Künstliche Intelligenz
Biometrische Rasterfahndung: Bundesrat will noch schärfere KI-Überwachung
Die Initiative der Bundesregierung zur Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse stößt im Bundesrat auf geteiltes Echo. Grundsätzlich verlangt die Länderkammer eine erhebliche Verschärfung des umkämpften Gesetzespakets der Exekutive für automatisierte Bildabgleiche im Internet und KI-gestützte Datenanalysen zur Strafverfolgung. In ihrer Plenarsitzung am Freitag hat die Länderkammer deutlich gemacht, dass sie den Bundesbehörden eine stärkere Rolle als IT-Dienstleister und zentrale Schnittstelle für die Überwachung auferlegen und die Hürden für den massenhaften Datenabgleich im Strafverfahren abbauen will.
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Ein Streitpunkt ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO), der den Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen durch Ermittler regeln soll. Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023, das den Einsatz solcher Systeme in der Polizeiarbeit an strenge rechtsstaatliche Kriterien geknüpft und eine explizite Rechtsgrundlage gefordert hat.
Doch der Bundesrat hält die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeschlagene Fassung des neuen Paragrafen 98e der StPO handwerklich für unzureichend. Sie greife in der Praxis zu kurz.
Kopplung von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
Nach dem Willen der Bundesregierung sollten Daten zur automatisierten Analyse in einem Strafverfahren nur dann weiterverarbeitet werden dürfen, wenn sie bereits zuvor im Rahmen einer polizeilichen Plattform zusammengeführt wurden. Das ist den Ländern zu vage. Ihnen erscheint es völlig unklar, was unter einer solchen Verknüpfung zu verstehen ist. Das Spektrum reiche vom rein technischen Anschluss von Datenquellen bis zu einer tiefgehenden Verknüpfung zu einem polizeilichen Gesamtbild.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass nur Daten verarbeitet werden dürften, die bereits auf Basis bestehender landesrechtlicher Regeln zur Gefahrenabwehr zusammengeführt wurden. In der Praxis würde diese Koppelung laut Bundesrat bedeuten, dass die mühsam geschaffenen KI-Analysetools bei der klassischen Strafverfolgung oft gar nicht genutzt werden könnten. Wenn etwa ein großer Komplex von Kindesmissbrauch oder Strukturen der organisierten Kriminalität aufgeklärt werden sollten, lägen die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine präventive Gefahrenabwehr im Einzelfall oft gar nicht vor. Zudem stünden jene Länder im Regen, die in ihren eigenen Polizeigesetzen noch keine Rechtsbasis für eine automatisierte Datenanalyse verankert haben.
Der Bundesrat fordert daher eine eigenständige Kompetenz zum Zusammenführen von Daten schon im Vorfeld ausschließlich zum Zweck der Strafverfolgung. Zudem beklagen die Länder, dass in die neuen Analysesysteme zwar polizeiliche Datenbanken, nicht aber die rechtmäßig erhobenen Daten der Staatsanwaltschaften einfließen sollen. Das sei unlogisch.
Digitale Überwachungsarchitektur
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Der eco-Verband der Internetwirtschaft widerspricht. Er lehnt vor allem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit im Netz öffentlich zugänglichen Daten ab. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum umfunktioniert.
Klaus Landefeld, eco-Vorstand für Infrastruktur und Netze, warnt vor den drastischen Konsequenzen des Aufbaus eines biometrischen Fahndungsarchivs. Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar mache, verschiebe die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und einer allgemeinen digitalen Beschattung der ganzen Bevölkerung.
Wirksame Ermittlungsinstrumente im digitalen Raum seien durchaus nötig, räumt der eco ein. Diese müssten aber rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein. Sicherheit entstehe gerade nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internetrecherchen und immer neue Speicherpflichten. Deutschland brauche vielmehr gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente statt einer digitalen Überwachungsarchitektur auf Vorrat.
BKA soll beim Einfrieren von Daten helfen
Der Wunsch der Länder nach mehr Befugnissen zeigt sich auch beim Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsoptionen des Bundeskriminalamts (BKA). Hier fordern die Länder eine neue, zentrale Hilfskonstruktion über die Polizeibehörde, um das Fehlen eigener landesrechtlicher Sicherungskompetenzen auszuhebeln. Die Bundesregierung will dem BKA im neuen Paragrafen 10b des BKA-Gesetzes das Recht einräumen, präventive Sicherungsanordnungen gegenüber Telekommunikationsanbietern zu erlassen („Quick Freeze“), solange die eigentlich zuständige Landespolizei oder Strafverfolgungsbehörde noch nicht feststeht.
Den Ländern reicht das nicht. Sie verlangen: Das BKA soll in seiner Funktion als Zentralstelle bereits dann eine Sicherungsanordnung erlassen, wenn die zuständige Landespolizei bereits bekannt ist, aber selbst noch keine Daten erheben darf. Das BKA würde so als verlängerter Arm agieren und Verkehrsdaten beim Provider so lange „einfrieren“ lassen, bis die Voraussetzungen für eine reguläre Datenabfrage nach dem jeweiligen Landesrecht erfüllt sind.
Hintergrund ist ein juristisches Dilemma: Den Ländern fehlt aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Telekommunikationsrecht die Befugnis, eigene Sicherungsanordnungen gegenüber Netzbetreibern zu erlassen. Um nicht die Sicherheitsgesetze aller 16 Bundesländer langwierig anpassen zu müssen, soll das BKA nun als bundesweiter, zentraler Dienstleister für das Einfrieren von Verkehrsdaten einspringen.
Verfassungsschutz soll auch mehr dürfen
Diese Strategie will der Bundesrat im weiteren Verfahren noch auf den Verfassungsschutz ausgeweitet wissen. Analog zum BKA soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine solche „Einfrier-Befugnis“ für die Landesbehörden erhalten. Als Begründung führt die Länderkammer hypothetische Szenarien an: etwa wenn Geheimdienste vage Hinweise auf Anschlagsplanungen eines Netzwerks erhalten, dessen Akteure und Kommunikationsmerkmale noch im Dunkeln liegen. Hier sei es dringend notwendig, Verkehrsdaten präventiv sichern zu lassen, um sie später bei konkreter werdenden Ermittlungsansätzen auswerten zu können.
Eine weitere Säule des Überwachungspakets will der Bundesrat durchwinken. Gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit erhebt er keine Einwände. Die Marschrichtung lautet so: Wo die Bundesregierung aus Rücksicht auf verfassungsrechtliche Grenzen zögert oder Hürden einbaut, drängen die Länder auf maximale technologische Handlungsfreiheit und eine Zentralisierung digitaler Überwachungswerkzeuge.
(nie)
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#TGIQF: Das Fußball-Quiz | heise online
Die Fußball-WM 2026 ist im Gange. Das am 11. Juni gestartete Turnier wirtd von Mexiko, den USA und Kanada gemeinsam ausgetragen und läuft bis zum 19. Juli 2026.
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Zumindest, was die Anzahl der Spiele betrifft, wird es die größte WM aller Zeiten sein: Die Anzahl der Teilnehmer wuchs von 32 auf 48 und die Anzahl der Spiele von 64 im Jahr 2022 auf 104 in diesem Jahr.
Wer den Überblick behalten und wissen will, wo welches Spiel übertragen wird, der speichert sich den Link zum heise WM-Planer. Darin sind alle wichtigen Informationen zur Weltmeisterschaft 2026 aufgeführt.
Eine weitere Neuerung bilden die fest eingesetzten, dreiminütigen Trinkpausen in der 22. und 67. Minute. Unabhängig vom Wetter können die Spieler etwas trinken und der geneigte US-amerikanische Zuschauer dürfte sich bei durch Werbepausen unterbrochenen Partien an American Football erinnert fühlen.
Das Quiz wiederum läutet mit etwas Nerdwissen zu Weltmeisterschaft und natürlich zu Fußball-Computerspielen das Wochenende ein.
Die heiseshow fiel diese Woche aus, somit fiel das unterhaltsame Fragen-Spicken diese Woche weg. Anna Bicker stellt in der nächsten Woche wieder den beiden heiseshow-Gästen wieder drei Quizfragen vorab.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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IT-Dienstleister planen für die Zukunft mit weniger Personal
Für die in Deutschland tätigen IT-Dienstleister sind die Geschäfte komplizierter geworden. Die in früheren Jahren oftmals von hohen Wachstumsraten verwöhnte Branche sieht sich angesichts des stotternden Konjunkturmotors mit einer schwachen Geschäftsentwicklung konfrontiert. Nach einem im historischen Vergleich schwachen Jahr 2024 brachte 2025 kaum Wachstumsimpulse. Im vergangenen Jahr erzielten die IT-Dienstleister hierzulande statt der erhofften 7,1 Prozent organisch ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 2,9 Prozent. Werden Mergers-&-Acquisitions-bedingte Einnahmen in die Betrachtung mit einbezogen, gestaltet sich das Plus mit 3,6 Prozent immerhin ein wenig freundlicher.
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Das sind erste Ergebnisse der diesjährigen Studie „Der Markt für IT-Dienstleistungen in Deutschland“ der Marktforschungsfirma Lünendonk & Hossenfelder, die Ende Juli veröffentlicht wird. Die hier analysierten 91 Firmen repräsentieren mit einem Inlandsumsatz von knapp 34 Milliarden Euro rund 65 Prozent am gesamten IT-Service-Markt Deutschlands.
Mehr Effizienz mit KI?
Die Zahlen der umfangreichen Marktstudie, in die auch Ergebnisse einer Umfrage unter Anwendungsunternehmen eingeflossen sind, legen einige grundlegende Veränderungen des Marktumfeldes offen. Neben fehlenden gesamtwirtschaftlichen Wachstumsimpulsen verändert vor allem KI die Nachfrage nach IT-Dienstleistungen grundlegend (Grafik 1). So sehen 83 Prozent der befragten IT-Anwenderunternehmen in der Softwareentwicklung in den kommenden Jahren hierin enorme Effizienzpotenziale.

(Bild: Lünendonk & Hossenfelder)
70 Prozent der IT-Entscheider erwarten darüber hinaus Identisches für den IT-Betrieb und 52 Prozent in der Anwendungsmodernisierung. All das wirkt sich unmittelbar auf Projektvolumina, Honorare und die Personalstruktur auf Anbieterseite aus. Dazu passt, dass 54 Prozent der befragten IT-Dienstleister bis 2028 mit einem rückläufigen Bedarf an Softwareentwicklern planen und 44 Prozent mit weniger Personal im Application Management und IT-Betrieb. Überhaupt beabsichtigen sie künftig vor allem in Technologie zu investieren statt wie bislang üblich ihr Personal aufzustocken.
Erstmals rückläufige Belegschaft
Der stotternde Konjunkturmotor wirkt sich schon heute auf die Beschäftigung aus, wie ein 10-Jahresvergleich der Branche in der Studie zeigt. Die Mitarbeiterzahlen der in Deutschland aktiven Dienstleister entwickelten sich demnach in der Gesamtbetrachtung (einschließlich internationaler Aktivitäten) mit 0,6 Prozent erstmals rückläufig – trotz eines Umsatzwachstums um 3,3 Prozent.
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(Bild: Lünendonk & Hossenfelder)
Auffällig in der diesjährigen Erhebung ist außerdem, dass die 25 größten Anbieter in den beiden Marktsegmenten IT-Beratung & Systemintegration sowie IT-Services vergangenes Jahr die Geschäfte organisch mit 1,5 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent deutlich langsamer ausbauten als der Gesamtmarkt. Auch inklusive Übernahmen schnitten sie mit je 2,8 Prozent Zuwachs unterdurchschnittlich ab.
Die Geschäfts- und Mitarbeiterzahlentwicklung der führenden Dienstleister fällt allerdings äußerst heterogen aus. Während einige zweistellige Wachstumsraten erzielten, weisen andere deutliche Einbußen auf. Laut Lünendonk-Analyst Mario Zillmann war diese Entwicklung vor allem dem Branchen-Mix und weniger dem Service-Portfolio geschuldet. Grobe Daumenregel: Wer wie Porsche-Tochter MHP hauptsächlich in den gebeutelten Industriebranchen etwa Automotive oder Maschinenbau unterwegs ist, durfte kaum auf Wachstumsimpulse hoffen. Eine starke Nachfrage aus dem öffentlichen Sektor verhalf dagegen wiederum Unternehmen wie Materna zu ansehnlichem Zuwachs.
Wenig Bewegung im Ranking
Ungeachtet dessen weisen die beiden Top 25-Listen in Bezug auf Rangfolge und Anbieter wenig Veränderungen gegenüber dem Vorjahres-Ranking auf. Die Liste der Unternehmen, die mehr als 60 Prozent ihres Umsatzes in Deutschland mit Management- und IT-Beratung, Systemintegration, Softwareentwicklung und -einführung erzielten, führt weiterhin Accenture an mit einem geschätzten Deutschlandumsatz von 3,6 Milliarden Euro (2024: 3,4 Milliarden Euro). Auf Platz zwei folgt Capgemini mit 2,24 Milliarden Euro (2024: 2,25 Milliarden Euro), auf Rang 3 IBM mit 2,22 Milliarden Euro (2024: 2,2 Milliarden Euro).
Mit 1,23 Milliarden Euro (2024: 1,07 Milliarden Euro) behauptet adesso Platz vier vor msg systems mit 973,7 Millionen Euro Einnahmen (2024: 968,5 Millionen). Adesso weist mit einem Plus von 15,3 Prozent das zweitstärkste Umsatzwachstum 2025 auf. Den höchsten Zuwachs erzielte die auf Rang 15 geführte conet Holding mit 15,8 Prozent auf 287,1 Millionen Euro.
Die beiden vorderen Plätze im Ranking der IT-Dienstleister, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit IT-Operations-Services wie Hosting und Managed Services erwirtschafteten, werden wie im Vorjahr von T-Systems mit 2,95 Milliarden Euro (2024: 2,9 Milliarden Euro) und NTT Data mit 2,10 Milliarden Euro (2024: 2,30 Milliarden Euro) besetzt. Auf Rang 3 steht Neueinsteiger Infosys mit 1,30 Milliarden Euro (2024: 1,15 Milliarden Euro). Der Schwerpunkt der Aktivitäten des indischen Dienstleisters, der zuvor im IT-Beratung & Systemintegration-Ranking geführt wurde, machen im deutschen Markt inzwischen die IT-Operations aus. Atos, dessen Umsatz um 12,8 Prozent auf 1,25 Milliarden Euro fiel, wurde auf Platz 5 durchgereicht. Vor dem französischen Dienstleister steht noch DXC mit 1,28 Milliarden Euro (2024: 1,32 Milliarden Euro).
(axk)
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Microsoft erwägt, Xbox auszugliedern | heise online
Unter der Führung der neuen Xbox-Chefin Asha Sharma scheint es bei Microsoft hinter den Kulissen richtig rundzugehen: Bis hin zu einer möglichen Abspaltung sollen die Diskussionen reichen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht hervor, der sich um Restrukturierungen und die Stärkung von bekannten Spielemarken dreht.
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Von drei namentlich nicht genannten, aber bei den Meetings involvierten Personen, will „The Information“ erfahren haben, dass Microsoft auch über eine Ausgliederung von Xbox nachdenkt. Konkrete Pläne dafür gebe es noch nicht, schränkt das US-Medium ein. Aber Microsoft soll derzeit prüfen, ob eine nominal unabhängige Tochterfirma nicht besser für die Marke „Xbox“ ist. Schon lange versucht Microsoft mehr oder weniger erfolglos, sich von der Assoziation der Marke allein mit einer bestimmten Konsolengeneration zu lösen.
Erst kürzlich gab Asha Sharma zu bedenken, dass das technische Wettrüsten bei der Hardware durch gestiegene Kosten für Microsoft wohl zu einem Ende kommen müsste. Sharma will also offenbar Kosten sparen, und das ist häufig ein erster Schritt, um eine Abteilung eines Unternehmens zu verkaufen. Eine formale Ausgliederung könnte dazu ein weiterer Baustein sein.
Investition in große Marken
Dazu passt auch, dass laut einem früheren Bericht im Juli eine neue Entlassungswelle bei Xbox droht. In jenem Monat beginnt auch das neue Geschäftsjahr, und in diesem soll nicht nur gespart werden. Wie The Information jetzt aktuell schreibt, will Microsoft vor allem seine größten Spielemarken stärken, darunter „Halo“, „Fallout“ und „Elder Scrolls“. In eine schnellere Entwicklung von neuen Titeln für diese Marken soll mehr investiert werden, und weniger bei kleineren Franchises. Ebenso sollen für diese großen Drei schneller neue Spiele erscheinen.
Wie viel Qualität bei dieser Beschleunigung bei den Spielern ankommt, dürfte sich schon Ende Juli zeigen: am 28. Juli 2026 erscheint „Halo: Campaign Evolved“ für Xbox, PC und Playstation 5. Dabei handelt es sich um ein inhaltlich erweitertes Remake des ersten „Halo“ von 2001, das als einer der Meilensteine des Shooter-Genres gilt und wesentlich zum Erfolg von Microsofts erster Xbox beitrug.
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