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Datenschutz & Sicherheit

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt


Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

  1. Anlaufstellen stärken
  2. Polizei und Justiz sensibilisieren
  3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
  4. Strafrecht erweitern
  5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
  6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
  7. Adressen von Betroffenen besser schützen
  8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
  9. Frauen nicht isoliert betrachten
  10. Internationale Regeln gut umsetzen

1. Anlaufstellen stärken

Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

2. Polizei und Justiz sensibilisieren

Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

4. Strafrecht erweitern

Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

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7. Adressen von Betroffenen besser schützen

Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

9. Frauen nicht isoliert betrachten

Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

10. Internationale Regeln gut umsetzen

Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.



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Datenschutz & Sicherheit

Debian: Projektleiter warnt vor stillem Rückzug von Entwicklern


Das Debian-Projekt hat ein Kommunikationsproblem. Entwickler, die keine Zeit oder kein Interesse mehr haben, ziehen sich still zurück – ohne ihre Verantwortung offiziell zu übertragen. Ein solches Verhalten gefährdet die Wartung von Paketen, die Sicherheit von Accounts und die Kontinuität wichtiger Teams. Debian-Projektleiter Andreas Tille hat das Problem in seiner Februar-Mitteilung an die Entwickler-Community detailliert beschrieben.

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Das Kernproblem ist laut Tille nicht, dass Freiwillige aufhören zu arbeiten – das sei völlig normal. Problematisch sei vielmehr, dass sie dies nicht kommunizieren. „Debian existiert, weil Menschen sich freiwillig dafür entscheiden, ihre Zeit dafür aufzuwenden“, schreibt Tille. Doch die meisten seien mit Enthusiasmus beigetreten, ohne eine explizite Vereinbarung zu einer späteren Ankündigung, falls sich ihre verfügbare Zeit, Energie oder Interessen ändern.

Die Konsequenzen dieser stillen Abwanderung sind erheblich: Bugs bleiben unbearbeitet, sicherheitsrelevante Accounts ohne aktive Überwachung, delegierte Rollen existieren nur noch auf dem Papier. Besonders deutlich wurde das Problem bei der Reorganisation des FTPmaster-Teams, das über zwei Jahrzehnte für die Debian-Archive verantwortlich war. Im Oktober 2025 musste es aufgelöst und in zwei neue Teams aufgeteilt werden, weil wesentliche Arbeit von zu wenigen Menschen getragen wurde – mit negativen Auswirkungen auf Transparenz und Kommunikation.

Als Lösung schlägt Tille einen sechsstufigen automatisierten Prozess vor: Das MIA-Team (Missing In Action) soll mithilfe von Heuristiken inaktive Entwickler identifizieren und nach sechs Monaten ohne Aktivität automatisierte E-Mails versenden. Diese bieten einfache Optionen: Bestätigung der aktiven Präsenz, Übergang zum Emeritus-Status (ehrenhalber zurückgezogener Entwickler ohne aktive Pflichten) oder Kontaktaufnahme mit dem MIA-Team.

Bleibt eine Antwort aus, folgen sechs Monate lang monatliche Erinnerungen. Danach versucht das MIA-Team, die Person manuell zu erreichen, und warnt vor der Verwaisung ihrer Pakete. Erfolgt auch dann keine Reaktion, werden die Pakete nach einem weiteren Monat verwaist und der Account wird schließlich den Debian Account Managers zur möglichen Entfernung gemeldet.

Der Vorteil dieses automatisierten Systems: Es vermeidet direkte Fragen, die für manche Menschen sozial schwierig seien. Viele Entwickler empfinden es als unangenehm, von Freunden oder Kollegen direkt auf ihre Inaktivität angesprochen zu werden. „Aus gegenseitiger Rücksicht vermeiden wir es oft, zu fragen. Aus derselben Rücksicht vermeiden wir es auch, proaktiv zu sagen, dass wir zurückgetreten sind“, beschreibt Tille das Dilemma.

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Für delegierte Rollen schlägt Tille zusätzlich einen leichten Erneuerungsmechanismus vor. Delegierte sollen sechs Monate vor Ablauf ihrer Delegation einen kurzen Bericht mit Erneuerungsantrag einreichen. Bleibt dieser aus, läuft die Delegation automatisch ab. Dieser Ansatz normalisiere die Rotation und mache sie zu einem regulären Prozess statt einer konfliktbeladenen Ausnahmesituation.

Ein Beispiel für die Folgen fehlender Kommunikation ist das Data Protection Team: Alle bisherigen Delegierten sind zurückgetreten, die Delegation wurde widerrufen. Debian hat derzeit kein aktives Datenschutz-Team, obwohl die Aufgabe im DSGVO-Kontext wichtig ist. Der Workload war dabei gering – nur vier Anfragen im Jahr 2025.

Tille betont, dass bessere Sichtbarkeit von Inaktivität auch Chancen für neue Freiwillige schafft. Über eineinhalb Jahre hat er täglich ein langfristig inaktives Paket zur Zusammenarbeitsplattform Salsa migriert. Dies senke die Barriere für Beiträge erheblich und sende ein klares Signal, dass Hilfe willkommen ist. Bei aktiven Maintainern seien die Antworten meist konstruktiv gewesen – bei Paketen ohne Aktivität seit Jahren blieb die Reaktion dagegen meist aus.

Unklar ist derzeit, wie viel vom vorgeschlagenen MIA-Prozess bereits implementiert wurde. Tille fordert die Community auf, den aktuellen Status sichtbar zu machen, und lädt Interessierte explizit ein, sich einzubringen. Das Problem betreffe nicht nur Debian: „Dies ist eine wichtige Initiative für die Gesundheit des Debian-Projekts – und tatsächlich für jedes Open-Source-Projekt“, schreibt der Projektleiter.

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(fo)



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Datenleck bei Substack: Datensatz mit knapp 700.000 Einträgen im Netz


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bei Substack konnten Kriminelle Daten von zahlreichen Nutzern abgreifen. Das Unternehmen hat den IT-Sicherheitsvorfall inzwischen eingeräumt.

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Die Plattform Substack bietet Interessierten die Möglichkeit, journalistische Angebote, Blogs, Newsletter oder Podcasts anzubieten und gegebenenfalls als Abonnements zu monetarisieren. Der CEO Chris Best hat nun in einer Rundmail Kundinnen und Kunden angeschrieben und über den IT-Vorfall informiert. „Ich kontaktiere Sie, um Sie von einem Sicherheitsvorfall wissen zu lassen, der darin mündete, dass Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ihres Substack-Kontos ohne Ihr Einverständnis geteilt wurde“, fängt die Mail von Best an.

Demnach hat Substack am 3. Februar 2026 Belege für ein Problem mit den IT-Systemen gefunden, das nicht autorisierten Dritten einen begrenzten Zugriff auf Nutzerdaten ermöglichte. Davon betroffen sind E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere interne Metadaten; auf Kreditkartennummern, Passwörter und Finanzinformationen wurde dabei nicht zugegriffen.

„Wir haben das Problem mit unseren Systemen gelöst, das ermöglichte, dass dies passiert. Wir führen eine vollständige Untersuchung durch und ergreifen Maßnahmen, die Prozesse und Systeme zu verbessern, damit diese Art von Problem künftig nicht noch einmal passiert“, führt Best weiter aus. „Wir haben keine Hinweise darauf, dass diese Informationen missbraucht werden, aber wir empfehlen Ihnen, bei E-Mails oder Textnachrichten, die Ihnen verdächtig erscheinen, besondere Vorsicht walten zu lassen.“ Best schließt mit den Worten: „Das ist wirklich ärgerlich. Es tut mir leid. Wir werden hart daran arbeiten, dass so etwas nicht noch einmal passiert.“

Der Datensatz kursiert bereits im digitalen Untergrund. Die Datei ist 697.293 Zeilen lang und die Daten erwecken den Anschein, durch Scraping erlangt worden zu sein. Dabei lesen Täter Informationen massenhaft aus, die in einzelnen Konten in der Regel öffentlich einsehbar sind, und erstellen daraus eine große Datenbank. Diese können bösartige Akteure dann etwa für gezielteres und authentischer wirkendes Phishing missbrauchen, da sie mit der Information arbeiten können, dass die gelisteten Opfer einen Substack-Zugang besitzen.

Der Datensatz dürfte in Kürze auch bei Troy Hunts Have-I-Been-Pwned-Projekt zugänglich und damit durchsuchbar werden. Substack hatte vor rund zwei Jahren für Aufsehen gesorgt, da das Unternehmen Nazi-Beiträge nicht löschen wollte. Kurz nachdem das höhere Wellen schlug, lenkte Substack schließlich ein – zumindest ein wenig.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdates F5 BIG-IP: Angreifer können Datenverkehr lahmlegen


Setzen Angreifer erfolgreich an Sicherheitslücken in BIG-IP-Appliances wie Advanced WAF/ASM oder APM an, können sie Abstürze auslösen oder eigentlich geschützte Daten einsehen. Dagegen stehen abgesicherte Versionen zum Download bereit. Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken.

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Am gefährlichsten gilt eine Schwachstelle (CVE-2026-22548 „hoch“) in BIG-IP Advanced WAF/ASM. Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, sollen DoS-Attacken aus der Ferne ohne Authentifizierung möglich sein. Dabei stürzt der bd-Prozess ab, was zu einer Unterbrechung des Netzwerkverkehrs führt. Wie ein derartiger Angriff im Detail ablaufen könnte, führen die Entwickler derzeit nicht aus. Dagegen ist die Version 17.1.3 gerüstet.

Die verbleibenden Lücken sind größtenteils mit dem Bedrohungsgrad „niedrig“ eingestuft. Nach erfolgreichen Attacken können Angreifer etwa im Kontext von BIG-IP APM und APM Clients auf eigentlich abgeschottete sensible Daten zugreifen (CVE-2026-20730). Weitere Informationen zu den Schwachstellen und Sicherheitsupdates finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen.


(des)



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