Künstliche Intelligenz
Crowdfunding: Eine Milliarde US-Dollar für „Star Citizen“ und „Squadron 42“
Für die Multiplayer-Weltraumsimulation „Star Citizen“ und den Solospiel-Ableger „Squadron 42“ hat die Spielefirma von Chris Roberts jetzt mehr als eine Milliarde US-Dollar von den Fans eingesammelt. Das geht aus einer Übersichtsseite zum Crowdfunding von Cloud Imperium Games hervor, laut der die Marke am Sonntag überschritten wurde. Es handelt sich um eine enorme Summe, die sogar die Entwicklungskosten einiger der teuersten Titel überhaupt übertrifft, so hat etwa „Call of Duty: Black Ops Cold War“ gerade einmal rund 700 Millionen US-Dollar gekostet. „Star Citizen“ hat aber weiterhin kein Veröffentlichungsdatum und auch ob „Squadron 42“, wie angekündigt, in diesem Jahr erscheinen wird, ist noch unklar.
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Über ein Jahrzehnt in der Entwicklung, über ein Jahrzehnt Kritik
„Star Citizen“ wird seit über 14 Jahren entwickelt, seit Oktober 2012 läuft das Crowdfunding für das Spiel. Versprochen wurde schon damals ein gigantisches Weltraumspiel, nicht weniger als das „Wing Commander“ der Neuzeit, wollte Roberts erschaffen. Mit der Spieleserie war der Entwickler berühmt geworden. Sein Team arbeitet inzwischen auch schon mehr als zehn Jahre an einem Solo-Ableger von „Star Citizen“, der Titel mit dem Namen „Squadron 42“ sollte ursprünglich 2016 erscheinen. Während „Star Citizen“ aber schon lange zumindest im Early Access gespielt werden kann, ist das bei dem Ableger nicht der Fall. Gegenüber Variety hat Roberts aber nun einmal mehr versichert, dass dessen Veröffentlichung tatsächlich „kurz“ bevorstehe.
Fast so alt wie „Star Citizen“ ist längst auch die Kritik an dem Projekt und dem Geschäftsmodell von Cloud Imperium Games. So wurde die Entwicklung von „Squadron 42“ ursprünglich nur begonnen, um schneller einen fertigen Titel präsentieren zu können. Ein Jahr bevor im Dezember 2024 die Marke von 750 Millionen eingesammelten US-Dollar überschritten wurde, hieß es dann, dass das Spiel inhaltlich vollständig („feature complete“) sei. Seitdem sollte eigentlich nur noch an der Behebung von Fehlern und Optimierungen gearbeitet werden. Trotz dieser fast endlosen Aneinanderreihung von gerissenen Terminen bleibt die Fangemeinde dem Projekt aber treu und steckt weiterhin enorme Geldsummen in die Titel. Es sieht nicht so aus, als wäre die erste Milliarde dabei der letzte Meilenstein.
(mho)
Künstliche Intelligenz
KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI
Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.
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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.
In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.
Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.
Lizenzverträge als Kompromiss
OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.
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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.
Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken
Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.
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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.
Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.
Warum die EU-Kommission Suchtgefahr befürchtet
Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.
Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.
Was Instagram und Facebook laut Brüssel ändern müssen
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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.
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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:
- Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
- Einführung wirksamer Bildschirmpausen
- Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten
Zuckerbergs Konzern beim Thema Kinderschutz unter Druck
Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.
Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.
Ermittlungen auch für Debatte um Social-Media-Verbot wichtig
Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.
Meta könnte Strafe bekommen
Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.
In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Acht schnelle USB-SSDs mit 1 und 2 TByte Speicherplatz im Test
Die gute Nachricht: Die SSD-Preise sind in den vergangenen Monaten weniger stark gestiegen als die für DRAM. Die nicht ganz so gute: Wer heute kauft, muss trotzdem mit etwa dem doppelten Preis vom vergangenen Jahr rechnen. Das führt zu Kaufzurückhaltung – und das wiederum dazu, dass einige Hersteller sich still und heimlich aus dem Markt zurückziehen oder zumindest deutlich weniger neue Modelle auf den Markt bringen als früher.
Doch einige neue Modelle haben wir gefunden. Unsere Auswahl besteht aus maximal sechs Monate alten Flash-Speichern, die pro TByte maximal 200 Euro kosten. Damit fiel etwa die Emtec X210 Elite Pro zunächst heraus: Diese 1-TByte-SSD war bei nur einem Händler verfügbar und sollte dort wahnsinnige 500 Euro kosten. Doch im Lauf von nur zwei Wochen fiel der Preis der SSD erst auf 350 Euro, bis sie dann zum Redaktionsschluss bei 209 Euro lag – sie ist also im Test mit dabei. Fraglich ist, ob sich jemand die SSD zum ehemaligen Preis gekauft hat – und wenn ja, in welchen Händen dann der übermäßige Gewinn gelandet ist.

Doch einige neue Modelle haben wir gefunden. Unsere Auswahl besteht aus maximal sechs Monate alten Flash-Speichern, die pro TByte maximal 200 Euro kosten. Damit fiel etwa die Emtec X210 Elite Pro zunächst heraus: Diese 1-TByte-SSD war bei nur einem Händler verfügbar und sollte dort wahnsinnige 500 Euro kosten. Doch im Lauf von nur zwei Wochen fiel der Preis der SSD, erst auf 350, dann auf 209 Euro – sie ist also im Test mit dabei. Fraglich ist, ob sich jemand die SSD zum ehemaligen Preis gekauft hat – und wenn ja, in welchen Händen dann der übermäßige Gewinn gelandet ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Acht schnelle USB-SSDs mit 1 und 2 TByte Speicherplatz im Test“.
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