherweise zum ersten Mal nicht das teuerste Modell das mit der größten Akkukapazität sein. Einem Gerücht aus China zufolge soll der Akku des iPhone 18 Pro Max deutlich größer ausfallen als der des ersten Falt-iPhones. Das iPhone Fold, das von vielen auch iPhone Ultra genannt wird, könnte durch Verwendung der neuesten energieeffizienten Chips trotzdem eine bessere Akkulaufzeit haben als heutige Geräte mit dieser Batteriekapazität.

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Die Angaben zum Akku gehen auf den chinesischen Leaker Digital Chat Station zurück, der schon verschiedentlich mit zutreffenden Angaben aus der Zuliefererkette Apples in China in Erscheinung getreten ist. Er behauptet, dass im iPhone Fold ein geteilter Akku verbaut sein wird. Statt einer Zelle soll es eine mit 1.921 Milliamperestunden und eine mit 2.962 mAh geben. In der Summe wären dies 4.883 mAh nutzbare Kapazität. Die Angaben sollen aus Zulassungsdaten aus der Lieferkette stammen. Eine unabhängige Bestätigung gibt es hierfür bislang nicht. Die Kapazität läge über der des Galaxy Z Fold 7 von Samsung und soll auch die erwartete seines Nachfolgers, des Galaxy Z Fold 8, übertreffen.

Das iPhone 18 Pro Max soll laut anderen Gerüchten über eine Kapazität von 5.567 mAh verfügen – also deutlich mehr. Der Leaker Ice Universe sieht die Laufzeit des Geräts, das für Herbst erwartet wird, auf Augenhöhe mit Android-Flaggschiffen, die einen 7.000-mAh-Silizium-Karbon-Akku eingebaut haben.

Gegenüber dem aktuellen iPhone 17 Pro Max läge das Fold mit diesem Akku leicht über dem des Pro Max: Das Pro Max hat eine Kapazität von 4.823 mAh. Es wird zudem damit gerechnet, dass der erwartete A20-Pro-Chip im Fold, der erstmals in 2-Nanometer-Bauweise entstehen soll, aufgrund höherer Energieeffizienz das 17 Pro Max in der Laufzeit spürbar übertreffen könnte. Analyst Jeff Pu hatte bereits früh auf den A20-Pro-Chip und weitere technische Details des iPhone Fold hingewiesen. Sollte überdies der Apple-eigene C2-Mobilfunkchip zum Einsatz kommen, könnte dies weitere Energie einsparen und für längere Laufzeiten sorgen. Laut Bloomberg soll das Gerät bei einem Preis von mindestens 2.000 US-Dollar starten – einen ausführlichen Überblick zu Preisen, Technik und Verfügbarkeit des iPhone Ultra bietet unser separater Bericht.

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(mki)



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