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Künstliche Intelligenz

BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen


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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



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Künstliche Intelligenz

Merz und Lula eröffnen Hannover Messe 2026: Zwischen KI-Zuversicht und Reformdruck


Die weltweit wichtigste Industriemesse mit mehr als 3.000 Ausstellern ist in Hannover gestartet. Diesjähriges Partnerland der Hannover Messe ist Brasilien, entsprechend eröffnete sie Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen mit dem brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva am Sonntagabend. Prägend sind in diesem Jahr die Themen KI und Robotik, die für Industrie und Gesellschaft große Chancen bieten, aber auch der Bereich Rüstung. Die Messe ist für Fachbesucher sowie Interessierte noch bis zum 24. April geöffnet.

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Brasiliens Präsident Lula bei der Eröffnung der Hannover Messe: Ein Plädoyer für Erneuerbare Energien.

(Bild: Martin Fischer / heise medien)

Auf der Eröffnungsveranstaltung im Hannover Congress Centrum hat der brasilianische Präsident Lula da Silva hervorgehoben, wie wichtig erneuerbare Energien für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum sind: „Brasilien kann der Europäischen Union dabei helfen, die Energiekosten zu senken und ihre Industrie zu dekarbonisieren“.

Brasilien hat zwar einen enormen Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, nämlich rund 90 Prozent. Allerdings hat Brasilien im Vergleich zu Deutschland auch geografische Gegebenheiten, die ebendies begünstigen. So ist das riesige Land geprägt von großen, aus dem Amazonas-Regenwald gespeisten Strömen, deren Wasserkraftwerke einen tragenden Teil der Stromerzeugung ausmachen.

Wasserkraft steht dabei in Brasilien auch schon seit Jahrzehnten in der Kritik – so haben etwa große Staudämme negative Auswirkungen auf Ökosysteme und auch indigene Gemeinschaften. Dies ließ der brasilianische Präsident in seiner Rede allerdings unerwähnt. Vor dem Veranstaltungsort fanden sich einige Demonstranten, die etwa auf die Rechte indigener Völker hinwiesen.



Der aufgestaute Strom Rio São Francisco im brasilianischen Nordosten; Grenzregion Alagoas/Sergipe. Wasserkraft fordert in Brasilien auch einen ökologischen Preis.

(Bild: Martin Fischer)

Bundeskanzler Merz thematisierte in seiner Rede vor Industrievertretern die aktuelle Energiekrise, die auf dem Konflikt um die Straße von Hormus beruht. Merz kündigte an, den Nationalen Sicherheitsrat „zeitnah“ zu Beratungen über die Energiekrise einzuberufen. „Die deutsche Wirtschaft und die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Versorgung mit zentralen Produkten wie etwa Diesel, Benzin, Flugbenzin gesichert bleibt“, so Merz. Konkrete Maßnahmen führte der Bundeskanzler in seiner Rede allerdings nicht aus. Er verwies lediglich auf „alle verfügbaren Instrumente“, die im Bedarfsfall zum Einsatz kommen könnten.

Merz hob die Bedeutung von Brasilien für Deutschland hervor, ebenso die Wichtigkeit des Mercosur-Abkommens. Deutschland und Brasilien wollen in Handel, Rüstung, Digitalisierung und Forschung enger zusammenarbeiten.



Bundeskanzler Merz versuchte, Zuversicht zu verströmen.

(Bild: Martin Fischer / heise medien)

Die deutsche Industrie hofft derweil auf spürbare Reformen. Der Präsident der Elektro- und Digitalindustrie Gunther Kegel rief die Politik zum Handeln auf und forderte wirksame Reformen und weniger Bürokratie. Accenture-Chefin Julie Sweet dagegen hob gegenüber den versammelten Industriechefs die Bedeutung von Eigeninnovation hervor: „Ich würde Sie bitten, sich selber folgende Frage zu stellen. Eine Frage, die ich mir selber oft stelle und auch im Führungsteam immer wieder auf die Tagesordnung setze. Fragen Sie sich, was Sie in ihrem Unternehmen oder Ihrer Verwaltung heute getan haben, was sich völlig von dem vor 12 Monaten unterscheidet.“


(mfi)



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Künstliche Intelligenz

Daten-Turbo für die Forschung: Wie die DSGVO Innovationen beschleunigen soll


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Wissenschaftliche Durchbrüche hängen heute mehr denn je von der Verfügbarkeit großer Datenmengen ab. Ob in der Medizin, der Soziologie oder bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz – personenbezogene Informationen gelten als einer der Treibstoffe für modernen Erkenntnisgewinn. Doch in der Forschungsgemeinschaft herrschte lange Unsicherheit, wie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der Dynamik innovativer Projekte vereinbar sind. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt nun mit neuen Leitlinien klar: Die DSGVO soll kein Hindernis für den Fortschritt sein, sondern ein verlässlicher Rahmen für verantwortungsvolle Innovation.

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Herausfordernd war bisher schon die Definition, was als privilegierte wissenschaftliche Forschung gilt. Nicht jedes datengetriebene Projekt kann die Ausnahmen der DSGVO für sich beanspruchen. Der EDSA liefert dafür jetzt sechs prägnante Indikatoren.

Ein Forschungsvorhaben muss demnach methodisch und systematisch vorgehen, anerkannte ethische Standards einhalten und eine hohe Transparenz sowie Überprüfbarkeit gewährleisten. Ferner legt die Richtlinie Wert auf die Autonomie der Forscher und die Verfolgung manifester wissenschaftlicher Ziele. Diese sollen das Potenzial haben, bestehendes Wissen zu erweitern. Werden die Kriterien erfüllt, greift die Vermutung der Wissenschaftlichkeit. Das senkt den bürokratischen Rechtfertigungsdruck für akademische Institutionen.

Weitreichend sind die Erläuterungen zur Zweckbindung. In der Praxis stellt sich oft erst im Verlauf einer Studie heraus, dass die erhobenen Daten auch für eine andere, ergänzende Forschungsfrage wertvoll wären. Bisher mussten Forscher in solchen Fällen mühsam prüfen, ob die neue Nutzung mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar ist. Dieser Prozess mündete oft in rechtlichen Sackgassen. Laut den Leitlinien gilt die Weiterverarbeitung zu wissenschaftlichen Zwecken grundsätzlich als kompatibel mit dem Erstzweck. Diese Vermutung entlastet Forscher von komplexen Kompatibilitätstests, sofern die ursprüngliche Rechtsgrundlage der Datenerhebung tragfähig bleibt.

Ein weiteres praktisches Problem ist die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Datenerhebung oft noch nicht alle künftigen Detailfragen einer Untersuchung feststehen. Hier bestätigt der EDSA die Zulässigkeit einer „breiten Zustimmung“. Probanden können ihre Einwilligung also für weit gefasste Forschungsbereiche geben, statt für jede spezifische Analyse einzeln unterschreiben zu müssen.

Um den Schutz der Betroffenen dennoch zu wahren, müssen solche Zustimmungen durch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie eine ethische Begleitkontrolle oder besondere technische Vorkehrungen flankiert werden. Ergänzend stärkt der EDSA das Modell des dynamischen Einverständnisses. Dabei kommunizieren Forscher über digitale Plattformen fortlaufend mit den Teilnehmern und können so Zustimmungen für neue Projektschritte einholen.

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Auch bei den Rechten von Betroffenen will das Gremium für mehr Praktikabilität im Forschungsalltag sorgen. Zwar bleiben die Grundrechte auf Löschung oder Widerspruch bestehen. Der Ausschuss erkennt aber an, dass deren uneingeschränkte Ausübung die Integrität wissenschaftlicher Studien gefährden könnte. Wenn die Löschung eines Datensatzes die statistische Validität einer Forschungsreihe vernichten würde, können Wissenschaftler Anträge unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Das gilt vor allem, wenn die Verarbeitung für Aufgaben im öffentlichen Interesse zwingend erforderlich ist.

Technisch rücken Anonymisierung und Pseudonymisierung stärker in den Blick. Der EDSA betont, dass das Ziel der Forschung immer mit dem geringstmöglichen Risiko für die Privatsphäre erreicht werden muss. Um die technische Umsetzung zu beschleunigen, hat der Ausschuss ein „Sprint-Team“ gebildet. Es soll bis zum Sommer Details zur Anonymisierung liefern.

Damit reagieren die EU-Datenschutzbeauftragten auf die Entwicklung im Bereich Re-Identifizierung durch KI. Hierzulande tobt seit Jahren ein Streit vor allem über den Ausverkauf von Gesundheitsdaten im Namen der Forschung. Interessenvertreter können bis zum 25. Juni im Rahmen einer Konsultation Feedback geben, bevor die Regeln greifen.

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(nie)



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Halbmarathon in Peking: Humanoide Roboter schneller als Menschen


Bei einem Halbmarathon in China sind Roboter der menschlichen Konkurrenz erstmals davongelaufen. In Peking überquerte die ferngesteuerte Version des Humanoids „Blitz“ aus dem Team des Smartphone-Herstellers Honor trotz eines Sturzes kurz vor dem Ende nach 48 Minuten und 19 Sekunden als erster die Ziellinie, wie im Staatsfernsehen zu sehen war. Weil das Regelwerk für ferngesteuerte Roboter aber Extrazeit aufschlägt, wurde die Zeit auf rund 57 Minuten korrigiert.

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Gewonnen hatte deshalb ein weiterer „Blitz“ in der autonom laufenden Version, der nach 50 Minuten und 26 Sekunden ins Ziel rannte. Die Bestzeit von 2 Stunden, 40 Minuten und 42 Sekunden des Roboters „Tiangong Ultra“ aus dem Vorjahr wurde damit deutlich unterboten. Der bestehende Halbmarathon-Weltrekord eines Menschen liegt bei 57 Minuten und 20 Sekunden.

Die Zahl der Entwicklerteams aus Unternehmen und Hochschulen lag in diesem Jahr fünfmal höher, weshalb Dutzende weitere Humanoide an den Start gingen. Einige stürzten unterwegs oder prallten in die Begrenzungen der Rennstrecke. Der Kurs verlief über flache Passagen, Anstiege und 90-Grad-Kurven. Menschen und Roboter hatten die selbe Strecke, die mit Zäunen in zwei Spuren geteilt wurde: Links die natürliche, rechts die künstliche Intelligenz.

In China, wo die Kommunistische Partei sogenannte „verkörperte Künstliche Intelligenz“ fördert und das Land in eine Führungsposition bringen will, sind die Roboter schon länger auf Messen oder in TV-Galashows als Tänzer oder Boxer im Ring zu sehen. Auch in Polen treibt sich mittlerweile ein chinesischer Roboter herum. Edward Warchocki, wie der Humanoid heißt, vertrieb dort unlängst Wildschweine und machte im Internet damit die Runde. Der Roboter stammt von der Firma Unitree, einem Vorreiter, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner China-Reise besuchte.

China betont, bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz einen „menschenzentrierten“ Ansatz zu verfolgen. Gemeint ist: Die Technologie soll den Menschen helfen. Doch was bringen halbmarathonlaufende Roboter? Lorenzo Masia von der Technischen Universität München sieht darin einen wichtigen Stresstest für die Roboter. „Eine Distanz von 21 Kilometern zu bewältigen, erfordert nicht nur effiziente Fortbewegung, sondern auch Robustheit, Energiemanagement, thermische Stabilität sowie zuverlässige Wahrnehmung und Steuerung über längere Zeiträume“, sagt der Direktor des Munich Institute of Robotics and Machine Intelligence (MIRMI).

Langandauernde Fortbewegung zwinge die Entwickler dazu, zentrale Engpässe anzugehen, wie die Batterieleistung, Haltbarkeit von motorischen Antriebseinheiten, Echtzeitsteuerung und Fehlertoleranz, sagt Masia.

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Im Alltag sind humanoide Roboter, die lange Strecken laufen, wohl eher kein Anwendungsfall. Der Experte für Chinas Digital-Wirtschaft, Liu Xingliang, sagt: „Es geht hier nicht darum, wer schneller rennen kann, sondern wer nützlichen Robotern immer näher kommt.“ Liu sieht Anwendungsfälle im Service oder im Haushalt, um alte Menschen zu unterstützen, oder in für Menschen gefährlichen Umgebungen wie Bränden oder bei Rettungseinsätzen.

Ein anderes Anwendungsfeld ist die Logistik. So testet die deutsche Drogeriekette Rossmann derzeit den „Walker S2“ des chinesischen Herstellers UBTech. Dieser Roboter kann theoretisch ohne jede Pausen arbeiten, weil er jeweils eines seiner zwei Akkupacks selbstständig wechseln kann.


(nie)



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