Künstliche Intelligenz
Dienstag: Papst thematisiert KI, Trump stoppt wichtige KI-Verordnung
Am verlängerten Pfingstwochenende dreht sich vieles um Künstliche Intelligenz (KI). Den Papst treibt das Thema schon länger um. In seiner ersten Enzyklika, eine Art päpstlicher Regierungserklärung, fordert Leo XIV. nun strenge internationale Richtlinien für den Umgang mit KI. US-Präsident Donald Trump dagegen vertagt bis auf Weiteres eine neue Verordnung, die der US-Regierung die Prüfung neuer KI-Modelle vor deren Veröffentlichung ermöglicht hätte. Trump begründete seinen Schritt mit einem Verweis auf China. Und die Kryptowährungsplattform Tether wird in Georgien zusammen mit der dortigen Regierung einen offiziellen Stablecoin einführen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die erste Enzyklika des vor gut einem Jahr ins Amt gekommenen Papstes Leo XIV. ist mit Spannung erwartet worden. Das jetzt erschienene 100 Seiten lange „Rundschreiben“ – so die wörtliche Bedeutung – mit dem Titel „Magnifica Humanitas“ (Großartige Menschheit) gilt vielen Gläubigen als eine Art Regierungserklärung für Leos Pontifikat. In der Enzyklika, die den Untertitel „Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ trägt, betont der Papst, dass KI vielfach eine „wertvolle Hilfe“ sein könne, warnt jedoch zugleich vor deren Risiken und fordert strenge internationale Richtlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Erste Enzyklika von Papst Leo XIV. thematisiert Künstliche Intelligenz
In die entgegengesetzte Richtung bewegt sich allerdings US-Präsident Donald Trump. Nachdem das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic von einer Veröffentlichung seines KI-Modell Claude Mythos Abstand genommen hatte, weil es dieses als zu gefährlich einstufte, um es der Allgemeinheit zugänglich zu machen, kamen in der US-Regierung Überlegungen auf, eine KI-Verordnung zu erlassen. Diese sollte es US-Bundesbehörden ermöglichen, neue KI-Modelle vor ihrer Veröffentlichung auf mögliche Cybersicherheitsrisiken unter die Lupe zu nehmen. Doch nun legte Trump die Unterzeichnung der neuen Verordnung vorerst auf Eis. Er glaube, die neue Verordnung könne der weltweiten Spitzenposition der USA in der KI-Entwicklung in die Quere kommen, begründete Trump den plötzlichen Kursschwenk in letzter Minute und verwies auf den Vorsprung vor China auf dem Gebiet. Trump stoppt wichtige Verordnung für KI-Modelle
Die US-Kryptowährungsplattform Tether emittiert mit dem USD₮ den weltweit größten Stablecoin. Nach eigenen Angaben hat dieser an den US-Dollar gekoppelte Kryptotoken heute eine Marktkapitalisierung von fast 190 Milliarden US-Dollar und sein tägliches Handelsvolumen übertrifft regelmäßig Zahlungsnetzwerke wie Visa und Mastercard. Gesichert ist der USD₮ durch Bargeld, Schuldverschreibungen, Unternehmensanleihen und andere Vermögenswerte in US-Dollar. Zuletzt war Tether auf großer Gold-Einkaufstour und sorgte damit für einiges Aufsehen. Nun wartet das Unternehmen mit einem ungewöhnlichen Projekt auf: Zusammen mit der Regierung Georgiens wird Tether einen offiziellen, an die Landeswährung Lari gekoppelten Stablecoin lancieren. Tether: Offizieller Stablecoin in Georgien vor der Einführung
Bereits im Jahr 2014 startete Facebook eine eigenständige Gruppen-App, stellte diese aber nur drei Jahre wieder ein. Jetzt unternimmt der Facebook-Mutterkonzern Meta einen zweiten Anlauf – dieses Mal mit deutlich mehr KI. Ohne großes Aufsehen wurde eine neue App für iOS veröffentlicht, die Facebook-Gruppen in den Mittelpunkt stellt. Die Anwendung namens „Forum“ richtet sich an Nutzer, die tiefere Diskussionen und Frage-Antwort-Formate suchen. Das Konzept erinnert stark an Reddit – inklusive KI und Pseudonymen. Meta testet Reddit-Konkurrenz: Neue App „Forum“ für Facebook-Gruppen
Der Sportwagenhersteller Porsche steckt in der Krise. Der Stuttgarter Autobauer kämpft mit rückläufigen Geschäften in China und Nordamerika, schwachen Verkäufen von Elektroautos sowie hohen Produktionskosten. Die Gewinnmarge des Konzerns schrumpfte im vergangenen Jahr auf einen mageren Prozentpunkt – verglichen mit 18 Prozent vor drei Jahren. Auch im ersten Quartal des laufenden Jahres verzeichnete Porsche deutliche Rückgänge bei Umsatz, Absatz und Gewinn. Werke wie Zuffenhausen oder Leipzig haben Überkapazitäten. Die Gemengelage zwingt zum Kurswechsel. Management, Strategie und Belegschaft – alles steht zur Disposition. Porsche-Chef Leiters plant umfassenden Konzernumbau
Auch noch wichtig:
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- Als Brücke zwischen Telefonie und Internet eingeführt, steht E.164 Number Mapping (ENUM) nun vor einer ungewissen Zukunft. Deutsche und niederländische Betreiber wehren sich gegen das Vorgehen. Streit über Zukunft von ENUM-Telefon-Domains
- Die IT-Branche zeigt ein robusteres Einstellungsverhalten, doch HR-Trends verschieben sich. Mitarbeiterbindung verliert an Fokus. IT-Branche: HR-Trends verschieben sich
(akn)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs
Wer sich fit halten will, muss längst nicht mehr ins Fitnessstudio gehen. Diverse Anbieter bringen Workouts, Yoga, Lauftrainings und Ernährungsprogramme per App oder Browser direkt ins Wohnzimmer. Bezahlt wird typischerweise als Abo, monatlich oder jährlich, häufig zwischen zehn und dreißig Euro im Monat.
Einige dieser Online-Fitness-Angebote sind so zugeschnitten, dass gesetzliche Krankenkassen sie als gesundheitliche Prävention anerkennen und bezuschussen. Pro Versichertem werden in der Regel zwei zertifizierte Kurse pro Jahr bezuschusst, je nach Kasse mit 75 bis 200 Euro pro Kurs, einige übernehmen für bestimmte Onlinekurse sogar die vollen Kosten.
Dafür muss der Kurs nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein und der Teilnehmer ihn innerhalb bestimmter Fristen abschließen. Dann erhält er vom Anbieter ein Zertifikat, das er seiner Kasse für die Erstattung vorlegen kann. Doch was passiert, wenn der Anbieter genau diesen Abschluss verhindert, weil er den Onlinezugang des Kunden plötzlich sperrt?
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs“.
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KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI
Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.
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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.
In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.
Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.
Lizenzverträge als Kompromiss
OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.
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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.
Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.
(tobe)
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EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken
Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.
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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.
Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.
Warum die EU-Kommission Suchtgefahr befürchtet
Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.
Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.
Was Instagram und Facebook laut Brüssel ändern müssen
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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.
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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:
- Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
- Einführung wirksamer Bildschirmpausen
- Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten
Zuckerbergs Konzern beim Thema Kinderschutz unter Druck
Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.
Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.
Ermittlungen auch für Debatte um Social-Media-Verbot wichtig
Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.
Meta könnte Strafe bekommen
Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.
In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.
(dahe)
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