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Urteil: Mobilfunkanbieter dürfen Verträge nicht einseitig vorzeitig kündigen
Auch in Mobilfunkverträgen mit unbegrenztem Datenvolumen dürfen Anbieter keine Klauseln verwenden, die ihnen jederzeit und sogar vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit erlauben, den Vertrag einseitig binnen Monatsfrist zu kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Urteil (Az.: 3 UKl 15/25 e) entschieden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin hin.
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In dem Fall hatten die Verbraucherschützer den Mobilfunkanbieter Telefónica Deutschland (unter anderem O2) abgemahnt, der sich besagtes einseitiges Kündigungsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsunterlagen zweier sogenannter Unlimited-Tarife selbst eingeräumt hatte. Der Anbieter wollte keine Unterlassungserklärung abgeben, woraufhin die Sache vor Gericht ging.
Mindestvertragslaufzeit muss immer für beide Seiten gelten
Die Bamberger Richter gaben der Klägerin vollumfänglich recht und untersagten dem Mobilfunkanbieter das Verwenden der Klausel. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt die Klausel Verbraucher unangemessen: Während Kunden bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit an den Vertrag gebunden seien, hätte sich der Anbieter jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat vom Vertrag lösen können, heißt es in dem Urteil.
Telefónica hatte argumentiert, dass Kunden von einer vorzeitigen Kündigung sogar profitieren könnten: Mobilfunkangebote würden stetig günstiger, sodass Betroffene nach einer Kündigung einfach einen preiswerteren Vertrag abschließen könnten. Dieses Argument überzeugte die Kammer jedoch nicht.
Kunden entscheiden, ob sie Vertrag behalten oder Anbieter wechseln
Es sei allein Sache der Verbraucher zu entscheiden, ob sie ihren bestehenden Vertrag behalten oder sich einen neuen Anbieter suchen möchten, so die Richter. Niemand müsse gezwungen werden, Zeit und Aufwand in die Suche nach einem neuen Vertrag zu investieren.
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Und: Wolle der Anbieter Kunden tatsächlich früher in den Genuss günstigerer Tarife bringen, stehe es dem Unternehmen jederzeit frei, ihnen selbst ein zusätzliches Kündigungsrecht einzuräumen, statt sich einseitig vom Vertrag zu lösen, so die Kammer weiter.
Auch EU-Recht steht Verbraucherschutz nicht entgegen
Ohne Erfolg berief sich Telefónica zudem auf den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC). Das Unternehmen vertrat die Auffassung, die europäische Richtlinie harmonisiere die Vorschriften zur Vertragslaufzeit vollständig, sodass eine Kontrolle der AGB-Klausel nach deutschem Recht ausgeschlossen sei.
Auch dieser Argumentation folgte das OLG nicht. Nach Auffassung der Richter regelt der EECC den strittigen Sachverhalt gerade nicht abschließend. Deshalb blieben die allgemeinen Vorschriften zur Kontrolle unangemessener AGB-Klauseln nach deutschem Recht anwendbar. Die Revision ließ das OLG nicht zu.
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(nen)
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Schluss mit Wegwerfgeräten: Das neue Recht auf Reparatur kommt
Weniger Wegwerfgeräte: Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. Diese verpflichtet Hersteller zur Reparatur von Elektrogeräten. Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen. Durch das grüne Licht vom Bundesrat kann es nun ausgefertigt und verkündet werden.
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Längere Nutzungsdauer, weniger Schrott
Mit dem Gesetz werden Hersteller aus zehn Produktgruppen dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zu diesen Produktgruppen zählen Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore), Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten, wie E-Bikes oder E-Scooter. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, mit dem Ziel, die Reparatur und Wiederverwendung von Waren zu fördern.
Hersteller müssen über diese Möglichkeit informieren. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller keine Technik verbauen dürfen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert. „Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar“, heißt es in der Kurzmeldung des Bundesrates.
Abgesehen von der Reparierbarkeit müssen Hersteller außerdem Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge „zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, damit der Verbraucher die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann“.
Schrittweise Einführung
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Die neuen Regeln sollen Verbrauchern Anreize bieten, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Überdies sollen Verbraucher für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät erhalten können.
Bereits nach Passieren des Gesetzes durch den Bundestag Ende Juni veröffentlichte der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, eine Stellungnahme: Der Verband sehe durch das Recht auf Reparatur Vorteile für Verbraucher und Umwelt: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ebenso begrüßte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Neuregelung. Allerdings fordert dieser zusätzlich einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen – etwa eine Höchstlieferfrist für Ersatzteile von fünf Tagen und eine an der Produktlebensdauer orientierte Gewährleistungsdauer.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft: Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, gilt ab Ende Juli – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen soll erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.
Mehr zu Recht auf Reparatur
(afl)
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iPhone Fold: Erste Details zur angeblichen Akkukapazität des Falt-iPhones
Mit dem erwarteten ersten faltbaren iPhone wird bei Apple im Herbst möglicherweise zum ersten Mal nicht das teuerste Modell das mit der größten Akkukapazität sein. Einem Gerücht aus China zufolge soll der Akku des iPhone 18 Pro Max deutlich größer ausfallen als der des ersten Falt-iPhones. Das iPhone Fold, das von vielen auch iPhone Ultra genannt wird, könnte durch Verwendung der neuesten energieeffizienten Chips trotzdem eine bessere Akkulaufzeit haben als heutige Geräte mit dieser Batteriekapazität.
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Die Angaben zum Akku gehen auf den chinesischen Leaker Digital Chat Station zurück, der schon verschiedentlich mit zutreffenden Angaben aus der Zuliefererkette Apples in China in Erscheinung getreten ist. Er behauptet, dass im iPhone Fold ein geteilter Akku verbaut sein wird. Statt einer Zelle soll es eine mit 1.921 Milliamperestunden und eine mit 2.962 mAh geben. In der Summe wären dies 4.883 mAh nutzbare Kapazität. Die Angaben sollen aus Zulassungsdaten aus der Lieferkette stammen. Eine unabhängige Bestätigung gibt es hierfür bislang nicht. Die Kapazität läge über der des Galaxy Z Fold 7 von Samsung und soll auch die erwartete seines Nachfolgers, des Galaxy Z Fold 8, übertreffen.
Chips könnten für längere Laufzeit sorgen
Das iPhone 18 Pro Max soll laut anderen Gerüchten über eine Kapazität von 5.567 mAh verfügen – also deutlich mehr. Der Leaker Ice Universe sieht die Laufzeit des Geräts, das für Herbst erwartet wird, auf Augenhöhe mit Android-Flaggschiffen, die einen 7.000-mAh-Silizium-Karbon-Akku eingebaut haben.
Gegenüber dem aktuellen iPhone 17 Pro Max läge das Fold mit diesem Akku leicht über dem des Pro Max: Das Pro Max hat eine Kapazität von 4.823 mAh. Es wird zudem damit gerechnet, dass der erwartete A20-Pro-Chip im Fold, der erstmals in 2-Nanometer-Bauweise entstehen soll, aufgrund höherer Energieeffizienz das 17 Pro Max in der Laufzeit spürbar übertreffen könnte. Analyst Jeff Pu hatte bereits früh auf den A20-Pro-Chip und weitere technische Details des iPhone Fold hingewiesen. Sollte überdies der Apple-eigene C2-Mobilfunkchip zum Einsatz kommen, könnte dies weitere Energie einsparen und für längere Laufzeiten sorgen. Laut Bloomberg soll das Gerät bei einem Preis von mindestens 2.000 US-Dollar starten – einen ausführlichen Überblick zu Preisen, Technik und Verfügbarkeit des iPhone Ultra bietet unser separater Bericht.
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(mki)
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Warum es ausgerechnet bei LinkedIn so viel KI-Slop gibt
LinkedIn ist einer Untersuchung von Pangram zufolge die Social-Media-Plattform mit dem höchsten Anteil KI-generierter Texte. Besonders ausgeprägt ist das bei längeren Beiträgen: Mehr als 40 Prozent der längeren Posts wurden vom Erkennungssystem des Anbieters als vollständig KI-generiert eingestuft. Obwohl LinkedIn nur rund ein Drittel der analysierten Beiträge ausmachte, entfielen fast zwei Drittel aller als KI-generiert erkannten Inhalte auf die Karriereplattform.
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Für die Auswertung analysierte Pangram gut eine Million Beiträge, die Nutzer der Pangram-Chrome-Erweiterung zwischen April und Juli 2026 freiwillig zur Verfügung gestellt hatten. Berücksichtigt wurden Beiträge mit mindestens 50 Wörtern auf LinkedIn, Reddit, X, Medium und Substack. Wie bei allen Verfahren zur Erkennung KI-generierter Texte gilt allerdings: Ihre Zuverlässigkeit ist umstritten. Pangram verweist zwar auf eine sehr niedrige Fehlalarmrate, eine unabhängige Überprüfung der Ergebnisse gibt es aber nicht.
KI-Unterstützung direkt beim Schreiben
Warum aber ist die Quote bei LinkedIn so viel höher? Zum einen integriert die Plattform anders als viele andere soziale Netzwerke generative KI inzwischen an mehreren Stellen nativ. Nutzer können sich zum Beispiel beim Formulieren von Profiltexten unterstützen lassen, Unternehmen können Inhalte für ihre Seiten erzeugen oder Beiträge überarbeiten lassen. Entsprechend niedrig ist die Einstiegshürde für KI-generierte Texte im Vergleich.
Hinzu kommt offenbar ein psychologischer Effekt. Die Forscher Mona Birjandi und Derya Oktay haben untersucht, wie generative KI die professionelle Selbstpräsentation auf LinkedIn erleichtert – und zwar deutlich, so das Ergebnis. Nach der Einführung von ChatGPT stieg die Zahl veröffentlichter Beiträge messbar an. KI eignet sich wohl besonders dazu, scheinbare Kompetenz sichtbar zu machen und persönliche Markenbildung zu betreiben, so die Autoren. Diese Art der Texte unterscheidet LinkedIn von Plattformen wie Reddit oder X. LinkedIn hat auf diese Situation aber inzwischen reagiert und angekündigt, KI-generierte Beiträge algorithmisch erkennen und im Feed herabstufen zu wollen.
Fachtexte statt Memes
Auch die Art der veröffentlichten Inhalte dürfte eine Rolle spielen. LinkedIn wird von längeren Fachbeiträgen geprägt – etwa zu Management, Karriere, Projekten oder Branchentrends. Solche Texte folgen häufig ähnlichen Strukturen und einem sachlich-professionellen Stil. Genau diese Textgattung können große Sprachmodelle besonders gut erzeugen oder überarbeiten.
Auf Plattformen wie Reddit oder X entstehen viele Beiträge hingegen im direkten Austausch mit anderen Nutzern. Humor, spontane Reaktionen, Insiderwissen oder der Bezug auf vorherige Kommentare spielen eine größere Rolle. Diese Formen lassen sich zwar ebenfalls mit KI erzeugen, wirken aber häufig weniger natürlich.
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Feed-Algorithmus mag optimierte Beiträge
LinkedIn hat zudem im Gegensatz zu anderen Plattformen offengelegt, nach welchen Kriterien Beiträge im Feed bewertet werden. Wichtig ist nicht nur die Zahl der Likes oder Kommentare, sondern auch die sogenannte Dwell Time – also wie lange Nutzer einen Beitrag tatsächlich lesen. Hinzu kommen Signale zur fachlichen Relevanz und zur Wahrscheinlichkeit, dass ein Leser mit dem Beitrag interagiert.
Folglich ist es für Nutzer vergleichsweise einfach, Inhalte gezielt auf den Algorithmus zuzuschneiden. Große Sprachmodelle können Texte erzeugen, die typische Erfolgsmerkmale berücksichtigen: strukturierte Absätze, prägnante Überschriften, Aufzählungen oder persönliche Einleitungen. Inwiefern generative KI dann tatsächlich zu einer höheren Reichweite führt, ist zwar nicht belegt – bekannte Ranking-Kriterien führen aber trotzdem zu systematisch optimierten Inhalten.
Die Pangram-Auswertung deutet zudem darauf hin, dass generative KI auch über LinkedIn hinaus bevorzugt bei längeren Texten verwendet wird. Plattformübergreifend stufte die Analyse mehr als jeden vierten Beitrag mit mehr als 250 Wörtern als vollständig KI-generiert ein. Medium und X liegen wie LinkedIn über dem Durchschnitt, während Reddit und Substack deutlich darunter liegen. Bei kürzeren Beiträgen ist der GenAI-Anteil deutlich niedriger, wobei hier ebenfalls LinkedIn und Medium die Ausreißer nach oben darstellen – mit Reddit als Gegenpol.
(fo)
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