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Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung


In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).

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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.

Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.

Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.

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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.

Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.


(mho)



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Google Chrome kommt für ARM64-Linux


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Google will Linux im zweiten Quartal 2026 eine native Version von Chrome für ARM64-Linux-Geräte veröffentlichen. Damit schließt der Konzern eine Lücke, die Nutzer der Plattform seit Jahren bemängeln: Zwar war der quelloffene Chromium-Browser längst für ARM64-Linux verfügbar, doch die proprietären Google-Funktionen fehlten bislang.

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Laut dem Chromium-Blog markiert der Launch „einen wichtigen Meilenstein in unserem Engagement für die Linux-Community und das ARM-Ökosystem“. Chrome für ARM64-Linux soll sämtliche Google-spezifischen Funktionen mitbringen, die Chromium fehlen: Konto-Synchronisierung für Lesezeichen, Verlauf und Tabs, direkter Zugang zum Chrome Web Store ohne Umweg über Entwicklereinstellungen, integrierte Webseiten-Übersetzung sowie Google Pay mit Autofill. Hinzu kommen Sicherheitsfunktionen wie Enhanced Protection in Safe Browsing, die mithilfe von KI vor Phishing und Malware schützen sollen, sowie der Google Password Manager mit Breach-Monitoring.

Google hatte Chrome bereits 2020 nativ für ARM-basierte Macs und 2024 für ARM-Windows bereitgestellt. Linux war die letzte große Plattform ohne native ARM64-Unterstützung. Die Installation soll über chrome.com/download möglich sein.

Wer bereits jetzt einen vollwertigen Browser auf ARM64-Linux nutzen möchte, kann Firefox nutzen: Mozilla bietet seinen Open-Source-Browser seit 2025 mit nativen ARM64-Linux-Builds an. Microsoft Edge hingegen unterstützt ARM64-Linux nach wie vor nicht offiziell; für Linux gibt es lediglich x86_64-Builds.


(fo)



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Tinder jetzt auch mit Events, live und mit KI


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Offline neue Kontakte knüpfen – das ist der neue Plan von Tinder. Der Online-Dating-Dienst bietet eine ganze Reihe neuer Funktionen an. Das klassische Modell des Swipens auf dem Sofa scheint langsam abgelöst zu werden. Zuletzt hatten das auch die Nutzerzahlen bestätigt. Online-Dating ist zumindest bei jüngeren Leuten nicht mehr so beliebt wie früher.

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Die Events sollen allerdings zunächst in Los Angeles getestet werden. Es geht dabei nicht um Events, die Tinder veranstaltet, sondern darum, Matches bei Events zu finden. Die App bekommt eine Discovery-Funktion, in der Veranstaltungen auftauchen. Man kann dann selbst angeben, vor Ort sein zu werden. Tinder schreibt in der Ankündigung, es könne sich sowohl um Quizabende als auch Töpferkurse handeln.

Offenbar auch außerhalb der USA soll es ein neues Video-Speed-Dating geben. Das sind Live-Video-Chat-Events, bei denen man also in Echtzeit Leute kennenlernen kann. Erste Veranstaltungen sind für das Frühjahr geplant. Drei Minuten haben Teilnehmer, sich kennenzulernen und zu entscheiden, ob es ein Match ist. Dann lässt sich die Gesprächszeit verlängern.

Und weil die Welt nicht ohne KI auskommt, setzt freilich auch Tinder auf diese Hilfe. KI soll passendere Matches vorschlagen. Chemistry nennt sich die Funktion, die zunächst in Neuseeland und Australien getestet wurde und nun in die USA und nach Kanada kommt. Warum die EU weiterhin außen vor bleibt, ist unklar.

Die Match Group, die hinter Tinder und auch der Dating-App Hinge steckt, hat eine Kooperation mit OpenAI. Entsprechend dürften GPT-Modelle für die KI-Funktionen genutzt werden. Um welche Version es sich genau handelt, ist allerdings ebenfalls nicht bekannt.

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Um Chemistry zu nutzen, kann man Tinder – oder eben OpenAI – Zugriff auf die eigene Fotobibliothek geben. Daraus leitet die KI dann „Insights“ ab, die auf die Persönlichkeit schließen. Der Learning-Mode soll in Echtzeit lernen, bei welchen Typen man einen grünen Daumen gibt und entsprechend eher weitere Personen vorschlagen, die dazu passen.

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Zur Sicherheit und als Identitätsnachweis muss jeder Nutzer und jede Nutzerin künftig eine Selfie-Prüfung durchlaufen – die wird nun global eingeführt.

KI überprüft zudem bereits das Geschriebene. Bei potenziell verletzender Sprache fragt Tinder nach, ob man das wirklich abschicken möchte. Wer eine erhaltene Nachricht unangemessen findet, kann dies direkt melden. Möglicherweise respektlose Inhalte werden verpixelt.

Zu den bereits vorhandenen Modi, College-Mode und Double-Date-Mode, führt Tinder einen Music-Mode ein. Dahinter verbirgt sich, dass man sein Konto mit dem von Spotify verbinden kann und ein Gegenüber den eigenen Musikgeschmack entdecken kann. Außerdem gibt es künftig einen Astrology-Mode – dabei geht es, na klar, um passende Sternzeichen. Nicht, dass einem Krebs noch ein Widder vorgeschlagen wird.


(emw)



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DFA: Nächstes EU-Gesetzeswerk vor dem Kippen?


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In den kommenden Monaten sollte er eigentlich vorgestellt werden: ein Vorschlag der EU-Kommission für besseren Verbraucherschutz. Doch seit Monaten wird daran gezweifelt, ob es den „Digital Fairness Act“ (DFA) so wirklich braucht. Mit einem offenen Brief fordern 115 Wissenschaftler und 85 Organisationen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten nun ein klares Bekenntnis zu einem starken Digital Fairness Act. Zu den Unterzeichnern gehören neben den Verbraucherschutzorganisationen auch der Chaos Computer Club (CCC), LobbyControl, Save the Children und die Deutsche Umwelthilfe.

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Die Unterzeichner fordern in ihrem Brief, der heise online vorliegt, unter anderem „verbindliche Vorschriften für Dark Patterns, süchtig machendes Design, unlautere Personalisierung, Influencer-Marketing und unlautere Praktiken in Videospielen“. Wesentlicher Bestandteil des DFA dürften vor allem verbraucherrechtliche Regelungen werden, also konkrete Regelungen zum Verbrauchervertragsrecht und zu unlauteren Werbemethoden, aber auch zur Zusammenarbeit der zuständigen Stellen über die Einzelstaatsgrenzen hinaus.

Die Europäische Union strebt einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt an, bei dem Unternehmen und Verbraucher möglichst keinen mitgliedstaatsspezifischen Vorschriften, sondern einem EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen unterliegen sollen. Innerhalb der EU-Kommission und auf Seiten der IT-Wirtschaft wurden bereits mehrfach Umfang und Notwendigkeit des Digital Fairness Act diskutiert.

Die für Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten zuständige Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich vor einem Monat noch klar für einen starken DFA ausgesprochen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind zumindest weite Teile des Vorhabens als wünschenswert benannt.

Allerdings wird derzeit in Brüssel im Zuge von Deregulierungsvorhaben wie dem Digital-Omnibus über eine weitere Vereinheitlichung und Verschlankung der EU-Gesetzgebung verhandelt. Bei dieser könnten auch Teile des geplanten DFA bereits vorweggenommen, und andere Teile wie die Influencer-Vorgaben könnten im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) adressiert werden.


(afl)



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