Künstliche Intelligenz
Bookmark-Manager: Links sammeln und clever organisieren
Das Web müsste bald überlaufen, so viele Inhalte sind hier zu entdecken. Allein die zahlreichen Artikel und Reportagen, die täglich online erscheinen! Leider ist die Zeit stets knapp, sodass eine entspannte Lektüre zumeist warten muss. Glücklicherweise lassen sich Websites schnell als Lesezeichen speichern und über mehrere Geräte abgleichen. Die Verwaltung der gesammelten Links ist im Browser jedoch recht hakelig, ebenso die Suche im eigenen Lesezeichen-Archiv.
- Bookmark-Manager sind mehr als Browser-Favoriten: Sie helfen dabei, Websites systematisch zu sammeln und clever zu organisieren.
- Schlagworte und Sammlungen ordnen Inhalte und eine Volltextsuche hilft, Inhalte schnell wiederzufinden.
- Mit einem Bookmark-Manager entsteht quasi nebenbei ein persönliches Wissensarchiv.
- Unser Ratgeber stellt Raindrop, Karakeep und Pinboard näher vor und hilft bei der Entscheidung.
- Wer seinen Manager selbst hosten möchte, nutzt entweder Karakeep, Linkding oder die Bookmarks-App für Nextcloud.
Alternativ dazu gibt es spezialisierte Online-Dienste, die den Job übernehmen und mit zusätzlichen Komfortfunktionen punkten. Die vom Browser unabhängigen Bookmark-Manager haben viele Vorteile: Man kann nicht nur von überall auf die Lesezeichen zugreifen, sondern sie auch deutlich besser ordnen, kommentieren und sortieren. Statt in einer endlosen Liste landen die Links in Sammlungen, ergänzt um Schlagworte. Filter und Suchfunktionen helfen, etwa diese eine ganz bestimmte Reportage über gruselige Grönlandhaie wiederzufinden.
Dieser Ratgeber stellt beliebte Bookmark-Manager vor und hilft bei der Entscheidung, welcher zu Ihnen passt. Mit dabei sind: Raindrop, Karakeep sowie der Klassiker Pinboard und sein moderner Nachfahre Linkding. Zudem soll es um Nextcloud gehen: Für die persönliche Cloud gibt es einen Lesezeichen-Manager für alle, die sich unabhängiger machen möchten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bookmark-Manager: Links sammeln und clever organisieren“.
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Künstliche Intelligenz
„Pixel Drop“ inklusive: Google veröffentlicht Android 17 für Pixel-Smartphones
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Google hat die stabile Version von Android 17 veröffentlicht. Das Update steht mitsamt eines neuen „Pixel Drops“ zuerst für Googles eigene Geräte ab dem Pixel 6 zur Installation bereit und bringt unter anderem App-Bubbles für Multitasking, eine Apple-ähnliche Handoff-Funktion namens „Continue-on“ sowie mehr Kontrolle über geteilte Daten. Auch agentische Funktionen in Form von Gemini Intelligence hat Google versprochen, diese landen jedoch nur auf High-End-Geräten und womöglich unvollständig in Europa.
Multitasking mit Bubbles
Seit der ersten Betaversion von Android 17, die im Februar erschienen ist, hat Google stufenweise neue Funktionen für die nun veröffentlichte Android-Iteration angekündigt. Der Bedienoberfläche verabreicht Google mit dem Update sogenannte Bubbles. Mit dieser Funktion lässt sich jede auf einem Gerät installierte App als „Bubble“ (Blase) in einem schwebenden Fenster öffnen. Ein Langdruck auf eine App öffnet ein überarbeitetes Kontextmenü, in dem sich die neue Funktion aktivieren lässt.

Mehr Multitasking: Bubbles in Android 17.
(Bild: Google)
Mit der „Bubble“-Funktion lässt sich eine App an eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm verschieben, sie bewegt sich jedoch stets automatisch an den Bildschirmrand, um nicht im Weg zu sein. Um die Bubble zu schließen, bewegt man sie einfach in den unteren Bildschirmbereich, wo ein großes „X“ erscheint. Zudem findet man in der linken unteren Ecke das Feld verwalten – ein Tipp darauf öffnet einen Dialog, mit dem man die Blase schließen kann. Es lassen sich mehrere App-Blasen gleichzeitig nutzen.
Getrennte WLAN- und Mobilfunk-Kacheln
Mit Android 17 vollführt Google in den Schnelleinstellungen eine Kehrtwende und bringt separate Kacheln für WLAN- und Mobilfunkempfang zurück. Google hatte mit Android 12 eine einzige „Internet“-Kachel für beide Verbindungsoptionen in die Schnelleinstellungen integriert, sodass es umständlicher war, eine der beiden Funktionen abzuschalten.
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Google trennt mit Android 17 wieder WLAN- und Mobilfunk in den Schnelleinstellungen.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Auf dem Startbildschirm können Nutzer nun auch die App- und Ordnernamen ausblenden. Diese Funktion bieten manche Launcher-Apps und Bedienoberflächen einiger Hersteller schon seit Jahren, nun zieht sie auch in AOSP und Pixel-Geräte ein. Das Ausblenden funktioniert jedoch nicht für den App-Drawer oder für Ordner selbst.
„Screen Reactions“ und Anruf aufzeichnen
Mit Android 17 will Google Kreativen erleichtern, Inhalte zu produzieren. Über die Bildschirmaufnahmefunktion können Nutzerinnen und Nutzer Reaktionsvideos (Screen Reactions) erstellen, ohne zwischen Apps wechseln oder einen Greenscreen einrichten zu müssen. Mit der Funktion kann man sich selbst und den Smartphonebildschirm gleichzeitig aufnehmen. Die Funktion hat Google zuerst im Canary Channel und anschließend in der Android 17 QPR1 Beta 4 getestet.

Screen Reactions: Android 17 lässt Influencerinnen und Influencer leichter Reaktionsvideos erstellen.
(Bild: Google)
Für viele Pixel-Geräte bietet Google in Deutschland nun auch die mit dem Pixel 10 angekündigte Anruffunktion an. Damit erhält Googles Telefon-App einen Anrufbeantworter mitsamt Transkript-Funktion. Damit lassen sich verpasste und abgelehnte Anrufe verwalten. Laut Google nutzt „Nachricht aufzeichnen“ dasselbe Spam-Erkennungsmodell wie „Call Screen“. Die neue Funktion läuft direkt auf dem Pixel-Smartphone, sodass die Daten nicht in der Google Cloud landen. Hierfür kommt ein kleines Gemini-Modell zum Einsatz. Wie dieses funktioniert, erklären wir in einem weiteren Artikel.
Einfacherer Datenumzug zwischen Android und iOS
Neu in Android 17 ist zudem der vereinfachte Übertragungsprozess von iOS auf Android. Das entspringe Zusammenarbeit mit Apple, damit Nutzerdaten bequemer von einem auf ein anderes Ökosystem geschaufelt werden können, sagt Google. Angekündigt haben die beiden Unternehmen den Datenumzug schon Ende 2025; die EU begrüßte dies. Apple hatt den leichten Datenumzug schon mit iOS 26.3 umgesetzt.
Laut Google lassen sich so Passwörter, Fotos, Nachrichten, Lieblings-Apps, Kontakte und sogar die Anordnung des Startbildschirms drahtlos vom iPhone auf ein neues Android-Gerät übertragen. Dieser neue drahtlose Prozess, der auch die Übertragung von eSIMs unterstützt, soll noch in diesem Jahr zunächst auf Samsung-Galaxy- und Google-Pixel-Geräten eingeführt werden. Zudem hat Google Quick Share auf dem Pixel 8a und 9a nun kompatibel mit AirDrop gemacht.
Kontrolle und Sicherheit
Neu in Android 17 ist außerdem ein Kontaktauswahlwerkzeug („Contact Picker“), das einer generellen Freigabe sämtlicher Kontakte aus dem Adressbuch für Apps einen Riegel vorschiebt. Das soll Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten bieten. Die Funktionsweise ähnelt dabei dem Fotoauswahlwerkzeug „Photo-Picker“, das Google im Jahr 2022 mit Android 13 eingeführt hat.

Die neue Kontaktauswahl von Android 17.
(Bild: Google)
Die neue Android-17-Funktion soll die Auswahl eines Kontakts oder mehrerer Kontakte gleichzeitig über die neue Kontaktauswahl unterstützen, was die Abfrage von Berechtigungen für mehrere Kontakte vereinfachen dürfte. App-Entwickler können zudem festlegen, wie viele Kontakte Nutzer gleichzeitig auswählen dürfen. Bei Verwendung dieser Schnittstelle ist der Lesezugriff auf Kontaktdatensätze zeitlich begrenzt.
Um Hijacking zu verhindern, soll Android 17 den programmatischen Zugriff auf OTP-Nachrichten (Einmalpasswörter) für Apps, die nicht als Standard-SMS-Anwendung gesetzt sind, um drei Stunden verzögern.

Android 17 bringt eine neue Standort-Schaltfläche für mehr Datenschutz.
(Bild: Google)
Überdies erhalten Apps eine neue „Standort-Schaltfläche“, mit der Nutzer Anwendungen den Zugriff auf ihren genauen Standort gewähren können. Wenn ein Nutzer auf die neue Schaltfläche tippt, erhält die App nur für die aktuelle Sitzung Zugriff auf den genauen Standort. Außerdem: Apps, die auf Android 17 zielen, haben standardmäßig keinen Zugriff mehr auf das lokale Netzwerk. Hierfür bietet Google neue Berechtigungen an.
Lautstärke für Gemini separat einstellen
Weitere neue Funktionen des großen Updates sind die Möglichkeit, die Lautstärke des Sprachassistenten unabhängig von der Medienlautstärke zu regulieren. Damit kann man etwa Gemini oder andere in Android als Standard eingestellte Chatbots leiser oder bei Bedarf auch lauter als Musik oder andere Inhalte ertönen lassen. Bisher wirkten sich Änderungen der Medienlautstärke in der Regel automatisch auf die Lautstärke des Assistenten aus und umgekehrt.
Android 17 enthält zudem einen neuen Gaming-Modus für Foldables. Dieser Modus nutzt die gesamte Displayfläche des Geräts mittels eines 50/50-Layouts. Die Spielansicht ist oben, ein dynamischer Gamepad unten. Nutzt man einen externen Controller mit nativer Controller-Neuzuordnung, können Gamer ihr Gaming-Erlebnis noch weiter anpassen, so Google. Er soll jedoch erst in einigen Monaten, womöglich erst mit Android 17 QPR1 im September, bereitstehen.
Mit Version 17 unterstützt Android jetzt das RAW14-Bildformat – laut Google der „De-facto-Industriestandard für die High-End-Digitalfotografie“. Das Format bietet unter anderem Vorteile in der Nachbearbeitung. Weiter integriert Google Schnittstellen, um abzufragen, welche Kamera genutzt wird – ob etwa eine interne Kamera, eine USB-Webcam oder eine virtuelle Kamera zum Einsatz kommt. Auch herstellerspezifische Kamera-Funktionen (etwa „Super Resolution“ oder KI-Funktionen der Hardware-Partner) lassen sich jetzt besser über Erweiterungen ansprechen.
Hörgeräteverbesserungen, Quantenschutz
Damit Menschen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, nicht jede eingehende Nachricht im Hörgerät angekündigt wird, können sie Benachrichtigungstöne fortan auf den Lautsprecher des Smartphones beschränken. Darüber hinaus können Nutzer die Wiedergabe von Klingeltönen und Benachrichtigungen über die Lautsprecher des Telefons sowie über ihre Hörgeräte oder In-Ohr-Implantate vollständig unterbinden. Hierfür werden Pixel-Geräten auf der Seite „Hörgeräte“ unter den Einstellungen für Barrierefreiheit zwei neue Schaltflächen angezeigt: eine für Benachrichtigungstöne, eine für Klingeltöne und Wecktöne.
Die neue Android-Version ist die erste mit Schutzmechanismen gegen künftige Angriffe mit Quantencomputern an Bord hat. Der Schutz wird auf verschiedenen Ebenen von Android implementiert – auch App-Entwickler müssen tätig werden.
Neu unter Android 17 sind App-Arbeitsspeicherlimits. Damit soll das System sicherstellen, dass Apps nie zu viel RAM verwenden. Auf diesem Wege soll die Gesamtleistung und Akkulaufzeit des Geräts verbessert werden.
Speziell für das Pixel 10a: Google erweitert die Dolmetschen-Funktion auf das aktuelle Mittelklasse-Pixel. Mithilfe von Speech-to-Speech-Übersetzung können damit Telefonate in Echtzeit übersetzt werden, um das Gesagte der Anrufenden mit dem Klang ihrer eigenen Stimme zu übersetzen. Dolmetschen auf dem Pixel 10a unterstützt Google zufolge Übersetzungen zwischen Englisch und Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch sowie Hindi (in der Vorschau). Um die Funktion zu verwenden, öffnet man die Telefon-App, geht in die Einstellungen, tippt auf Dolmetschen und lädt die bevorzugten Sprachmodelle herunter.
In Google Fotos lassen sich Bilder nach Einspielen des Updates zudem in natürlicher Sprache bearbeiten. Die Funktion heißt „Frag Google Fotos“ und steht ab sofort in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien zur Verwendung bereit. Die Funktion setzt Gemini-Modelle ein und kann Nutzerinnen und Nutzern helfen, ein Foto schnell auszubessern oder eine komplexere, mehrstufige Bearbeitung vorzunehmen, erklärt das Unternehmen.
Für Pixel 6 und neuer
Android 17, begleitet vom Pixel Drop, landet zunächst auf Googles Pixel-Smartphones, -Foldables und dem Pixel Tablet. Das älteste kompatible Modell ist das Pixel 6, das neueste die Pixel-10-Reihe. Um zu prüfen, ob das Update schon verfügbar ist, begibt man sich in die Systemeinstellungen > System und tippt auf Softwareupdates > Systemupdates. Hier tippt man auf den großen Knopf „Auf Updates prüfen“. Nun sollte das Update angeboten werden. Der Download und Installation dauern in der Regel ein Weilchen. Man sollte das Gerät zudem besser ans Netzteil anschließen oder darauf achten, dass der Akku ausreichend voll ist.
Als Nächstes soll Samsung das große Update in Form von One UI 9 für erste Geräte anbieten. Hierbei dürfte es sich um die im Juli erwartete Galaxy-Z8-Reihe handeln. Später werden Hersteller wie Xiaomi, Oppo/Oneplus, Motorola, Nothing und weitere die neue Android-Iteration für einige Modelle anbieten.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Stop Killing Games: EU-Kommission lässt Gamer abblitzen
Nach der erfolgreichen Bürgerinitiative „Stop Destroying Videogames“ wird die EU-Kommission keine Schritte unternehmen, um die Rechtslage zu ändern. Stattdessen werde sie sich mit Verbrauchern und Publishern über mögliche Verbesserungen austauschen, teilte die Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Für Vertreter der Bürgerinitiative kommt das „nicht unerwartet“, sie sehen weiter Chancen für eine rechtliche Regelung durch das EU-Parlament.
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Hinter der Bürgerinitiative steht das Projekt „Stop Killing Games”, das von dem Youtuber Ross Scott ins Leben gerufen und inzwischen zur Lobbygruppe aufgebaut wurde. Die Aktivisten wollen erreichen, dass Spielehersteller ihre Spiele nicht einfach unbrauchbar machen dürfen, wenn sie zum Beispiel benötigte Server abschalten.
Kein Rennen ohne Server
Die Initiative kam ins Rollen, als der französische Publisher Ubisoft sein MMO-Rennspiel „The Crew“ im April 2025 abschaltete und damit unspielbar machte. In Frankreich läuft in dieser Sache inzwischen ein von Verbraucherschützern angestrengtes Verfahren gegen Ubisoft. Ein ähnliches Schicksal erlangte Fans des VR-Shooters „Firewall Ultra“, denen Sony ein Jahr später den Saft abdrehte.
Mit der Unterschriftenaktion wurde die EU aufgefordert, dafür einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Nachdem europaweit knapp 1,3 Millionen Menschen für die Bürgerinitiative unterschrieben hatten, musste die EU-Kommission sich mit dem Thema befassen. Sie will sich nun mit Branchenvertretern und Gamern über „Möglichkeiten zur Verbesserung der Industriestandards“ austauschen.
„Wie es in der Branche üblich ist, hoffe ich, dass die Industrie den Spielergemeinschaften Gehör schenkt und sich auf bessere Auslaufregelungen einigt“, erklärt Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. „Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, damit ein Dialog mit Vertretern der Verbraucher stattfinden kann.“
„Keine rechtliche Verpflichtung“
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Die Kommission könne „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtliche Verpflichtung vorschlagen“, heißt es in der Mitteilung unter Verweis auf die „bestehende Rechte an geistigem Eigentum“ der Publisher. Darüber hinaus seien Publisher durch die EU-Verbraucherrechte verpflichtet, klar über Nutzungsbedingungen zu informieren und eventuell Kosten zu erstatten.
„Anbieter von Videospielen müssen Verbraucher fair behandeln, auch wenn sie beschließen, ein Spiel einzustellen“, sagt der für Recht und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Michael McGrath. „Wenn sie die Bereitstellung eines Spiels früher als vertraglich vereinbart oder früher als von den Verbrauchern vernünftigerweise erwartet eingestellt, sollten die Spieler eine angemessene Rückerstattung erhalten.“
Die Spielebranche wehrt sich bisher gegen eine Verpflichtung, Server für ältere Spiele am Laufen zu halten. Die Publisher argumentieren, eine solche gesetzliche Pflicht würde die Spiele deutlich teurer machen. Zudem fürchten sie, auch für eventuell von Privatnutzern betriebene Server weiter haftbar gemacht werden zu können.
„Kommt nicht unerwartet“
„Diese Entscheidung kommt nicht unerwartet“, teilte die Initiative auf X mit. „Aber wir waren darauf vorbereitet. Deshalb treiben wir gemeinsam mit dem Europaparlament die Aufnahme von Stop Killing Games in den Digital Fairness Act voran. Wir können auch ohne die Kommission und ihre Nichtentscheidung weitermachen.“
Empfohlener redaktioneller Inhalt
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Anhörung der Initiative im Europaparlament am 16. April 2026
Bei einer Anhörung des Europaparlaments im April erläuterte die Initiative ihre Forderungen. Im Mai stand das Thema im Parlament auf der Tagesordnung. Dabei signalisierten Vertreter verschiedener Fraktionen ihre Unterstützung, Regeln für den Erhalt von Computerspielen in den geplanten Digital Fairness Act zu übernehmen. Zugleich müssten auch die Interessen der Rechteinhaber gewahrt bleiben, hieß es.
Für eine klare rechtliche Regelung sprechen sich unter anderem die Sozialdemokraten im Europaparlament aus. „Wer Geld für ein Videospiel bezahlt, darf nicht irgendwann vor einem digitalen Totalschaden stehen, nur weil ein Konzern entscheidet, den Stecker zu ziehen“, sagt der Abgeordnete Tiemo Wölken, der auch im Rechtsausschuss des Parlaments sitzt. „Statt zu handeln, will die Kommission die Initiative mit bedeutungsloser Symbolpolitik abspeisen.“
(vbr)
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Smart Glasses: Meta testete angeblich Gesichtserkennung von Pentagon-Zulieferer
Meta soll für die Entwicklung einer möglichen Gesichtserkennung für seine Smart Glasses auf Technologie eines US-Unternehmens zurückgegriffen haben, das vor allem das Militär, Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden beliefert.
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Das geht aus einer Softwarelizenz des Unternehmens Rank One Computing (ROC) hervor, die dem Techmagazin Wired vorliegt und mit einer Testversion der Meta-AI-App verknüpft sein soll. Die Meta-AI-App wird für die Einrichtung und zentrale Funktionen der Ray-Ban-Meta-Brillen sowie weiterer Smart Glasses des Unternehmens benötigt.
Wired berichtete Anfang Juni bereits über inaktiven Programmcode für eine von Meta entwickelte Gesichtserkennungsfunktion in der Meta-AI-App. Kurz nach Veröffentlichung des Berichts entfernte Meta den Code der intern „Nametag“ genannten Funktion weitgehend per Update.
Spuren externer Gesichtserkennungssysteme
Die von Meta erworbene Softwarelizenz umfasst dem neuen Wired-Bericht zufolge nicht nur ROCs Gesichtserkennung, sondern auch eine Funktion, die prüft, ob eine Kamera eine lebende Person erfasst, ein Foto oder eine Maske. Die Lizenz solle bis zu zehn Millionen Gesichtsvorlagen unterstützen. Wired fand Spuren der Software in einer Version der Meta-AI-App, die im Juni an Nutzer verteilt worden sein soll. Dazu gehörten Bestandteile zum Prüfen der Lizenz und Starten der Software. Aktiviert waren diese Funktionen aber ebenso wenig wie Metas eigene Gesichtserkennungssoftware.
Rank One Computing ist ein Unternehmen aus Denver, das Gesichtserkennungstechnologie entwickelt und einen Großteil seines Umsatzes mit staatlichen Kunden erzielt. Gegründet wurde es 2015 von Ingenieuren, die zuvor beim Forschungsinstitut Noblis an Gesichtserkennungssystemen gearbeitet hatten. An der Spitze steht B. Scott Swann, der früher beim FBI die für biometrische Datenbanken zuständige Abteilung leitete. Im Verwaltungsrat sitzen frühere hochrangige Mitarbeiter von CIA, FBI und Pentagon. Zu den Kunden und Nutzern zählen laut Wired unter anderem der US Marshals Service, eine Bundesbehörde für Strafverfolgung, die kriminalpolizeiliche Ermittlungsbehörde der US-Marine NCIS sowie Polizeibehörden.
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Meta schließt Gesichtserkennung nicht aus
Zu den Wired-Funden rund um das intern „Nametag“ genannte System betonte Meta, dass bislang keine Gesichtserkennungsfunktion für Nutzer eingeführt worden sei und es sich um ein „rein exploratives“ Projekt handle. Das Unternehmen habe noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob und wie es bei Gesichtserkennung vorgehen werde. „Sollten wir etwas einführen, werden wir dabei mit Bedacht vorgehen und dies mit voller Transparenz tun“, äußerte Meta Anfang Juni.
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Dennoch zeigen die Funde, dass Meta nicht nur aktiv an einer Gesichtserkennungsfunktion arbeitete, sondern offenbar auch Technologie eines externen Gesichtserkennungsanbieters testete. Brisant ist das vor allem wegen Rank Ones Nähe zu staatlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.
(tobe)
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