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Datenschutz & Sicherheit

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt


Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

  1. Anlaufstellen stärken
  2. Polizei und Justiz sensibilisieren
  3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen
  4. Strafrecht erweitern
  5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern
  6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen
  7. Adressen von Betroffenen besser schützen
  8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen
  9. Frauen nicht isoliert betrachten
  10. Internationale Regeln gut umsetzen

1. Anlaufstellen stärken

Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

2. Polizei und Justiz sensibilisieren

Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlich um; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

4. Strafrecht erweitern

Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

„Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampel gefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

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7. Adressen von Betroffenen besser schützen

Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

„Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

9. Frauen nicht isoliert betrachten

Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

10. Internationale Regeln gut umsetzen

Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.



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Die Natur ist unsere Quelle der Zufälligkeit: zum Tode von Michael O. Rabin


Michael O. Rabin wurde als Sohn des Rabbiners Israel Rabin und der Schriftstellerin Ester Rabin am 1. September 1931 in Breslau geboren. Die Familie wanderte 1935 in das britische Mandatsgebiet für Palästina aus. Sein mathematisches Interesse wurde durch seinen Lehrer Elisha Netanyahu mit der Aufnahme in einen kleinen Kreis interessierter Schüler gefördert. Als er mit 16 Jahren 1948 im israelisch-arabischen Krieg in die Armee eingezogen werden sollte, setzte sich der berühmte Mathematiker Abraham Fraenkel für seine weitere Ausbildung an der Universität ein. 1952 schloss Rabin das Studium mit einer Masterarbeit über ein von Emmy Noether entdecktes Problem ab, was ihm ein Stipendium an der Universität Princeton einbrachte. Dort studierte er zusammen mit Dana Scott bei Alonzo Church, bei dem auch Alan Turing studiert hatte.

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Rabin und Scott wurden im Sommer 1957 von IBM eingeladen und schrieben dort die Arbeit über „Finite Automata and Their Decision Problems“, in der sie sich mit den (heute so genannten) neuronalen Netzwerken von Warren McCulloch und Walter Pitts beschäftigten. 1956 hatte der Logiker Stephen Cole Kleene mit seinem Theorem die Klasse der regulären Sprachen in die Informatik eingeführt und deshalb konnten Rabin und Scott mit ihrer Arbeit über nichtdeterministische Automaten Kleenes Annahmen bestätigen. „Wir hatten eigentlich keinen tieferen philosophischen Grund, diesen Nichtdeterminismus in Betracht zu ziehen, obwohl er, wie wir heute wissen, im Zentrum der P = NP-Frage steht – einem Problem von immenser praktischer und theoretischer Bedeutung. Für uns war das lediglich eine von mehreren Varianten“, sagte Rabin im Interview über seinen Lebensweg, das er seinem Schüler Dennis Shasha gewährte. Im Jahre 1976 bekamen er und Scott für diese Arbeit den Turing Award, was bis heute Gegenstand von angeregten Diskussionen ist.

Nach dieser Episode beschäftigte sich Rabin mit kryptographischen Problemen, angeregt über ein Problem, das ihm John McCarthy gestellt hat: Wie kann ein Spion, der sein Passwort sagt, zuverlässig von einem Wächter erkannt werden, der das Passwort errechnen soll? Die Antwort war der Aufsatz „Probabilistic Algorithm for Testing Primality“ von Rabin. Der Primzahlentest, heute als Miller-Rabin-Test bekannt, liefert nach sechs Tests bei langen Zahlen schnell mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent die Antwort auf die Frage, ob eine Zahl eine Primzahl ist und wird deshalb in vielen kryptografischen Anwendungen eingesetzt. Mit seinem Aufsatz „Digitalized Signatures and Public-Key Functions as Intractable as Factorization“ lieferte Rabin 1979 die Grundlagen für das Rabin-Kryptosystem, das im Gegensatz zum Primzahlentest kaum genutzt wird.

Später war Rabin nach jahrelanger Forschung und Lehre an der Hebrew University, deren Rektor er zeitweilig war, ab 1982 wieder bei IBM und gehörte dort bis 1994 zum Science Advisory Committee. 1987 entwickelte er mit Richard M. Karp den Rabin-Karp-Algorithmus, der bei der Suche nach Plagiaten mit einem effizienten Hash-Verfahren aufwartet. Im Interview über seinen Lebensweg schildert er, wie wichtig die Rolle des Zufalls für seine Arbeit gewesen ist. „Das Einwirken von Zufall bei so vielen algorithmischen Problemen ist mir völlig rätselhaft. Es ist effizient, es funktioniert; aber warum und wie, ist mir ein absolutes Rätsel. Algorithmen benötigen in ihrer Reinform eine physikalische Zufallsquelle. Es handelt sich also um eine Art Zusammenarbeit zwischen uns Informatikern und der Natur als Quelle des Zufalls. Das ist einzigartig und wirft einige Fragen in der Physik und Philosophie auf.“


(mho)



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Gimp: Version 3.2.2 schließt Codeschmuggel-Lücke mit GIFs


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den Verarbeitungsroutinen für mehrere Bildformate in Gimp schlummern Schwachstellen, die Angreifer etwa zum Einschleusen und Ausführen von Schadcode missbrauchen können. Dazu reicht das Öffnen manipulierter Bilddateien etwa im GIF-Format aus. Ein Update auf Gimp 3.2.2 schließt die Lücken.

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Die Schwachstelleneinträge sind jetzt in der Nacht zum Donnerstag erschienen. Etwa in der ReadJeffsImage-Funktion der GIF-Ladekomponente können Angreifer einen potenziellen Pufferüberlauf missbrauchen, um über die Grenzen eines angelegten Puffers hinauszuschreiben. Das kann möglicherweise zum Ausführen beliebigen Codes beim Verarbeiten sorgsam präparierter GIF-Dateien führen (CVE-2026-6384, CVSS 7.3, Risiko „hoch“). Die Gimp-Entwickler haben die Lücke laut Bugtracker bereits geschlossen.

Weitere Sicherheitslücken betreffen Plugins zur Verarbeitung bestimmter Dateiformate. Ein Pufferüberlauf beim Einlesen von „file-seattle-filmworks“-Dateien kann zum Absturz führen (CVE-2026-40919, CVSS 6.1, Risiko „mittel“). Eine präparierte PVR-Image-Datei kann ebenfalls einen Denial-of-Service provozieren (CVE-2026-40918, CVSS 5.5, Risiko „mittel“). Ein Integer-Überlauf kann hingegen beim Lesen von FITS-Bildern auftreten, wodurch ein Null-Byte-Puffer angefordert wird, was zu einem Heap-basierten Pufferüberlauf beim Schreiben von Pixeldaten führt. Auch das kann möglicherweise zum Einschleusen von Schadcode missbraucht werden (CVE-2026-40915, CVSS 5.5, Risiko „mittel“).

Manipulierte ICNS-Bilder könnten lesend auf Speicherbereiche jenseits der vorgesehenen Grenzen aufgrund einer Schwachstelle in der Funktion icns_slurp() zugreifen und so möglicherweise Informationen auslesen (CVE-2026-40917, CVSS 5.0, Risiko „mittel“). Sorgsam präparierte TIM-Bilder können zudem zu einem Denial-of-Service führen, da Gimp beim 4BPP-Dekodieren einen Überlauf erzeugt (CVE-2026-40916, CVSS 5.0, Risiko „mittel“).

Wer die betroffenen Dateiformate GIF, file-seattle-filmworks, FITS, ICNS oder TIM einsetzt, sollte das Update auf Gimp 3.2.2 nun unbedingt nachholen. Die Installationspakete stehen auf der Download-Seite zum Herunterladen bereit.

Gimp 3.2 erschien Mitte März und hatte dabei auch hochriskante Codeschmuggel-Lücken geschlossen.

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Update

16.04.2026,

17:31

Uhr

Gimp 3.2.2 schließt die Schwachstellen, in der Meldung angepasst. Lediglich die CVE-Schwachstelleneinträge wurden erst jetzt veröffentlicht.


(dmk)



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Polizeiliche Kriminalstatistik: Mit Vorsicht zu genießen


Jedes Jahr im Frühling veröffentlicht das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird von Vielen wahrgenommen als genaues Abbild von Kriminalität im Land und dementsprechend oft auch politisch instrumentalisiert. Dabei ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zuallererst eine Art Arbeitsbericht der Polizei. Sie ist mit Vorsicht zu genießen.

In der PKS werden mutmaßliche Straftaten erfasst, welche die Polizei an die Staatsanwaltschaften weitergibt. Ob diese dann die Verfahren einstellen und ob jemand verurteilt wird, erfahren wir aus dieser Statistik nicht. Wir erfahren auch nicht, ob die Steigerung einer Kriminalitätsart darauf beruht, dass die Polizei ihren Schwerpunkt verlagert hat, die Ermittlungsmethoden besser wurden, das Dunkelfeld sich aufhellt oder Menschen bereitwilliger Straftaten anzeigen.

Zudem gibt es rassistische Einstellungen, die dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Polizei stärker kontrolliert oder von der Mehrheitsbevölkerung öfter angezeigt werden, was deren Präsenz in der Statistik erhöht. Das alles verzerrt die Polizeiliche Kriminalstatistik.

Polarisierung und Stigmatisierung

Die Statistik steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache in der Kritik. „Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet“, hieß es in einem offenen Brief (PDF), den zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Kriminolog:innen vergangenes Jahr unterzeichnet haben. Vielmehr trage die Statistik zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei, so die Unterzeichnenden.

Das Medienhaus Correctiv hat nun beliebte Mythen und Instrumentalisierungen rund um die Kriminalstatistik einem Faktencheck unterzogen. Der Artikel weist zum Beispiel darauf hin, dass eine Verbindung von polizeilicher Statistik und Justizstatistiken überfällig wäre. Dann könnte man nachvollziehen, wie häufig aus der polizeilichen Erfassung als Straftat am Ende auch eine Verurteilung vor Gericht wird. Den wie Correctiv schreibt, wurden laut statistischem Bundesamt 60 Prozent der Ermittlungsverfahren eingestellt.

Der Faktencheck zeigt auch, dass die Zahl der Fälle mit dem Bevölkerungswachstum zu tun hat. Mehr Tatverdächtige heiße nicht notwendigerweise, dass auch prozentual mehr Menschen kriminell geworden seien. Der prozentuale Wert wird mittels der „Tatverdächtigenbelastungszahl“ statistisch erfasst. Correctiv hat nun diesen Wert angeschaut und kommt zum Schluss:

[..] obwohl die absolute Zahl der Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren zwischendurch gestiegen ist (etwa zwischen 2013 und 2015 oder zwischen 2021 und 2023): Der Anteil der Menschen in der Gesellschaft, die von der Polizei eines Verbrechens verdächtigt wurden, ist seit 2009 insgesamt gesunken.

Ein anderes Feld im Bericht von Correctiv sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese sind in den vergangenen Jahrzehnten laut der PKS dramatisch angestiegen. Die Hintergründe sind dabei vor allem auch ein besserer gesetzlicher Schutz vor solchen Straftaten durch eine Erweiterung dessen, was überhaupt strafbar ist, sowie eine gestiegene Sensibilität, so dass mehr Menschen und vor allem Frauen sich trauen, solche Straftaten auch anzeigen. Dennoch ist das Dunkelfeld in diesem Gebiet immer noch groß, so kam kürzlich heraus, dass bei digitaler Gewalt etwa 97 Prozent aller Fälle nicht zur Anzeige kommen.

Demografische und soziale Aspekte ignoriert

Beliebt in rassistischer Stimmungsmache, die ja derzeit von AfD bis zum Bundeskanzler Konjunktur hat, ist das Narrativ von kriminellen Migrant:innen. Die PKS erfasst keinen Migrationshintergrund, wer einen deutschen Pass hat, ist deutsch – egal, wo die Person geboren ist oder welche Nationalität die Eltern hatten. Die in der PKS erfassten Nicht-Deutschen hingegen sind nicht nur Geflüchtete oder hier lebende Menschen ohne deutschen Pass, sondern auch Tourist:innen. Wer also mit Fallzahlen aus der PKS hantiert, um rechte Stimmung zu machen, ignoriert nicht nur das, sondern auch, dass bei den Nicht-Deutschen die Altersstruktur jünger ist und jüngere Menschen, egal von wo sie kommen, in der Regel mehr Straftaten begehen. In Lagebildern erfasst das Bundeskriminalamt hingegen erst seit 2015 die Kriminalität von „Zuwanderern“, laut dem BKA Menschen, die ein Asylverfahren durchlaufen, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung haben oder abgeschoben werden sollen.

Rechtsradikale hantieren gerne mit der sogenannten „Messerkriminalität“, die angeblich seit dem Jahr 2015 explodiert sei. Das ist unseriös, wie Correctiv darlegt: Denn „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“ werden erst seit dem 1. Januar 2024 vollständig erfasst. 90 Prozent der erfassten „Messerkriminalität“ wird von Männern über 21 Jahren verübt. Tatsächlich sind dabei in der Statistik nicht-deutsche Täter überrepräsentiert. Neben demografischen und sozialen Aspekten gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die dieses Ungleichgewicht begünstigen, wie die Kriminologin Gina Wollinger darlegt.

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Verzerrte Wahrnehmung von Kriminalität

Die Gefahr einer Verfälschung des Kriminalitätsbildes durch die polizeiliche Statistik wird verstärkt dadurch, dass sehr viele Menschen eine völlig von der Realität abgekoppelte Wahrnehmung der Kriminalität haben. In einer Befragung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus dem Jahr 2021 gingen fast zwei Drittel von einer starken bis sehr starken Zunahme der Kriminalität in den letzten fünf Jahren aus, während nur sechs Prozent der Befragten die Kriminalitätsentwicklung realistisch einschätzten.

Woher diese Fehlwahrnehmung kommt, ist nicht abschließend untersucht. Die Studie der KAS zeigte sich hier einigermaßen ratlos: Die Sorge vor einer Zunahme der Kriminalität lasse sich nicht mit sinkender tatsächlicher Kriminalität aus der Welt schaffen, stellten die Autor:innen damals fest.

Einen Anteil an diesem Phänomen haben vermutlich die Nachrichtenwertfaktoren Negativität und Nähe, die Medien dazu bringen, Berichte mit Schaden und Kriminalität in unserer Nähe als relevanter zu bewerten. So entsteht medial eine Schieflage, die nicht der realen Entwicklung entspricht. Diese Schieflage wird befeuert von einer Innenpolitik, die auf diese Fehlwahrnehmungen eingeht, was die Berichterstattung zum Thema Sicherheit weiter verstärkt. Hinzu kommt auch ein Altersfaktor, den die Studien bestätigen: Je älter die Befragten, desto mehr Angst haben sie vor Kriminalitätszunahme. In einer alternden Gesellschaft steigt also die Furcht und damit auch der politische Druck auf das Thema.

Eng gefasster Sicherheitsbegriff

Der Fokus des Sicherheitsbegriffs auf Delinquenz und Kriminalität trägt zudem zu einer weiteren Verzerrung und damit verschobenen politischen Prioritäten bei. Ein erweiterter Sicherheitsbegriff würde soziale Sicherheit hervorheben, dazu gehören Wohnraum, eine gerechte Vermögensverteilung, ein gutes Gesundheitssystem, einfache Mobilität sowie die Absicherung von Arbeitsplätzen. Ein noch weiter in die Zukunft gerichteter Sicherheitsbegriff würde auch die Gefahr von Kriegen, Umweltkatastrophen und Klimakollaps in den Fokus nehmen.



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