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BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



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CPU-Markt schrumpft, aber x86-Anteil von AMD und ARM-Anteil wachsen


Die gute Nachricht zuerst: Im ersten Quartal 2026 stiegen die Verkaufszahlen von Serverprozessoren um rund 10 Prozent im Jahresvergleich. Allerdings sanken die verkauften Stückzahlen von Prozessoren für Notebooks, Desktop-PCs, Spielkonsolen und Embedded Systems (Internet of Things, IoT). Das meldet das Marktforschungsunternehmen Mercury Research.

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AMD konnte seinen Marktanteil an allen x86-Prozessortypen im Jahresvergleich von 27,1 Prozent auf 32,6 Prozent auf Kosten von Intel weiter deutlich steigern, also um 5,6 Prozentpunkte.

Marktanteile AMD an x86-Prozessoren (Quelle: Mercury Research)
Kategorie Q1/26 Q4/25 Q1/25
Server 33,2 % 28,8 % 27,2 %
Desktop-PC 33,2 % 36,4 % 28,0 %
Notebooks 28,3 % 26,0 % 22,5 %
x86-Gesamt* 32,6 % 31,4 % 27,1 %
*einschließlich IoT, Embedded Systems, Spielkonsolen

Die Segmente entwickelten sich aber unterschiedlich: Bei Servern beispielsweise wuchs der AMD-Anteil noch stärker, nämlich um 6 Punkte auf nun 33,2 Prozent. Bei Desktop-PCs legte AMD im Jahresvergleich hingegen nur um 5,1 Punkte auf ebenfalls 33,2 Prozent zu, musste gegenüber dem vierten Quartal 2025 aber einen Rückgang hinnehmen.

Als Grund dafür nennt Mercury Research die außergewöhnliche Entwicklung: Wegen der sich verschärfenden RAM-Knappheit hatten viele PC-Hersteller Ende 2025 größere Vorräte beschafft, auch bei Prozessoren. Und im Jahresvergleich brachen die Verkaufszahlen bei Desktop-PC-Prozessoren im Q1/2026 besonders stark ein, nämlich um 20 Prozent.

Absolute Zahlen nennt Mercury Research in seinen kostenlosen Veröffentlichungen nicht.

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Die Verkaufszahlen von Serverprozessoren steigen, weil agentische KI-Systeme im Trend liegen und von hoher CPU-Performance profitieren.

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Wegen der hohen Nachfrage nach Serverprozessoren hat Intel Produktionskapazitäten dorthin verlagert. Das führt im Gegenzug zu Knappheiten bei bestimmten Prozessoren für Desktop-PCs und Notebooks.

Die Firma Mercury Research betont, dass sie keinen so detaillierten Einblick in die Verkaufszahlen von Notebookprozessoren mit ARM-Technik hat wie bei x86-Chips.

Den Marktanteil von ARM-Chips an den Client-Rechnern schätzt Mercury Research auf nun 14,4 Prozent, ein sequenzielles Wachstum um 0,5 Prozentpunkte. Eingeschlossen sind dabei auch Apple MacBooks und Google Chromebooks. Separate Zahlen für den Marktanteil der Snapdragon-Prozessoren von Qualcomm für Windows-11-Notebooks weist Mercury Research bisher nicht öffentlich aus.

Die Verkaufszahlen von Serverprozessoren mit ARM-Kernen haben sich laut Mercury Research im Jahresvergleich ungefähr verdoppelt, vor allem weil Nvidia sehr viele „Grace“-Prozessoren in den KI-Systemen Blackwell NVL72 verkauft hat. Dennoch wuchs der Anteil von ARM-Serverprozessoren am gesamten Markt moderat auf nun 13,2 Prozent, weil auch die Stückzahlen von x86-Prozessoren deutlich stiegen.


(ciw)



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NASA beendet Maven-Mission offiziell | heise online


Die US-Raumfahrtbehörde National Aeronautics and Space Administration (NASA) hat die Mission der Marssonde Maven für beendet erklärt. Der Kontakt zu der Sonde brach vor einem halben Jahr ab und konnte nicht wiederhergestellt werden.

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In einer knapp 40 Minuten langen Online-Konferenz gab die NASA das Ende der Mission bekannt. Die Sonde, deren Abkürzung für Mars Atmosphere and Volatile Evolution, hat die obere Atmosphäre des Mars erforscht. Daneben diente sie Relais für die Kommunikation mit den Marsrovern.

Den letzten Kontakt mit der Sonde habe es am 6. Dezember 2025 gegeben, erzählte Maven-Projektmanager Mike Moreau. Danach sei die Sonde hinter dem Mars verschwunden. Als sie etwa eine halbe Stunde später wieder hervorgekommen sei, sei kein Kontakt mehr möglich gewesen.

Das NASA-Team versuchte auf verschiedene Arten, wieder Kontakte mit Maven aufzunehmen. „Leider waren alle diese Versuche, die Kommunikation wiederherzustellen, erfolglos“, sagte Moreau. Es gelang lediglich einige Stunden später, einige Telemetriedaten zu empfangen. Daraus ließ sich rekonstruieren, dass die Sonde in Trudeln geraten war. Sie drehte sich demnach 2,7 Mal in der Minute. Normalerweise ist die Position einer Sonde stabil.

Die Folge sei gewesen, dass die Solarpaneele nicht mehr auf die Sonne ausgerichtet gewesen seien und die Sonde ihre Akkus nicht mehr habe laden können. Diese hätten sich „über einen Zeitraum von mehreren Stunden entladen“, was dazu geführt haben, „dass das Kommunikationssystem schließlich keinen Strom mehr hatte und das Raumfahrzeug in einen nicht mehr wiederherstellbaren Zustand geriet.“

Die NASA ist noch dabei, die Fehlerursache zu ermitteln. Moreau wollte sich dazu aber nicht äußern. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich in einigen Monaten vorliegen.

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Maven startete im November 2013 und erreichte im September 2014 den Mars. Die Primärmission war auf ein Jahr angesetzt. 2025 war die Sonde laut Moreau in der sechsten Verlängerung ihrer Mission.

Die Aufgabe von Maven war die Erforschung der Marsatmosphäre. Das Hauptziel der Mission habe darin bestanden, herauszufinden, weshalb die Atmosphäre verschwunden ist, sagte Shannon Curry, wissenschaftliche Leiterin der Mission. Die Marsatmosphäre, die früher so dicht war wie die Erdatmosphäre, ist heute nur noch sehr dünn.

Mithilfe von Maven fanden die Forscher heraus, dass der Sonnenwind und die Strahlung der Sonne der Grund für den Großteil des Verlusts waren. „Wir haben heute ein besseres Verständnis des atmosphärischen Entweichens auf dem Mars als auf jedem anderen Planeten, einschließlich der Erde“, resümierte Curry.

Neben ihrer wissenschaftlichen Mission war Maven ein wichtiges Relais für die Kommunikation mit den Rovern auf der Marsoberfläche, aber nicht das einzige. Es stehen noch vier weitere Relaisstationen zur Verfügung – Mars Odyssey und Mars Reconnaissance Orbiter der NASA sowie die europäischen Sonden Mars Express und Trace Gas Orbiter.

Seit dem Ausfall komme es allerdings „gelegentlich zu leichten Verzögerungen“, weil jetzt weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, um die wissenschaftlichen Daten zu übertragen, sagte Tiffany Morgan, Leiterin des Mars-Erkundungsprogramms der NASA. Im Betrieb der Rover habe es kleine Änderungen gegeben, ergänzte NASA-Manager Greg Heckler. „Aber wir erwarten kein wissenschaftliches Defizit.“


(wpl)



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Fotofilter im Check: Was Polfilter & Co. besser können als Photoshop


Polfilter, Graufilter, Verlaufsfilter – das Zubehör eines Landschaftsfotografen kann schnell mehrere Hundert Euro kosten und das Rucksackgewicht spürbar erhöhen. Gleichzeitig bieten Bildbearbeitungsprogramme wie Lightroom, Photoshop und die Nik Collection digitale Werkzeuge, die viele Filtereffekte am Bildschirm nachahmen können. Die Frage, ob physische Glasfilter in der digitalen Fotografie noch eine Berechtigung haben oder durch Software ersetzbar sind, gehört zu den Dauerdebatten unter Landschaftsfotografen – und die Antwort fällt je nach Filtertyp sehr unterschiedlich aus.

In diesem Beitrag nehme ich sechs gängige Filtertypen systematisch unter die Lupe: UV-, Pol-, Grau-, Verlaufs-, Diffusions- und Lichtverschmutzungsfilter. Ich erkläre die Funktionsweise jedes Filters, prüfe den praktischen Nutzen und zeige konkret, wie sich der Effekt in Lightroom, Photoshop oder der Nik Collection nachbilden lässt – jeweils mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Grundlage sind 20 Jahre Erfahrung in der professionellen Landschaftsfotografie.

Dabei zeigt sich: Manche Filter leisten physikalisch Dinge, die keine Software nachbilden kann, bei anderen hat die digitale Alternative das Glas in Flexibilität und Präzision längst überholt. Und bei einigen Filtertypen liefert die Praxis ein Ergebnis, das überraschen dürfte – auch erfahrene Fotografen. Der Vergleich mündet in konkrete Empfehlungen, was ins Gepäck gehört und was man sich künftig sparen kann.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fotofilter im Check: Was Polfilter & Co. besser können als Photoshop“.
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