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Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister


Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.

Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.

Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.

Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.

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Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.

Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.

Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.


(vbr)



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Cribl Guard: KI soll sensible Daten im Telemetrie-Strom aufspüren


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der US-Anbieter Cribl hat ein neues Feature für das Sicherheitsmodul Guard seiner Telemetrie-Plattform Cribl Stream vorgestellt. Guard analysiert Daten bereits während der Verarbeitung in der Pipeline – und die neue sogenannte Background Detection erweitert dies um ein KI-Modell, das fortlaufend nach bislang unbekannten Mustern sensibler Daten sucht. Das umfasst personenbezogene Informationen, Secrets wie API-Schlüssel oder Passwörter sowie regulierte Daten, die von bestehenden regelbasierten Erkennungsmechanismen nicht erfasst werden.

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Anders als bei klassischen DLP-Tools (Data Loss Prevention), die Datenströme zur Analyse aus der Kundenumgebung heraus kopieren, läuft das KI-Modell laut Cribl direkt auf den sogenannten Workers. Das sind die Verarbeitungsknoten der Cribl-Plattform, auf denen die eigentliche Datenverarbeitung stattfindet. Sensible Daten verlassen die Infrastruktur des Kunden damit nicht. Erkannte Muster werden in der Cribl-Oberfläche angezeigt; Security-Teams können sie dort prüfen, verwerfen oder mit einem Klick in neue Schutzregeln überführen.

Cribl positioniert die Neuerung als Paradigmenwechsel: Statt sich auf statische Regelwerke zu verlassen, die erfahrungsgemäß schnell veralten, sollen Unternehmen mit der Hintergrunderkennung kontinuierlich neue Risiken identifizieren können. Laut Cribl-CPO Dritan Bitincka fängt die Funktion sensible Informationen ab, noch bevor sie einen Datenspeicher erreichen. Dies erleichtere den Übergang von reaktiver Bereinigung hin zu proaktiver Risikominderung.

Cribl zufolge nutzen weltweit zahlreiche Unternehmen die Plattform, darunter die Hälfte der Fortune-100-Unternehmen. Cribl Stream fungiert als eine Art Datendrehscheibe, die Logs, Metriken und Events aus unterschiedlichsten Quellen entgegennimmt, filtert, anreichert und an Zielsysteme wie SIEMs, Observability-Plattformen oder Data Lakes weiterleitet. Guard ist als Sicherheitsmodul von Cribl Stream seit September 2025 verfügbar und bringt über 200 vorkonfigurierte Erkennungsregeln mit, die nun um die KI-gestützte Suche ergänzt werden.


(axk)



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High-End-Smartphones 2026: Stagnation statt Innovation


Mit ihnen lässt man sich gern sehen: Sie tragen die potentesten Kameras, strahlen mit den hellsten Bildschirmen und rechnen schneller als alle anderen: High-End-Smartphones sind nicht nur die besten Smartphones eines jeden Jahrgangs. Auch für die günstigeren Modelle sind sie ein Fingerzeig in die Zukunft. Denn ein Großteil der Technik, die sich heute „High End“ nennt, findet sich nächstes oder übernächstes Jahr in der Mittelklasse wieder. Doch was hat der Jahrgang 2026 zu bieten?

Äußerlich hat sich im Vergleich zu den Vorgängern wenig getan. Ob Google Pixel 10 Pro, Samsung Galaxy S26 Ultra oder Xiaomi 17 Ultra, sie alle sehen ihren Ahnen zum Verwechseln ähnlich. Ausgerechnet Apple, das ansonsten erzkonservativ an erstmal eingeführten Designs über Jahre festhält, wagt etwas Neues und packt das iPhone 17 Pro in ein frisches Aluminiumkleid.

Doch bedeutet optischer Stillstand auch technische Stagnation? Es kommt darauf an. Vor allem die Arrivierten um Apple, Google, Samsung haben allenfalls Modellpflege betrieben. In dem einen oder anderen Fall ist das noch freundlich ausgedrückt. Beim Pixel 10a muss man die Änderungen mit der Lupe suchen, und auch bei den großen Geschwistern blieb vieles beim Alten – Stichwort lahmer SoC.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphones 2026: Stagnation statt Innovation „.
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Auf Gemma-Basis: Google bringt neue KI-Diktier-App fürs iPhone


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Der Name wirkt zwar etwas sperrig, doch Googles jüngste iOS-App namens Google AI Edge Eloquent kann im Alltag durchaus nützlich sein: Mit dem kostenlosen Tool kann man ohne Abogebühr auf iPhone und Mac Spracheingaben in hoher Qualität in Textform umwandeln. Dazu nutzt die App das hauseigene freie Sprachmodell Gemma, das wiederum auf Googles großen Gemini-Modellen basiert.

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Neben der Diktatfunktion kann Edge Eloquent noch mehr: Verlässt man den Offline-Modus, kann die App den erfassten Text auch automatisch bereinigen und in Form bringen. „[Die App] wandelt unstrukturierte und stockende Sprache automatisch in fehlerfreien Text um, wobei sie den Kontext versteht, um die eigentliche Bedeutung wiederzugeben“, schreibt Google in seinem Beipackzettel. Parallel ist es möglich, ein eigenes Wörterbuch zu erstellen, um das Vokabular des Nutzers besser zu erkennen. Das gesamte maschinelle Lernen läuft dabei auf dem iPhone oder Mac ab, auch Audio oder andere persönliche Daten sollen nicht bei Google landen.

Im Kurztest zeigte sich dann allerdings, dass die App für eine ganze Reihe von Features doch Googles Cloud benötigt, etwa zum weiteren Polieren der Texte. Immerhin gibt es einen klar ersichtlichen Cloud-Schalter, über den gesteuert werden kann, was im Internet landet und was nicht. Nützlich: Die App wirft automatisch Ähs und Ahs aus der Transkribierung und kann zudem erkennen, wenn sich der Nutzer selbst korrigiert und nur die korrekte Fassung übernehmen. Gemma soll dabei auch auf älteren iPhones ausreichend schnell sein – ab dem iPhone 15 wird sie empfohlen. Google verspricht darüber hinaus eine „Zero Cost Architecture“, bei der Nutzer nichts zu zahlen haben und es keine Nutzungslimits geben soll.

Google AI Edge Eloquent läuft anfangs nur als App, soll aber in späteren Versionen über eine eigene Zusatztastatur tiefer in iOS integriert werden können. Wie genau dies umgesetzt wird, blieb zunächst unklar. Google macht mit der Anwendung offenen Transkribierungsmodellen wie Whisper von OpenAI Konkurrenz, das bereits in vielen iOS-Apps aus dem Diktierbereich steckt.

Einen zentralen Nachteil gibt es allerdings noch: Die App versteht derzeit im Gegensatz zu Whisper-basierten Anwendungen nur die englische Sprache für das Diktat. Wer es in Deutsch oder anderen Sprachen probiert, scheitert. Folgerichtig steht sie derzeit auch nur im US-amerikanischen App Store zum Download bereit. Eine weitere Gemma-basierte App namens Google AI Edge Gallery bietet Zugriff auf weitere Gemma-4-Funktionen, darunter einen Chatbot, agentische Funktionen und Bilderkennung. Die App ist auch für Android verfügbar, Google AI Edge Eloquent hingegen nur für Apple-Geräte.

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(bsc)



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