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Datenschutz & Sicherheit

Bulletproof Hosting Provider im Visier der Strafverfolger


In der vergangenen Woche gelang der niederländischen Polizei ein Schlag gegen einen Bulletproof Hosting Provider (BPH), zahlreiche Server konnte sie beschlagnahmen. Die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA liefert zudem mit internationalen Partnern Hinweise, wie sich die Risiken durch BPH abwehren lassen.

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Bereits in der vergangenen Woche konnte die niederländische Polizei im Rahmen von Ermittlungen gegen ein betrügerisches Hosting-Unternehmen tausende Server beschlagnahmen, wie sie auf ihrer Webseite mitteilt. Der Hoster wurde Polizeiinformationen zufolge ausschließlich für kriminelle Tätigkeiten genutzt – seit 2022 war er in mehr als 80 Ermittlungen zu Cybercrime, auch auf internationaler Ebene, verwickelt.

Der betroffene Bulletproof Hoster warb damit, absolut sicher zu sein und vollständige Anonymität für Nutzerinnen und Nutzer zu bieten – und zudem nicht mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Das ist typisch für Bulletproof Hoster, sie ermöglichen Kriminellen, unerkannt und folgenlos im Internet bösartige Aktionen auszuführen – anders als „reguläre“ Hoster, die etwa Webseiten von Unternehmen und deren Internetdienste hosten.

Beim BPH, der Kriminellen „sichere“ Internetzugriffe anbot, hat die niederländische Polizei am 12. November rund 250 physische Server in Rechenzentren in Den Haag und Zoetermeer beschlagnahmt. Die hosteten tausende virtuelle Server. Diese untersuchen die Strafverfolger nun im Zuge der weiteren Ermittlungen. Weitere kriminelle Aktionen sind über die Infrastruktur damit jetzt nicht mehr möglich. Zuvor nutzten die bösartigen Akteure den Hoster für Speicherplatz, aber auch zum Ausführen von Ransomware-Angriffen, zur Kontrolle von Botnetzen, für Phishing-Betrug und Verbreitung von Kinderpornografie.

Das US-Finanzministerium hat zudem am Mittwoch dieser Woche gemeinsame Sanktionen von Australien, den USA und dem Vereinigten Königreich gegen russische Cybercrime-Infrastrukturen, die Ransomware unterstützen, angekündigt. Die richten sich gegen den in Russland sitzenden Bulletproof Hoster „Media Land“, zudem gegen „Hypercore Ltd.“ und „Aeza Group LLC“. Diese stellten essenzielle Dienstleistungen für Cyberkriminelle bereit. Die Sanktionen umfassen etwa, dass aller Besitz der beschuldigten Personen und Hoster in den USA eingefroren und an die Abteilung Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums gemeldet werden muss. Finanzinstitutionen, die mit den Kriminellen zusammenarbeiten, können dadurch ebenfalls Ziel von Sanktionen werden.

Die US-amerikanische IT-Behörde CISA hat ebenfalls am Mittwoch zusammen mit weiteren Strafverfolgungseinrichtungen der USA und internationalen Partnern eine Handreichung zur Abwehr von Risiken von Bulletproof Hosting (PDF) herausgegeben. Sie stellen klar, dass BPH ein signifikantes Risiko für die Resilienz und Sicherheit von kritischen Systemen und Diensten darstellen. Dabei geben die Behörden Tipps, die sich an Internet Service Provider (ISPs) und Netzwerker richten, die ihre Einrichtungen schützen wollen. Dazu kommen noch gesonderte Hinweise ausschließlich für ISPs.

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Darunter fallen so triviale Handreichungen wie die, eine Liste bösartiger Ressourcen zu führen und Filter einzurichten, die bösartigen Traffic blockieren – ohne jedoch regulären Verkehr zu stören. Die Analyse von Traffic und dessen Abklopfen auf Anomalien hilft, die Liste der bösartigen Ressourcen zu befüllen. Die Strafverfolger empfehlen zudem, Logging-Systeme einzusetzen. ISPs und Netzwerker sollen etwa ASNs (Autonomous System Numbers) und IP-Adressen aufzeichnen, gegebenenfalls bei bösartigen Aktivitäten Alarm schlagen und die Protokolle aktuell halten. Zudem helfe der Austausch der gewonnenen Informationen mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Cyber-Verteidigung zu stärken. Interessierte finden im PDF weitere Details.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Datenschutz-Vorfall bei Kamera-Spezialisten Calumet | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die auf Fotografie spezialisierte Online-Plattform des Händlers Calumet ist Opfer eines IT-Vorfalls geworden. Hinweise darauf gab es bereits seit dem Sommer vergangenen Jahres, nun räumt Calumet den Vorfall jedoch ein.

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Auf der Webseite erklärt Calumet den IT-Vorfall. „Wir möchten darüber informieren, dass ein unbefugter Dritter kurzzeitig eingeschränkten Zugriff auf ein von uns genutztes System eines Drittanbieters erlangt hat. Es besteht daher die Möglichkeit, dass einige Kontaktdaten von einem Datenleck betroffen waren“, teilt das Unternehmen mit. Die Lücke sei demnach inzwischen geschlossen. Es seien „weder sensible Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kaufinformationen noch Kommunikationsinhalte betroffen“. Calumet arbeite mit der zuständigen Hamburger Datenschutzbehörde zusammen.

Calumet habe die Sicherheitsmaßnahmen überprüfen lassen und „zusätzlich verstärkt, um alle Daten zukünftig noch besser zu schützen“. Betroffene, von denen Daten bei dem Vorfall abgeflossen sind, will das Unternehmen bis zum 10. Januar persönlich kontaktieren, über die dort hinterlegte E-Mail-Adresse.

Bereits im Sommer gab es Hinweise, dass es bei Calumet zu einem Datenabfluss gekommen sein muss. Nur dort genutzte Wegwerf-E-Mail-Adressen erhielten plötzlich Spam-Nachrichten. Das ist jedoch nur ein loses Indiz, da Cyberkriminelle auch über einen Infostealer oder durch schlichtes Ausprobieren an die E-Mail-Adresse gelangt sein könnten. Wie Calumet nun angibt, gehe es „vor allem um die E-Mail-Adresse, die du für deine Anfrage an uns verwendet hast, und um deinen Namen, sofern du ihn angegeben hast.“ In der angekündigten E-Mail an Betroffene will Calumet genau benennen, welche persönlichen Daten im Einzelfall betroffen sind.

Calumet rät Betroffenen, vorerst nichts weiter zu unternehmen. Sie sollen jedoch wachsam sein bei verdächtigen E-Mails oder Telefonanrufen, bei diesen könnte es sich um Betrugsversuche wie Phishing handeln.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Ubiquiti UniFi Protect: Sicherheitslücke ermöglicht Zugriff auf Kameras


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Ubiquiti warnt vor Sicherheitslücken in der UniFi Protect Application. Die Schwachstellen können Angreifern ermöglichen, unbefugt auf UniFi Protect-Kameras zuzugreifen oder die UniFi Protect Application zum Neustart zu bringen. Aktualisierte Software steht bereit, die die Fehler ausbessert.

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In einer Sicherheitsmitteilung erklärt Ubiquiti, dass zwei Sicherheitslücken in der UniFi Protect Application klaffen. Aufgrund einer Schwachstelle im Discovery-Protokoll in der UniFi Protect Application können Angreifer aus dem angrenzenden Netzwerk unbefugten Zugriff auf UniFi Protect-Kameras erlangen (CVE-2026-21633, CVSS 8.8, Risiko „hoch“). Details zur Lücke und wie Angriffe darauf aussehen könnten, nennt Ubiquiti jedoch nicht. Bösartige Akteure können zudem aus dem benachbarten Netzwerk heraus das Discovery-Protokoll der UniFi Protect Application überfluten und einen Neustart der App provozieren (CVE-2026-21634, CVSS 6.5, Risiko „mittel“). Auch hier fehlen weitergehende Informationen, die Admins helfen würden, Angriffsversuche zu erkennen.

Beide Schwachstellen hat Trend Micros Zero-Day-Initiative (ZDI) entdeckt und gemeldet. Ubiquiti hat die Aktualisierung auf UniFi Protect Application 6.2.72 veröffentlicht, die die sicherheitsrelevanten Fehler korrigieren soll. Die Übersicht über die Verbesserungen und Fehlerkorrekturen in der Version 6.2.72 nennt jedoch bislang keine der damit geschlossenen Sicherheitslücken. IT-Verwalter, die daher bislang auf das Update verzichtet haben, sollten das nun zügig nachholen – immerhin verpasst die erste Schwachstelle die Einstufung als kritisches Risiko nur sehr knapp.

Ende Oktober hatte Ubiquiti sogar eine Sicherheitslücke mit der Risikoeinstufung „kritisch“ in UniFi Access schließen müssen. Die Auswirkungen waren aufgrund der nebulösen Beschreibung unklar, jedoch ermöglichte das unbefugten Zugriff auf eine API.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Per Dekret in die dunkle Vergangenheit



Die Feierstimmung über das neue Jahr hielt in Argentinien gerade einmal einen Tag an. Am 2. Januar wurde bekannt, dass die Regierung Milei zwei Tage zuvor in den letzten Minuten des alten Jahres das Notstandsdekret 941/2025 erlassen hatte. Das Dekret erweitert die Befugnisse des argentinischen Geheimdienst SIDE (Secretaría de Inteligencia del Estado) deutlich.

Demnach können ab sofort alle Aktivitäten des SIDE „verdeckt“ erfolgen. Agent*innen können zudem Verhaftungen ohne Haftbefehl vornehmen, zur Unterstützung kann der SIDE die Armee für Inlandseinsätze anfordern und Personenregister-Behörden müssen Daten an den Geheimdienst herausgeben.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an die argentinische Militärdiktatur. Argentinien hatte sich jahrelang vorbildlich darum bemüht, die Diktatur aufzuarbeiten, Milei dreht das Rad nun wieder zurück. „Dieses Dekret führt zur bisher gravierendsten Veränderung, da den Geheimdiensten seit der zivil-militärischen Diktatur keine derartigen Befugnisse eingeräumt wurden“, zeigt sich Beatriz Busaniche von der Stiftung Vía Libre besorgt.

Auch die Organisation La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional (CORREPI) erinnert die Maßnahme „an die schlimmsten Praktiken der dunkelsten Periode unserer Geschichte, der zivil-militärischen Diktatur von 1976-1983“, wie sie auf Instagram schreibt.

Inlandsspionage gegen Regierungskritiker*innen

SIDE verteidigt die Notwendigkeit der Reform auf X mit Verweis auf „die aktuellen globalen Herausforderungen und die neue Rolle, die die Argentinische Republik unter der Führung von Präsident Javier G. Milei auf der Weltbühne einnimmt“. Laut der Stellungnahme des Geheimdienstes, die auch die Tageszeitung Pagina 12 veröffentlichte, streben SIDE und Mileis Regierung „ein modernes, professionelles und effizientes nationales Nachrichtendienstsystem [an], das den höchsten demokratischen und republikanischen Standards entspricht.“

Diesem Ziel seien laut Regierung auch jene Teile der Reform verpflichtet, die den Umbau weiterer Behörden vorsehen. Die Regierung brüstet sich, damit der staatlichen Verfolgung von Journalist*innen und Bürger*innen ein Ende zu setzen.

Die Bürgerrechtsorganisation Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) kritisiert, dass es genau anders herum sei: Durch den Wechsel des Schwerpunkts des SIDE vom Schutz der nationalen Sicherheit auf Spionageabwehr insbesondere im Inland erlaube die Reform die Verfolgung von Aktivist*innen, Journalist*innen, Indigenen und anderen Regierungskritiker*innen überhaupt erst.

Diese Schlussfolgerung zieht auch Via Libre. Zudem erschwere der komplexer werdende Zuschnitt der Behörden und Sekretariate eine Kontrolle des Geheimdienstes, beklagt Busaniche.

Wie Javier Milei die Zivilgesellschaft systematisch schwächt

Die Reform steht für die wachsende Repression und Überwachung durch die argentinische Regierung seit dem Amtsantritt Mileis im Dezember 2023.

Der rechts-libertäre Politiker trat als Außenseiter zu Wahl an und kam nur durch die Unterstützung rechter Parteien an die Macht. Seither hat seine Regierung die Zivilgesellschaft in Argentinien systematisch geschwächt.

So schränkte die Regierung gleich zu Beginn das Recht auf öffentlichen Straßenprotest stark ein („Ley Antipiquetes“, zu Deutsch: Kundgebungsverbot). Es folgten Gesetze, die vordergründig den Drogenhandel bremsen sollen, dabei jedoch auch Aktivisti treffen („Ley Antimafia“) sowie eine Reform der Online-Überwachung („Ley Ciberpatrullaje“). Außerdem erhielt die Polizei eine neue „KI-Einheit“, die Unidad de Inteligencia Artificial Aplicada a la Seguridad, UIAAS.

Zivilgesellschaft ist unvorbereitet

Die Zivilgesellschaft Argentiniens ist insbesondere auf die zunehmende Online-Überwachung nicht ausreichend vorbereitet. Weil es keine Netzneutralität gibt, sind die Meta-Plattformen WhatsApp und Instagram weit verbreitet, Signal ist hingegen kaum bekannt, Mastodon schon gar nicht.

Zwar gibt es Nichtregierungsorganisationen, die Aufklärung zu digitalen Themen betreiben. Doch NGOs wie Via Libre, Asociación por los Derechos Civiles (ADC) oder Observatorio de Derecho Informático Argentino (ODIA) sind zu klein, um hier wirklich Einfluss geltend machen zu können.

Andere Organisationen wie CELS und Amnesty International Argentina sind zwar größer, haben jedoch alle Hände voll damit zu tun, die fortwährenden Attacken aus der Casa Rosada, dem Regierungssitz in Buenos Aires, gegen die Bevölkerung abzuwehren, Klagen einzureichen und Gerichtsprozesse zu führen. Dabei können sie durchaus Erfolge vorweisen. So erzielten CELS und andere Organisationen im vergangenen Jahr einen juristischen Sieg, als ein Bundesverwaltungsgericht das Kundgebungsverbot nach zwei Jahren für verfassungswidrig erklärte.

Gesichtserkennung wird ausgeweitet

Zivilgesellschaftliche Klagen führten im Jahr 2023 auch zu einem Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Sistema de Reconocimiento Facial de Prófugos, SRFP). Allerdings gilt dieses Verbot nur für die damalige Anwendung in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires. In anderen Städten kommt die Gesichtserkennung weitgehend ungehindert zum Einsatz.

Auf der Karte „Surveillance under Surveillance“ vom Chaos Computer Club Hamburg sind die Orte von Kamera-Überwachung weltweit kartografiert, auch argentinische Städte sind darunter. Wie viele Kameras es genau in Argentinien gibt und welche davon Gesichtserkennung einsetzen, ist unbekannt. Verschiedene Organisationen kommen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Und laut der „SurveillanceWatch“ operieren in Argentinien aktuell 25 internationale Unternehmen der Überwachungs-Industrie. Unter ihnen sind Unternehmen wie Cellebrite, Clearview AI und Hikvision, deren Anwendungen in anderen Ländern für massive Kritik sorgen. In Buenos Aires wird die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wahrscheinlich schon bald wieder angewandt, die dortige Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr Clearview-Lizenzen eingekauft.

Tausende Opfer durch Polizeigewalt

Die zunehmende Überwachung ist für die meisten Menschen in Argentinien nicht das größte Problem. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, gegen die alltägliche Polizeigewalt sowie die Kürzungen im Gesundheits- und Bildungswesen zu kämpfen. Und auch die hohe Arbeitslosigkeit und steigenden Lebenshaltungskosten lassen die staatliche Überwachung und Repression in den Hintergrund rücken. „Sie verhaften uns sowieso, wenn sie wollen“, lautet der Tenor der politisch Aktiven.

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Tatsächlich kommt es bei Demonstrationen regelmäßig zu willkürlichen Verhaftungen. Die Personen werden zwar meist schnell wieder freigelassen, harmlos ist der Kontakt zur argentinischen Polizei aber keineswegs.

Immer wieder erschießen Polizist*innen Menschen. Im Sommer 2025 töteten Beamt*innen in Buenos Aires ein siebenjähriges Kind; zuletzt kamen in den Tagen nach Weihnachten zwei Personen ums Leben. CORREPI zählt seit Ende 2023 mehr als 1.000 Tote und 1.500 Verletzte – inklusive Pressevertreter*innen – als Opfer staatlicher Gewalt.

Für 2024 hat CORREPI errechnet, dass die Stadtpolizei von Buenos Aires wegen ihrer Schusswaffeneinsätze zu den tödlichsten in ganz Argentinien zählt. Eine Polizeieinheit, mit der übrigens die Bayerische Landespolizei kooperiert, ohne das verwerflich zu finden.

Opposition will Dekret abwehren

Durch die Reform der Regierung Milei wird die Überwachung, die Repression und die Gewalt im Land weiter zunehmen. Die neue KI-Einheit UIAAS untersteht zwar dem Sicherheitsministerium und die Gesichtserkennung steht auf der Agenda der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt. Doch es muss davon ausgegangen werden, dass es auch Verknüpfungen zur SIDE geben wird.

Manuel Tufró, Direktor für Justiz und Sicherheit bei CELS, ist wenig optimistisch, dass Parlament, Justiz und Zivilgesellschaft Transparenz herstellen können: „Es wird äußerst schwierig sein, die eingesetzten Werkzeuge der Gesichtserkennung, Spyware, KI und Techniken wie der Cyber-Patrouille zu ermitteln“, sagt Tufró, „da der Erlass festgelegt hat, dass alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der SIDE ‚verdeckt‘ erfolgen müssen.“

Die parlamentarische Opposition will das jüngste Dekret zur Geheimdienst-Reform im Kongress abwehren. Wann und ob ihr das gelingt, ist allerdings offen. Nach der Zwischenwahl im Oktober ist sie geschwächt. Zugleich verfügt aber auch Milei über keine eigene Mehrheit im Kongress. Außerdem ist Sommerpause in Argentinien, der Kongress tagt erst wieder im März.

Am vergangenen Montag haben daher einige Abgeordnete eine gerichtliche Intervention beantragt. Sie fordern, dass das Dekret früher für verfassungswidrig erklärt wird, und ersuchen eine einstweilige Verfügung zu seiner sofortigen Aussetzung.

Internationale Aufmerksamkeit könnte diesem Widerstand guttun, damit dieses Dekret nicht wie das Kundgebungsverbot zwei Jahre in Kraft bleibt, bevor es dann gerichtlich annulliert wird.

Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.



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