Datenschutz & Sicherheit
„Die EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes“
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat sich kritisch zu Plänen der EU-Kommission für eine Anpassung der Datenschutzgrundverordnung positioniert. „Die EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes“, sagte sie gestern auf einer Veranstaltung ihrer Behörde zum Europäischen Datenschutztag in Berlin. Kamp kritisierte insbesondere den Vorschlag, pseudonymisierte Daten unter Umständen von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszunehmen.
Mit dem sogenannten digitalen Omnibus will die EU-Kommission Teile ihrer Digitalgesetzgebung in den Bereichen Daten, KI und IT-Sicherheit überarbeiten. Die Kommission betont, es gehe ihr bei dem Sammelgesetz nur um Vereinfachungen und eine Zusammenlegung sich überlappender Rechtsakte. Kritiker:innen wenden ein, dass es sich dabei auch um einen Rückbau von Schutzstandards und den Auftakt einer umfassenden Deregulierung handelt.
Tatsächlich enthält der Gesetzesvorschlag beides. Er fasst mehrere Datennutzungsgesetze zusammen und vereinfacht Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle. Gleichzeitig schiebt er aber auch zentrale Regeln der noch jungen KI-Verordnung auf. Im Datenschutzbereich sollen außerdem Auskunftsrechte von Betroffenen eingeschränkt werden und sensible personenbezogene Daten sollen leichter für das Training von KI-Modellen genutzt werden können. Ebenfalls enthalten sind neue Regeln für Cookie-Banner.
Wann gelten pseudonymisierte Daten als personenbezogen?
In der datenschutzrechtlichen Fachdebatte kristallisiert sich inzwischen vor allem ein Vorschlag als Streitpunkt heraus: Die Kommission will verändern, was überhaupt als personenbezogene Daten gilt. Genauer gesagt will sie erreichen, dass pseudonymisierte Daten unter bestimmten Umständen gar nicht mehr als personenbezogen gelten und somit nicht mehr der DSGVO unterliegen.
Pseudonymisierung bedeutet, dass Daten sich nicht mehr einer Person zuordnen lassen, ohne weitere Informationen hinzuzuziehen. In der Praxis heißt das oft: Statt mit dem Namen Namen oder der Telefonnummer einer Person werden ihre Daten mit einer Nummer versehen, die als Identifikator fungiert. Durch komplexe Verfahren kann man die Re-Identifikation erschweren, doch bislang gelten auch pseudonymisierte Daten oft als personenbezogen. Jedenfalls so lange, bis eine Rückverknüpfung gänzlich ausgeschlossen ist, denn dann gelten sie als anonymisiert.
Die EU-Kommission will nun einen relativen Personenbezug einführen. Vereinfacht gesagt heißt das: Wenn jemand bei der Verarbeitung von pseudonymisierten Daten nicht ohne Weiteres in der Lage ist, die Person dahinter zu re-identifizieren, sollen die Daten nicht mehr als personenbezogen gelten. Bei der Weitergabe pseudonymisierter Daten sollen diese nicht allein deshalb als personenbezogen gelten, weil der Empfänger möglicherweise über Mittel der Re-Identifikation verfügt.
Die Neudefinition soll es erleichtern, Daten zu nutzen und weiterzugeben. Das soll Innovationen ermöglichen. Wie eine Analyse von Nichtregierungsorganisationen kürzlich gezeigt hat, hatten vor allem große US-Tech-Konzerne Schritte in diese Richtung vehement gefordert.
Ringen um EuGH-Urteil
Meike Kamp sieht darin eine gravierende Einschränkung der Datenschutzgrundverordnung, wie sie bei der Eröffnungsrede [PDF] der Veranstaltung ihrer Behörde zu den Themen Anonymisierung und Pseudonymisierung darlegte.
Verdeutlich hat sie ihre Befürchtung am Beispiel Online-Tracking. Denn bei der Versteigerung von Werbeplätzen für zielgerichtete Werbung im Internet werden pseudonymisierte Daten an zahlreiche Firmen verschickt. „Verfügen diese Stellen nun über die Mittel, die natürlichen Personen zu identifizieren, oder gilt das nur für die eine Stelle, die die Webseite betreibt?“, so Kamp. Mit dem digitalen Omnibus sei es jedenfalls schwer zu argumentieren, dass sie von der DSGVO umfasst werden.
Schon heute tun sich Datenschutzbehörden schwer damit, die komplexen Datenflüsse im undurchsichtigen Ökosystem der Online-Werbung zu kontrollieren und Datenschutzverstöße zu ahnden. Die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk hatten erst kürzlich erneut gezeigt, dass unter anderem Standortdaten aus der Online-Werbung bei Datenhändlern angeboten werden und sich damit leicht Personen re-identifizeren lassen – auch hochrangige Beamte der EU-Kommission. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in einem offenen Brief die Sorge geäußert, dass die Praktiken der außer Kontrolle geratetenen Tracking-Industrie legitimiert werden könnten.
Die EU-Kommission beruft sich bei ihrem Vorschlag auch auf jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Thema Pseudonymisierung. Kamp kritisierte, dass dies auf einer Fehlinterpretation oder selektiven Lesart eines Urteils beruhe. Tatsächlich habe das Gericht klargestellt, dass pseudonymisierte Daten nicht immer personenbezogen seien, so Kamp. Wohl aber führe laut EuGH bereits die potenzielle Re-Identifizierbarkeit bei einem künftigen Empfänger dazu, dass die Daten als personenbezogen gelten müssen.
Auch Alexander Roßnagel übt Kritik
Kamps Einlassung ist die erste klare Äußerung einer deutschen Datenschutzbeauftragten zu dem Streitthema. Dem Vernehmen nach teilen nicht alle ihre Kolleg:innen ihre kritische Auffassung zur Pseudonymisierungsfrage. Eine offizielle Positionierung der Datenschutzkonferenz, deren Vorsitz Meike Kamp bei der Veranstaltung gestern turnusgemäß an ihren baden-württembergischen Kollegen Tobias Keber abgegeben hat, wird deshalb mit Spannung erwartet. Auch der Europäische Datenschutzausschuss hat sich noch nicht zum digitalen Omnibus positioniert.
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Auf einer anderen Veranstaltung am gestrigen Mittwoch äußerte jedoch bereits einer von Kamps Kollegen ebenfalls deutliche Kritik: Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel. Er bezeichnete den Pseudonymisierungsvorschlag der Kommission als zu undifferenziert, sodass die Gefahr bestehe, dass das Schutzniveau der DSGVO deutlich sinke. Roßnagel hatte vor seiner Amtsübernahme lange eine Professur für Datenschutzrecht inne und ist einer der anerkanntesten Datenschutzjuristen des Landes.
Während der Datenschutzaktivist Max Schrems auf der Veranstaltung der Europäischen Akademie für Datenschutz und Informationsfreiheit ebenfalls heftige Kritik äußerte, verteidigte Renate Nikolay die Vorschläge. Als stellvertretende Generaldirektorin der EU-Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien trägt sie maßgebliche Verantwortung für den digitalen Omnibus.
Nikolay beharrte darauf, dass die Kommission beim Thema Pseudonymisierung lediglich die Rechtsprechung des EuGH umsetze. Der Vorschlag senke das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung nicht ab. Zudem sei nicht zu befürchten, dass Datenhändler sich auf den relativen Personenbezug berufen und sich somit der Aufsicht entziehen könnten.
Kamp: Lieber Pseudonymisierung voranbringen, als Begriffe aufzuweichen
Grundsätzlich zeigte sich die EU-Beamtin jedoch offen für Nachbesserungen am digitalen Omnibus. Die Kommission habe einen Aufschlag gemacht und es sei klar, dass dieser verbessert werden könne. Derzeit beraten das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten über ihre Positionen zu dem Gesetzespaket. Es wird erwartet, dass die Beratungen aufgrund des hohen Drucks aus der Wirtschaft schnell vorangehen.
Die Botschaft der Berliner Datenschutzbeauftragten für die Verhandlungen ist jedenfalls klar: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Pseudonymisierung ist „der falsche Weg“. Stattdessen sprach Kamp sich für eine Stärkung von Verfahren der Pseudonymisierung und Anonymisierung aus.
Wie das konkret aussehen, zeigte die Veranstaltung ihrer Behörde zu Anonymisierung und Pseudonymisierung. Dort stellten Forscher:innen und Datenschützer:innen Projekte aus der Praxis vor. So etwa einen Ansatz zur Anonymisierung von Daten beim vernetzen Fahren oder ein Projekt, das maschinelles Lernen mit anonymisierten Gesundheitsdaten ermöglicht. Kamps Fazit: „Statt Begrifflichkeiten aufzuweichen, sollten wir solide Pseudonymisierung wagen.“
Datenschutz & Sicherheit
Vernetzte Fabriken im Visier: Cyberangriffe kosten Autobranche Milliarden
Die globale Automobilindustrie steht laut Experten vor einer digitalen Bedrohungslage, die in ihrer Intensität und ihren wirtschaftlichen Folgen neue Dimensionen erreicht hat. Während früher primär klassische IT-Systeme in Büros das Ziel von Hackern waren, rückt demnach nun das Herzstück der Branche in den Fokus: die Produktion.
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Ein aktuelles Weißbuch des in Bergisch Gladbach angesiedelten Center of Automotive Management (CAM), das dieses in Kooperation mit Cisco verfasst hat, verdeutlicht die Entwicklung. Die geschätzten Schadenskosten für den Sektor sind demnach auf über 20 Milliarden US-Dollar angestiegen – eine Verzwanzigfachung gegenüber dem Jahr 2022. Große Namen wie Toyota, Honda, Jaguar Land Rover, Bridgestone oder Thyssenkrupp Automotive mussten bereits schmerzhafte Erfahrungen mit Produktionsausfällen und unterbrochenen Lieferketten machen.
Die Analyse der Angriffsziele durch das CAM offenbart eine merkliche Verschiebung innerhalb des automobilen Ökosystems. Nicht die großen Hersteller, die sogenannten OEMs, stehen an vorderster Front der Cyberattacken, sondern die Zulieferbetriebe. Laut einer im Whitepaper zitierten VicOne-Studie entfallen fast 57 Prozent aller einschlägigen Angriffe auf die Zulieferer.
Händler folgen demnach mit rund 22 Prozent, während die Fahrzeughersteller selbst nur knapp 10 Prozent der direkten Angriffsziele ausmachen. Die Zahlen belegen, dass Cyberkriminelle gezielt das vermeintlich schwächste Glied in der hochgradig vernetzten Wertschöpfungskette suchen. Denn ein Stillstand bei einem spezialisierten Zulieferer kann innerhalb kürzester Zeit ganze Montagebänder bei den Herstellern zum Erliegen bringen.
IT und OT verschmelzen zum Einfallstor
Dass die Attacken mittlerweile so effektiv sind, liegt an der fortschreitenden Verschmelzung von Informationstechnik (IT) und Operation Technology (OT). Moderne Fabriken sind hochgradig digitalisiert: Cloud-Plattformen, KI-gestützte Steuerungen und vernetzte Robotik bilden ein engmaschiges Netz. Professionelle Ransomware-Gruppen und staatlich gestützte Akteure nutzen diese neuen Angriffspfade, um von der Bürokommunikation bis tief in die Steuerungslogik einzelner Maschinen vorzudringen.
CAM-Direktor Stefan Bratzel warnt davor, dass Produktionsstopps heute pro Tag Schäden im zweistelligen Millionenbereich verursachen könnten. Damit sei Cybersecurity von einem reinen IT-Thema zu einer existenziellen Frage der Betriebssicherheit geworden.
In einer begleitenden Umfrage unter Branchenvertretern identifizierten die Verfasser die größten Schmerzpunkte. Ganz oben auf der Liste stehen die Sicherheit in der Cloud sowie Risiken durch Remote-Arbeit, dicht gefolgt von klassischen Ransomware- und Malware-Attacken.
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Aber auch neuere Bedrohungsfelder wie KI-basierte Angriffe und Schwachstellen in den vernetzten Fahrzeugen selbst machen den Entscheidern zunehmend Sorgen. Erschwerend kommt dazu, dass viele Werke noch immer einen Mix aus modernster Technik und veralteten Bestandsanlagen nutzen. Diese heterogenen Landschaften sind oft schwer zu segmentieren und bieten zahlreiche Einfallstore.
Neue Standards als Managementaufgabe
Neben den technologischen Hürden bremsen der Analyse zufolge strukturelle Probleme die Abwehrbemühungen. Es mangele an Fachkräften im speziellen Bereich der OT-Security, ist dem Weißbuch zu entnehmen. Zudem fehlten oft klare Rollenmodelle für die Verantwortlichkeiten in der Produktion. Gleichzeitig wachse der Druck durch regulatorische Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene.
Cybersicherheit wird laut den Fachleuten damit endgültig zur Managementaufgabe, die technisches Know-how mit juristischer und strategischer Weitsicht vereinen muss. Thorsten Rosendahl von Ciscos Security-Einheit Talos unterstreicht, ein ganzheitlicher Ansatz sei überlebenswichtig. Dieser dürfe keine Trennung mehr zwischen Büro-IT und Werkshalle zulassen.
Um Unternehmen eine Orientierung in diesem Feld zu bieten, stellt das Whitepaper das sogenannte 4C-Modell vor. Dieser Bewertungsrahmen betrachtet Cybersecurity als strategisches Mittel und gliedert sich in die Bereiche Kompetenzen, Kooperationen, Kultur und Strategie. Es geht dabei nicht nur um den Einsatz der neuesten Firewall. Vielmehr steht die Frage im Zentrum, ob das Personal über die richtigen Fähigkeiten verfügt, wie sicher die Partner angebunden sind und ob eine echte Sicherheitskultur in der Organisation gelebt wird. Die Autoren heben hervor: Nur durch dieses Zusammenspiel lasse sich eine nachhaltige Cyber-Resilienz aufbauen, die den Wirtschaftsstandort und seine industrielle Wertschöpfung langfristig absichere.
(nie)
Datenschutz & Sicherheit
Windows 11 mit Hotpatch: Update außer der Reihe
Microsoft hat ein Update außer der Reihe für Windows-11-Clients insbesondere in Enterprise-Umgebungen herausgegeben. Es ist für Maschinen gedacht, die Hotpatching aktiviert haben.
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Im Message-Center der Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft, dass das Update Sicherheitslücken im Management-Tool des Routing-and-Remote-Access-Services (RRAS) korrigiert, das Angreifern bei Verbindungen verwundbarer Clients auf bösartige Server das Einschmuggeln und Ausführen von Schadcode ermöglicht. Es handelt sich um eine Sammlung aus drei Schwachstellen (CVE-2026-25172, CVE-2026-25173 und CVE-2026-26111). Der Hotpatch KB5084597 vom Freitag dieser Woche hievt die Windows-Builds auf die Nummern 26200.7982 respektive 26100.7982, es betrifft also Windows 11 25H2 und 24H2.
Die Aktualisierung außer der Reihe ist lediglich für Windows-11-Geräte nötig, die Hotpatching aktiviert haben und für die Fernverwaltung von Servern eingesetzt werden, führt Microsoft weiter aus. Übliche Desktop-Clients bedürfen daher keiner weiteren Aktion.
Ungeplanter Hotfix enthält Korrekturen aus dem März
Der Hotfix außer der Reihe ist kumulativ und umfasst auch die Fehlerkorrekturen, die Microsoft in den Windows-Updates zum März-Patchday in dieser Woche veröffentlicht hat. Microsoft betont, dass das Update automatisch auf Windows-11-Geräte der Versionen 25H2 und 24H2 verteilt wird, die Hotpatches aktiviert haben und mit Windows Autopatch verwaltet werden. Da Microsoft Hotpatches für Windows 11 mit Windows Autopatch seit Mitte vergangenen Jahres als Standardkonfiguration vorsieht, dürften einige Maschinen davon betroffen sein. Die Aktualisierungen werden durch das Hotpatching auch ohne Neustart wirksam. Wer weder Hotpatches einsetzt noch das RRAS-Verwaltungstool, muss nichts unternehmen, führen die Entwickler weiter aus.
In den drei CVE-Einträgen erklärt Microsoft, dass die Hotpatches erneut veröffentlicht wurden, um die vollständige Abdeckung aller betroffenen Szenarien sicherzustellen. Kunden rät Microsoft dort, die aktualisierten Updates anzuwenden, um den vollen Schutz sicherzustellen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Chrome: Erster Fix unzureichend, neues Notfall-Update veröffentlicht
Google hat in der Nacht zum Samstag erneut ein Notfall-Update für den Webbrowser Chrome herausgegeben. Es bessert eine im Netz bereits attackierte Sicherheitslücke aus, die das Update vom Vortag offenbar nicht oder nicht korrekt geschlossen hat.
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Bereits am Freitag dieser Woche hatte Google angekündigt, dass das außerplanmäßige Update zwei in freier Wildbahn attackierte Sicherheitslücken stopft. Jetzt haben die Entwickler jedoch eine weitere Aktualisierung außer der Reihe eingeschoben, die eine der vermeintlich bereits geschlossenen Sicherheitslücken (abermals) korrigiert. Es handelt sich dabei um die Schwachstelle in der Grafikbibliothek Skia. Durch das Verarbeiten und Rendern sorgsam präparierter Webseiten können Angreifer auf Speicherbereiche außerhalb der vorgesehenen Grenzen zugreifen und so fälschlicherweise Speicherinhalte schreiben (CVE-2026-3909, kein CVSS-Wert, Risiko laut Google „hoch“). Das ermöglicht oftmals, Schadcode einzuschleusen und auszuführen.
Google hat die ursprüngliche Versionsankündigung aus der Nacht zum Freitag inzwischen aktualisiert. Demnach listete die vorherige Version der Notiz die Schwachstelle CVE-2026-3909 auf, deren Korrektur jedoch erst in einem künftigen Update enthalten sein wird, führen die Entwickler dort nun aus. Zu den Gründen nennen sie keine weiteren Details. Auch zu den bereits laufenden Angriffen auf die Schwachstellen gibt es keine weitergehenden Informationen.
Aktualisierte Versionen jetzt installieren
Chrome-Nutzer und -Nutzerinnen sollten sicherstellen, dass sie die aktuelle Fassung des Webbrowsers einsetzen. Chrome 146.0.7680.119 für Android sowie 146.0.7680.80 für Linux, macOS und Windows stopfen nun auch das zweite attackierte Sicherheitsleck.

Das Update für Google Chrome wird mit 50% Fortschritt angezeigt.
Der Versionsdialog findet die Updates und startet auch gleich deren Installation. Der öffnet sich nach Klick auf das Icon mit den drei übereinanderliegenden Punkten rechts von der Adressleiste und dem weiteren Klickpfad „Hilfe“ – „Über Google Chrome“. Unter Linux ist in der Regel die Softwareverwaltung der Distribution dafür zuständig. Der Play-Store von Google sollte das Update ebenfalls anbieten, auf zahlreichen Handy-Modellen kommen die Chrome-Updates jedoch mit deutlicher Verzögerung an; die Aktualisierung lässt sich dort auch nicht erzwingen.
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Da andere auf dem Chromium-Code basierende Webbrowser wie Microsoft Edge die Schwachstelle mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls aufweisen, sollten Nutzerinnen und Nutzer dieser Alternativen ebenfalls prüfen, ob dafür Aktualisierungen verfügbar sind, und diese zeitnah anwenden.
(dmk)
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