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Datenschutz & Sicherheit

Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen: Die Rückkehr zur Registrierung


In einem Scheidungsverfahren streiten sich zwei Ehepartner um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die Frau sagt, ihr Mann sei psychisch krank und meldet das ans Gesundheitsamt. Das spricht mit dem Mann und attestiert ihm „psychotisches Verhalten mit paranoider Symptomatik“. Als später gemeinsame Bekannte des bisherigen Ehepaars anonyme Briefe erhalten, verdächtigen sie den Mann und zeigen ihn bei der Polizei an. Im Hintergrund erkundigt sich die Staatsanwaltschaft beim Gesundheitsamt über ihn und kommt zum Ergebnis, dass der Angezeigte wohl schuldunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Das meldet sie an das Bundeszentralregister – eine Datei, die vor allem Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, aber auch zu Verfahrenseinstellungen wegen Schuldunfähigkeit enthält. Von all dem bekommt der Mann nichts mit.

Als er, der ausländischer Staatsbürger ist, später in Deutschland eine berufliche Zulassung als Arzt beantragt, wird diese abgelehnt. Weil er psychisch krank sei.

Das ist kein theoretisches Szenario, sondern die Geschichte eines Menschen, der im Jahr 1987 Probleme bekam, weil Daten zu einer angeblichen psychischen Erkrankung in einer staatlichen Datensammlung gespeichert waren. Der Fall zeigt eindrücklich, welche Probleme derartige Eintragungen in Register schon vor fast 40 Jahren verursacht haben. Und er lehrt uns, dass es bereits seit vielen Jahren politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über die behördliche Erfassung von Menschen gibt, die als psychisch erkrankt gelten. Die Diskussion reicht weit zurück bis in die 1970er-Jahre. Doch der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, was damals anders war, und wirft die Frage auf, warum wir heute die Lehren aus dieser Geschichte vergessen zu haben scheinen.

An Fahrt gewann die gegenwärtige Diskussion mit der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor etwa einem Jahr, im Dezember 2024. „Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte Linnemann im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“

Auf der Suche nach einer Erklärung

Linnemanns Forderung nach einer staatlichen Datensammlung vorausgegangen war ein Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen starben und mehr als 300 weitere verletzt wurden. Der Täter in Magdeburg war nicht die einzige Person, die in jüngster Vergangenheit Gewalttaten verübt hat und bei der schnell über eine psychische Erkrankung spekuliert und berichtet wurde. Die Taten sind uns unter den Namen der Orte bekannt, an denen sie passierten: Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg, Hamburg sind vier davon.

Im Anschluss suchten viele nach Erklärungen und nach Wegen, solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Linnemann und andere aber richteten erheblichen Schaden an, indem sie psychische Erkrankungen und Gewalt in einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Zusammenhang setzten. Denn klar ist: Erfasst hätte den Täter Taleb A. ein Register für Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen nicht. Denn obwohl sich schnell nach der Tat wegen seiner Äußerungen auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Kontaktversuchen zu verschiedenen Behörden Mutmaßungen zu seiner psychischen Verfassung verbreiteten: Eine psychiatrische Diagnose lag bei A., der selbst als Psychiater gearbeitet hatte, offenbar nicht vor. Bei verschiedenen Behörden war er dennoch aufgefallen, es hatte Gefährderansprachen gegeben, A. war wegen der Androhung von Straftaten verurteilt worden. Im „Raster“, wie Linnemann es nannte, war A. also offenbar längst gewesen. Verhindern konnte das seine Tat damals nicht.

Die ursprünglich von Linnemann verbreitete Registeridee schien nach einem Aufschrei von Psychiatrieerfahrenen und medizinischen Fachleuten aber zunächst vom Tisch. Fast wie bei der vorangegangenen Registerdiskussion aus dem Jahr 2018 in Bayern, als die CSU-Landesregierung das dortige Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz reformierte. Ursprünglich sollte in diesem Zug eine sogenannte Unterbringungsdatei eingeführt werden.

Porträtfoto von Brigitte Richter
Brigitte Richter engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit psychischen Belastungen. – Alle Rechte vorbehalten privat

„Wir sind da komplett an die Decke gegangen“, erzählt Brigitte Richter heute im Rückblick. „Die wollten ein Register einführen, in dem Zwangseinweisungen eingetragen sind, auf die Behörden wie die Polizei dann fünf Jahre lang hätten zugreifen können.“ Als Ziel dieser Zwangseinweisungen schrieb die Landesregierung ins Gesetz: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Erst danach, als „weiteres Ziel“, stand die Besserung des Zustandes der Eingewiesenen.

„Die Grundidee ist noch nicht überwunden“

Richter, die heute 76 Jahre alt ist, hat selbst seit mehr als einem halben Jahrhundert Psychiatrieerfahrungen gemacht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich unter anderem im Verein Pandora für die Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Problemen und seelischen Belastungen. Sie stellt sich hartnäckig Missständen entgegen. „Druck erzeugt Gegendruck“, nennt Richter das. Bei der Reform des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor acht Jahren hat das nach vielfältigen Protesten offenbar geklappt. Die Paragrafen zur „Unterbringungsdatei“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. „Man muss deutlich sein und protestieren, aber konstruktiv bleiben“, rät Richter und fügt lachend hinzu: „Das nennt man dann, glaube ich, Diplomatie.“

Auch heute scheint die Forderung nach einem Register wieder vom Tisch – zumindest das Wort taucht in der öffentlichen Debatte nur noch selten auf. Doch etwas ist anders als damals in Bayern. „Es ist gut, dass niemand mehr von Registern spricht“, sagt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen und deren Obfrau im Gesundheitsausschuss. Man habe eine Sensibilität dafür entwickelt, dass Register etwas Schädliches wären. „Aber die Grundidee hinter den Registern“, schränkt Kappert-Gonther den Optimismus ein, „die ist leider noch nicht überwunden“.

Während Politiker:innen also mittlerweile den Register-Begriff meiden, suchen sie nach anderen Wegen, um Daten über psychisch erkrankte Menschen für Behörden zugänglich zu machen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass rechtliche Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten geprüft werden sollen, etwa um Gesundheitsdaten und Erkenntnisse der Gefahrenabwehrbehörden auszutauschen. Auch die Innenministerkonferenz berät zu dem Thema, das Schlagwort dafür heißt „integriertes Risikomanagement“. Dabei gehe es darum, „dass den Sicherheitsbehörden die für sie relevanten Informationen der Gesundheitsbehörden“ zugänglich gemacht werden, heißt es in einem Beschluss aus dem Juni 2025. Es müsse bei relevanten Hinweisen eine „gemeinsame Risikobewertung“ erfolgen.

Länder, die Tatsachen schaffen

Während eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ weiter an dem Thema arbeitet, schaffen einige Länder beim Datenaustausch bereits Tatsachen. Es lassen sich dabei zwei Grundrichtungen beobachten.

Hessen beispielsweise verabschiedete im vergangenen Dezember ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das verpflichtet Ärzt:innen, entlassene Patient:innen an die Polizei zu melden, wenn diese zuvor wegen befürchteter Fremdgefährdung zwangseingewiesen worden waren und sie „in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung“ wieder zu einer Gefahr werden könnten. Niedersachsen schlägt einen ähnlichen Weg ein, das entsprechende Gesetz wird bald im Landtag debattiert.

Hamburg hingegen setzt statt verpflichtender Meldung und Datenaustausch vor allem auf anlassbezogenes Handeln. Grundgedanke im Modell der Hansestadt ist, dass die Innen-, Sozial- und Justizbehörden jeweils eine Fallkonferenz einleiten können, um über mögliche Hilfen und Konsequenzen für eine Person zu beraten. Und zwar immer dann, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen, der ihre eigenen Kompetenzen und Kapazitäten überschreitet. Eine Mitarbeitende der Hamburgischen Sozialbehörde berichtete auf einem Kongress für Psychiatrie und Psychotherapie im November 2025 davon, dass so seit Start des Systems im August 2025 über insgesamt drei Personen gesprochen worden sei.

All diese Regelungen gelten jedoch allein im einzelnen Bundesland. Daher hat Niedersachsen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der die Länderkammer am 30. Januar zustimmte. „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch“ lautet der Titel der Entschließung. Der Bundesrat fordert darin von der Bundesregierung, „insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen“ und Gesetze anzupassen. „Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ sollen bundesweit besser vernetzt werden, „um Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen“.

Die Entschließung ähnelt dem Tenor der Innenministerkonferenz, auch wenn für den niedersächsischen Vorstoß insbesondere das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes zuständig war.

Neben dem Datenaustausch fordert der Bundesrat eine bessere „medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“. Auch der niedersächsische Gesetzentwurf spart das Thema Hilfe nicht aus und will erreichen, dass etwa sozialpsychiatrische Dienste rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Selbst den Namen des Gesetzes passte die Landesregierung nach einer Verbändeanhörung an: „Die Terminologie wurde – in Einklang mit vergleichbaren Gesetzen der anderen Bundesländer – zu NPsychKHG geändert. H steht für Hilfen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ein Gesundheitsthema wird zum Sicherheitsproblem gemacht

Doch das kann nicht verbergen, dass es im Mittelpunkt der Entwürfe um etwas anderes geht: um „Gefahrenabwehr“. Und so wird die Frage nach psychischer Verfassung sowohl in Gesetzen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr von einem Gesundheits- zu einem Sicherheitsthema gemacht.

Porträt von Georg Schomerus
Georg Schomerus forscht zu Stigmata. – Alle Rechte vorbehalten Stefan Straube, Universitätsklinikum Leipzig

„Das ist mittlerweile eine ganz andere Diskussion als damals 2018 zu dem Gesetz in Bayern“, sagt Prof. Dr. Georg Schomerus zu den Register- und Datenspeicherungsdiskussionen der letzten Monate. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig erforscht seit vielen Jahren die Einstellung in der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen. Eine der Ursachen für die Diskussionsverschiebung sieht er darin, dass sich „die politische Landschaft“ verändert habe. Der rechte Rand erstarke, autoritäre Werte seien wieder in Mode, Gesetzgebung und Gesellschaft formten sich gegenseitig. „Die gesellschaftliche Stimmung treibt die Gesetzgebung“, so Schomerus. „Gleichzeitig schafft die Gesetzgebung Realitäten, die dann Normalität werden und die Stimmung beeinflussen.“

Diese Entwicklung betrachtet auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen mit Sorge. Als Ärztin sei sie in Zeiten der Psychiatriereform-Bewegung sozialisiert worden, erzählt die Parlamentarierin, die sich auch als Vorsitzende des Vereins „Aktion Psychische Kranke“ engagiert. „Viele Jahre lang hat sich der Diskurs um psychische Erkrankungen langsam, aber stetig geöffnet und vermenschlicht“, sagt sie. Es sei gesellschaftlicher Konsens gewesen, so Kappert-Gonther, dass man Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht wegsperren sollte.

50 Jahre nach einem Meilenstein der Psychiatriereform

Dass sich diese Überzeugung durchsetzte, daran hatte die Psychiatrie-Enquete aus den 1970er-Jahren einen wichtigen Anteil. Sie gilt bis heute als Meilenstein der Psychiatrie-Entwicklung in der Nachkriegsgeschichte. Während die Nationalsozialisten an der Macht waren, haben sie systematisch Menschen vernichtet, die als psychisch krank galten. Sie ermordeten sie, viele kamen durch Medikamente und Hunger zu Tode. Hunderttausende wurden zwangssterilisiert. Doch nach den Verbrechen der Nazi-Zeit brauchte es noch lange, bis die Psychiatrie sich grundlegend reformierte.

„In den Chefetagen saßen dieselben Männer wie zuvor – Männer, die Teil eines menschenverachtenden Systems gewesen waren“, sagte Kappert-Gonther in einer Rede, 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 50 Jahre nach dem Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete. „Der Geist des Sozialdarwinismus lebte fort.“ Psychiater, die im Nationalsozialismus Täter waren, wurden noch im Nachkriegsdeutschland der 60er als Sachverständige in den Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung berufen und rechtfertigen dort ihre Taten, sodass etwa Zwangssterilisierte keine Entschädigungszahlungen bekamen.

1971 setzte die Bundesregierung dann im Auftrag des Bundestages eine Sachverständigen-Kommission ein, die Psychiatrie-Enquete. Sie sollte Vorschläge für eine Reform der psychiatrischen Versorgung in Deutschland erarbeiten. Die Zustände in den Kliniken waren bis dahin vielerorts menschenunwürdig. Im Mittelpunkt standen nicht Therapieangebote, sondern Verwahrung. Patient:innen verbrachten oftmals viele Jahre von jeglicher sozialer Teilhabe ausgeschlossen in überfüllten Groß-Anstalten, einer Bettenburg gleich. Fast die Hälfte aller Patient:innen in psychiatrischen Kliniken war dort 1973 mehr als fünf Jahre in Behandlung, fast ein Drittel länger als zehn. Es fehlte an Pflege, Sozialarbeiter:innen und psychologischen Fachkräften. So sollte es nicht weitergehen.

Die Enquete-Kommission legte 1975 ihren Abschlussbericht vor. Im Mittelpunkt stand ein Wandel – von der ewigen Hospitalisierung und Aufbewahrung fernab der Mehrheitsgesellschaft hin zu einer ambulanten und gemeindenahen Versorgung. Von den geschlossenen Unterbringungen in Großanstalten zu kleinen und offenen Stationen. Körperlich und psychisch Kranke sollten gleichgestellt sein.

Datenschutz für die Psyche

Weniger bekannt, aber ebenso deutlich waren die Äußerungen derselben Enquete-Kommission zum Umgang mit Daten über psychisch erkrankte Personen. In ihrem Abschlussbericht fordern die Sachverständigen „ausreichende Sicherungen gegen eine unbefugte Verwertung personenbezogener Daten“ und schreiben: „Das Datenschutzbedürfnis des psychisch Kranken und Behinderten ist gegenüber dem somatisch Kranken differenzierter und weiterreichend.“ Das begründen sie etwa mit dem großen Personenkreis, der in die oft „langfristige Behandlung und Rehabilitation“ involviert ist. Dadurch würden viele zu „Geheimnisträgern“, aber: „Die Möglichkeit des unbegrenzten Zugriffs aller dieser ‚Geheimnisträger‘ zu allen Daten des Kranken dürfte wohl kaum zu verantworten sein.“

Die Kritik der Psychiatrie-Enquete richtet sich auch gegen Vorschriften zum Bundeszentralregister. Also gegen jene Datensammlung, die für den Mann vom Anfang dieses Textes in den 80er-Jahren zum Problem wurde.

Ursprünglich standen in diesem Bundeszentralregister noch mehr Daten als heute, die einen Hinweis auf die psychische Verfassung einer Person geben. Laut der ersten Fassung, die 1971 Gesetz wurde, waren auch Zwangsunterbringungen Teil des Registers. Ebenso sollte dort vermerkt werden, wenn „jemand auf Grund landesrechtlicher Vorschriften wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht in eine geschlossene Anstalt endgültig eingewiesen wird“. Das Bundeszentralregister wurde damals neu errichtet. Es sollte die vielen einzelnen Strafregister der Bundesrepublik zusammenführen, die zuvor über verschiedene Staatsanwaltschaften verstreut waren. Im Kapitel „Registrierung psychisch Kranker“ des Enquete-Abschlussberichts schreiben die Sachverständigen:

Um so überraschender ist es, daß das BZRG [Bundeszentralregistergesetz], bei aller Liberalität im übrigen, jedenfalls in einem wesentlichen Punkt ein zentrales Problem des Gesamtkomplexes, nämlich die Gleichstellung von psychisch Kranken mit anderen Kranken, die heute weitgehend anerkannt und in zahlreichen Gesetzen oder Gesetzentwürfen ausdrücklich verankert ist, gründlich verkannte oder doch mißachtete.

Kein Grund für einen Registereintrag

Eine solche Registrierpflicht für psychisch Kranke, die nach Landesrecht zwangsuntergebracht sind, könne nicht hingenommen werden. Sie nehmen an, dass „ein gesetzgeberischer Irrtum hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen vorliegt, die das Bedürfnis für die Registrierung begründen sollen“. Eine pauschale Registrierung brauche es nicht, denn, so schreibt die Enquete:

Die meisten Zwangseingewiesenen sind keineswegs gefährlicher als die 80 oder 90 Prozent anderer Krankenhauspatienten oder als zahllose Bürger, die in Freiheit leben.

Schon Anfang der 70er-Jahre schrieb der Psychiater und Psychiatriehistoriker Klaus Dörner, der als einer der Wegbereiter der Psychiatriebewegung gilt, zu den Protesten gegen das Bundeszentralregistergesetz von 1971, dass man „feststellen wird, daß solange keine fortschrittlich veränderten Gesetze zustandegebracht werden, so lange die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse nicht fortschrittlich verändert sind.“ Und er schließt mit einem Satz, der heute, rund fünfzig Jahre später, an Gültigkeit nicht verloren hat: „Und was Fortschritt ist, ist wenigstens in diesem Fall klar.“

Wir sehen hier, dass es bereits damals eine Auseinandersetzung mit der vermeintlichen Gefährlichkeit von Personen gab, die als psychisch krank eingestuft wurden. Dass man schon damals davon ausging, dass ein einfacher Zusammenhang weder existiert noch hilfreich ist.

Mit dem Abschlussbericht der Sachverständigen der Psychiatrie-Enquete bekam diese Haltung noch mehr Gewicht. Und 1976, ein Jahr nach der Kritik im Abschlussbericht der Psychiatrie-Enquete, strich die Bundesregierung dann den Paragrafen, der Einweisungen nach Landesrecht in die Datensammlung holte – ersatzlos. Dem Arzt vom Anfang indes half das ein Jahrzehnt später nicht, denn die Schuldunfähigkeitsvermerke blieben und sind weiter ein Teil des Bundeszentralregisters.

Wie der Fall des Arztes letztlich ausgegangen ist und ob er am Ende doch noch eine Approbation bekam, lässt sich heute nicht mehr ohne weiteres rekonstruieren. Was sich aber nachvollziehen lässt, ist die Entrüstung, die auf die Veröffentlichung der Vorfälle folgte. Zahlreiche Medien, von der taz bis zur Offenbach-Post, berichteten kritisch über die Datenspeicherung, die ohne das Wissen des Betroffenen erfolgt war. Die Reaktionen zeigen, dass es zwölf Jahre nach dem Enquete-Abschlussbericht eine hohe Sensibilität gegenüber der Erfassung vermeintlich psychisch Erkrankter gab.

Nur wenige dieser Zeitzeugnisse sind digital verfügbar. Doch sie sind im Rahmen einer Präsenzbibliothek im „Berliner Archiv für Sozialpsychiatrie“ zugänglich, wo engagierte Menschen ehrenamtlich Literatur, Dokumente und Medien über die Entwicklung der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Deutschland sammeln und archivieren.

Der Justizminister hört zu

In dem Archiv lässt sich nachvollziehen, wie die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) sich des Themas annahm. Seit den 1970er-Jahren bis heute setzt sich die DGSP für eine personen- und bedürfniszentrierte soziale psychiatrische Versorgung ein. Sie versuchte damals herauszufinden, wie viele Personen von einer ähnlichen Speicherung betroffen sind, und wandte sich dafür an den Generalbundesanwalt, der für das Bundeszentralregister zuständig war.

Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass im Bundeszentralregister 72.110 Personen eingetragen seien, bei denen die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt hatte. Bei 1.901 Personen sei ein Eintrag nach einer Einstellung vor Gericht erfolgt.

Die DGSP kritisierte das und vermutete, dass für viele der Eintragungen lediglich die Einschätzung eines Gesundheitsamtes maßgeblich gewesen sei, ohne dass ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten vorliege.

„Es ist einfach unerträglich, dass im Bundeszentralregister ein Leben lang das Etikett ’schuldunfähig‘ gespeichert wird – und der Betroffene weiß nicht einmal etwas davon“, sagte damals DGSP-Sprecher Josef Schädle. Das sei ein „unverantwortlicher Schlag“ gegen Rehabilitationsbemühungen für psychisch erkrankte Menschen.

Auch an den damaligen Justizminister Hans Engelhard von der FDP wandte sich die DGSP. Der verteidigte zwar die Speicherung und verwies in einem Antwortschreiben an die DGSP darauf, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte laufend Kontrollen zum Register durchführe. Dabei habe er „ein erfreulich hohes Niveau des Datenschutzes“ beim Generalbundesanwalt festgestellt. Gleichzeitig verspricht der Justizminister aber, das Problem der Benachrichtigungen in eine angestrebte Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes aufzunehmen.

Heute sind diese Benachrichtigungen im Bundeszentralregistergesetz fest vorgeschrieben. Auch die Hürden für einen Eintrag zur Schuldunfähigkeit sind gestiegen und setzen mittlerweile ein medizinisches Sachverständigengutachten voraus.

Entmündigung im Melderegister

Rund zehn Jahre vor der Diskussion über Schuldunfähigkeitseinträge wurde bereits über ein anderes Register diskutiert, in dem ursprünglich jede Menge sensible Daten landen sollten. In einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 1977 war geplant, bestimmte Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern im Melderegister zu speichern, genau wie Informationen über „Pflegschaft“, „vorläufige Vormundschaft“ und „Entmündigung“. Das führte zu Protesten, die Schwäbische Zeitung titelte: „Das neue Bundesmeldegesetz diskriminiert psychisch Kranke auf unerträgliche Weise“.

Neben Daten über Einweisungen und Vormundschaften sollten laut dem damaligen Entwurf des FDP-Innenministers Werner Maihofer Dutzende weitere private Informationen im Melderegister gespeichert werden, darunter Scheidungsgründe und Lohnsteuerinformationen. „Gläserner Mensch“ titelte der Spiegel dazu im Februar 1978 und vergleicht es mit den „Orwellschen Schreckensvisionen von 1984“, die Angst vor einem Personenkennzeichen ging um.

Das Maihofersche Meldegesetz war eine Reaktion auf die Versuche, mit Anschlägen und Entführungen durch die Rote Armee Fraktion umzugehen. Die Eintragungen über Unterbringungen und Entmündigungen dienten jedoch einem anderen Zweck: Die betroffenen Personen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen und sollten dementsprechend etwa beim Versand von Wahlbenachrichtigungen erkannt werden. Der Ausschluss von Wahlen ist diskriminierend, weil er von politischer Teilhabe ausschließt, und endete für betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Menschen erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019.

Die geplante Aufnahme von Unterbringungen und anderem in das Melderegister alarmierte in den 70ern die Saarländische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. „Durch die Nähe der stationären Behandlung zu amtlichen Bereich, zur staatlichen Kontrolle, entstehen Angst und wieder mehr Vorurteile gegen die psychiatrische Behandlung“, schreibt sie April 1978 in einer öffentlichen Stellungnahme. Das habe zur Folge, dass „die Patienten sich von Nicht-Fachleuten behandeln lassen oder zu spät in Behandlung kommen“.

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Die Kritik von vor 50 Jahren bleibt aktuell

Der saarländische Verband weist auch darauf hin, dass dies die Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken, die noch von der Enquete als zentrale Forderung formuliert worden war, „gesetzlich verhindert“: „Vorurteile gegenüber dieser Gruppe, die sowohl krankmachend als auch krankheitserhaltend wirken, werden deshalb leichter aufgebaut und verstärkt.“ Die DGSP veröffentlichte ebenfalls eine Stellungnahme und warnte davor, dass durch die Registrierung das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen „erschüttert“ werde: „Die Chancen der Rehabilitation verschlechtern sich, denn außerhalb des Krankenhauses bleibt die Tatsache behördlich feststellbarer psychischer Auffälligkeit.“

Die Bundesregierung zog Maihofers Vorschlag zurück, kurz darauf legte der sein Amt als Innenminister nieder – jedoch vor allem wegen des polizeilichen Fahndungsversagens bei der Entführung von Hanns Martin Schleyer durch die RAF, der letztlich ermordet wurde. Maihofers Parteikollege und Nachfolger, der Bürgerrechtler Gerhart Baum, ging einen anderen Weg, nachdem er seine Meinung aus seiner Zeit als parlamentarischer Staatssekretär geändert hatte. In Baums Amtszeit trat 1980 erstmals ein Melderechtsrahmengesetz in Kraft, ohne jegliche Speicherung von Betreuungen oder Einweisungen.

Die Kritik der Fachleute von damals ähnelt derjenigen an den heutigen Plänen zu Registern, Datenspeicherung und -austausch. Doch damals, so wirkt es rückwirkend betrachtet, haben die verantwortlichen Politiker:innen auf Mahnungen von Fachleuten gehört. Neue Gesetze, um Daten über Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose in Behörden zu sammeln und zusammenzuführen, waren in den darauffolgenden Jahrzehnten keine ernstgenommene Forderung mehr.

Ein gesellschaftlicher Konsens bröckelt

Die Gleichstellung von körperlich und psychisch Erkrankten und der Abbau von Stigmatisierung waren nach der Enquete in den 70ern ein gemeinsames Ziel, wenngleich es bis heute nicht vollständig erreicht worden ist. Menschenrechtliche Kritik an der Psychiatrie bleibt zahlreich: zu viel Zwang, zu wenig Autonomie sind häufige Vorwürfe.

Porträt von Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther ist Bundestagsabgeordnete und Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. CC-BY-SA 4.0 Rafael P. D. Suppmann

Dennoch: „Es hat viele Jahrzehnte diesen gesellschaftlichen Konsens gegeben, dass man mehr Teilhabe und weniger Stigmatisierung wollte“, sagt Kappert-Gonther, die selbst an Reformen in Kliniken mitgearbeitet hatte.

Doch heute, so Kappert-Gonther, erlebe man einen Backlash. Das gesellschaftliche Klima bewege sich in Richtung „Us and them, wir und die“, Menschen distanzieren sich von denen, die sie als „anders“ wahrnehmen. Es fällt ihr nicht schwer, jede Menge Ereignisse aufzuzählen, die das befeuern: „Es kam die Corona-Pandemie, dazu die Klimakrise, Kriege und eine zunehmende Faschisierung“, deren vorläufigen Höhepunkt sie im Agieren von Donald Trump sieht. All das bringe auch eine zunehmende Aggressivität mit sich, die sich etwa in einer steigenden Anzahl registrierter Gewalttaten widerzuspiegeln scheint.

„Psychische Erkrankungen werden heute schneller mit Kriminalität in Verbindung gebracht“, sagt die Abgeordnete. Das sei aber nicht alles: „Gewalt und Kriminalität werden psychopathologisiert.“ Damit meint Kappert-Gonther, dass gesellschaftliche Problemlagen wie zunehmende Aggressivität vorrangig mit psychischen Problemen begründet und andere Ursachen dabei ausgeblendet würden. „Dabei gibt es keine Erkrankung, die direkt zur Kriminalität führt.“

Gegen Aggressivität hilft keine Psychiatrie allein

Tatsächlich geht von psychisch Erkrankten in der Regel kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen ohne eine entsprechende Diagnose. Und wenn eine psychisch erkrankte Person eine Gewalttat begeht, besteht längst nicht in jedem Fall ein Zusammenhang. Menschen mit psychischen Erkrankungen begehen Straftaten in den meisten Fällen nicht ursächlich, weil sie erkrankt sind.

Untersuchungen zeigen allerdings auch: Bestimmte Faktoren können zu einer höheren Gewaltneigung führen, etwa wenn eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen steht. Oder wenn Menschen Psychosen erleben, insbesondere wenn sie keinen Zugang zu angemessener Behandlung haben. Zu diesen Faktoren kommen jedoch viele weitere Risikoindikatoren hinzu, die zunächst nichts mit einer psychiatrischen Diagnose zu tun haben, etwa soziale Isolation, männliches Geschlecht oder Wohnungslosigkeit. Für Kappert-Gonther bedeutet das: „Wir können das Gewaltproblem in der Gesellschaft nicht innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems lösen.“ Sie fordert eine „seelenfreundliche Politik“, die das angeht, was Menschen belastet – von der Klimakrise bis zur Wohnungsnot.

Der Psychiater Schomerus kritisiert ebenfalls, wie sich die Diskussion um psychische Erkrankungen verschiebt. Er sagt aber gleichzeitig: „Es sollte kein Tabu geben, über Gewalt im Zusammenhang mit psychischer Krankheit zu sprechen. Man muss das sogar tun, es dann aber auch einordnen.“ Dies schließe ein, auch auf alle andere Umstände hinzuweisen, die Gewalt begünstigen können, und keine schnelle monokausale Zuweisung vorzunehmen.

„Wenn man wohnungslos ist, hat man weniger Zugang zu medizinischer Unterstützung und hält sich fast rund um die Uhr im öffentlichen Raum auf“, führt Schomerus ein Beispiel an. „Wenn man dann zusätzlich eine schwere psychische Krankheit hat, steigt natürlich die Gefahr für Zwischenfälle, wie dass man mit jemandem aneinandergerät oder dass es zu Konflikten kommt. In einem anderen Kontext wäre das aber gar nicht passiert.“

Das Stigma wächst wieder

Um eine zielführende Diskussion über Gewalt und ihre Ursachen zu führen, müsse man also herausfinden, wo die Probleme lagen, die zu einer Eskalation geführt haben, sei es bei einer Behandlung oder sozialen Rahmenbedingungen. „Es ist nicht hilfreich, sich nur auf einen dieser Faktoren wie psychische Erkrankungen zu fokussieren und so zu tun, als würde der allein ein Gewaltrisiko erklären“, sagt Schomerus. „Es ist aber genauso wenig sinnvoll, bestimmte Faktoren auszublenden.“

Neben seiner Tätigkeit als Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie hat sich Schomerus der Stigmaforschung gewidmet. In Langzeitstudien untersucht er gemeinsam mit Kolleg:innen die Haltung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen seit den 1990er-Jahren. „Wir sehen, dass es Krankheitsbilder gibt, die uns näherrücken und über die auch gesprochen werden kann“, sagt der Forscher. Beispiele dafür seien Depressivität, Ängstlichkeit oder Aufmerksamkeitsstörungen. „Diese Dinge haben in unserer Zeit mittlerweile einen Platz, man kann darüber besser reden als noch vor zwanzig Jahren. Das Stigma ist zwar nicht verschwunden, aber es hat nachgelassen.“

Größer wird die Ausgrenzung jedoch insbesondere bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie einer Schizophrenie. „Das beobachten wir besonders bei Krankheiten, die das Umfeld herausfordern, weil sie unerklärlich sind oder bedrohlich erscheinen“, sagt Schomerus. „Wir können feststellen, dass das Bedürfnis nach Distanz zu Menschen mit diesen Krankheiten zunimmt.“ Das heißt: Menschen lehnen es in den vergangenen dreißig Jahren stärker ab, etwa mit einer an Schizophrenie erkrankten Person zusammenzuarbeiten oder sie Freund:innen vorzustellen.

„Die Angst wird man nicht abschaffen können“

Diese Distanzierung zeige sich auch darin, wie und wie häufig über entsprechende Krankheiten geschrieben wird. Über Schizophrenie werde generell deutlich weniger berichtet als über etwa Depressionen. Gleichzeitig habe aber die Berichterstattung über negative Stereotype zugenommen. So werde immer häufiger über Zusammenhänge von Schizophrenie und Gewalttätigkeit geschrieben statt über die Teilhabe von Menschen mit dieser Diagnose. Um der zunehmenden Ausgrenzung entgegenzutreten, helfe es, betroffene Personen sichtbar zu machen, glaubt Schomerus. „Wir dürfen nicht über die Leute sprechen, sondern müssen mit ihnen reden.“ Ihm ist es wichtig, dass psychische Krankheiten nicht nur in akuten Extremsituationen dargestellt werden, sondern auch in Zusammenhang mit Teilhabe oder überwundenen Krisen.

„Die Angst der Menschen wird man nicht abschaffen können“, sagt Brigitte Richter. „Menschen mit Psychosen machen eben Dinge, die andere nicht begreifen. Sie verhalten sich für Außenstehende ziemlich komisch.“ Dass das Menschen teilweise erschreckt, verwundert sie nicht. „Es ist nun mal schwer zu erklären, dass da jemand in einer vollen Bahn die Notbremse zieht, weil er wähnt, dass der Waggon voller Vampire ist.“ Dass ein solches Verhalten Menschen irritieren kann, erlebt sie ebenso bei sich, wenn sie mit Personen in akuten Phasen zu tun hat. Auch wenn sie, wie sie erzählt, selbst „mindestens acht Mal psychotisch“ war.

Krisen seien aber in der Regel nicht der Dauerzustand, betont Richter. Und man merkt ihr an, dass sie von der immer wiederkehrenden Diskussion über Gewalt und vermeintliche Gefährlichkeit in der langen Zeit ihres Engagements eigentlich genug hat. „Wenn wir immer nur über psychische Erkrankungen und Gewalt reden, bleibt das hängen“, sagt sie. „Selbst wenn wir sagen, dass psychische Erkrankungen und Gewalt erst mal nichts miteinander zu tun haben. Was dann im Kopf bleibt, ist der Zusammenhang: Gewalt, psychisch krank, Gewalt, psychisch krank.“ Da bleibe immer was hängen, egal wie sehr man sich um Differenzierung bemüht.

Nicht einfach, aber engagiert bleiben

„Wir sind auch Menschen mit Selbstverantwortung, sogar öfter als dass wir akute Krankheitsphasen haben“, sagt sie. Und trotzdem würden Berichte über Menschen mit Diagnosen oft auf genau diese Zeiten verkürzt. Richter wünscht sich, dass man auch „diese positive Seite betonen würde, dann wäre uns als Betroffenen mehr geholfen“. Sie meint damit, dass Menschen mit psychischen Belastungen ernst genommen und nicht auf ihre Krisen reduziert werden. „Ich wünsche mir, dass wir als Menschen gesehen werden, die eben auch ihre Macken haben. Und gegen manche dieser Macken kann man ja sogar was tun“, sagt Richter.

In einer Klinik war Richter zum ersten Mal im Jahr 1975. Sie bezeichnet sich deshalb auch als „Zeitzeugin“ der Psychiatrie-Enquete. Über viele Jahre hat sie die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung selbst miterlebt und letztlich selbst daran teilgehabt. Sie machte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin und arbeitete jahrelang selbst auf psychiatrischen Stationen. Schon lange ging sie im beruflichen Kontext offen mit ihrer eigenen Psychiatrieerfahrung um, obwohl sie das zu Beginn fast den Ausbildungsplatz gekostet hätte. „Ich stehe dazu. Basta. Da bin ich radikal“, sagt Richter heute. „Ich nehme das Stigma an und habe damit auch gute Erfahrungen gemacht.“

Für ihr Engagement bekam Richter im Jahr 2023 sogar das Bundesverdienstkreuz. Ein solches Engagement für Menschen, die in unserer Gesellschaft eine psychische Belastung erleben, wird es weiterhin brauchen – ob als medizinische Fachperson, Psychiatrieerfahrene oder Nachbarin. Gerade weil der Kampf für eine menschenrechtsorientierte Versorgung in den zurückliegenden Jahrzehnten vorangekommen ist, liegt es an allen zu verhindern, dass diese Entwicklung wieder rückwärts läuft.

Bald soll Richter einen Ehrenbrief des Bezirks bekommen, in dem sie lebt. „Sie sind zwar nicht einfach, aber engagiert“, habe der Bezirkstagspräsident zu ihr gesagt, als er ihr die Botschaft überbrachte. Schon in ihren Arbeitszeugnissen habe gestanden, dass sie beharrlich sei, erinnert sich Richter. Für sie ist das ein großes Kompliment und sie verspricht in einem Text für das Infoblatt Psychiatrie: „Ich werde auf jeden Fall nicht einfach, aber engagiert bleiben – so lange ich das noch kann.“



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Datenschutz & Sicherheit

Mit Merz und von der Leyen: Macron will Alterskontrollen für alle durchboxen


Viele Spitzenpolitiker*innen wollen gerade Alterskontrollen und ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Der französische Präsident Emmanuel Macron will es ganz besonders. Medienwirksam treibt er das Vorhaben europaweit voran und versucht, andere Mitgliedstaaten auf Linie zu bringen.

Am gestrigen Donnerstag hat Macron zu einer Videokonferenz geladen. Dabei waren EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und weitere hochrangige Vertreter*innen von EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel: koordiniert vorgehen.

Auf Twitter-Nachfolger X sprach Macron von einer „Bewegung“. Ein von ihm veröffentlichter Videoclip zeigt eine Aufnahme des Bildschirms mit den zugeschalteten Gästen, darunter Bundeskanzler Merz. „Hier sind rund ein Dutzend Staaten vertreten“, so ein Schriftzug im Videoclip.

Über die Teilnahme des Kanzlers ist die französische Regierung offenbar besonders stolz. Im Vorfeld sagte ein Élysée-Sprecher, das sende ein „Signal“. Im Vergleich zu Frankreich ist die Position der Bundesregierung in Sachen Social-Media-Verbot nämlich noch verhalten.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte im Dezember 2025 das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien. Dort dürfen große Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube jungen Menschen keine Accounts mehr erlauben. Dafür sollen sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. Nun drängen mehrere EU-Mitgliedstaaten auf ein ähnliches Modell.

Rechtssicher möglich wäre das jedoch nur mit einer EU-weiten Regelung. Deshalb erhöhen die Befürworter*innen Woche für Woche den Druck auf die EU-Kommission. Staats- und Regierungsschef*innen, etwa aus Spanien und Deutschland, stellen Forderungen auf oder schreiben der Kommissionspräsidentin dringliche Briefe. Mitgliedstaaten wie Frankreich und Griechenland bringen bereits nationale Gesetze auf den Weg. EU-Parlament und Rat beziehen Position.

Die gestrige Videokonferenz ist also nur der (bisherige) Gipfel der Bemühungen.

Ausweispflicht im Netz? Das droht konkret

Der an den Tag gelegte Eifer könnte den Eindruck erwecken, Europa müsse auf eine plötzliche Katastrophe reagieren. Das ist aber nicht der Fall: Es gibt keine Hinweise, dass soziale Medien aktuell schädlicher wären als beispielsweise vor fünf Jahren. Die Forschungslage über gesundheitliche Gefahren sozialer Medien für Minderjährige ist nach wie vor unklar; Warnungen aus der Wissenschaft sind in der Gesamtschau eher vorsichtig.

Anders sieht jedoch das Bild aus, dass Spitzenpolitiker*innen zeichnen. Ursula von der Leyen hatte diese Woche die neue EU-Alterskontroll-App in ihrer Rede sogar mit der Einführung der Covid-App verglichen. Als wären soziale Medien eine Pandemie, die Europa überrollt und dabei vor allem Kinder und Jugendliche infiziert. Worauf genau steuert Europa da gerade zu?

Das in eine künstliche Drohkulisse gerahmte Vorhaben lässt sich auf vier Module herunterbrechen.

  • Erstens geht es um ein EU-weites einheitliches Mindestalter für soziale Medien – ähnlich wie für einen Auto-Führerschein. Es könnte irgendwo zwischen 12 und 16 Jahren liegen. Frankreich will es bei 15 Jahren ansetzen. Schon jetzt geben Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter vor: etwa 13 Jahre bei TikTok oder 16 Jahre bei YouTube. Für ein EU-weites Mindestalter allein wären die rechtlichen Hürden eher gering.
  • Zweitens geht es um die Verpflichtung, dass Plattformen dieses Mindestalter mit strengen Alterskontrollen sichern müssen, etwa auf Basis von Ausweisdokumenten. Eine solche Pflicht gibt es bereits für Pornoseiten, die nur ab 18 Jahren erlaubt sind. Für soziale Medien dagegen gilt das Gesetz über Digitale Dienste (DSA), das strenge Alterskontrollen nur als eine von mehreren Optionen vorsieht. Möchte die EU also soziale Medien zu solchen Alterskontrollen verpflichten, müsste der DSA angepasst werden.
  • Drittens geht es um die wirksame Durchsetzung einer möglichen Pflicht zu strengen Alterskontrollen. Das Beispiel von Pornoseiten zeigt: Nur weil eine strenge Ausweispflicht de jure gilt, heißt es noch lange nicht, dass Websites sich auch de facto daran halten. Eigentlich dürfte es in der EU keine frei zugänglichen Pornoseiten geben. Seit Jahren laufen dazu Rechtsstreitigkeiten. Social-Media-Seiten sind jedoch weniger rebellisch als Pornoseiten. Sie könnten sich entsprechenden Gesetzen beugen – in Australien tun sie es auch, zumindest widerwillig.
  • Viertens geht es um einheitliche Methoden für strenge Alterskontrollen. Die EU hat hierfür jüngst eine Alterskontroll-App vorgestellt, die EU-weit ausgerollt werden soll. Später soll sie in der neuen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) aufgehen. Nutzer*innen sollen in der App ein Ausweisdokument hinterlegen, das ihr Alter verrät. Die App soll dann lediglich weitergeben, ob eine Person eine bestimmte Altersschwelle überschritten hat. Rund um die App gibt es jedoch mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen.

Sobald alle vier Module wie Zahnräder ineinandergreifen, könnte ein mächtiger Kontrollapparat entstehen, der das Internet, wie wir es bisher kennen, umkrempelt. In diesem Szenario wäre es zwar weiterhin möglich, Alterskontrollen mit Tricks zu umgehen – etwa mit einem VPN-Dienst. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Nutzer*innen lieber den offiziell gewünschten Weg geht und sich künftig mit einer Ausweis-App durchs Netz bewegt.

Zwei Updates könnten den Überwachungs-Apparat scharfstellen

Für Anonymität im Netz ist das eine Gefahr. Aktuell setzt die Alterskontroll-App der EU auf Pseudonyme, auch wenn die EU-Kommission versucht, die Kontrollen als „komplett anonym“ zu verkaufen. Technische Systeme lassen sich allerdings mühelos verändern. Vom Kontrollapparat zum Apparat für Massenüberwachung wäre es – theoretisch – kein allzu großer Schritt mehr. Dafür bräuchte es nur zwei Updates:

  • Ein technisches Update könnte die App von Pseudonymen auf Klarnamen umstellen.
  • Ein juristisches Update müsste dafür die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.

Mit der Begründung, Kinder und Jugendliche zu schützen, erschaffen Emmanuel Macron, Ursula von der Leyen und weitere Befürworter*innen von Alterskontrollen also gerade eine neue Infrastruktur, um alle Menschen im Netz umfassend zu kontrollieren. Und diese Infrastruktur wäre nur zwei Updates davon entfernt, Anonymität im Netz weitgehend abzuschaffen.

Weiter wäre es mit diesem Kontrollapparat möglich, bestimmte Personengruppen systematisch aus digitalen Räumen auszuschließen, etwa weil sie eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten oder weil sie keine erforderlichen Papiere besitzen. – Wie weit ist dieses Szenario entfernt?

Erste Hürde: Die Alterskontroll-App ist nicht fertig

Rund um Alterskontrollen gibt es eine auffällige Diskrepanz zwischen dem, was Befürworter*innen sagen, und dem, was der Fall ist. So hat Kommissionspräsidentin von der Leyen die Alterskontroll-App diese Woche für „technisch fertig“ erklärt. In einem nachgelagerten Pressebriefing betonte ein Pressesprecher mit gepresster Stimme, die App sei „fertig!“. Ein hochrangiger EU-Beamter sprach im selben Pressebriefing von einem „Goldstandard“.

Der Blick in den Code und die Spezifikationen zeigt jedoch: Die App ist nicht fertig. Einiges ist noch nicht abschließend geklärt. So braucht es je nach Nationalstaat und unterstützten Altersnachweisen eigene Umsetzungen der App. Dabei gibt es viele Spielräume, die am Ende mehr oder weniger Privatsphäre versprechen. IT-Sicherheitsexperten warnen bereits vor Lücken.

Deutschland wiederum will die Alterskontroll-App gar nicht erst einführen, wie jüngst ein Sprecher des Digitalministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) erklärte. Offenbar liegt der Fokus in Deutschland auf der digitalen Brieftasche.

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Aus der Bundesagentur für Sprunginnovationen heißt es laut SZ: Die technischen Standards der Alterskontroll-App würden von jenen aus der Verordnung für die digitale Brieftasche abweichen, „ohne, dass dadurch ein Mehrwert entsteht“. Das deutet darauf hin: Der angebliche „Goldstandard“ könnte zum Rohrkrepierer werden.

Zweite Hürde: Der DSA steht im Weg

Weiter ist noch nicht entschieden, ob und inwiefern die EU-Kommission bereit wäre, Social-Media-Plattformen zu strengen Alterskontrollen zu verpflichten. Dafür müsste sie nämlich den DSA anfassen. Gibt es dafür einen politischen Willen? In ihren Äußerungen zur Videokonferenz mit Macron, von der Leyen und weiteren Spitzenpolitiker*innen hielt sich die EU-Kommission offenbar bewusst alle Türen auf.

Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter-Nachfolger X: „Mit dem DSA haben wir EU-weite Regeln.“ Eltern sollten sich keine Sorgen machen. Das deutet darauf hin: Nein, es kommen keine neuen Gesetze, die über den DSA hinausgehen.

Am selben Tag allerdings sagte ein Kommissionssprecher dem Fachmedium Mlex: „Natürlich erwarten wir von Online-Plattformen, einschließlich sozialer Medien, dass sie angemessene Verfahren zur Altersverifikation haben, wenn für ihre Dienste Altersbeschränkungen gelten.“ Das wiederum deutet in eine andere Richtung: Die EU-Kommission könnte versuchen, bei der Durchsetzung des DSA auf strenge Altersverifikation zu pochen. Plattformen allerdings könnten sich dann rechtlich dagegen wehren und auf den Spielräumen beharren, die ihnen laut DSA zustehen.

Aktuell muss die EU-Kommission über das französische Social-Media-Verbot bis 15 Jahre entscheiden, und zwar im sogenannten Notifizierungsverfahren. Hier soll sich klären, ob das geplante nationale Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Das könnte eng werden: In zwei Gutachten hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine Spielräume für nationale Alleingänge bei diesem Thema gesehen.

Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Als die französische Regierung jüngst in einem Pressebriefing auf deren juristisch fundierte Einschätzung angesprochen wurde, wollte sie davon nichts wissen. Ein Sprecher weigerte sich, zu kommentieren, was „irgendein“ deutsches Gremium sage.

Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Abseits

Ähnlich wie die EU-Kommission hält sich Deutschland noch alle Türen auf. Zwar haben bereits Kanzler, Vizekanzler, die CDU und wichtige SPD-Politiker*innen Position bezogen – für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Die CSU dagegen ist skeptisch. Und die Bundesregierung teilte jüngst mit, sie habe sich noch nicht festgelegt.

Mit zunehmender Ungeduld schielen die Befürworter*innen des Modells auf zwei Expert*innen-Kommissionen; eine auf Deutschland- und eine auf EU-Ebene. Dort sollen Fachleute bis spätestens Sommer Handlungsempfehlungen für Jugendschutz im Netz vorlegen. Ihnen dürfte allerdings bewusst sein, dass Politiker*innen auf höchster Ebene gerade Entscheidungen vorwegnehmen. Wie groß ist wohl das Interesse der Forschenden, den Staats- und Regierungschef*innen mit möglicherweise abweichenden Positionen in die Parade zu fahren?

Keinerlei politisches Gehör findet derweil eine breite interdisziplinäre Palette an Kritiker*innen aus den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und Wohlfahrt, aus Elternverbänden, aus Datenschutz und IT-Sicherheit bis hin zur Kirchen-Organisationen. Viele lehnen sowohl ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige ab als auch strenge Alterskontrollen für alle. Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen kommen in der politischen Debatte – wenn überhaupt – nur am Rande vor.





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Datenschutz & Sicherheit

YubiKey Manager: Sicherheitslücke ermöglicht Ausführung untergeschobenen Codes


Eine Schwachstelle in YubiKey Manager, libfido2 und python-fido2 ermöglicht Angreifern, der Software Schadcode unterzuschieben. Yubico stellt aktualisierte Softwarepakete bereit, die die Lücken stopfen sollen.

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Davor warnt Yubico in einer Sicherheitsmitteilung. Für die Open-Source-Projekte YubiKey Manager, libfido2 sowie python-fido2 stehen seit Mittwoch dieser Woche aktualisierte Quellen respektive Installer bereit. Sie schließen alle Schwachstellen, die unter Windows aufgrund eines Problems mit dem DLL-Suchpfad auftreten können. Haben Angreifer die Möglichkeit, Dateien im Installationsverzeichnis der betroffenen Software abzulegen, können sie dadurch eigenen Code zur Ausführung bringen.

Die verwundbare Software nutzt die Funktionen LoadLibrary(TEXT("DLL_NAME")), was den Suchpfad nicht auf das System32-Verzeichnis beschränkt. Durch die Nutzung von LoadLibraryExW(L"DLL_NAME", NULL, LOAD_LIBRARY_SEARCH_SYSTEM32) respektive WinDLL("DLL_NAME", winmode=LOAD_LIBRARY_SEARCH_SYSTEM32) korrigieren die Yubico-Entwickler den sicherheitsrelevanten Fehler jedoch. Wenn die betroffene Software mit Administratorrechten auf den Verzeichnissen geschützt ist, würden Angreifer ebenfalls diese Zugriffsrechte benötigen, schränkt Yubico jedoch ein (CVE-2026-40947, CVSS 7.0, Risiko „hoch“). Abweichend von Yubicos Einschätzung stuft MITRE die Lücke lediglich als niedriges Risiko ein (CVSS 2.9, Risiko „niedrig“).

Yubico empfiehlt Nutzern und Nutzerinnen, auf die fehlerkorrigierten Versionen zu aktualisieren: libfido2 1.17.0, python-fido2 2.2.0 sowie yubikey-manager 5.9.1. Entwickler, die die verwundbaren Bibliotheken in ihren Apps verwenden, sollten die Microsoft-Hinweise zum Schutz vor DLL-Preloading-Angriffen nachvollziehen, um ihre Software vor diesen Arten von Angriffen zu schützen.

Vor rund zwei Jahren hatte Yubico bereits eine Sicherheitslücke in YubiKey Manager geschlossen, die Angreifern die Ausweitung ihrer Rechte im System ermöglichte. Im September 2024 erlangte ein Cloning-Angriff über einen Seitenkanal in der Firmware von Yubikey-Hardware Bekanntheit. Er hat den Namen EUCLEAK erhalten.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Ärger mit aktueller NordVPN-App für macOS


Wer den Mac-Client von NordVPN verwendet, hat unter Umständen derzeit Schwierigkeiten: Zahlreiche Nutzer auf Reddit und anderen Foren melden diverse Fehler nach der großen Aktualisierung auf Version 10 der App. Diese wird unter anderem per Mac App Store vertrieben und ermöglicht die Verwaltung des Dienstes – darüber sucht man etwa aus, welche Technik verwendet werden soll und welche Ausgangs-IP genutzt wird. Nun kommt es vor, dass die Verbindung nicht gehalten wird und sich alle paar Minuten bis Sekunden neu herstellt, hieß es. Probleme gab es auch bei den DNS-Einstellungen und der Kill-Switch-Funktion, die sich zwischenzeitlich nicht deaktivieren ließ. Insgesamt soll die App nur langsam laufen und Bedienschwierigkeiten machen. Nutzer konnten das Problem auch nach mehreren Neustarts nicht beheben.

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Weder die Mobil- noch die Windows-Versionen des NordVPN-Clients sollen betroffen sein, mancher Mac-Nutzer sieht die Fehler ebenfalls nicht. Momentan ist noch unklar, woran das liegt – möglicherweise arbeitet die Software je nach verwendetem Betriebssystem, also etwa macOS 15 (Sequoia) oder 26 (Tahoe) anders. NordVPN bestätigte das Problem mittlerweile und teilte mit, dass man ein „langsameres App-Verhalten, Lags bei der Navigation zwischen Eintstellungsbildschirmen und Tabs und eine erhöhte CPU-Last” erkannt hat.

Es handele sich dabei um ein bekanntes Problem und die Ingenieure seien gerade dabei, eine Lösung „zu identifizieren und zu implementieren”. NordVPN entschuldige sich dafür. Mittlerweile ist klar, wann die Lösung kommt: Bereits im Laufe des heutigen Freitags soll ein Hotfix auf Version 10.0.4 eingespielt werden, aktuell verteilt wird Version 10.0.3. Wer zuvor nicht auf NordVPN 10 aktualisiert hatte, wurde von dem Verhalten verschont.

Hilfreich kann zuvor sein, den Cache der App zu löschen, was allerdings einen Ausflug in Systemordner bedingt – das sollten nur Nutzer machen, die wissen, was sie da tun.

Der Vorfall zeigt, dass es bei VPN-Anbietern nicht immer sinnvoll ist, deren eigene Clients zu verwenden, die zudem teils tief in das System eingreifen. Die meisten Firmen erlauben es parallel auch, den Dienst manuell zu konfigurieren. Das ist bei NordVPN auch so, zumindest wenn man OpenVPN nutzt. Hier lassen sich Konfigurationsdateien herunterladen. Offiziell wird diese Methode für WireGuard nicht unterstützt, allerdings gibt es Anleitungen, um an die Daten zu gelangen.

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(bsc)



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